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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3932
BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10 (https://dejure.org/2011,3932)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 3 C 17.10 (https://dejure.org/2011,3932)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 (https://dejure.org/2011,3932)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    KHG §§ 1, 6, 8; SGB V §§ 109, 110, 111; VwGO § 113 Abs. 5
    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche Weisung; Planaufnahme; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Plankrankenhaus; Versorgungsvertrag; Vertragskrankenhaus; Genehmigung; Bindungswirkung; Verpflichtungsklage; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    KHG §§ 1, 6, 8
    Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Bindungswirkung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Genehmigung; Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Planaufnahme; Plankrankenhaus; Verpflichtungsklage; Versorgungsplanung; Versorgungsvertrag; Vertragskrankenhaus; innerdienstliche ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Krankenhausfinanzierung; Aufnahme in einen Krankenhausplan; Versorgungsvertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 KHG, § 6 KHG, § 8 Abs 1 KHG, § 8 Abs 2 KHG, § 109 SGB 5
    Krankenhausfinanzierung; Aufnahme in einen Krankenhausplan; Versorgungsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Begehren eines Krankenhauses bzgl. der Aufnahme mit 45 Betten in den Krankenhausplan eines Landes erledigt sich nicht durch Ablösung des bisherigen Krankenhausplans durch einen neuen Plan; Erledigung eines Begehrens eines Krankenhauses bzgl. der Aufnahme in den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche Weisung; Planaufnahme; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Plankrankenhaus; Versorgungsvertrag; Vertragskrankenhaus; Genehmigung; Bindungswirkung; Verpflichtungsklage; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 309
  • NVwZ-RR 2011, 729
  • NZS 2011, 700
  • DVBl 2011, 895
  • DÖV 2011, 701
 
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Wird zitiert von ... (137)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage; …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
    Dem Plan kommt für diese Entscheidung vielmehr lediglich - aber immerhin - die Rechtswirkung einer innerdienstlichen Weisung zu (stRspr; vgl. Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 16 Rn. 17 m.w.N.).

    Nur so gewinnt die Krankenhausplanung die nötige Flexibilität in der Zeit (vgl. Urteil vom 25. September 2008 a.a.O. Rn. 33, 40).

    Ist keine Auswahl notwendig, weil die Zahl der Betten in den geeigneten Krankenhäusern die Zahl der benötigten Betten nicht übersteigt, so kann die Feststellung der Planaufnahme nicht verweigert werden (Urteile vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 S. 101, 104 = NJW 1987, 2318 und vom 25. September 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 ).

    Die Versorgungskonzepte steuern die Auswahl unter mehreren Krankenhäusern gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG, wenn eine solche notwendig wird (Urteil vom 25. September 2008 a.a.O. Rn. 18 m.w.N.;… Rennert, a.a.O. S. 937 f.).

    Jede andere Entscheidung käme einer Versteinerung der Krankenhauslandschaft gleich, die mit dem grundrechtlich unterfangenen Anspruch des Neubewerbers auf gleichen Marktzutritt unvereinbar wäre (Urteil vom 25. September 2008 a.a.O. Rn. 20 ff. m.w.N.).

    Rn. 31 5. Hat die Klägerin keinen Anspruch auf Aufnahme ihres Krankenhauses mit allen beantragten 45 Betten in den Krankenhausplan des beklagten Landes, weil dem jeweils maßgeblichen - regionalen oder landesweiten - Bedarf ein Überangebot geeigneter Krankenhäuser gegenübersteht, so betrifft ihr Klagebegehren als Minus doch jedenfalls ihren Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des dem Beklagten durch § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG eingeräumten Auswahlermessens (…vgl. Urteile vom 18. Dezember 1986 a.a.O. S. 101, 104 und vom 25. September 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
    Freilich steht fest, dass die Krankenkassen - anders als zuvor nach § 371 RVO - gesetzlich nicht verpflichtet sind, bei ihren Entscheidungen die Ziele der Krankenhausplanung zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteile jeweils vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 - a.a.O. S. 240 und - 3 RK 26/95 - BSGE 78, 243 ).

