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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9621
OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06 (https://dejure.org/2006,9621)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 EO 663/06 (https://dejure.org/2006,9621)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 (https://dejure.org/2006,9621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 46; ; EG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 49; ; EG-Vertrag Art. 55; ; GG Art. ... 2 Abs. 2 S. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 11; ; BVerfGG § 31; ; StGB § 281; ; GewO § 35 Abs. 1; ; GewO § 35 Abs. 9; ; LotterieStV § 1; ; LotterieStV § 5; ; LotterieStV § 6 Abs. 1; ; LotterieStV § 12 Abs. 1; ; LotterieStV §§ 14 ff.; ; ThürAGLottStV § 6 Abs. 1; ; ThürOBG § 5 Abs. 1; ; Zuständigkeits-und-Ermächtigungs-VO § 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; ; GKG § 52 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Verbots der Vermittlung von Sportwetten in einer Betriebsstätte; Verletzung des in Thüringen bestehenden Staatsmonopols auf Sportwetten; Notwendigkeit einer Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht; Erforderlichkeit einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
    Die Beachtung des Thüringer Staatsmonopols für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten kann in der Übergangsphase - wie sie das BVerfG mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1045/01 - (NJW 2006, 1261 = GewArch 2006, 199) zum bayerischen Landesrecht vorgegeben hat - nach den in Thüringen eingeleiteten Beschränkungen, die der Bekämpfung der Wettsucht und problematischem Spielverhalten dienen, weiter durchgesetzt werden.

    Diese allgemeine ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnis nach Landesrecht bejaht die einhellige Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - NJW 2006, 1261 = EuGRZ 2006, 189 = GewArch 2006, 199 und Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - jeweils Juris sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175 = GewArch 2006, 412).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in den Gründen seines Urteils vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -(…a. a. O.) zum Bayerischen Staatslotteriegesetz vom 29. April 1999 (GVBl. 1999, 226) festgestellt, dass dieses Gesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit nach dem Gesetz solche Wetten nur vom Freistaat Bayern veranstaltet und nur derartige Wetten gewerblich vermittelt werden dürfen, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten.

    Das Bundesverfassungsgericht sieht die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG in einer Parallele zu den vom EuGH formulierten Vorgaben (vgl. Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - a. a. O. Rn 134 ff., 144).

    Der Bund hat von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 (Recht der Wirtschaft), abgesehen vom Bereich der Wetten auf Pferdesportereignisse, noch keinen Gebrauch gemacht, ist aber ohne Rücksicht auf den ordnungsrechtlichen Aspekt der Regelungsmaterie nicht gehindert, weitergehend gesetzgeberisch tätig zu werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - a. a. O., Rn. 96, 155).

    Ein solches überragend wichtiges Gemeinwohlziel erkennt das Bundesverfassungsgericht in der zitierten Entscheidung selbst an, ohne sich allerdings darauf festzulegen, ob daraus eine Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit der Bürger aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folge (Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - a. a. O., Rn. 99).

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
    Das Bundesverfassungsgericht stütze in seinem Beschluss vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - diese Auffassung.

    Diese allgemeine ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnis nach Landesrecht bejaht die einhellige Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - NJW 2006, 1261 = EuGRZ 2006, 189 = GewArch 2006, 199 und Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - jeweils Juris sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175 = GewArch 2006, 412).

    Ein solches Wettmonopol dürfte von Verfassungs wegen jedenfalls für die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Übergangszeit so lange nicht in Frage gestellt sein, wie sich staatliches Handeln mit einem Mindestmaß an Konsistenz an der Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten ausrichtet (vgl. insoweit auch zur Rechtslage in Baden-Württemberg, BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - a. a. O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 6 S 1987/05 - GewArch 2006, 418 = VBlBW 2006, 424).

    Der damit gerechtfertigten sofortigen Vollziehung der Untersagung der Wettvermittlung stehen auch Gründe des effektiven Rechtsschutzes nicht entgegen, wie das Bundesverfassungsgericht in hier einschlägigen Verfahren mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - WM 2006, 1644 und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - Juris).

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
    Diese allgemeine ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnis nach Landesrecht bejaht die einhellige Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - NJW 2006, 1261 = EuGRZ 2006, 189 = GewArch 2006, 199 und Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - jeweils Juris sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175 = GewArch 2006, 412).

    Ein eigenes Vorlageverfahren an den EuGH hat im Rahmen des Eilrechtsschutzes zu unterbleiben (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - a. a. O., m. w. N.).

    Der damit gerechtfertigten sofortigen Vollziehung der Untersagung der Wettvermittlung stehen auch Gründe des effektiven Rechtsschutzes nicht entgegen, wie das Bundesverfassungsgericht in hier einschlägigen Verfahren mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - WM 2006, 1644 und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - Juris).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
    Diese allgemeine ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnis nach Landesrecht bejaht die einhellige Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - NJW 2006, 1261 = EuGRZ 2006, 189 = GewArch 2006, 199 und Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - jeweils Juris sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175 = GewArch 2006, 412).

