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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50575
BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17 (https://dejure.org/2019,50575)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2019 - 3 C 22.17 (https://dejure.org/2019,50575)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 3 C 22.17 (https://dejure.org/2019,50575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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    VO (EG) Nr. 1782/2003 Art. 2 Buchst. b und c, Art. 36 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 bis 3; VO (EG) Nr. 795/2004 Art. 2 Buchst. a und j; VO (EG) Nr. 796/2004 Art. 2 Abs. 1 und 2, Art. 30 A... bs. 2; BGB §§ 858 ff.

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsprämie; Zuordnung von Flächen zu einem Betrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VO (EG) 1782/200 Art. 44 Abs. 2
    Agrarförderung: Klage auf Zahlung einer weiteren Betriebsprämie für das Wirtschaftsjahr 2006; Zuordnung einer landwirtschaftlichen Fläche zum Betrieb des Landwirts nach Beendigung des Pachtverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 354
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Verordnung …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17
    Sie hat auf den Flächen für sich und damit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine landwirtschaftliche Tätigkeit (vgl. Art. 2 Buchst. c VO Nr. 1782/2003) ausgeübt, was Voraussetzung für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen und damit die Betriebsprämie ist (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 [ECLI:EU:C:2010:606], Landkreis Bad Dürkheim - Rn. 69).

    In der Rechtssache Landkreis Bad Dürkheim hat er zum Begriff der "vom Betriebsinhaber verwalteten Produktionseinheiten" und der dafür erforderlichen Verfügungsgewalt entschieden, dass es genüge, wenn der Betriebsinhaber hinsichtlich der Flächen bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit über eine hinreichende Selbstständigkeit verfüge, er mithin in der Lage sei, die Flächen mit der gebotenen Selbstständigkeit zu nutzen (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09, Landkreis Bad Dürkheim - Rn. 59 bis 65).

    Rn. 16 c) Allerdings weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Landkreis Bad Dürkheim zur Zuordnung einer Fläche zu einem Betrieb eingangs formuliert, sie gehöre zum Betrieb eines Landwirts, wenn dieser "befugt" sei, sie zum Zwecke der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09, Landkreis Bad Dürkheim - Rn. 58).

    In seinen weiteren Ausführungen ist der Gerichtshof auf eine Befugnis jedoch nicht zurückgekommen und hat zusammenfassend festgestellt, dass ein Betrieb im Sinne von Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 aus Ackerland und Dauergrünland bestehe, das vom Betriebsinhaber mit einer gewissen Selbstständigkeit für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 68).

    Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass in der englischen Sprachfassung des Urteils von "the power to manage" die Rede ist (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 58).

    Im Übrigen verwies er die Zuordnung in die Verantwortung der nationalen Gerichte, die diese anhand aller Umstände des Falles zu prüfen hätten (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09, Landkreis Bad Dürkheim - Rn. 51, 54, 62, 69).

    Entsprechend war sie in der Lage, Dritte von einer konkurrierenden Nutzung auszuschließen (vgl. EuGH, Schlussanträge vom 11. Mai 2010 - C-61/09 [ECLI:EU:C:2010:265], Landkreis Bad Dürkheim - Rn. 58).

    Die Flächen wurden nicht von einem Dritten genutzt und konnten deshalb auch nicht dem Betrieb eines anderen Landwirts zugeordnet werden (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09, Landkreis Bad Dürkheim - Rn. 66).

  • EuGH, 02.07.2015 - C-684/13

    Demmer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17
    Dem entsprechend hat der Europäische Gerichtshof in nachfolgenden Urteilen die Voraussetzungen der Zuordnung von Flächen im Sinne von Art. 44 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 dahingehend zusammengefasst, dass eine Fläche zum Betrieb gehöre, "wenn der Betriebsinhaber befugt ist, die Fläche zum Zwecke der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, das heißt, wenn er hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt" (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 [ECLI:EU:C:2015:439], Demmer - Rn. 58 und - zur Folgevorschrift der Verordnung Nr. 73/2009 - Urteil vom 2. Juli 2015 - C-422/13 [ECLI:EU:C:2015:438], Wree - Rn. 44).

    Vertragliche Vereinbarungen können gegebenenfalls die Nutzung von Flächen tatsächlich einschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13, Demmer - Rn. 59), reichen andererseits aber nicht ohne weiteres aus, die Frage nach der tatsächlichen Nutzung zu beantworten (EuGH…, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-422/13, Wree - Rn. 43).

