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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12312
BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23 (https://dejure.org/2024,12312)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 (https://dejure.org/2024,12312)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2024 - 3 C 5.23 (https://dejure.org/2024,12312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1 und 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2; StVO § 12 Abs. 4 und 4a, § 25 Abs. 1, § 44 Abs. 1, § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 9 Satz 1, § 49 Abs. 1 Nr. 12
    Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotenes Gehwegparken

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotenes Gehwegparken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 4 StVO 2013, § 12 Abs 4a StVO 2013, § 25 Abs 1 StVO 2013, § 44 Abs 1 StVO 2013, § 45 Abs 1 S 1 StVO 2013
    Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotenes Gehwegparken

  • bussgeldsiegen.de

    Verbot des Gehwegparkens bei Dauerparken: Anwohner erhalten nur Neubewertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotenes Gehwegparken; Schutz des individuellen Interesses der Anwohner an einer bestimmungsgemäßen Benutzung des Gehwegs; Begrenzung des Schutzes auf den Gehweg der "eigenen" Straßenseite des Anwohners im Straßenabschnitt ...

  • datenbank.nwb.de

    Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotenes Gehwegparken

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs von Anwohnern gegen die Straßenverkehrsbehörde auf Einschreiten gegen verbotswidrig auf den Gehwegen geparkte Fahrzeuge

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Urteil stoppt Gehwegparken nicht

  • lto.de (Pressebericht, 07.06.2024)

    BVerwG gibt Anwohnern Recht: Wann Behörden gegen Gehwegparker einschreiten müssen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehwegparker - und die Pflicht der Straßenverkehrsbehörde zum Einschreiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehwegparken - und die Pflicht der Ordnungsbehörde zum Einschreiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch von Anwohnern auf Einschreiten gegen verbotswidrig auf den Gehwegen geparkte Fahrzeuge

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Anwohner gegen Gehsteigparker: Muss die Behörde einschreiten?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang eines Schutzes von Anwohnern vor Gehwegparken

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs von Anwohnern gegen die Straßenverkehrsbehörde auf Einschreiten gegen verbotswidrig auf den Gehwegen geparkte Fahrzeuge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Parken auf Gehwegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gehwegparken: Rechte als Anwohner

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 182, 356
  • NVwZ 2024, 1838
  • NZV 2025, 223
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - (BVerwGE 74, 234) zum Schutz von Anliegern vor Lärm auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO ergibt sich im Ergebnis nichts Anderes.

    Danach kann der Einzelne einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten haben bei Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß überschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).

    Hierfür genügten - so das damalige Urteil - Lärmbeeinträchtigungen, die jenseits dessen lägen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden müsse; auch bei derartigen erheblichen Beeinträchtigungen dürfe die Behörde von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheine (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 a. a. O. S. 239 f.).

    Rn. 46 Ob Beeinträchtigungen der Gehwegbenutzung durch verbotswidrig geparkte Fahrzeuge erheblich sind, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).

    Rn. 49 a) Nach ständiger Rechtsprechung ist der im Straßenverkehrsrecht im Rahmen von § 45 Abs. 1 StVO zu gewährende Drittschutz grundsätzlich auf einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzt (vgl. u. a. BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 …und vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9 = juris Rn. 18 m. w. N.).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23
    Die Norm muss den abgegrenzten Kreis der geschützten Personen nicht ausdrücklich benennen; sie muss auch nicht in ihrer vollen Reichweite dem Schutz individueller Interessen dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 - juris Rn. 12).

    Es genügt, wenn sich aus individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich hinreichend von der Allgemeinheit unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. September 1986 a. a. O. …und vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 - BVerwGE 130, 39 Rn. 11).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die räumliche Abgrenzung des Personenkreises als praktisch nicht normierbar erweisen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 a. a. O.).

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23
    Diese Möglichkeit fehlt, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein könnten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 C 10.95 - BVerwGE 101, 157 m. w. N.).