    Ein Rückgriff auf allgemeine gewerberechtliche Eingriffsbefugnisse nach der Gewerbeordnung dürfte ihr indessen verwehrt sein, soweit nicht ausnahmsweise zugleich eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden im Sinne des § 35 GewO anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - a. a. O. Rn. 41).

    So hat jüngst auch das Bundesverwaltungsgericht zur Rechtslage in Bayern entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Freistaat veranstaltet werden, derzeit ordnungsrechtlich unterbunden werden darf (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - a. a. O.).

  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
    Als Maßnahme, die den freien Dienstleistungsverkehr ungerechtfertigt beeinträchtigt, wäre sie nur anzusehen, wenn sie nicht durch ein berechtigtes Interesse aus Gründen des Grundrechtsschutzes und der Achtung der Menschenwürde gerechtfertigt werden kann und im Fall der Anerkennung des Gemeinwohlbelangs über das hinausgeht, was zur Erreichung des verfolgten Zieles erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C - 36/02 - Slg 2004 I 09609 "Laserdom" auf Vorlagebeschluss des BVerwG vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 - BVerwGE 115, 189 = NVwZ 2002, 598 = GewArch 2002, 154).

    Die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit einschlägiger Bestimmungen der nationalen Rechtsordnung sind nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil ein Mitgliedstaat andere Schutzregelungen als ein anderer Mitgliedstaat erlassen hat (vgl. ebenso EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C - 36/02 - a. a. O., L 1).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1987/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung privater Oddset-Wetten

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
    Ein solches Wettmonopol dürfte von Verfassungs wegen jedenfalls für die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Übergangszeit so lange nicht in Frage gestellt sein, wie sich staatliches Handeln mit einem Mindestmaß an Konsistenz an der Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten ausrichtet (vgl. insoweit auch zur Rechtslage in Baden-Württemberg, BVerfG…, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - a. a. O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 6 S 1987/05 - GewArch 2006, 418 = VBlBW 2006, 424).

    Die derzeitige (Übergangs-) Rechtslage verstoße deshalb nicht gegen Gemeinschaftsrecht (vgl. Beschluss vom 28. Juli 2006 - 6 S 1987/05 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
    Sportwetten gehören zu den Glücksspielen i. S. d. V. (vgl. nur Senatsurteil vom 20. Mai 2005 - 3 KO 705/03 - ThürVBl. 2006, 201 = DÖV 2006, 837 L).

    Wenn und soweit diese spezielle Eingriffsbefugnis gemäß § 12 LottStV sich nicht zugleich auf die Veranstaltung bzw. die Vermittlung von Sportwetten beziehen sollte, ergibt sich das Recht zum Einschreiten der unteren Gewerbebehörde der Antragsgegnerin aber aus § 5 ThürOBG (vgl. § 1 der Zuständigkeits- und Ermächtigungsverordnung vom 9. Januar 1992 - GVBl. S. 45 und Senatsurteil vom 20. Mai 2005 - 3 KO 705/03 - a. a. O.).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
    Als Maßnahme, die den freien Dienstleistungsverkehr ungerechtfertigt beeinträchtigt, wäre sie nur anzusehen, wenn sie nicht durch ein berechtigtes Interesse aus Gründen des Grundrechtsschutzes und der Achtung der Menschenwürde gerechtfertigt werden kann und im Fall der Anerkennung des Gemeinwohlbelangs über das hinausgeht, was zur Erreichung des verfolgten Zieles erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C - 36/02 - Slg 2004 I 09609 "Laserdom" auf Vorlagebeschluss des BVerwG vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 - BVerwGE 115, 189 = NVwZ 2002, 598 = GewArch 2002, 154).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
    Ein zwingender Grund, aus Gründen der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts, dieses Recht unangewendet zu lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 1978 - Rs 106/77 - NJW 1978, 1741), liegt nicht vor.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
    Der unmittelbaren Geltung der Grundfreiheiten nach Art. 43, 49 EG auf diesen Teilmärkten widerstreitet eine nationalen Rechtstradition, die kompetenzrechtlich das Wett- und Lotterierecht herkömmlich auch dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bundesländer zugeordnet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 - 6 C 2.01 - BVerwGE 114, 92, 98).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

  • OVG Bremen, 07.09.2006 - 1 B 273/06

    Werder Bremen darf nicht für bwin werben - Gewerbegesetz der DDR; …

  • EuGH, 04.04.2005 - C-360/01

    Streichung

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"

  • OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des …

  • OVG Thüringen, 08.12.2009 - 3 EO 593/09

    Lotterierecht; Lotterierecht; Sportwetten; Sportwettenmonopol; …

    Der Senat hält im Ergebnis an seiner Rechtsprechung fest, die zur früheren Sach- und Rechtslage vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags - GlüStV - und des Thüringer Glücksspielgesetzes - ThürGlüG - zum 1. Januar 2008 ergangen ist (vgl. nur den Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06- , ThürVBl. 2007, 83, Juris).

