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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20, 3 C 4.20 (3 C 17.16)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38720
BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20, 3 C 4.20 (3 C 17.16) (https://dejure.org/2020,38720)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.2020 - 3 C 4.20, 3 C 4.20 (3 C 17.16) (https://dejure.org/2020,38720)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 2020 - 3 C 4.20, 3 C 4.20 (3 C 17.16) (https://dejure.org/2020,38720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EG) Nr. 882/2004 Art. 27 Abs. 2 und 4, Anhang VI; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2 und 3; FlHygGebVO SL
    Einbeziehung allgemeiner Verwaltungskosten in Fleischuntersuchungsgebühr

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einbeziehung allgemeiner Verwaltungskosten in Fleischuntersuchungsgebühr

  • doev.de PDF

    Einbeziehung allgemeiner Verwaltungskosten in Fleischuntersuchungsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigen der Kostenanteile für Löhne und Gehälter des zur Verwaltungsabwicklung und Gebührenerhebung der durchgeführten Kontrollen eingesetzten Personals bzgl. Gebührenbemessung für amtliche Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen

  • datenbank.nwb.de

    Einbeziehung allgemeiner Verwaltungskosten in Fleischuntersuchungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 78
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.12.2019 - C-477/18

    Exportslachterij J. Gosschalk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
    Rn. 7 - C-477/18 und C-478/18 [ECLI:EU:C:2019:1126] Exportschlachterij J. Gosschalk - und bat um Mitteilung, ob der Senat im Hinblick auf dieses Urteil sein Vorabentscheidungsersuchen noch aufrechterhalte.

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2019 - C-477/18 und C-478/18 - stehe in Widerspruch zu den Aussagen im Urteil des Gerichtshofs vom 17. März 2016 - C-112/15 - es enthalte überdies eine unionsrechtswidrige Texterweiterung der in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 abschließend benannten Kostenpositionen.

    Rn. 29 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-477/18 und C-478, Exportschlachterij J. Gosschalk - entschieden, dass sich die Gebührenerhebung auch auf die Finanzierung der Lohn- und Gehaltskosten für das Verwaltungs- und Hilfspersonal erstrecken kann (…Rn. 65).

    Rn. 31 Aus der im Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-477/18 und C-478/18, Exportschlachterij J. Gosschalk - (…Rn. 66) enthaltenen Einschränkung, dass bei der Berechnung der Gebühren nur die Arbeitszeit des Verwaltungs- und Hilfspersonals berücksichtigt werden dürfe, die für untrennbar mit der Durchführung der amtlichen Kontrollen verbundene Tätigkeiten erforderlich ist, folgt nichts anderes.

    Der Generalanwalt hatte mit dem Hinweis, dass derartige Kosten der zuständigen Behörde nicht "zwingend" aufgrund der Durchführung einer tatsächlichen amtlichen Kontrolle entstanden sind (Schlussanträge des Generalanwalts vom 18. September 2019 - C-477/18 und C-478/18 - Rn. 73), eine Formulierung gewählt, die den erforderlichen Zurechnungszusammenhang zwischen der Hilfstätigkeit und der amtlichen Kontrolle ebenfalls deutlich macht.

    Rn. 35 Auch diese Auslegung hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-477/18 und C-478/18, Exportschlachterij J. Gosschalk - bestätigt.

    Rn. 36 Entgegen dem Vorbringen des Klägers ist deshalb nicht zu beanstanden, dass die Pauschalgebühr für die amtlichen Kontrollen des Jahres 2013 auf der Grundlage der in den Jahren 2009, 2010 und 2011 festgestellten Ausgaben berechnet worden ist (vgl. zur Bezugnahme der durchschnittlichen Kosten der drei vorangegangenen Jahre auch die Schlussanträge des Generalanwalts vom 18. September 2019 - C-477/18 und C-478/18 - Rn. 97).

    Rn. 38 Aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2019 - C-477/18 und C-478/18, Exportschlachterij J. Gosschalk - haben sich hierzu keine neuen Gesichtspunkte ergeben.

  • BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 1.12

    Fleischuntersuchung; Fleischhygiene; Gebühr; Gebührenerhebung; Bemessung von …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
    Rn. 23 b) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats folgt aus Anhang VI Nr. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 darüber hinaus, dass bei der Gebührenerhebung auch die Kosten berücksichtigt werden dürfen, die der zuständigen Behörde durch die verwaltungsmäßige Erfassung und Abwicklung der amtlichen Kontrollen einschließlich der Gebührenerhebung entstehen (…BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 [ECLI:DE:BVerwG:2012:260412U3C20.11.0] - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31 Rn. 18 ff. und vom 25. April 2013 - 3 C 1.12 [ECLI:DE:BVerwG:2013:250413U3C1.12.0] - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 32 Rn. 14 ff.).