    Da Genehmigungsbehörde nicht die jeweilige Aufsichtsbehörde der Kassen, sondern - bei sachgerechter Zuständigkeitsordnung - diejenige Landesbehörde ist, der auch die Krankenhausplanung obliegt (BSG, Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 26/95 - a.a.O. S. 247), erfüllt das Genehmigungserfordernis jedenfalls keine aufsichtliche Funktion.

    Vielmehr ist der Versorgungsvertrag gegenüber der Krankenhausplanung subsidiär (BSG, Urteile vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 - a.a.O. S. 240 ff. und - 3 RK 26/95 - a.a.O. S. 251).

    Hinzu kommt, dass die Beurteilung schon des Versorgungsbedarfs durch die Planungsbehörden - und damit auch durch die Genehmigungsbehörde - nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte für die Parteien eines Versorgungsvertrages nicht bindend sein soll (BSG, Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 26/95 - a.a.O. S. 251 f.;… kritisch etwa Stollmann in: Huster/Kaltenborn, Krankenhausrecht, 2010, § 4 Rn. 93; anders nunmehr LSG Stuttgart, Urteil vom 7. Juli 2009 - L 11 KR 2751/07 - MedR 2010, 434 m. zust. Anm. Schillhorn).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
    Ist keine Auswahl notwendig, weil die Zahl der Betten in den geeigneten Krankenhäusern die Zahl der benötigten Betten nicht übersteigt, so kann die Feststellung der Planaufnahme nicht verweigert werden (Urteile vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 S. 101, 104 = NJW 1987, 2318 …und vom 25. September 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 ).

    Rn. 31 5. Hat die Klägerin keinen Anspruch auf Aufnahme ihres Krankenhauses mit allen beantragten 45 Betten in den Krankenhausplan des beklagten Landes, weil dem jeweils maßgeblichen - regionalen oder landesweiten - Bedarf ein Überangebot geeigneter Krankenhäuser gegenübersteht, so betrifft ihr Klagebegehren als Minus doch jedenfalls ihren Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des dem Beklagten durch § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG eingeräumten Auswahlermessens (vgl. Urteile vom 18. Dezember 1986 a.a.O. S. 101, 104 …und vom 25. September 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

    Rn. 35 aa) Die Bindung der nachgeordneten Behörde besteht zunächst hinsichtlich der Planungsziele und Planungsgrundsätze, welche die zu treffende Auswahlentscheidung leiten und steuern (Urteil vom 18. Dezember 1986 a.a.O. S. 106 ff.;… vgl. Rennert, a.a.O. S. 943).

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
    Auch das Bundessozialgericht geht von einer weitgehenden Kongruenz beider Versorgungsinstrumente aus, so dass nur ein Krankenhaus, das dem Grunde nach einen Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan hat, für den Abschluss eines Versorgungsvertrages in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 - BSGE 78, 233 ).

    Freilich steht fest, dass die Krankenkassen - anders als zuvor nach § 371 RVO - gesetzlich nicht verpflichtet sind, bei ihren Entscheidungen die Ziele der Krankenhausplanung zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteile jeweils vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 - a.a.O. S. 240 und - 3 RK 26/95 - BSGE 78, 243 ).

    Vielmehr ist der Versorgungsvertrag gegenüber der Krankenhausplanung subsidiär (BSG, Urteile vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 - a.a.O. S. 240 ff. und - 3 RK 26/95 - a.a.O. S. 251).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
    Der landesweite Bedarf, der im Jahr 1999 noch bei 1030 Betten gesehen worden war, wurde in Reaktion auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 16. April 2002 - 9 S 1586/01 - NVwZ-RR 2002, 847 - "K.") im Jahr 2003 - unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Verweildauer von 40 Tagen - mit 1507 Betten und im Jahr 2006/2008 - unter Annahme einer durchschnittlichen Verweildauer nunmehr von 45 Tagen - mit 1695 Betten angenommen.

    Rn. 36 Hierzu hat das Berufungsgericht - unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 16. April 2002 - 9 S 1586/01 - (…a.a.O., "K.") - zum einen ausgeführt, dass die der bloßen Umwidmung zugrunde liegende Annahme einer Bedarfsrelation von 1 : 1 zweifelhaft und deshalb überprüfungsbedürftig sei; zum anderen hat es hervorgehoben, dass die Bevorzugung von Allgemeinkrankenhäusern, die gewöhnlich in kommunaler Trägerschaft stehen, dem Grundsatz der Trägervielfalt widerspreche (vgl. § 1 Abs. 2 KHG) und deshalb einer besonderen Rechtfertigung bedürfe.