  • EuGH, 02.07.2015 - C-422/13

    Wree - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17
    Dem entsprechend hat der Europäische Gerichtshof in nachfolgenden Urteilen die Voraussetzungen der Zuordnung von Flächen im Sinne von Art. 44 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 dahingehend zusammengefasst, dass eine Fläche zum Betrieb gehöre, "wenn der Betriebsinhaber befugt ist, die Fläche zum Zwecke der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, das heißt, wenn er hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt" (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 [ECLI:EU:C:2015:439], Demmer - Rn. 58 und - zur Folgevorschrift der Verordnung Nr. 73/2009 - Urteil vom 2. Juli 2015 - C-422/13 [ECLI:EU:C:2015:438], Wree - Rn. 44).

    Vertragliche Vereinbarungen können gegebenenfalls die Nutzung von Flächen tatsächlich einschränken (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13, Demmer - Rn. 59), reichen andererseits aber nicht ohne weiteres aus, die Frage nach der tatsächlichen Nutzung zu beantworten (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-422/13, Wree - Rn. 43).

  • EuGH, 24.06.2010 - C-375/08

    Pontini u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17
    Zur Bestimmung einer innerbetrieblichen Futterfläche, die für die Rinderprämien während eines Kalenderjahres als "Betriebsfläche" "zur Verfügung" stehen muss, hat er das Unionsrecht dahin ausgelegt, dass es auf die tatsächliche Futterkapazität ankomme und ein Nachweis einer Berechtigung zur Nutzung der Flächen nicht gefordert sei (EuGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - C-375/08 [ECLI:EU:C:2010:365], Pontini u.a. - Rn. 57 ff., 66; zu den Ursprüngen der Flächenverfügbarkeit vgl. Busse, AuR 2017, 370 ).

    Im Interesse der Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten kann unter Beachtung bestimmter Grenzen eine nationale Regelung zulässig sein, auf deren Grundlage der Nachweis einer Nutzungsberechtigung verlangt wird (EuGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - C-375/08, Pontini u.a. - Rn. 75 ff.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17
    Rn. 17 d) Auf der Grundlage dieser Auslegung von Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 durch den Europäischen Gerichtshof ist nicht zweifelhaft, dass die hier streitigen Flächen dem Betrieb der Klägerin für das Wirtschaftsjahr 2006 zuzuordnen waren, so dass es einer Vorlage gemäß Art. 267 AEUV nicht bedarf (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81 [ECLI:EU:C:1982:335], C.I.L.F.I.T. - Rn. 21).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17
    Sie hat auf den Flächen für sich und damit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine landwirtschaftliche Tätigkeit (vgl. Art. 2 Buchst. c VO Nr. 1782/2003) ausgeübt, was Voraussetzung für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen und damit die Betriebsprämie ist (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 [ECLI:EU:C:2010:606], Landkreis Bad Dürkheim - Rn. 69).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2026 - 10 LB 192/26

    GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; BGB-Gesellschaft; Landwirtschaft; …

    Daneben bedarf es für ein "Verwalten" bzw. ein "Zur-Verfügung-Stehen" noch eines Nachweises der tatsächlichen Nutzung dieser Fläche; die Vorlage eines formellen Rechtstitels durch den Betriebsinhaber über sein Nutzungsrecht an der betreffenden Fläche ist demgegenüber nicht erforderlich (vgl. EuGH…, Urteil vom 26.3.2026 - C-434/24 -, juris Rn. 39; zur Verwaltung von Produktionseinheiten im Sinne des Art. 2 VO (EG) Nr. 73/2009 vgl. auch: EuGH…, Urteil vom 7.4.2022 - C-116/20 -, juris Rn. 48 f., 53; BVerwG, Urteil vom 5.12.2019 - 3 C 22.17 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 23.4.2024 - 6 ZB 23.2329 -, juris Rn. 18; vgl. insoweit bereits: EuGH…, Urteil vom 24.6.2010 - C-375/08 -, juris Rn. 62 f., 70, 90 zur Nutzung von Futterflächen).

    Damit hat er - für die Annahme vom Betriebsinhaber verwalteter Produktionseinheiten - eine der tatsächlichen Verfügungsgewalt zugrunde liegende rechtliche Nutzungsbefugnis gegenüber dem Eigentümer der Flächen aus einen Pacht- oder ähnlichem Rechtsverhältnis nicht gefordert (BVerwG, Urteil vom 5.12.2019 - 3 C 22.17 -, juris Rn. 13 - 16 zu einer Betriebsprämie für Flächen nach Ablauf des Pachtvertrags bei dennoch weiterer landwirtschaftlicher Nutzung).