    Es ist in der Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt, dass die Höhe der Pauschalgebühr auf der Basis im Vorhinein kalkulierter Kosten ermittelt werden darf und es keiner nachträglichen Kostenabrechnung jedes Einzelfalls bedarf (BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 1.12 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 32 Rn. 19 m.w.N.).

    Dass nur diejenigen Kosten in Ansatz gebracht werden dürfen, die durch amtliche Kontrollen entstehen und diesen daher zugerechnet werden können, entsprach zuvor der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31 Rn. 18 ff. und vom 25. April 2013 - 3 C 1.12 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 32 Rn. 16); diese Auffassung hat auch das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt.

  • EuGH, 17.03.2016 - C-112/15

    Kødbranchens Fællesråd - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2019 - C-477/18 und C-478/18 - stehe in Widerspruch zu den Aussagen im Urteil des Gerichtshofs vom 17. März 2016 - C-112/15 - es enthalte überdies eine unionsrechtswidrige Texterweiterung der in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 abschließend benannten Kostenpositionen.

    Die Auslegungszweifel, die das Urteil vom 17. März 2016 - C-112/15 [ECLI:EU:C:2016:185], Koedbranchens Faellesrad - begründet hatte, hat der Gerichtshof der Europäischen Union ausgeräumt.

    Rn. 32 Die genannte Einschränkung dient vielmehr der Abgrenzung zu der im Urteil vom 17. März 2016 - C-112/15, Koedbranchens Faellesrad - entschiedenen Konstellation, in der es um die Grundausbildung des Verwaltungs- und Hilfspersonals ging, das erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung amtliche Fleischkontrollen durchführen durfte.

  • BVerwG, 26.04.2012 - 3 C 20.11

    Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Fleischhygienegebühr; Bemessung von …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
    Rn. 23 b) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats folgt aus Anhang VI Nr. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 darüber hinaus, dass bei der Gebührenerhebung auch die Kosten berücksichtigt werden dürfen, die der zuständigen Behörde durch die verwaltungsmäßige Erfassung und Abwicklung der amtlichen Kontrollen einschließlich der Gebührenerhebung entstehen (BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 [ECLI:DE:BVerwG:2012:260412U3C20.11.0] - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31 Rn. 18 ff. …und vom 25. April 2013 - 3 C 1.12 [ECLI:DE:BVerwG:2013:250413U3C1.12.0] - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 32 Rn. 14 ff.).

    Dass nur diejenigen Kosten in Ansatz gebracht werden dürfen, die durch amtliche Kontrollen entstehen und diesen daher zugerechnet werden können, entsprach zuvor der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31 Rn. 18 ff. …und vom 25. April 2013 - 3 C 1.12 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 32 Rn. 16); diese Auffassung hat auch das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt.

  • BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16

    Amtliche Kontrolle; Ausbildungskosten; Bestimmtheitsgebot; Fleischuntersuchung; …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
    Durch Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 35) hat der erkennende Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob bei den nach Art. 27 Abs. 2 und 4 i.V.m. Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erhobenen Gebühren Kostenanteile für die Löhne und Gehälter des Personals berücksichtigt werden dürfen, das zur Verwaltungsabwicklung und Gebührenerhebung der durchgeführten amtlichen Kontrollen eingesetzt wird.

    Rn. 30 Die vom Senat mit Vorlagebeschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 35) zur Vorabentscheidung gestellte Frage lässt sich anhand dieser Ausführungen hinreichend sicher beantworten.