    Die Frage, ob und gegebenenfalls zu wessen Gunsten und in welchem Umfang § 12 Abs. 4 und 4a StVO Drittschutz vermittelt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bislang nicht geklärt (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 C 10.95 - BVerwGE 101, 157 ).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23
    Drittschutz wird gewährt, wenn in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 , vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 Rn. 40 …und vom 28. März 2019 - 5 CN 1.18 - NVwZ 2019, 1685 Rn. 19).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang, …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23
    Es genügt, wenn sich aus individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich hinreichend von der Allgemeinheit unterscheidet (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19. September 1986 a. a. O. und vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 - BVerwGE 130, 39 Rn. 11).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23
    Das Gebot der Rücksichtnahme soll einen angemessenen Interessenausgleich gewährleisten (vgl. für das Baurecht BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23
    Rn. 49 a) Nach ständiger Rechtsprechung ist der im Straßenverkehrsrecht im Rahmen von § 45 Abs. 1 StVO zu gewährende Drittschutz grundsätzlich auf einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzt (vgl. u. a. BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 und vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9 = juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm; …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23
    Drittschutz wird gewährt, wenn in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 , vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 Rn. 40 …und vom 28. März 2019 - 5 CN 1.18 - NVwZ 2019, 1685 Rn. 19).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 5 CN 1.18

    Angelegenheit der Jugendhilfe; Angemessenheit; Antragsbefugnis; …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23
    Drittschutz wird gewährt, wenn in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 , vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 Rn. 40 und vom 28. März 2019 - 5 CN 1.18 - NVwZ 2019, 1685 Rn. 19).
  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23
    Seine Annahme, dass allein die Straßenverkehrs-Ordnung auch künftig voraussichtlich nicht zu einem ordnungsgemäßen Parken führen wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2019 - 3 C 7.17 - BVerwGE 164, 253 Rn. 14), ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot; …

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

  • BVerwG, 20.10.2015 - 3 C 15.14

    Straßenverkehrsbehörde; Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung; sachliche …

  • VG Stade, 04.06.2014 - 1 A 2664/12

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten bei einem zeitweiligen Abstellen …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2025 - 13 S 15/25

    Subjektives Recht eines Straßennutzers auf verkehrsregelndes Einschreiten.

    Diese Möglichkeit fehlt, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Rechtsschutzsuchenden verletzt sein können (vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 12; BVerwG, Urteile vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 19…, vom 29.04.2020 - 7 C 29.18 - juris Rn. 15 …und vom 28.11.2019 - 7 C 2.18 - juris Rn. 15).

    Drittschutz wird damit nur dann gewährt, wenn in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 40…, vom 28.03.2019 - 5 CN 1.18 - juris Rn. 19 …und vom 11.10.2016 - 2 C 11.15 - juris Rn. 27).

    Allerdings muss sich aus individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lassen, der sich hinreichend von der Allgemeinheit unterscheidet, sodass zusätzlich zu dem von einer Vorschrift angestrebten objektiv-rechtlichen Interessenausgleich zwischen Allgemein- und Einzelinteressen die Einräumung einer besonderen Rechtsposition zu Gunsten eines hinreichend bestimmten Personenkreises erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 40…, vom 28.11.2007 - 6 C 42.06 - juris Rn. 11…, vom 10.10.2002 - 6 C 8.01 - juris Rn. 24…, vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 - juris Rn. 16 …und vom 22.01.1971 - VII C 48.69 - juris Rn. 14).

    Rn. 12 Nur ausnahmsweise kann § 45 Abs. 1 StVO dem Schutz von Individualinteressen dienen und dem Einzelnen ein - auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung begrenztes - subjektives Recht vermitteln, wenn Betroffene vor Einwirkungen des Straßenverkehrs zu schützen sind, die nach allgemeiner Anschauung das zumutbare Maß übersteigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 45…, vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 - juris Rn. 18…, vom 02.08.1989 - 7 B 62.89 - juris Rn. 2 …und vom 04.06.1986 - 7 C 76.84 - juris Rn. 10;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29.01.2009 - 5 S 149/08 - juris Rn. 38 …und vom 28.02.2002 - 5 S 1121/00 - juris Rn. 20;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl., § 45 StVO Rn. 28d;… Wolf in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 45 StVO Rn. 111).

