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Weitere Entscheidung unten: VG Weimar, 29.08.2012

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9844
FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12 (https://dejure.org/2013,9844)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2013 - 3 K 69/12 (https://dejure.org/2013,9844)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 3 K 69/12 (https://dejure.org/2013,9844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 17 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 20 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 20 Abs 8 EStG 2002, § 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG 2002
    Einkommensteuer: Abgrenzung zwischen Zinsen und Veräußerungsentgelt bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuer: Abgrenzung zwischen Zinsen und Veräußerungsentgelt bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: Abgrenzung zwischen Zinsen und Veräußerungsentgelt bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • FG Düsseldorf, 31.05.2011 - 6 K 1587/09

    Bestimmung der Höhe eines nach § 8b Abs. 2 KStG 2001 steuerfreien …

    Auszug aus FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12
    Rn. 63 Das FG Düsseldorf habe in einem vergleichbaren Fall die Zahlung von "Zinsen" als Bestandteil des Kaufpreises angesehen (Urteil vom 31.05.2011 6 K 1587/09 K).

    Rn. 72 Die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 31.05.2011 (6 K 1587/09 K) sei zu einer Kaufpreisermittlung nach dem sog. "Locked-box-Modell" ergangen und auf den Streitfall, in dem der Kaufpreis nach einem sog. offenen Verfahren bestimmt worden sei, nicht übertragbar.

    Rn. 101 3. Der Senat weicht mit dieser Beurteilung nicht von der Entscheidung des FG Düsseldorf vom 31.05.2011 (6 K 1587/09 K, GmbHR 2012, 53) ab.

  • BFH, 21.05.1986 - I R 199/84

    Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …

    Auszug aus FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12
    Damit erhält der Erwerber eines Geschäftsanteils den Anspruch hinsichtlich des Gewinns, der beim Erwerb der Beteiligung noch nicht festgestellt war, auch soweit er wirtschaftlich der Zeit vor dem Erwerb zuzuordnen ist (BFH-Urteil vom 21.05.1986 I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794).

    Danach gebühren bei einer Veräußerung von Anteilen an einer GmbH die Gewinnanteile des laufenden Geschäftsjahrs als Früchte der Beteiligung i. S. des § 99 Abs. 2 BGB (BFH-Urteil vom 21.05.1986 I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794) dem Veräußerer und dem Erwerber nach dem Verhältnis der Dauer ihrer Beteiligung, sofern nicht ein anderes bestimmt ist (BFH-Urteil vom 22.05.1984 VIII R 316/83, BFHE 141, 255, BStBl II 1984, 746).

    Da der Gewinnanteil des Veräußerers preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils ist (BFH-Urteil vom 08.02.2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684), gehört zum Veräußerungspreis auch das Entgelt, das der Erwerber dafür zahlt, dass er bei Erwerb während des Wirtschaftsjahres am Gewinn bereits vom Beginn des Wirtschaftsjahres beteiligt sein soll, oder für eine andere, von § 101 BGB abweichende Aufteilung des Gewinns (…BFH-Urteile vom 17.10.2001 I R 111/00, BFH/NV 2002, 628; vom 21.05.1986 I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794; vom 22.05.1984 VIII R 316/83, BFHE 141, 255, BStBl II 1984, 746;… Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz. 135).

  • BFH, 22.05.1984 - VIII R 316/83

    Einkommensteuerrechtliche Zurechnung von Gewinnanteilen bei Veräußerung von …

    Auszug aus FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12
    Danach gebühren bei einer Veräußerung von Anteilen an einer GmbH die Gewinnanteile des laufenden Geschäftsjahrs als Früchte der Beteiligung i. S. des § 99 Abs. 2 BGB (BFH-Urteil vom 21.05.1986 I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794) dem Veräußerer und dem Erwerber nach dem Verhältnis der Dauer ihrer Beteiligung, sofern nicht ein anderes bestimmt ist (BFH-Urteil vom 22.05.1984 VIII R 316/83, BFHE 141, 255, BStBl II 1984, 746).

    Da der Gewinnanteil des Veräußerers preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils ist (BFH-Urteil vom 08.02.2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684), gehört zum Veräußerungspreis auch das Entgelt, das der Erwerber dafür zahlt, dass er bei Erwerb während des Wirtschaftsjahres am Gewinn bereits vom Beginn des Wirtschaftsjahres beteiligt sein soll, oder für eine andere, von § 101 BGB abweichende Aufteilung des Gewinns (…BFH-Urteile vom 17.10.2001 I R 111/00, BFH/NV 2002, 628; vom 21.05.1986 I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794; vom 22.05.1984 VIII R 316/83, BFHE 141, 255, BStBl II 1984, 746;… Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz. 135).