    Die Nichterforderlichkeit eines Nachweises der Nutzungsberechtigung gilt jedenfalls, sofern die Fläche nicht ohne Recht zur Bewirtschaftung entgegen dem (ausdrücklichen) Willen des Berechtigten tatsächlich genutzt wird oder mehrere Landwirte bzw. Betriebe eine Nutzung und damit verbundene Förderansprüche geltend machen (vgl. dazu auch EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-216/19 -, juris Rn. 40 f., 45, …und Urteil vom 14.10.2010 - C-61/09 -, juris Rn. 66; BVerwG, Urteil vom 5.12.2019 - 3 C 22.17 -, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 23.04.2024 - 6 ZB 23.2329

    Zur Zuordnung einer im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden, …

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Dezember 2019 ausdrücklich hervorgehoben, dass es einer tatsächlichen, nicht aber zwingend einer rechtlichen Verfügungsgewalt etwa in Gestalt eines wirksamen Pachtvertrags bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2019 - 3 C 22.17 - juris Rn. 13, 16).

    Für die Austragung entsprechender Streitigkeiten steht vielmehr der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zur Verfügung (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2019 - 3 C 22.17 - juris Rn. 20).

    Rn. 28 Sollten die beiden Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jeweils einen Rechtssatz mit dem vom Beklagten unterstellten Inhalt enthalten, so wären sie jedenfalls durch das - später ergangene - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2019 - 3 C 22.17 - mit der Folge überholt, dass eine Divergenzzulassung ausscheidet (…vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 175).

    Es sieht als für die Zuordnung einer Fläche zu einem Betrieb als ausreichend an, wenn der Betriebsinhaber hinsichtlich der Flächen bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit über eine hinreichende Selbstständigkeit verfügt, er mithin in der Lage ist, die Flächen mit der gebotenen Selbstständigkeit zu nutzen (BVerwG, U.v. 5.12.2019 - 3 C 22.17 - juris Rn. 12 ff.).

  • VG Bayreuth, 11.09.2023 - B 8 K 20.1447

    Kürzungen von Direktzahlungsprämien (Betriebsprämien) und Ausgleichzulagen in …

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 05.12.2019 - 3 C 22/17) führt er weiter aus, selbst eine (unbeachtliche) Doppelbeantragung ab dem Jahr 2010 könne nicht dazu führen, dass die Flächen anderweitig zuzuordnen seien.

    Das BVerwG habe mit der Entscheidung vom 05.12.2019 - 3 C 22/17 - klargestellt, dass es im Interesse eines effizienten Massenverfahrens nicht Aufgabe der für die Agrarförderung zuständigen Stellen sei, zivilrechtliche Konflikte zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer einer landwirtschaftlichen Fläche zu entscheiden, zumal diese vor den ordentlichen Gerichten auszutragen seien.

    Eine dieser tatsächlichen Verfügungsgewalt zugrundeliegende rechtliche Nutzungsbefugnis gegenüber dem Eigentümer der Flächen aus einem wirksamen Pachtvertrag oder einem ähnlichen Rechtsverhältnis ist nach der Rechtsprechung des EuGH nicht erforderlich, erst recht nicht die Vorlage eines gültigen Rechtstitels, der ein entsprechendes Nutzungsrecht nachweist (…EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09, Landkreis Bad Dürkheim Rn. 59 - 65;… EuGH, U.v. 24.06.2010 - C 375/08, Pontini u.a., Rn. 57 ff. Rn. 66; BVerwG, U.v. 05.12.2019 - 3 C 22/17, Rn. 13 ff. - juris).

    Rn. 43 Auch wenn eine nationale Bestimmung zulässig sein könnte, auf deren Grundlage der Nachweis einer Nutzungsberechtigung verlangt wird, ist eine solche nationale Regelung jedoch nicht gegeben (BVerwG U.v. 05.12.2019 - 3 C 22/17, Rn. 20 ff. - juris).

  • VG Bayreuth, 11.09.2023 - B 8 K 20.1448

    Frage des Nutzungsrechts an landwirtschaftlichen Flächen (Parallelentscheidung …

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 05.12.2019 - 3 C 22/17) führt er weiter aus, selbst eine (unbeachtliche) Doppelbeantragung ab dem Jahr 2010 könne nicht dazu führen, dass die Flächen anderweitig zuzuordnen seien.

    Das BVerwG habe mit der Entscheidung vom 05.12.2019 - 3 C 22/17 - klargestellt, dass es im Interesse eines effizienten Massenverfahrens nicht Aufgabe der für die Agrarförderung zuständigen Stellen sei, zivilrechtliche Konflikte zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer einer landwirtschaftlichen Fläche zu entscheiden, zumal diese vor den ordentlichen Gerichten auszutragen seien.

    Eine der tatsächlichen Verfügungsgewalt zugrundeliegende rechtliche Nutzungsbefugnis gegenüber dem Eigentümer der Flächen aus einem wirksamen Pachtvertrag oder einem ähnlichen Rechtsverhältnis ist nach der Rechtsprechung des EuGH nicht erforderlich, erst recht nicht die Vorlage eines gültigen Rechtstitels, der ein entsprechendes Nutzungsrecht nachweist (…EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09, Landkreis Bad Dürkheim Rn. 59 - 65;… EuGH, U.v. 24.06.2010 - C 375/08, Pontini u.a., Rn. 57 ff. Rn. 66; BVerwG, U.v. 05.12.2019 - 3 C 22/17, Rn. 13 ff. - juris).