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
    Der Kläger hat die nunmehr vermisste Sachverhaltsaufklärung ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht (§ 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 und § 165 ZPO) weder im Verfahren vor dem Tatsachengericht beantragt noch zeigt er auf, dass sich dem Berufungsgericht weitere Ermittlungen zu der bezeichneten Frage auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
    Rn. 16 b) Diese Gebührenerhebung findet in § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland vom 24. Juni 1964 in der Fassung des Gesetzes vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474 und 530) i.V.m. § 4 des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes vom 16. Juli 1997 in der Fassung des Gesetzes vom 18. November 2010 (Amtsbl. S. 1420) eine gesetzliche Grundlage, die den auch für landesgesetzliche Verordnungsermächtigungen geltenden Bestimmtheitsanforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2015:rs20150421.2bvr132212] - BVerfGE 139, 19 Rn. 56 m.w.N.) genügt.
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
    Rn. 17 Gegen das Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG verstößt die Gebührenverordnung schon deshalb nicht, weil es sich nicht auf die unionsrechtlichen Vorgaben erstreckt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100429.2bvr087104] - BVerfGK 17, 273 ); zum anderen wäre den Anforderungen mit der hier vorliegenden Benennung im Vorspruch der streitigen Rechtsverordnung Genüge getan (BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 1966 - 2 BvR 386/63 u.a. - BVerfGE 20, 283 ).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Radioaktive Salbe

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
    Rn. 17 Gegen das Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG verstößt die Gebührenverordnung schon deshalb nicht, weil es sich nicht auf die unionsrechtlichen Vorgaben erstreckt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100429.2bvr087104] - BVerfGK 17, 273 ); zum anderen wäre den Anforderungen mit der hier vorliegenden Benennung im Vorspruch der streitigen Rechtsverordnung Genüge getan (BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 1966 - 2 BvR 386/63 u.a. - BVerfGE 20, 283 ).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung; …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
    Es begegnet keinen Bedenken, dass der Gesetzgeber die verbleibenden Einzelheiten der Gebührenbemessung - einschließlich der Entscheidung, ob und gegebenenfalls wie von der unionsrechtlich eingeräumten Möglichkeit, von den Pauschalgebühren abzuweichen (vgl. Art. 27 Abs. 4 Buchst. b der Verordnung Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz ), Gebrauch gemacht werden soll - dem Verordnungsgeber überlassen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 7.12 [ECLI:DE:BVerwG:2013:270613U3C7.12.0] - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 33 Rn. 13 zur Vorgängerrichtlinie 85/73/EWG).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-519/16

    Superfoz - Supermercados - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 37.21

    Gebührenfestsetzung für gleichzeitig durchgeführte amtliche Kontrollen

    Rn. 10 b) Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31) und vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 37) liegt nicht vor.

    Aus dem Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - ergibt sich nichts anderes.

    Kosten, die der zuständigen Behörde durch die verwaltungsmäßige Erfassung und Abwicklung der amtlichen Kontrolle einschließlich der Gebührenberechnung und -erhebung entstehen, dürfen daher berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 37 Rn. 23).

  • BVerwG, 17.12.2020 - 3 C 22.20

    Darlegen der erforderlichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör für …

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Senats vom 3. September 2020 - BVerwG 3 C 4.20 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 4 Soweit der Kläger rügt, durch die Aufhebung des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 35) und die Sachentscheidung im Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 [ECLI:DE:BVerwG:2020:030920U3C4.20.0] - habe der Senat ihm die Möglichkeit genommen, seine Rechtsauffassung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union darzulegen, ist die Beschwerde bereits unstatthaft.

    Diese Erwägungen hat der Senat zur Kenntnis genommen und sich mit ihnen in dem mit der Anhörungsrüge angegriffenen Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - ausführlich auseinandergesetzt.

    Rn. 7 Soweit der Kläger rügt, der erkennende Senat habe im Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - verspätetes Vorbringen des Beklagten zu seinen Lasten verwertet, kann offenbleiben, ob insoweit ein statthaftes Vorbringen im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO geltend gemacht worden ist.

    Die mit der Anhörungsrüge angegriffene Passage am Ende des Urteils vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - (…Rn. 40) betrifft die Erwiderung des Beklagten zu der vom Kläger im Revisionsverfahren erhobenen Aufklärungsrüge.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2023 - 9 A 3058/17

    Rechtsschutz einer Betreiberin eines gewerblichen Schlachtbetriebs gegen die …

    Rn. 57 Vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 -, juris Rn. 23 ff.

    Rn. 59 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-477/18 und 478/18 -, Rn. 60 ff.; BVerwG, Urteile vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 -, juris Rn. 24, und vom 25. April 2013 - 3 C 1.12 -, juris Rn. 15.

    Rn. 86 vgl. BVerwG, Urteile vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 -, juris Rn. 34 ff., und vom 25. April 2013 - 3 C 1.12 -, juris Rn. 19 f.; OVG NRW, Urteil vom 16. November 2011 - 17 A 580/09 -, juris Rn. 35 ff.,.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2021 - 3 LB 17/14

    Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen; Herabsetzung auf die nach …

    Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind zwar zwischenzeitlich außer Kraft getreten (vgl. Art. 146 Abs. 1 der Verordnung 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel ); sie bilden aber weiterhin die maßgebliche Grundlage für die Erhebung der streitgegenständlichen Gebühren für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, die im Jahr 2009 stattgefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.09.2020 - 3 C 4.20 -, juris Rn. 19).