    Diese Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten gegen die vom Antragsteller betriebene Sportwettenvermittlung liegen jedenfalls nach neuer Rechtslage vor (darauf, dass der Senat diese Voraussetzungen auch nach früherer Rechtslage bejaht hat, vgl. etwa den bereits erwähnten Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06- , a.a.O., kommt es nicht mehr an).

    Insoweit genügt zwar nicht mehr nur ein Mindestmaß an Regelungskonsistenz, wie dies während der im Sportwettenurteil gesetzten Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2007 der Fall war (und wie es in der Rechtsprechung des Senats als in Thüringen gewahrt angesehen worden ist; vgl. nur den Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06- , a.a.O.), sondern es ist nunmehr erforderlich, dass die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die mit ihnen verfolgten legitimen Gemeinwohlziele eine "vollständige Konsistenz" aufweisen, um in zulässiger Weise das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG beschränken zu können (vgl. dazu nur BVerfG…, Beschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 - , Juris, Rdn. 24 f.).

    Im Übrigen nimmt der Senat insoweit Bezug auf seinen Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06- (ThürVBl. 2007, 83 ff.;… Juris, Rdn. 26;… vgl. zu diesem Aspekt auch den Beschluss des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - , Juris, Rdn. 95).

  • OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10

    Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des GlüStV und des GlSpielG TH; …

    Rn. 3 "Der Senat hält im Ergebnis an seiner Rechtsprechung fest, die zur früheren Sach- und Rechtslage vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags - GlüStV - und des Thüringer Glücksspielgesetzes - ThürGlüG - zum 1. Januar 2008 ergangen ist (vgl. nur den Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 -, ThürVBl. 2007, 83, Juris).

    Rn. 5 Diese Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten gegen die vom Antragsteller betriebene Sportwettenvermittlung liegen jedenfalls nach neuer Rechtslage vor (darauf, dass der Senat diese Voraussetzungen auch nach früherer Rechtslage bejaht hat, vgl. etwa den bereits erwähnten Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 -, a. a. O., kommt es nicht mehr an).

    Insoweit genügt zwar nicht mehr nur ein Mindestmaß an Regelungskonsistenz, wie dies während der im Sportwettenurteil gesetzten Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2007 der Fall war (und wie es in der Rechtsprechung des Senats als in Thüringen gewahrt angesehen worden ist; vgl. nur den Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 -, a. a. O.), sondern es ist nunmehr erforderlich, dass die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die mit ihnen verfolgten legitimen Gemeinwohlziele eine 'vollständige Konsistenz' aufweisen, um in zulässiger Weise das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG beschränken zu können (vgl. dazu nur BVerfG…, Beschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, Juris, Rdn. 24 f.).

    Im Übrigen nimmt der Senat insoweit Bezug auf seinen Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 - (ThürVBl. 2007, 83 ff.;… Juris, Rdn. 26;… vgl. zu diesem Aspekt auch den Beschluss des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 95).".

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Notwendig sind damit auch hier normative Regelungen, die (noch) nicht vorliegen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 9.10.2006 - 4 B 898/06 -, zitiert nach juris; ThürOVG, Beschl. v. 12.12.2006 - 3 EO 663/06 - a.A. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 4.5.2006 - 1 M 476/05 -, zitiert nach juris; BayVGH, Beschl. v. 3.8.2006, NVwZ 2006, 1430 ff. [1432]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.7.2006, NVwZ 2006, 1440 ff. [1441]; OVG Bremen, Beschl. v. 7.9.2006 - 1 B 273/06; OVG NW, Beschl. v. 14.12.2006 - 13 B 2594/06 - OVG Hamburg, Beschl. v. 9.3.2007, NVwZ 2005, 725 ff. [726]; HessVGH, Beschl. v. 21.12.2006 - 11 TG 2775/06 - NdsOVG, Beschl. v. 2.5.2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris).