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

    Auszug aus FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12
    Der Veräußerungspreis (oben aa.) umfasst alles, was der Veräußerer für die Anteile vom Erwerber als Gegenleistung erhält (BFH-Urteile vom 20.07.2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969; vom 07.03.1995 VIII R 29/93 BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693).
  • BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10

    Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12
    Da der Gewinnanteil des Veräußerers preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils ist (BFH-Urteil vom 08.02.2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684), gehört zum Veräußerungspreis auch das Entgelt, das der Erwerber dafür zahlt, dass er bei Erwerb während des Wirtschaftsjahres am Gewinn bereits vom Beginn des Wirtschaftsjahres beteiligt sein soll, oder für eine andere, von § 101 BGB abweichende Aufteilung des Gewinns (…BFH-Urteile vom 17.10.2001 I R 111/00, BFH/NV 2002, 628; vom 21.05.1986 I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794; vom 22.05.1984 VIII R 316/83, BFHE 141, 255, BStBl II 1984, 746;… Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz. 135).
  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche …

    Auszug aus FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12
    Der Veräußerungspreis (oben aa.) umfasst alles, was der Veräußerer für die Anteile vom Erwerber als Gegenleistung erhält (BFH-Urteile vom 20.07.2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969; vom 07.03.1995 VIII R 29/93 BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 111/00

    Abgrenzung Kaufpreis/Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12
    Da der Gewinnanteil des Veräußerers preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils ist (BFH-Urteil vom 08.02.2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684), gehört zum Veräußerungspreis auch das Entgelt, das der Erwerber dafür zahlt, dass er bei Erwerb während des Wirtschaftsjahres am Gewinn bereits vom Beginn des Wirtschaftsjahres beteiligt sein soll, oder für eine andere, von § 101 BGB abweichende Aufteilung des Gewinns (BFH-Urteile vom 17.10.2001 I R 111/00, BFH/NV 2002, 628; vom 21.05.1986 I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794; vom 22.05.1984 VIII R 316/83, BFHE 141, 255, BStBl II 1984, 746;… Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz. 135).
  • FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06

    Zeitpunkts der Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG: Übertragung …

    Auszug aus FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12
    Rn. 82 b. Dagegen sind Zinsen auf eine gestundete Kaufpreisforderung für einen Anteil i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG und nicht Teil des Veräußerungspreises (FG München, Urteil vom 16.07.2008 9 K 4042/06, EFG 2008, 1611, für Verzugszinsen;… Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz. 136;… Hörger in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 17 Rz. 274;… Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 17 EStG Rz. 181).
  • OLG Brandenburg, 09.10.2012 - 11 U 144/11

    Entkräftung der Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermutung der Vertragsurkunde …

    Auszug aus FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12
    Die notarielle Urkunde begründet die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der in ihr getroffenen Vereinbarungen (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 09.10.2012 11 U 144/11, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 4 K 1380/13

    Grunderwerbsteuer bei voreiliger Erbteilung

    Im Übrigen begründet die notarielle Urkunde die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der in ihr getroffenen Vereinbarungen (…vgl. Palandt/ Ellenberger, a.a.O., § 125 Rz 21 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BGH; vgl auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09. Oktober 2012 -11 U 144/11-, juris; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 21. Februar 2013 -3 K 69/12-, juris; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Dezember 2010, 4 K 1298/07).
  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 28/13

    Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und des Halbabzugsverbots auf …

    Der Veräußerungspreis umfasst alles, was der Veräußerer vom Erwerber als Gegenleistung für die Anteile erhält (BFH-Urteile vom 20.07.2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969; vom 07.03.1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; FG Hamburg, Urteil vom 21.02.2013 3 K 69/12, juris).
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Rechtsprechung
   VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12 We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,56768
VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12 We (https://dejure.org/2012,56768)
VG Weimar, Entscheidung vom 29.08.2012 - 3 K 69/12 We (https://dejure.org/2012,56768)
VG Weimar, Entscheidung vom 29. August 2012 - 3 K 69/12 We (https://dejure.org/2012,56768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 155 Abs 1 S 1 AO, § 254 Abs 1 S 1 AO, § 134 Abs 1 S 1 BauGB
    Rechtliche Folgen eines Eigentümerwechsels nach bloßer Festsetzung eines Erschließungsbeitragsbescheides

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.03.1995 - VII S 39/92

    Rechtsnatur des Leistungsgebots - Differenzierung zwischen Zahlungsaufforderung …

    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    Denn ein Leistungsgebot setzt, um rechtmäßig zu sein, eine Abgabenfestsetzung als Vollstreckungsgrundlage voraus (vgl. BFH, Beschluss vom 16.03.1995 - VII S 39/92 - Juris, Rdnr. 18;… Kruse a.a.O. Rdnr. 6).
  • OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02

    Benutzungsgebührenrecht; Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides; Gebühr; …