    Nur diese bilden einen erkennbar abgegrenzten Kreis von Personen, die sich durch das objektive Kriterium der Lage des von ihnen bewohnten Grundstücks von der Allgemeinheit unterscheiden und von den Verkehrseinwirkungen zwangsläufig in besonderer Weise berührt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 43).

    Rn. 13 So hat das Bundesverwaltungsgericht ein subjektives Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde über ein Einschreiten wegen eines regelmäßig verbotswidrig beparkten Gehwegs für Anwohner, allerdings ausdrücklich auf die eigene Straßenseite im Straßenabschnitt bis zur Einmündung der nächsten Querstraße beschränkt, anerkannt (Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 42 f., 62).

    Sie sind nicht zwangsläufig unzumutbaren Einwirkungen des Straßenverkehrs ausgesetzt, sondern ausschließlich selbst Teil des Verkehrs und damit der Allgemeinheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 43), deren Belange in ihrer Gesamtheit im Rahmen von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO mit dem Ziel der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs abgewogen werden.

    Da die Vorschrift den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen, selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen - hier nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 und 3 StVO - gegeben sein sollten, in das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Behörde stellt, kann grundsätzlich nur ein auf ermessensfehlerfreie Entscheidung gerichteter Anspruch gegeben sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 49…, vom 03.07.1986 - 7 B 141.85 - juris Rn. 3 …und vom 22.01.1971 - VII C 48.69 - juris Rn. 15;… Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 42 Rn. 409).

    Hierzu muss sie unter anderem die gegebenenfalls gegenläufigen Interessen der verschiedenen Nutzergruppen ermitteln und nicht nur isoliert einzelne Wege oder Straßen betrachten, sondern auch die Umgebung berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 55).

  • VG Karlsruhe, 25.06.2026 - 7 K 2452/25

    Beweisantrag; Straßenverkehr; Anordnung; Teilbarkeit; Verkehrszeichen; …

    Diese Möglichkeit fehlt, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Rechtsschutzsuchenden verletzt sein können (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Drittschutz wird damit nur dann gewährt, wenn in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, juris Rn. 40 vom 11.10.2016 - 2 C 11.15 -, juris Rn. 27).

    Allerdings muss sich aus individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lassen, der sich hinreichend von der Allgemeinheit unterscheidet, sodass zusätzlich zu dem von einer Vorschrift angestrebten objektiv-rechtlichen Interessenausgleich zwischen Allgemein- und Einzelinteressen die Einräumung einer besonderen Rechtsposition zu Gunsten eines hinreichend bestimmten Personenkreises erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, juris Rn. 40 …und vom 28.11.2007 - 6 C 42.06 -, juris Rn. 11).

    Rn. 63 Nur ausnahmsweise kann § 45 Abs. 1 StVO dem Schutz von Individualinteressen dienen und dem Einzelnen ein - auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung begrenztes - subjektives Recht vermitteln, wenn Betroffene vor Einwirkungen des Straßenverkehrs zu schützen sind, die nach allgemeiner Anschauung das zumutbare Maß übersteigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, juris Rn. 45…, vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 -, juris Rn. 18…, vom 02.08.1989 - 7 B 62.89 -, juris Rn. 2 …und vom 04.06.1986 - 7 C 76.84 -, juris Rn. 10;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29.01.2009 - 5 S 149/08 -, juris Rn. 38 …und vom 28.02.2002 - 5 S 1121/00 -, juris Rn. 20).

    Nur diese bilden einen erkennbar abgegrenzten Kreis von Personen, die sich durch das objektive Kriterium der Lage des von ihnen bewohnten Grundstücks von der Allgemeinheit unterscheiden und von den Verkehrseinwirkungen zwangsläufig in besonderer Weise berührt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, juris Rn. 43).

    Sie sind nicht zwangsläufig unzumutbaren Einwirkungen des Straßenverkehrs ausgesetzt, sondern ausschließlich selbst Teil des Verkehrs und damit der Allgemeinheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, juris Rn. 43), deren Belange in ihrer Gesamtheit im Rahmen von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO mit dem Ziel der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs abgewogen werden.

