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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 1.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15206
BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 1.19 (https://dejure.org/2020,15206)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2020 - 3 C 1.19 (https://dejure.org/2020,15206)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 3 C 1.19 (https://dejure.org/2020,15206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen Befriedung

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen Befriedung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die jagdrechtliche Befriedung auf einer Grundfläche aus ethischen Gründen; Zeitlicher Beginn für die Anordnung des Ruhens der Jagd; Maßgeblicher Zeitpunkt für das Wirksamwerden einer Befriedung; Zumutbarkeit des Ablauf eines Jagdpachtvertrags

  • datenbank.nwb.de

    Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen Befriedung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen "Befriedung"

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen "Befriedung"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die jagdrechtliche Befriedung - und der laufende Jagdpachtvertrag

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zeitlicher Beginn jagdrechtlicher "Befriedung" - Zeitlicher Beginn jagdrechtlicher "Befriedung"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierarzt möchte keine Jagd mehr auf seinem Grund - "Jagdrechtliche Befriedung" gilt ab dem Ende des laufenden Jagdpachtvertrages

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen Befriedung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 1.19
    Es wäre kein "angemessener Ausgleich" zwischen den Erfordernissen des Allgemeininteresses und den Anforderungen an den Schutz der Rechte des Einzelnen im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07 - Rn. 574), wenn der Eigentümer die Jagd auf seinem Grundstück grundsätzlich auch noch für die Laufzeit eines erst während des Verwaltungsverfahrens oder eines sich hieran anschließenden Gerichtsverfahrens wirksam werdenden Jagdpachtvertrags dulden müsste.
  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    Chassagnou u.a. ./. Frankreich

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 1.19
    Die ordnungsgemäße Hege des Wildbestands setzt ein planmäßiges, die Wildfolge, Belange des Arten- und Naturschutzes sowie spezifische Tierverhaltensweisen berücksichtigendes Wildmanagement für den gesamten Jagdbezirk voraus (vgl. BT-Drs. 17/12046 S. 7; EGMR, Urteil vom 29. April 1999 - Nr. 25088/94 u.a. - NJW 1999, 3695 ).
  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 1.18

    Prüfberichte des Bundesrechnungshofs unterliegen verwaltungsgerichtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 1.19
    Rn. 33 Da eine rückwirkende Befriedung weder tatsächlich möglich ist noch vom Kläger beantragt wurde, hat der Beklagte die Grundfläche unverzüglich zu einem befriedeten Bezirk zu erklären (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 6 C 1.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:270219U6C1.18.0] - NVwZ 2020, 387 Rn. 20 zum Folgenbeseitigungsanspruch).
  • OVG Hamburg, 12.04.2018 - 5 Bf 51/16

    Befriedung einer zum Jagdgebiet gehörenden Grundfläche auf Betreiben des …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 1.19
    Rn. 22 c) Aus dem maßgeblichen Bezugspunkt der Antragstellung folgt zugleich, dass das Berufungsgericht auch im Rahmen der Entscheidung über das Vorliegen einer Ausnahmesituation im Sinne des § 6a Abs. 2 Satz 2 BJagdG auf die ab Antragstellung noch verbleibende Restlaufzeit des Jagdpachtvertrags hätte abstellen müssen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 12. April 2018 - 5 Bf 51/16 - juris Rn. 101).
  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 16.20

    Jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

    Rn. 13 Maßgebend für das Verpflichtungsbegehren der Klägerin ist das Bundesjagdgesetz (BJagdG) in der im Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts geltenden Fassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 1.19 - AUR 2020, 420 = juris Rn. 14); das ist die Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328).

    Einem Grundeigentümer, den die Duldung der Jagdausübung auf seinen Grundstücken in ernste Gewissensnot bringt, grundsätzlich eine Fortsetzung der Jagd bis zum Ende des Jagdpachtvertrages zuzumuten, wäre nicht verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 1.19 - AUR 2020, 420 = juris Rn. 18).