    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    OVG, Beschluss vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02 - Juris, Rdnr. 5 [zu einem Gebührenbescheid]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 M 7/98

    Teilbescheid; Beitragsschuldner; Restbetrag; Beitragspflichtiger

    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    Rn. 18 Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der Auffassung, dass durch die Bekanntgabe eines Teil-Erschließungsbeitragsbescheides (also eines Bescheides, der nur einen Teil des gesamten Erschließungsbeitragsanspruchs der Gemeinde festsetzt und anfordert) die Beitragspflicht des Grundstückseigentümers festgelegt wird, also ein danach eintretender Eigentumswechsel unbeachtlich ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.06.1998 - 2 M 7/98 - Juris, Rdnr. 24;… Driehaus a.a.O. Rdnr. 23;… Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 7. Auflage, § 134 Rdnr. 13).
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage; …

    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    Allerdings verweist § 15 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG - für die Erhebung kommunaler Abgaben weitgehend auf die Vorschriften der Abgabenordnung, wobei § 15 ThürKAG aufgrund des § 1 Abs. 3 ThürKAG auch für die Erhebung von Abgaben nach anderen Gesetzen gilt und damit grundsätzlich - soweit im Baugesetzbuch nichts Abweichendes geregelt ist - auch für das Erschließungsbeitragsrecht (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me - Juris, Rdnr. 70; dem hat sich die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 09.09.2009 - 3 K 129/09 We - [n.v.] angeschlossen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1993 - 3 A 2828/88
    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    Rn. 14 Ein Abgabenbescheid, der auf der Grundlage der Vorschriften der Abgabenordnung - AO - ergeht, besteht in der Regel aus zwei getrennten Verwaltungsakten, der Abgabenfestsetzung (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO) und der Aufforderung zur Leistung (Leistungsgebot, § 254 Abs. 1 Satz 1 AO[zwar verweist § 15 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Thüringer Kommunalabgabengesetz nur auf § 254 Abs. 2 AO, dessen Anwendung setzt aber ein Leistungsgebot, von den dort geregelten Ausnahmefällen abgesehen, aber im Umkehrschluss voraus (vgl. die Ausführungen des OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 06.10.1993 - 3 A 2828/88 - Juris, Rdnr. 11); auch § 33 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz -ThürVwZVG - fordert vor Vollstreckungsbeginn einen Leistungsbescheid, der mit dem Leistungsgebot i.S. des § 254 Abs. 1 AO identisch ist (vgl. Kruse in: Tipke/Kruse, AO, Kommentar, Stand: März 2012, § 254 Rdnr. 4, zu § 2 Abs. 2 Buchstabe a Verwaltungsvollstreckungsgesetz [des Bundes])][zwar verweist § 15 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Thüringer Kommunalabgabengesetz nur auf § 254 Abs. 2 AO, dessen Anwendung setzt aber ein Leistungsgebot, von den dort geregelten Ausnahmefällen abgesehen, aber im Umkehrschluss voraus (vgl. die Ausführungen des OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 06.10.1993 - 3 A 2828/88 - Juris, Rdnr. 11);… auch § 33 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz -ThürVwZVG - fordert vor Vollstreckungsbeginn einen Leistungsbescheid, der mit dem Leistungsgebot i.S. des § 254 Abs. 1 AO identisch ist (vgl. Kruse in: Tipke/Kruse, AO, Kommentar, Stand: März 2012, § 254 Rdnr. 4, zu § 2 Abs. 2 Buchstabe a Verwaltungsvollstreckungsgesetz [des Bundes])]; vgl. hierzu nur Thür.
  • VGH Bayern, 28.01.1993 - 6 B 92.166

    Erschließungsbeitragsrecht: Erstmaliges Entstehen einer Beitragspflicht, Begriff …

    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    Dementsprechend wird auch im Erschließungsbeitragsrecht davon ausgegangen, dass ein Erschließungsbeitragsbescheid in der Regel zwei rechtlich selbständige Regelungen enthält, die Beitragsfestsetzung und das Leistungsgebot (vgl. nur Bay. VGH, Urteil vom 28.01.1993 - 6 B 92.166 - n.v.).
  • OVG Thüringen, 08.12.2014 - 4 KO 100/12

    Wegfall entstandener Säumniszuschläge bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung …

    So ist bereits der Erlass eines Festsetzungsbescheides geeignet, ein infolge der Erfüllung des gesetzlichen Abgabentatbestandes entstandenes Abgabenschuldverhältnis im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 b) i. V. m. § 37 Abs. 1 AO zu konkretisieren und deshalb auch nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Nr. 4 b) ThürKAG i. V. m. § 169 Abs. 1 Satz 3 AO die Festsetzungsfrist zu wahren (a. A. VG Weimar, Urteil vom 29. August 2012 - 3 K 69/12 We).
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