    Rn. 68 Anders als etwa § 12 Abs. 4 und 4a StVO, aus deren Regelungszusammenhang in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls ein räumlich begrenzter Anwohnerschutz hergeleitet worden ist (BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, juris Rn. 42 f., 62), enthält § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7b StVO keinen vergleichbaren Anknüpfungspunkt an eine bestimmte, durch räumliche Nähe oder besondere Betroffenheit individualisierte Personengruppe.

    Denn hierfür ist unerheblich, ob die Klägerin eine bestimmte straßenverkehrsrechtliche Maßnahme begehrt, die nur ein einer Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommen dürfte, oder eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5/23 -, juris Rn. 49, sowie zu einer Sonderkonstellation OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 -, juris Rn. 44 ff.).

  • VG Göttingen, 28.05.2025 - 1 A 2/23

    Qualifizierte Anliegerinteressen; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; …

    Etwas anderes ergibt sich für die Klägerin zu 3.) auch nicht aus der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem erweiterten Verständnis der Abwehrrechte von Anliegern gegen ein weiträumiges, gegen § 12 Abs. 4 und 4a StVO verstoßendes Gehwegparken (BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, NVwZ 2024, 1838, 1842 Rn. 45).

    Hiernach können individuelle Rücksichtnahme und Drittschutz unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Erreichen der Unzumutbarkeitsschwelle geboten sein; unter Umständen kann Anliegern ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein behördliches Einschreiten gegen verbotswidriges Gehwegparken in einem räumlich begrenzten Bereich vor ihrem Grundstück zustehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, NVwZ 2024, 1838, 1841 Rn. 24 f.;… s.a. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.01.2009 - 5 S 149/08 -, NVwZ-RR 2009, 508, 510 und VG Koblenz, Urt. v. 09.05.2011 - 4 K 932/10 -, NJW 2011, 3049, 3050).

    Hierfür kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, NVwZ 2024, 1838, 1839, 1842 Rn. 20, 45 f.;… OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2022 - 1 LC 64/22 -, juris Rn. 92;… vgl. auch die entsprechenden Maßstäbe aus dem Baurecht, wonach für nachbarlichen Drittschutz erforderlich ist, dass die nachbarlichen Belange in qualifizierter Weise beeinträchtigt sind: OVG Bremen, Beschl. V. 05.10.2021 - 1 B 310/21 -, juris Rn. 92).

    Individuelle Rücksichtnahme und Drittschutz können nach jüngerer Rechtsprechung des BVerwG bereits vor Erreichen der Unzumutbarkeitsschwelle geboten sein (zum verbotswidrigen Gehwegparken in Bezug auf § 12 Abs. 4 und 4a StVO: BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, NVwZ 2024, 1838, 1842 Rn. 45).

    Auf individuelle Interessen der Anwohner ist in Bezug auf das gem. §§ 12 Abs. 4, 4a StVO verbotswidrige Gehwegparken Rücksicht zu nehmen, wenn die Benutzbarkeit des Gehwegs "erheblich und damit in qualifizierter Weise beeinträchtigt [werde]" (BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, NVwZ 2024, 1838, 1842 Rn. 45).

    Daraus könne ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Einschreiten gegen verbotswidriges Gehwegparken in einem räumlich begrenzten Bereich folgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, NVwZ 2024, 1838, 1841 Rn. 24 f.;… s.a. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.01.2009 - 5 S 149/08 -, NVwZ-RR 2009, 508, 510 und VG Koblenz, Urt. v. 09.05.2011 - 4 K 932/10 -, NJW 2011, 3049, 3050, wonach Anlieger eines verkehrsberuhigten Bereichs einen sich aus § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 1b Nr. 4, Abs. 9 S. 2 StVO ergebenden Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über "flankierende Verkehrsmaßnahmen" haben können).

    Räumlich wäre ein solcher Anspruch auf den Fußgängerbereich der "eigenen" Straßenseite des Anwohners im Straßenabschnitt bis zur Einmündung der nächsten Querstraße begrenzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, NVwZ 2024, 1838, 1844 Rn. 62).

