Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beitragspflicht einer Rechtsanwaltskammer - Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung - Unzulässiger Konkurs - Absicherung der Zahlungsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 15.09.1978 - 1 K 2910/77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1980 - 2 A 471/79
- BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
Papierfundstellen
- BB 1982, 372
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
Die Rechtmäßigkeit der Beitragsregelung nach dem BetrAVG ist daher nicht - wie vom BSG für die Umlagen zur Sicherung des Konkursausfallgeldes nach dem AFG angenommen - nach den speziellen Voraussetzungen der Verfassungsmäßigkeit einer Sonderabgabe zu messen (vgl. zur Berufsausbildungsabgabe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes BVerfGE 55, 274 f., wonach besondere "Sachnähe" und "Gruppennützigkeit" für die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe verlangt werden; s.a. zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe BVerfG, Urteil vom 26. Mai 1981 in NJW 1981 S. 2107).Hinsichtlich dieser gemeinsamen Kriterien würde dann unter Berücksichtigung der geschilderten wirtschaftlichen Vorteile sogar eine gemeinsame Sachnähe der Beitragspflichtigen zur Insolvenzsicherung zu bejahen sein, wie sie von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Erhebung einer Sonderabgabe verlangt wird (vgl. BVerfGE 55, 274 f.).
- BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76
Soldatenversorgungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
Dies um so weniger, als die betriebliche Altersversorgung mit ihrer Funktion, die Sozialrenten zu einer angemessenen Gesamtversorgung zu ergänzen, den Zwecken der Sozialversicherung nahekommt, für deren Beiträge nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Stelle der Abgeltung eines Vorteils der Grundsatz des sozialen Ausgleichs innerhalb des Kreises der Versicherten, aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern tritt (BVerfGE 14, 312 [317] und BVerfGE 53, 313 [328 f.]).Es kommt darauf an, ob die Unterschiede der zu regelnden Sachverhalte für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise so erheblich sind, daß ihre Außerachtlassung als willkürlich empfunden werden muß (BVerfGE 17, 319 [330] und ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 53, 313 [329]).
- BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 18/80
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
Die Regelung des § 17 Abs. 2 BetrAVG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (anders das Bundessozialgericht zu der wortgleichen Vorschrift des § 186 c Abs. 2 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz im Vorlagebeschluß vom 17. September 1981 - 10/8 b RAr 18/80 -).Die von der Klägerin befürwortete Gesetzesauslegung würde demgegenüber - wie noch näher darzulegen sein wird - zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen, wie sie der Gesetzgeber im Interesse einer zu sichernden betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer gerade vermeiden wollte (vgl. auch den Vorlagebeschluß des Bundessozialgerichts vom 17. September 1981 - 10/8 b RAr 18/80 - [S. 5]).
- BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65
Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
So gesehen kann nicht davon gesprochen werden, daß der Gesetzgeber bei der Auswahl der Sachverhalte in der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschriebenen Weise willkürlich gehandelt oder etwa gegen den für das Abgabenrecht entwickelten Begriff der Typengerechtigkeit verstoßen hat (vgl. zum letzteren BVerwGE 25, 147 [148]). - BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
Die Rechtmäßigkeit der Beitragsregelung nach dem BetrAVG ist daher nicht - wie vom BSG für die Umlagen zur Sicherung des Konkursausfallgeldes nach dem AFG angenommen - nach den speziellen Voraussetzungen der Verfassungsmäßigkeit einer Sonderabgabe zu messen (vgl. zur Berufsausbildungsabgabe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes BVerfGE 55, 274 f., wonach besondere "Sachnähe" und "Gruppennützigkeit" für die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe verlangt werden; s.a. zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe BVerfG, Urteil vom 26. Mai 1981 in NJW 1981 S. 2107). - BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
Normenkontrolle I
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
Auch im Grundgesetz ist der Sprachgebrauch hierzu uneinheitlich (vgl. BVerfGE 1, 184 zu Art. 100 Abs. 1 GG und BVerfGE 26, 228 zu Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG). - BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
Sorsum
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
Auch im Grundgesetz ist der Sprachgebrauch hierzu uneinheitlich (vgl. BVerfGE 1, 184 zu Art. 100 Abs. 1 GG und BVerfGE 26, 228 zu Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG). - BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65
Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
Zwischen dem Erhebungsanlaß und dem Vorteil des Pflichtigen braucht allerdings nur ein mittelbarer Zusammenhang zu bestehen, der sich zu einer bloßen gesetzlichen Vermutung oder Fiktion des Vorteils verflüchtigen kann (Rechtsprechung des 1. Senats des BVerwG in seinen Urteilen vom 13. März 1962 - BVerwG 1 C 155.59 - [DVBl. 1962, 532 = MDR 1962, 760 = NJW 1962, 1311 - Buchholz 11 Art. 9 GG Nr. 6] und vom 25. November 1971 - BVerwG 1 C 48.65 - [BVerwGE 39, 100 [107]]). - BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60
Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
Dies um so weniger, als die betriebliche Altersversorgung mit ihrer Funktion, die Sozialrenten zu einer angemessenen Gesamtversorgung zu ergänzen, den Zwecken der Sozialversicherung nahekommt, für deren Beiträge nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Stelle der Abgeltung eines Vorteils der Grundsatz des sozialen Ausgleichs innerhalb des Kreises der Versicherten, aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern tritt (BVerfGE 14, 312 [317] und BVerfGE 53, 313 [328 f.]). - BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62
Bayerische Bereitschaftspolizei
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81
Es kommt darauf an, ob die Unterschiede der zu regelnden Sachverhalte für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise so erheblich sind, daß ihre Außerachtlassung als willkürlich empfunden werden muß (BVerfGE 17, 319 [330] und ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 53, 313 [329]). - BVerwG, 13.03.1962 - I C 155.59
Rechtsgültigkeit von Beitragspflichten für eine mit einer Zwangsmitgliedschaft …
- BVerwG, 10.10.1975 - VII C 51.74
Vorlegungsbeschluß - Oberster Gerichtshof - Pflegesatz - Kostenänderungen - …
- OVG Bremen, 20.05.1980 - 1 BA 58/79
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Beitragszahlung für die Insolvenzsicherung …
- BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
- BSG, 01.06.1978 - 12 RK 16/77
Anstaltslast - Konkursausfallversicherung - Umlagepflichtiger
- BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84
Altersgrenze in einem Tarifvertrag
Der Senat hat damit bereits den Bedenken entsprochen, "altbewährte Vertragsgestaltungen" nicht grundsätzlich zu verwerfen, sondern an der jeweils bestehenden Interessenlage der Parteien zu messen (vgl. Böhm, BB 1982, 372; Hirschberg, ZfA 1982, 562, 594; MünchKomm-Schwerdtner, Ergänzungsband, § 620 BGB Rz 65). - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvL 1/82
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 S. 4 des Hessischen …
Der Senat sei in zwei Urteilen vom 10. Dezember 1981 (BVerwG 3 C 1.81 und 3 C 2.81) zu der mit § 186 c Abs. 2 Satz 2 AFG teilweise wortgleichen Vorschrift des § 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ( BetrAVG ) von der grundsätzlichen Zulässigkeit des Konkurses auch bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ausgegangen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 17 U 302/98
Möglichkeit der Auferlegung von Mutwillenskosten; Verpflichtung zur Erhebung …
Das hat zur Folge, daß z.B. auch Ersatzkassen (vgl. BSG MDR 1978, 962) oder Rechtsanwaltskammern (BVerwG BB 1982, 372) konkursfähig und damit grundsätzlich zur Zahlung der Kaug-Umlage verpflichtet sind.
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- OVG Berlin, 04.03.1981 - 3 C 2.81
- BVerwG, 18.08.1981 - 7 B 169.81
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