    Rn. 60 Auch wenn eine nationale Bestimmung zulässig sein könnte, auf deren Grundlage der Nachweis einer Nutzungsberechtigung verlangt wird, ist eine solche nationale Regelung jedoch nicht gegeben (BVerwG U.v. 05.12.2019 - 3 C 22/17, Rn. 20 ff. - juris).

  • VGH Bayern, 23.04.2024 - 6 ZB 23.2327

    Zur Zuordnung einer im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden, …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht auf dieser Grundlage in seinem Urteil vom 5. Dezember 2019 ausdrücklich hervorgehoben hat, bedarf es einer tatsächlichen, nicht zwingend einer rechtlichen Verfügungsgewalt etwa in Gestalt eines wirksamen Pachtvertrags (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2019 - 3 C 22.17 - juris Rn. 13, 16).

    Rn. 16 Sollten die beiden Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jeweils einen Rechtssatz mit dem vom Beklagten unterstellten Inhalt enthalten, so wären sie jedenfalls durch das - später ergangene - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2019 - 3 C 22.17 - mit der Folge überholt, dass eine Divergenzzulassung ausscheidet (…vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 175).

    Es sieht als für die Zuordnung einer Fläche zu einem Betrieb als ausreichend an, wenn der Betriebsinhaber hinsichtlich der Flächen bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit über eine hinreichende Selbstständigkeit verfügt, er mithin in der Lage ist, die Flächen mit der gebotenen Selbstständigkeit zu nutzen (BVerwG, U.v. 5.12.2019 - 3 C 22.17 - juris Rn. 12 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2017 - L 19 AS 772/17
    Die Antragsteller haben die Erhebung der Räumungsklage beim Amtsgericht X (3 C 22/17) am 04.04.2017 nachgewiesen.
  • VG Koblenz, 17.09.2025 - 4 K 1358/24

    Agrarförderung: Keine anlasslose Pflicht zum Nachweis der Nutzungsberechtigung

    Demnach kommt es auf die unmittelbare Sachherrschaft über die zur Förderung angemeldeten Flächen und darauf an, dass sie selbstständig im Sinne der Fördervoraussetzungen - für den maßgeblichen Zeitraum - bewirtschaftet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 3 C 22.17 -, juris, Rn. 7, 16).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 5. Dezember 2019 (3 C 22.17) das vorgenannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgegriffen und - zusammengefasst - ausgeführt, dass es im Rahmen flächenbezogener landwirtschaftlicher EU-Subventionen maßgeblich auf die tatsächliche Nutzung der Flurstücke ankomme.

  • VG Magdeburg, 16.10.2025 - 3 A 298/23

    Rechtmäßige Versagung einer Ausgleichszulage nach der Natura-2000-Richtlinie

    Rn. 10 In der von dem Beklagten zitierten Rechtsprechung des BVerwG (3 C 22.17) sei die Zugehörigkeit der Fläche zum Betrieb des dortigen Klägers unstreitig; es sei keine Weiterverpachtung erfolgt.

    Rn. 24 Bei einer Doppelbeantragung einer landwirtschaftlichen Fläche hat, anknüpfend an die dargestellte Rechtsprechung des EuGH, das BVerwG mit Urteil vom 05.12.2019 (Az. 3 C 22.17, juris Rn. 3, 18) dem Neu-Pächter den Prämienanspruch versagt, denn der Vorpächter, dem bereits gekündigt worden sei, habe die Flächen weiter als Acker- und Dauergrünland genutzt.

  • VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395

    Aktivierung von Zahlungsansprüchen für auf einem Truppenübungsplatz gelegene und …

    Rn. 15 Um die für eine Zuordnung zu einem Betrieb erforderliche Verfügungsgewalt anzunehmen, genügt es, wenn der Betriebsinhaber hinsichtlich der Flächen bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit über eine hinreichende Selbstständigkeit verfügt, er mithin in der Lage ist, die Flächen mit der gebotenen Selbstständigkeit zu nutzen; der Vorlage eines Berechtigungsnachweises bedarf es nicht (…EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09 - juris Rn. 58 ff.; BVerwG, U.v. 5.12.2019 - 3 C 22.17 juris Rn. 12 ff.).
  • VG Köln, 04.07.2023 - 14 K 4620/18
    Rn. 31 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2019 - 3 C 22/17 -, juris Rn.18; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.7.2022 - 2 U 4/22 Lw -, juris, Rn. 38 - 42; OLG Hamm, Urteil vom 23.8.2012 - 10 U 68/12-, juris, Rn. 39.
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