    Denn nur insoweit handelt es sich bei den Betroffenen um einen von der Allgemeinheit abgrenzbaren Kreis von Personen mit individuell geschützten Interessen an einer ungehinderten Nutzung der Fußgängerzone im Bereich ihres Wohn- bzw. Geschäftshauses (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, NVwZ 2024, 1838, 1842 Rn. 42, 43).

    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots aus § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 1b S. 1 Nr. 3, Var. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 StVO und § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 242.1 Nr. 2, 239 Nr. 2 Satz 1 StVO käme allerdings nur in Betracht, wenn die mit mehr als Schrittgeschwindigkeit fahrenden Busse die Nutzbarkeit der K. als Fußgängerzone, insbesondere nach Ausmaß und Dauer, erheblich beeinträchtigen (vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, NVwZ 2024, 1838, 1842 Rn. 45).

    Denn das Gebot der Rücksichtnahme soll einen angemessenen Interessenausgleich gewährleisten, was bei Erreichen der Unzumutbarkeitsschwelle nicht mehr möglich wäre (vgl.: BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, NVwZ 2024, 1838, 1842 Rn. 45).

  • VG Minden, 24.06.2026 - 2 K 1404/23
    Rn. 186 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2024 - 3 C 5.23 -, juris, Rn. 43.

    Rn. 188 vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2024 - 3 C 5.23 -, juris, Rn. 45,.

    Rn. 190 vgl. zu den Voraussetzungen eines solchen Anspruchs BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2024 - 3 C 5.23 -, juris,.

    Rn. 205 Die Vorschrift ist durch die Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 9. April 2025 (BAnz AT 09.04.2025 B2) eingeführt worden und greift erkennbar die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 (- 3 C 5.23 -, juris, Rn. 46) entwickelten Kriterien für die Beurteilung auf, ob Beeinträchtigungen der Gehwegbenutzung durch verbotswidrig geparkte Fahrzeuge erheblich sind und deshalb einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde über ein Einschreiten auslösen können.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 13 S 2096/25

    Rechtmäßigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots; …

    Rn. 137 Nur ausnahmsweise kann § 45 Abs. 1 StVO dem Schutz von Individualinteressen dienen und dem Einzelnen ein - auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung begrenztes - subjektives Recht vermitteln, wenn Betroffene vor Einwirkungen des Straßenverkehrs zu schützen sind, die nach allgemeiner Anschauung das zumutbare Maß übersteigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 45…, vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 - juris Rn. 18…, vom 02.08.1989 - 7 B 62.89 - juris Rn. 2 …und vom 04.06.1986 a. a. O. Rn. 10;… Beschluss des Senats vom 27.02.2025 a. a. O. Rn. 12;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29.01.2009 - 5 S 149/08 - juris Rn. 38 …und vom 28.02.2002 - 5 S 1121/00 - juris Rn. 20;… König in Hentschel/König a. a. O. § 45 StVO Rn. 28d).
  • VG Freiburg, 16.04.2026 - 4 K 4190/25

    Ein Kläger, der sich gegen die Aufhebung vormals durch verkehrsrechtliche …

    Die Verletzung eigener Rechte muss auf der Grundlage des Klagevorbringens möglich erscheinen (sog. Möglichkeitstheorie; stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 19).

    An einer Klagebefugnis fehlt es, wenn subjektive Rechte des Klägers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2024, a.a.O.).

    Rn. 29 Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in jüngerer Vergangenheit - in einer Leistungs- bzw. Verpflichtungssituation - die Norm des § 45 Abs. 1 StVO für solche Fälle als ausnahmsweise individualschützend und dem Einzelnen ein - auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung begrenztes - subjektives Recht vermittelnd anerkannt, in denen Anwohner ein Einschreiten gegen regelmäßiges verbotswidriges Beparken des Gehwegs begehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 - juris Rn. 42 f., 62).