    In solchen Fällen führt der hohe Wert der Rechtssicherheit dazu, dass die betroffenen Vorschriften des nationalen Rechts zeitlich begrenzt weiter angewendet werden (vgl. OVG NW, Beschl. v. 9.10.2006 - 4 B 898/06 -, zitiert nach juris; vgl. außerdem ThürOVG, Beschl. v. 12.12.2006 - 3 EO 663/06 - HessVGH, Beschl. v. 25.7.2006, NVwZ 2006, 1435 ff. [1439]; a.A.: OVG Saarland, Beschl. v. 4.4.2007, NVwZ 2007, 717 ff.; offen gelassen: OVG NW, Beschl. v. 14.12.2006 - 13 B 2594/06 -, zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl. v. 2.5.2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 3 BS 223/06

    Vermittlung von Sportwetten ohne Genehmigung kann untersagt werden

    Notwendig sind damit auch hier normative Regelungen, die (noch) nicht vorliegen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 9.10.2006 - 4 B 898/06 -, zitiert nach juris; ThürOVG, Beschl. v. 12.12.2006 - 3 EO 663/06 - a.A. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 4.5.2006 - 1 M 476/05 -, zitiert nach juris; BayVGH, Beschl. v. 3.8.2006, NVwZ 2006, 1430 ff. [1432]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.7.2006, NVwZ 2006, 1440 ff. [1441]; OVG Bremen, Beschl. v. 7.9.2006 - 1 B 273/06; OVG NW, Beschl. v. 14.12.2006 - 13 B 2594/06 - OVG Hamburg, Beschl. v. 9.3.2007, NVwZ 2005, 725 ff. [726]; HessVGH, Beschl. v. 21.12.2006 - 11 TG 2775/06 - NdsOVG, Beschl. v. 2.5.2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris).

    In solchen Fällen führt der hohe Wert der Rechtssicherheit dazu, dass die betroffenen Vorschriften des nationalen Rechts zeitlich begrenzt weiter angewendet werden (vgl. OVG NW, Beschl. v. 9.10.2006 - 4 B 898/06 -, zitiert nach juris; vgl. außerdem ThürOVG, Beschl. v. 12.12.2006 - 3 EO 663/06 - HessVGH, Beschl. v. 25.7.2006, NVwZ 2006, 1435 ff. [1439]; a.A.: OVG Saarland, Beschl. v. 4.4.2007, NVwZ 2007, 717 ff.; offen gelassen: OVG NW, Beschl. v. 14.12.2006 - 13 B 2594/06 -, zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl. v. 2.5.2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris).

  • VG Gera, 20.03.2008 - 1 E 1723/07
    Für den Freistaat Thüringen hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 - festgestellt, dass diese Voraussetzungen in der Übergangszeit vom Freistaat Thüringen erfüllt worden sind.

    Denn aus der Hinnahme einer bestandskräftigen Genehmigung - über die die (...) verfügt - lässt sich nicht folgern, dass das bisher anerkannte öffentliche Interesse, den Wettbetrieb staatlicher Verantwortung im Hinblick auf gewichtige Gemeinwohlbelange (Bekämpfung der Wettsucht und Begrenzung der Wettleidenschaft) vorzubehalten, zurückstehen müsste (so auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06).

  • VG Weimar, 19.10.2007 - 5 E 1520/07

    Pokerturnier ist verbotenes Glücksspiel

    Nach Einschätzung des Gerichts ist das geplante Pokerturnier als unerlaubtes Glücksspiel anzusehen, sodass eine Untersagung der Veranstaltung nach § 5 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) [vgl. ThürOVG, Beschluss v. 12. Dezember 2006, Az.: 3 EO 663/06] i. V. m. § 284 StGB und § 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 22. Juni 2004 (…GVBl. 1204, S. 214 ff) und § 5 Abs. 2 und 4 des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland rechtmäßig sein dürfte.

    In seiner gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung wahrt das in Thüringen errichtete staatliche Spielbankenmonopol auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit, da es konsequent auf das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet ist (vgl. ThürOVG, Beschluss v. 12. Dezember 2006, Az.: 3 EO 663/06).

  • VG Hamburg, 14.04.2008 - 4 E 683/08

    Verhältnis von Gewerbeuntersagung und Maßnahmen der Glücksspielaufsicht

    Daher hält die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung § 35 Abs. 1 GewO auf den Betrieb von Annahmestellen für Sportwetten überwiegend grundsätzlich für anwendbar (zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des GlüStV: BVerwG…, Urteil vom 21.6.2006, 6 C 19/06, juris, Rdnr. 41; OVG Nordrhein-Westf., Beschluss vom 13.11.2006, 4 B 868/06;… juris, Rdnr. 6; Thür.OVG, Beschluss vom 12.12.2006, 3 EO 663/06, juris; VG Arnsberg…, Beschluss vom 23.11.2006, 1 K 2676/04, juris, Rdnr. 16; a.A. zur neuen Rechtslage seit dem 1.1.2008: VG Minden…, Beschluss vom 30.1.2008, 3 K 1572/06, juris, Rdnr. 19).

    Daher dürfte allein das objektive Begehen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 HmbGlüStVAG die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit nicht begründen (ebenso ThürOVG, Beschluss vom 12.12.2006, a.a.O., das neben dem verbotenen Vermitteln von Sportwetten weitere Hinweise auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit verlangt).

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