    Jedenfalls wenn der Jagdpachtvertrag nach Inkrafttreten des § 6a BJagdG geschlossen wurde, mussten sich der Jagdpächter und die Jagdgenossenschaft im Übrigen bei Vertragsschluss darauf einstellen, dass zum Jagdbezirk gehörende Grundstücke befriedet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 a.a.O. = juris Rn. 20).

  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20

    Beantragung der jagdrechtlichen Befriedung eines Grundstücks aus ethischen …

    Rn. 12 Maßgebend für das Verpflichtungsbegehren der Klägerin ist das Bundesjagdgesetz (BJagdG) in der im Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts geltenden Fassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 1.19 - AUR 2020, 420 = juris Rn. 14); das ist die Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328).

    Einem Grundeigentümer, den die Duldung der Jagdausübung auf seinen Grundstücken in ernste Gewissensnot bringt, grundsätzlich eine Fortsetzung der Jagd bis zum Ende des Jagdpachtvertrages zuzumuten, wäre nicht verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 1.19 - AUR 2020, 420 = juris Rn. 18).

    Jedenfalls wenn der Jagdpachtvertrag nach Inkrafttreten des § 6a BJagdG geschlossen wurde, mussten sich der Jagdpächter und die Jagdgenossenschaft im Übrigen bei Vertragsschluss darauf einstellen, dass zum Jagdbezirk gehörende Grundstücke befriedet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 a.a.O. = juris Rn. 20).

  • VG München, 13.12.2021 - M 7 K 16.3353

    Jagdrechtliche Befriedung von im Miteigentum stehender Grundstücke

    Es wäre kein "angemessener Ausgleich" zwischen den Erfordernissen des Allgemeininteresses und den Anforderungen an den Schutz der Rechte des Einzelnen im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…EGMR, U.v. 26.6.2012 - Nr. 9300/07 - Rn. 574), wenn der Eigentümer die Jagd auf seinem Grundstück grundsätzlich auch noch für die Laufzeit eines erst während des Verwaltungsverfahrens oder eines sich hieran anschließenden Gerichtsverfahrens wirksam werdenden Jagdpachtvertrags dulden müsste (vgl. BVerwG, U.v.18.6.2020 - 3 C 1/19 - juris Rn. 18 f.; Meyer-Ravenstein, AUR 2014, 124/132; Leonhardt, Jagdrecht, Stand: Oktober 2018, § 6a BJagdG, 11.06a Nr. 3.1).

    Sie hatten damit die Möglichkeit, sich vor Abschluss des (neuen) Jagdpachtvertrages auf eine mögliche Befriedung einzustellen und die für sie hieraus eintretenden Konsequenzen bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 3 C 1/19 - juris Rn. 20;… BayVGH, U.v. 28.5.2020 - 19 B 19.1712 - juris Rn. 23 f).

  • VG Koblenz, 19.04.2021 - 1 K 251/20

    Klage auf "jagdrechtliche Befriedung" von Grundstückseigentum hat Erfolg

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 1/19 -, Rn. 25-32, juris), der sich die Kammer anschließt, löst ein erst nach dem Zeitpunkt der Antragstellung beginnender Jagdpachtvertrag den in § 6a Abs. 2 Satz 1 BJagdG vorgesehenen Vertrauensschutz nicht aus.
  • VG Köln, 08.04.2024 - 8 K 3495/22
    Rn. 101 Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 16 A 1834/16 -, juris, Rn. 129; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 16.20 -, juris, Rn. 24 unter Verweis auf Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 1.19 -, juris, Rn. 18.
  • VG Köln, 16.11.2023 - 8 K 6737/19
    Rn. 110 Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 16 A 1834/16 -, juris, Rn. 129; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 16.20 -, juris, Rn. 24 unter Verweis auf Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 1.19 -;, juris, Rn. 18.
  • VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.41

    Beschlussfassung über Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft

    Auf das Urteil des BVerwG vom 18. Juni 2020 - 3 C 1/19 (…juris Rn. 14 ff.) wird Bezug genommen.
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