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
    Soweit der Senat bislang eine andere Auffassung vertreten hat (Urteile vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 7 und vom 16. Januar 1986 - BVerwG 3 C 37.83 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 9 S. 86 ff.), hält er daran nicht fest.

    Der Bescheid der zuständigen Behörde über die Planaufnahme eines Krankenhauses ist nicht bloß deklaratorisch, sondern konstitutiv (vgl. Urteile vom 25. Juli 1985 a.a.O. S. 55 f. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 3 C 12.93 - Buchholz 451.74 § 7 KHG Nr. 1 S. 4 = NJW 1995, 1628).

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
    Nur so konnte der Beklagte nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO an die Rechtsauffassung des Gerichts auch insoweit gebunden werden (Beschluss vom 24. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 47.06 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 1 Rn. 13 = NVwZ 2007, 104 m.w.N.;… Eyermann/Rennert, VwGO-Kommentar, 13. Auflage 2010, Rn. 22 zu § 121).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2009 - L 11 KR 2751/07

    Krankenversicherung - Abschluss eines Versorgungsvertrages im Fachgebiet …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
    Hinzu kommt, dass die Beurteilung schon des Versorgungsbedarfs durch die Planungsbehörden - und damit auch durch die Genehmigungsbehörde - nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte für die Parteien eines Versorgungsvertrages nicht bindend sein soll (BSG…, Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 26/95 - a.a.O. S. 251 f.;… kritisch etwa Stollmann in: Huster/Kaltenborn, Krankenhausrecht, 2010, § 4 Rn. 93; anders nunmehr LSG Stuttgart, Urteil vom 7. Juli 2009 - L 11 KR 2751/07 - MedR 2010, 434 m. zust. Anm. Schillhorn).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Krankenhausfinanzierungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
    Ist keine Auswahl notwendig, weil die Zahl der Betten in den geeigneten Krankenhäusern die Zahl der benötigten Betten nicht übersteigt, so kann die Feststellung der Planaufnahme nicht verweigert werden (Urteile vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 S. 101, 104 = NJW 1987, 2318 …und vom 25. September 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 ).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
    Soweit der Senat bislang eine andere Auffassung vertreten hat (Urteile vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 7 und vom 16. Januar 1986 - BVerwG 3 C 37.83 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 9 S. 86 ff.), hält er daran nicht fest.
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96

    Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages für ein Spezialkrankenhaus mit …

  • BVerwG, 16.06.1994 - 3 C 12.93

    Allgemeine Ortskrankenkassen - Landesverband - Anfechtung von …

  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14

    Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene …

    Rn. 49 Ein zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung geeignetes und leistungsfähiges Krankenhaus wird danach in den Krankenhausplan aufgenommen, wenn sich nach der Bedarfsanalyse des planerstellenden Ministeriums für seinen Einzugsbereich ohne die angebotenen Planbetten ein Fehlbestand bei der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung ergäbe oder wenn es nach der anzustellenden Krankenhausanalyse unter mehreren zur Bedarfsdeckung geeigneten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung am besten befriedigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25/84, BVerwGE 72, 38, 51;… Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07, BVerwGE 132, 64 Rn. 18; Urteil vom 14. April 2011 - 3 C 17/10, BVerwGE 139, 309 Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2013 - 9 S 1968/11

    Aufnahme einer psychotherapeutischen Fachklinik in den Krankenhausplan; …

    Im Rahmen des Abgleichs zwischen Bedarfs- und Krankenhausanalyse hat der Plangeber auch das - regionale bzw. überregionale - Einzugsgebiet des Krankenhauses zu ermitteln, dessen Aufnahme in den Krankenhausplan festgestellt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2011 - 3 C 17.10 -, BVerwGE 139, 309).

    Rn. 10 Mit Urteil vom 14.04.2011 - 3 C 17.10 - (BVerwGE 139, 309) hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil des Senats vom 15.12.2009 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Insoweit ist die Klage zulässig, was durch das zurückverweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2011 - 3 C 17.10 - (BVerwGE 139, 309) bereits bindend festgestellt ist (vgl. § 144 Abs. 6 VwGO).