    Dem liegt jedoch die Annahme zugrunde, dass sich das mittels Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO durchzusetzende, in § 12 Abs. 4 und 4a StVO normierte grundsätzliche Verbot des Gehwegparkens als teilweise - nämlich räumlich sehr begrenzt - drittschützend für Anwohner erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2024, a. a. O., Rn. 43).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2026 - 7 KS 34/22
    An einer solchen Möglichkeit fehlt es, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzt sein könnten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2021 - 4 A 2.20 -, juris Rn. 12 m.w.N.; vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2025 - 5 A 855/22

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Klagebefugnis; Versammlungsfreiheit; Vorwirkungen …

    Rn. 35 Vgl. nur BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2024 - 3 C 5.23 -, juris, Rn. 40, und vom 3. August 2000 - 3 C 30.99 -, BVerwGE 111, 354, juris, Rn. 18; Beschluss vom 21. Januar 1993 - 4 B 206.92 -, NVwZ 1993, 884, juris, Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 A 1202/10 -, BauR 2011, 1793, juris, Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. März 2006 - 1 S 2115/05 -, VBlBW 2006, 386, juris, Rn. 42.
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2026 - 7 KS 35/22
    An einer solchen Möglichkeit fehlt es, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzt sein könnten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2021 - 4 A 2.20 -, juris Rn. 12 m.w.N.; vom 06.06.2024 - 3 C 5.23 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Berlin, 12.06.2026 - 1 K 214.24

    Keine Sperrung für Durchgangsverkehr im Waldseeviertel

    Die von der Mobilitätsgewährleistung des Berliner Mobilitätsgesetzes geschützten Verkehrsteilnehmer sind letztlich alle (vgl. zur Abgrenzung BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2024 - 3 C 5.23 -, BVerwGE 182, 356, Rn. 42 f.).

    Sofern bereits verkehrsregelnde Anordnungen vorliegen, die auf den Schutz der Kläger als Anwohner gerichtet sind, können sie zudem einen Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen das verkehrswidrige Verhalten der Verkehrsteilnehmer haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2024 - 3 C 5.23 -, BVerwGE 182, 356, Rn. 39 ff.).

  • VG Berlin, 23.03.2026 - 12 K 356.24

    Schutz vor antisemitischer Diskriminierung: Klage gegen die Freie Universität …

  • OVG Hamburg, 17.07.2025 - 4 Bf 59/23

    Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm; …

  • BVerwG, 06.05.2026 - 9 A 9.25

    Klage eines Fährunternehmens gegen das Autobahnkreuz Kehdingen (A 20/A 26) …

  • VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Eingeschränktes Haltverbot an einer Zufahrtsstraße …

  • VG Göttingen, 26.06.2026 - 1 B 629/25

    Erheblicher Parkraummangel; Parkraumbewirtschaftung; drohender Parkraummangel; …

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2026 - 7 KS 40/22
  • VG Hannover, 23.09.2025 - 7 A 5302/23

    Gehwegparken; Haltverbot; Zur Aufhebung einer straßenverkehrsbehördlichen …

  • VG Osnabrück, 12.03.2025 - 1 A 114/24

    Kleinbedarf; Lebensmittel in kleinen Mengen; Lebensmittelmarkt; Reisebedarf; …

  • BVerwG, 18.12.2025 - 7 B 9.25
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2026 - 5 B 456/26

    Zurückweisung der Beschwerde des Antragstellers gegen Ablehnung der …

  • OVG Thüringen, 20.12.2024 - 5 EO 211/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planung und Bau einer Busumsteigehaltestelle

  • VG Hamburg, 03.06.2026 - 5 K 1371/25
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2024 - 8 A 898/24

    Buslinienverkehr; Darlegung; ernstliche Zweifel; Lärmaktionsplan; offensichtliche …

  • OVG Bremen, 23.02.2026 - 1 LA 311/24

    Bauvoranfrage betreffend die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Aufstockung …

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2026 - 7 MS 53/25

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Richtbohrungen nach Erdgas in der …

  • VG Stade, 20.08.2025 - 1 A 1066/22

    Jagdgenossenschaft; Klagebefugnis; Wegeplan; Klage einer Jagdgenossenschaft gegen …

  • VG Stade, 20.08.2025 - 1 A 1065/22

    Wegeplan; Klagebefugnis; Jagdpächter; Wegeplan nach § 37 NWaldLG

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