    Bei sämtlichen Positionen handelt es sich um Kosten, die den Mitgliedstaaten aus der Durchführung der Kontrollen in den Unternehmen des Lebensmittelsektors tatsächlich entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.09.2020 - 3 C 4.20, juris Rn. 25 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 26.07.2017 - C-519/16 -, Rn. 33).

    Aufgrund des dem Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 immanenten Finanzierungsansatzes zählen die Kosten der untrennbar mit der Durchführung der amtlichen Kontrollen verbundenen Tätigkeiten des für die Logistik und die Organisation der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen eingesetzten Verwaltungs- und Hilfspersonals zu den durch die amtlichen Kontrollen entstehenden Kosten (BVerwG, Urt. v. 03.09.2020 - a.a.O., juris Rn. 31).

  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21

    Klage gegen die Höhe der vom Kreis Nordfriesland festgesetzten Gebühren für …

    b) Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31) und vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 37) liegt nicht vor.

    Aus dem Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - ergibt sich nichts anderes.

    Kosten, die der zuständigen Behörde durch die verwaltungsmäßige Erfassung und Abwicklung der amtlichen Kontrolle einschließlich der Gebührenberechnung und -erhebung entstehen, dürfen daher berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 37 Rn. 23).

  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 39.21

    Klage gegen die Höhe der vom Kreis Nordfriesland festgesetzten Gebühren für …

    b) Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31) und vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 37) liegt nicht vor.

    Aus dem Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - ergibt sich nichts anderes.

    Kosten, die der zuständigen Behörde durch die verwaltungsmäßige Erfassung und Abwicklung der amtlichen Kontrolle einschließlich der Gebührenberechnung und -erhebung entstehen, dürfen daher berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 37 Rn. 23).

  • VG Schleswig, 02.02.2022 - 1 A 103/18

    Erhebung von Schlachttier- und Fleischuntersuchungsgebühren vom Betreiber eines …

    Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind zwar nach Art. 146 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel (ABl. L 95 S. 1) zum 14. Dezember 2019 außer Kraft getreten; sie bilden aber weiterhin die maßgebliche Grundlage für die Erhebung der streitgegenständlichen Gebühren für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, die im Jahr 2017 stattgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 -, Rn. 19, juris).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Höhe der Pauschalgebühr auf der Basis im Vorhinein kalkulierter Kosten ermittelt werden darf und es keiner nachträglichen Kostenabrechnung jedes Einzelfalls bedarf (BVerwG…, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 1.12 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 32 Rn. 19 m.w.N.; Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4/20 -, Rn. 34, juris).

  • VG Regensburg, 13.04.2026 - RO 5 K 24.446

    Fleischhygienegebühren, Gebührenkalkulation, Stückpreis, Berechnungsmethode, …

    Rn. 41 (4) Abschließend ist für das Gericht auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen auch nicht vollends nachprüfbar, ob die angesetzten mittelbaren Personal- sowie EDV-Kosten tatsächlich untrennbar mit der Durchführung der amtlichen Kontrollen, insbesondere der Gebührenberechnung und -erhebung verbunden waren (vgl. BVerwG, U.v. 3.9.2020 - 3 C 4/20 - juris Rn. 23 f.), oder darüber hinaus auch Kosten in die Kalkulation eingestellt wurden, die nicht oder nicht ausschließlich der verwaltungsmäßigen Erfassung und Abwicklung der amtlichen Kontrollen einschließlich der insoweit obligatorischen Gebührenerhebung zuzurechnen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2023 - 9 A 3443/18
    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2022 - 3 B 37.21 -, juris Rn. 25 f., und Urteile vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 -, juris Rn. 23, sowie vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 -, juris Rn. 14 ff.
  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 20 ZB 21.641

    Gebührenbemessung für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

    Rn. 2 1. Soweit mit dem Zulassungsantrag die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend gemacht wurde, besteht diese jedenfalls zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, U.v. 19.12.2019 - C-477/18 u.a. - BeckRS 2019, 34415) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 3.9.2020 - 3 C 4.20 - BeckRS 20201, 32437) nicht mehr.
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