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Rechtsprechung
   ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37040
ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24 (https://dejure.org/2024,37040)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 14.08.2024 - 3 Ca 387/24 (https://dejure.org/2024,37040)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 14. August 2024 - 3 Ca 387/24 (https://dejure.org/2024,37040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier kostet Außendienstmitarbeiter den Arbeitsplatz

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Klaps auf den Po als Kompliment

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mann haut Kollegin auf den Po und hält sie fest: Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung auf Betriebsfeier wirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexuelle Belästigung auf der Betriebsfeier

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier kostet Außendienstmitarbeiter den Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier kann zu fristloser Kündigung führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Klaps auf den Po bei einer Betriebsfeier zur fristlosen Kündigung führen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Klaps auf Po einer Kollegin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier rechtfertigt Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klaps auf den Po der Kollegin - Kompliment oder No-Go am Arbeitsplatz?

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24
    Sie stellt einen erheblichen Verstoß gegen die dem Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitnehmerin obliegende Pflicht zur Rücksichtnahme auf deren Interessen gem. § 241 Abs. 2 BGB dar und ist "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung zu bilden (BAG, Urteil v. 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, BAGE 159, 267-277, Rn. 14).

    Eine sexuelle Belästigung i. S. v. § 3 Abs. 4 AGG liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, BAGE 159, 267-277, Rn. 16).

    Auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen können den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, BAGE 159, 267-277, Rn. 17).

    Bei anderen Handlungen, die nicht unmittelbar das Geschlechtliche im Menschen zum Gegenstand haben, wie bspw. Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund einer mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, BAGE 159, 267-277, Rn. 18).

    Ebenso kommt es auf vorsätzliches Verhalten nicht an (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, BAGE 159, 267-277, Rn. 20).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24
    Sie ist "an sich" als wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet (BAG, Urteil vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 -, Rn. 16, juris).

    Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, u. a. von ihrem Umfang und ihrer Intensität (BAG, Urteil vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 -, Rn. 16, juris).

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24
    Da die ordentliche Kündigung die übliche und grundsätzlich ausreichende Reaktion auf die Verletzung einer Nebenpflicht ist, kommt eine außerordentliche Kündigung nur in Betracht, wenn das Gewicht dieser Pflichtverletzung durch erschwerende Umstände verstärkt wird (BAG, Urteil vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08 - juris, Rn. 19).

    Einer besonderen Vereinbarung bedarf es insoweit nicht (BAG, Urteil vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08 - juris, Rn. 20).

  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24
    Die Rechtskraft eines positiven Feststellungsurteils erfasst alle diese Beendigungsgründe und schließt eine auf ihnen beruhende Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus (BAG, Urteil vom 16.12.2021 - 6 AZR 154/21 -, Rn. 16, juris).

    Gleichwohl wird bereits mit der Erhebung einer - wenn auch zunächst noch unzulässigen - allgemeinen Feststellungsklage für eine vor Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz erklärte und mit dem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG außerhalb der Dreiwochenfrist angegriffene Nachkündigung angenommen, dass diese Frist durch einen allgemeinen Feststellungsantrag gewahrt wird, weil der Arbeitgeber bereits durch diesen hinreichend gewarnt sei (BAG, Urteil vom 16.12.2021 - 6 AZR 154/21 -, Rn. 24, juris).

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24
    Für die von § 286 ZPO geforderte Überzeugung des Tatrichters bedarf es aber keiner absoluten oder unumstößlichen Sicherheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG, Urteil vom 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 -, NZA 2020, 1326, Rn. 62).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion …

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 258/11 - m. w. N.).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24
    Bei einer schweren Pflichtverletzung ist nämlich regelmäßig dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres genauso erkennbar, wie der Umstand, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - juris, Rn. 18).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des …

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24
    Der Antrag ist nur dann im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn mit ihm weitere Beendigungstatbestände in den Prozess eingeführt werden sollen, die zeitlich nach Erhebung der Klage entstanden sind und auf die sich der jeweilige Klagegegner zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruft (vgl. grundlegend BAG, Urteil vom 21.01.1988, 2 AZR 581/86, NZA 1988 S. 651; BAG, Urteil vom 27.01.1994, 2 AZR 484/93, NZA 1994, S. 812 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG ) …

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.08.2024 - 3 Ca 387/24
    Der Antrag ist nur dann im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn mit ihm weitere Beendigungstatbestände in den Prozess eingeführt werden sollen, die zeitlich nach Erhebung der Klage entstanden sind und auf die sich der jeweilige Klagegegner zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruft (vgl. grundlegend BAG, Urteil vom 21.01.1988, 2 AZR 581/86, NZA 1988 S. 651; BAG…, Urteil vom 27.01.1994, 2 AZR 484/93, NZA 1994, S. 812 jeweils m. w. N.).
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