Rechtsprechung
| BVerwG, 16.07.1980 - 3 CB 10.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfahrensunterbrechung - Tod eines Beigeladenen - Verfahrensaussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 1982, 80
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 29/14
Verteilung des Landeszuschusses für die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt
Da die Beigeladenen des vorliegenden Verfahrens an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (notwendige Beiladung), stehen sie nach § 63 Nr. 3 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 VwGO den Parteien gleich und sind keine Dritten im Sinne des § 142 Abs. 3 ZPO (s. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1980 - 3 CB 10.80 -, juris Rn. 3 zu § 239 Abs. 1, § 246 Abs. 1 ZPO; BSG…, Urteil vom 8. August 1975 - 6 RKa 9/74 -, juris Rn. 9 zu § 41 Nr. 4 ZPO). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde …
Da die Beigeladenen des vorliegenden Verfahrens an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (notwendige Beiladung), stehen sie nach § 63 Nr. 3 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 VwGO den Parteien gleich und sind keine Dritten im Sinne des § 142 Abs. 3 ZPO (s. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1980 - 3 CB 10.80 -, juris Rn. 3 zu § 239 Abs. 1, § 246 Abs. 1 ZPO; BSG…, Urteil vom 8. August 1975 - 6 RKa 9/74 -, juris Rn. 9 zu § 41 Nr. 4 ZPO). - OVG Niedersachsen, 18.02.2026 - 12 LC 45/22
Fortsetzung eines Anfechtungsprozesses um inmmissionsschutzrechtliche …
Es ergibt sich aus einer Analogie zu § 246 Halbsatz 1, Variante 1 ZPO i. V. m. § 173 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.7.1980 - BVerwG 3 CB 10/80 -, MDR 1982, 80, hier zitiert nach juris), dass die Vollbeendigung der Beigeladenen nicht zu einer Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens geführt hat. - BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 1.84
Rechtliche Ausgestaltung der Verteilung der Erschließungskosten in einem …
Nach der gemäß § 173 VwGO ebenfalls entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 246 ZPO (vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit der §§ 239, 246 ZPO etwa BVerwG, Beschluß vom 16. Juli 1980 - BVerwG 3 CB 10.80 - MDR 1982, 80) ist das deshalb bedeutungslos, weil die Klägerin durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war und ist (…vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteile vom 4. Juni 1957 - VIII ZR 68/56 - a.a.O. und vom 23. Oktober 1980 - IV a 79/80 - JZ 1981, 631).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.1981 - 3 CB 10.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rüge in § 133 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) genannter Verfahrensmängel mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.01.1981 - 3 CB 10.80
Ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel kann nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht hingegen mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 12 = BVerwGE 12, 107 ff.]; s. auch Beschluß vom 1. Juni 1971 - BVerwG 6 CB 117.67 - [Buchholz 310 § 133 Nr. 6] und Weyreuther, Revisionszulassungs- und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, Schriftenreihe der NJW Heft 14 RndNr. - BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1981 - 3 CB 10.80
Ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel kann nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht hingegen mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 12 = BVerwGE 12, 107 ff.]; s. auch Beschluß vom 1. Juni 1971 - BVerwG 6 CB 117.67 - [Buchholz 310 § 133 Nr. 6] und Weyreuther, Revisionszulassungs- und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, Schriftenreihe der NJW Heft 14 RndNr. - VGH Hessen, 08.07.1966 - OS IV 111/65
Auszug aus BVerwG, 29.01.1981 - 3 CB 10.80
Sie entspricht der Gesetzeslage (…vgl. auch Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 1 C 78.76 - [Buchholz 451.16 § 4 Nr. 1 S. 31, Mitzschke/Schäfer, Komm, zum Bundesjagdgesetz 3. Aufl. § 5 Rdnr. 6 a.E. mit Hinweisen auf Hess. VGH, Urteil vom 8. Juli 1966 - OS IV 111/65 - [DJV-Nachrichten Nr. 5/1969]).
- OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16
Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung …
Rn. 64 Gegen eine Klagebefugnis des Jagdpächters spricht ebenso wenig, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. Januar 1981 (3 CB 10.80, Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 16, juris Rn. 8) entschieden hat, dass dem Jagdpächter die Jagdausübung nur in den Reviergrenzen nach Maßgabe des Pachtvertrages zustehe, ihm kein Reviergestaltungsrecht zuzubilligen sei und ihm auch aus einem neuen hegerischen Verständnis über den Regelungsinhalt der Vorschrift des § 5 Abs. 1 BJagdG hinaus keine rechtliche Befugnis erwachse, eine Veränderung der Jagdgrenzen zu verlangen. - BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 10.80
Beibringung eines Erbscheines - Nachweis der Rechtsnachfolge - Aufnahme des …
Wie der erkennende Senat bereits in seinem Nichtzulassungsbeschluß vom 29. Januar 1981 - BVerwG 3 CB 10.80 - dargelegt hat, ist das durch Beschluß des Senats vom 16. Juli 1980 ausgesetzte Verfahren von den Erben des verstorbenen früheren Beigeladenen zu 2) aufgenommen worden (§ 173 VwGO i.V.m. §§ 239 Abs. 1, 246 Abs. 1 ZPO). - BVerwG, 19.10.1981 - 3 B 90.81 Ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel kann nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht hingegen mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 12 = BVerwGE 12, 107 ff.]; s. auch Beschlüsse vom 1. Juni 1971 - BVerwG 6 CB 117.67 - [Buchholz 310 § 133 Nr. 6] und vom 29. Januar 1981 - BVerwG 3 CB 10.80 - sowie Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, Schriftenreihe der NJW Heft 14 Rdnr. 137 mit weiteren Hinweisen).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.03.1981 - 3 CB 10.80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Unanfechtbarkeit - Gegenvorstellung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 05.03.1992 - 1 B 144.91
Erfolg einer Gegenvorstellung ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder …
- BVerwG, 29.11.1993 - 2 B 61.93
Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss
Da der Beschluß Rechtskraftwirkung erzeugt, kann auch die Gegenvorstellung keinen Erfolg haben (vgl. auch Beschluß vom 3. März 1981 - BVerwG 3 CB 10.80 - ). - BVerwG, 16.05.1990 - 2 B 157.89 Da der Beschluß Rechtskraftwirkung erzeugt, kann auch die Gegenvorstellung keinen Erfolg haben (vgl. auch Beschluß vom 3. März 1981 - BVerwG 3 CB 10.80 - ).
- BVerwG, 23.08.1990 - 1 ER 620.90
Rechtsmittel
Ein weiteres ordentliches Rechtsmittel gegen den genannten Beschluß ist nicht gegeben; auch eine Gegenvorstellung ermöglicht nicht eine Änderung des Beschlusses (vgl.Beschluß vom 3. März 1981 - BVerwG 3 CB 10.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 195). - BVerwG, 17.01.1985 - 8 C 35.84
Revision in Wehrpflichtsachen - Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Es mag auf sich beruhen, ob der die Revision des Klägers verwerfende Beschluß vom 3. Dezember 1984, der die Rechtskraft des angefochtenen Urteils hat eintreten lassen (vgl. den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 - GmS - OGB 1/83 - BVerwGE 68, 379 [BGH 24.10.1983 - GmS-OGB - 1/83]), auf die vom Kläger erhobene Gegenvorstellung überhaupt aufgehoben werden könnte (vgl. hierzu den Beschluß vom 3. März 1981 - BVerwG 3 CB 10.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 195 S. 2, der die Möglichkeit der Aufhebung eines die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses verneint).
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