    Dieser Plan hat nicht die Rechtsqualität eines allgemein verbindlichen Rechtssatzes, sondern lediglich einer innerdienstlichen Weisung (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 14.04.2011, a.a.O., und vom 25.09.2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64 m.w.N.).

    Zur Begründung wird auf die diesbezüglichen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zurückverweisenden Urteil (vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 17; vgl. auch das Senatsurteil vom 15.12.2009 - 9 S 482/07 -, VBlBW 2010, 350, 352 f., sowie das vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobene Senatsurteil gleichen Datums in der vorliegenden Sache 9 S 720/09) Bezug genommen (vgl. § 144 Abs. 6 VwGO).

    Rn. 44 Nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts bedarf jedoch ferner der Prüfung, ob das Krankenhaus der Klägerin - jedenfalls hinsichtlich eines Teils seines Bettenangebots - auch Patienten versorgt, die außerhalb der Region wohnen (vgl. Urteil vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 27).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in der Revisionsentscheidung festgestellt, die zuständige Behörde habe in die Krankenhausanalyse auch geeignete Vertragskrankenhäuser einzubeziehen und diese so zu berücksichtigen, als hätten sie einen Antrag auf Planaufnahme gestellt (Urteil vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 29).

    Rn. 53 c) Hat die Klägerin danach keinen Anspruch auf Aufnahme ihres Krankenhauses mit allen beantragten 45 Betten in den Krankenhausplan des beklagten Landes, weil dem jeweils maßgeblichen - regionalen oder landesweiten - Bedarf ein Überangebot geeigneter Krankenhäuser gegenübersteht, so betrifft ihr Klagebegehren im Übrigen als Minus ihren Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des dem Beklagten durch § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG eingeräumten Auswahlermessens auf der zweiten Entscheidungsstufe (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 33;… Urteile vom 18.12.1986, a.a.O., S. 101, 104, …und vom 25.09.2008, a.a.O., Rn. 18 f. m.w.N.).

    Eine Planbefolgung in diesem Sinne kann auch der einzelne Krankenhausträger verlangen; dies ist Ausfluss seines aus Art. 3 Abs. 1 GG fließenden Rechts auf gleichmäßige Verwaltungspraxis (BVerwG, Urteil vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 17).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 14.04.2011 (a.a.O., Rn. 38 bis 40) ausgeführt:.

    Dabei kann davon ausgegangen werden, dass den sog. Soll-Betten die Willensentscheidung des Plangebers zugrundeliegt, dass mit diesen Krankenhäusern der festgestellte Bedarf künftig befriedigt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 38; Rennert, DVBl. 2010, 936, 939).

    Vielmehr sind diese Vermerke bei der gebotenen Gesamtschau unter Einbeziehung der für den Senat bindenden Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 38 bis 40) nicht geeignet, die in den oben beschriebenen Festlegungen der Standortplanung zum Ausdruck kommende konkrete Einbeziehung der Klägerin in die Versorgungsentscheidung ernsthaft in Frage zu stellen.

    Anhaltspunkte dafür, dass dies zur Rechtswidrigkeit der Vorgabe führen könnte, sind indes nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 39).

    Rn. 65 Die oben unter 1 c) beschriebene Bindung der nachgeordneten Behörde auf der zweiten Entscheidungsstufe besteht hinsichtlich der im Krankenhausplan enthaltenen Planungsziele und Planungsgrundsätze, welche die zu treffende Auswahlentscheidung leiten und steuern (BVerwG, Urteile vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 35, …und vom 18.12.1986, a.a.O., S. 106 ff.;… vgl. Rennert, a.a.O., S. 943).

    Deshalb sei von Bedeutung, in welchem Umfang die Versorgung der Bevölkerung zuvor durch psychosomatische Fachkliniken - und seien es solche der Rehabilitation - sichergestellt worden war (Urteil vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 37).

    Indes hat das Bundesverwaltungsgericht dem Senat aufgegeben, im Rahmen der erforderlichen Einzelfallprüfung auch der Frage nachzugehen, inwiefern sich der in Rede stehende Planungsgrundsatz des Beklagten gerade auch in der Region Südlicher Oberrhein ausgewirkt hat (Urteil vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 37).

  • OVG Sachsen, 14.05.2013 - 5 A 820/11

    Aufnahme von 50 Betten zur akut-stationären psychosomatischen und …

    Ein solches Begehren erledigt sich selbst dann nicht, wenn der Krankenhausplan aufgehoben und durch einen neuen Plan ersetzt wird, weil es nicht auf einen bestimmten Krankenhausplan, sondern auf Aufnahme in den jeweils geltenden Plan bezogen ist (BVerwG, Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, juris Rn. 11 = NVwZ-RR 2011, 729 ff.).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. April 2011 (a. a. O.) nicht aufgegeben.

    Je detaillierter und aktueller der Plan ist, desto dichter ist seine steuernde Wirkung; bei gröberen oder veralteten Plänen ist diese Wirkung geringer, bei fehlender oder fehlerhafter Planung entfällt sie ganz (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, juris Rn. 13 und 29 = NVwZ-RR 2011, 729 ff.;… BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, juris Rn. 17 = BVerwGE 132, 64 ff.;… BVerwG, Urt. v. 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, juris Rn. 46 ff., BVerwGE 72, 38 ff.;… BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 3 C 41/84 -, juris Rn. 29 ff. = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8;… BVerwG, Urt. v. 26. März 1981 - 3 C 134/79 -, juris Rn. 38 ff. = BVerwGE 62, 86 ff.).

    Der Krankenhausplan ist dabei nur insoweit bindend und eine Berufung darauf im Bescheid ausreichend, als der Plan reicht und dessen Vorgaben rechtmäßig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, juris Rn. 14 = NVwZ-RR 2011, 729 ff.;… BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, juris Rn. 17 = BVerwGE 132, 64 ff.;… BVerwG, Urt. v. 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, juris Rn. 70, BVerwGE 72, 38 ff.).

    Sie muss anhand sachgerechter Erwägungen das beste Krankenhaus auswählen (…st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Juli 1985 - 3 C 25/84 -, juris Rn. 60 bis 67 = DVBl. 1986, 55 ff.;… BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 3 C 41/84 -, juris Rn. 43 bis 52 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8;… BVerwG, Urt. v. 16. Januar 1986 - 3 C 37/83 -, juris Rn. 55 bis 63 = NJW 1986, 1561 f.;… BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, juris Rn. 18 = BVerwGE 132, 64 ff.; BVerwG, Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, juris Rn. 15 = NVwZ-RR 2011, 729 ff.;… auch bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/97 -, juris Rn. 58 bis 85 = BVerfGE 82, 209 ff.).

    Zudem werden nicht, wie es nötig wäre (BVerwG, Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, juris Rn. 29 = NVwZ-RR 2011, 729 ff.) die Versorgungsbedingungen in - sämtlichen - zur Bedarfsdeckung geeigneten und bereiten Krankenhäuser beschrieben (Krankenhausanalyse), jedenfalls nicht für das Fachgebiet "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie", weil die Klinik der Klägerin mit den von ihr angebotenen 50 Betten nicht berücksichtigt wird.

    Es trifft zwar zu, dass insoweit der im Einzugsgebiet des jeweiligen Krankenhauses bestehende tatsächliche Bettenbedarf zugrunde zu legen ist (u. a. BVerwG, Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, juris Rn. 12 = NVwZ-RR 2011, 729 ff.), d. h. der tatsächliche Bettenbedarf, der in dem vom Krankenhaus zu versorgenden räumlichen Bereich besteht (…BVerwG, Urt. v. 26. März 1981 - 3 C 134/79 -, juris Rn. 78 = BVerwGE 62, 86 ff.).

    - überregionaler Einzugsbereich ergibt, der für die Klinik der Klägerin aber weder vorgetragen noch ersichtlich ist, könnte dies bei der Bedarfsberechnung entsprechend berücksichtigt werden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, juris Rn. 27 = NVwZ-RR 2011, 729 ff.).

    Selbst wenn dies nicht oder nur schwer möglich ist, berührt deren Planaufnahme und die Bestandskraft dieser Entscheidungen als solche nicht die gegenüber dem weiteren Bewerber zu treffende Auswahlentscheidung (BVerwG, Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, juris Rn. 28 = NVwZ-RR 2011, 729 ff.).

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