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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29413
OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23 (https://dejure.org/2023,29413)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.10.2023 - 3 M 72/23 (https://dejure.org/2023,29413)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 (https://dejure.org/2023,29413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 56 AEUV, Art 63 Abs 2 AEUV, Art 12 Abs 1 GG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung des Payment-Blocking

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Veranstalters von Glücksspielen gegen eine Untersagungsverfügung gegen die Mitwirkung eines Zahlungsdienstleisters an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel; Verstoß gegen das Transparenzgebot durch die Verbindung von erlaubten und nicht ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Payment-Blocking - Untersagungsverfügung für Zahlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel durch gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder rechtmäßig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Payment-Blocking: Kein Geld für unerlaubtes Glücksspiel im Internet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besonderheiten und Rechtmäßigkeit der Unterbindung von Zahlungsströmen ins Ausland bei unerlaubtem Glücksspiel

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel (Payment-Blocking) in einem Eilverfahren bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Untersagung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel (Payment-Blocking) rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Payment-Blocking: OVG bestätigt Rechtmäßigkeit der Untersagung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel - Payment-Blocking als wirksame Option im Kampf gegen unerlaubtes Glücksspiel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2024, 68
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (57)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2023 - 3 M 50/23

    Untersagung von unerlaubtem virtuellen Automatenspiel; Bekanntmachung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
    Rn. 39 (5) Mit den Einwänden der Antragstellerin, dass die Antragsgegnerin Erlaubnisse unter Verstoß gegen das Transparenzgebot, das Willkürverbot und den Gleichheitssatz erteile, hat sich der Senat im Wesentlichen bereits im Verfahren 3 M 50/23 auseinandergesetzt, in dem sich die Antragstellerin gegen die Untersagung von unerlaubtem Glücksspiel gewandt hat.

    Wie der Senat in dem Beschluss vom 9. August 2023 (a.a.O. Rn. 25) ausgeführt hat, bestand jedenfalls nach dem Durchlaufen des ersten Erlaubnisverfahrens (Ablehnungsbescheid vom 30. Mai 2022) und spätestens mit der ablehnenden Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2022 - 3 M 89/22 ) die Pflicht, das formell illegale Glücksspiel einzustellen.

    So hat sie im Verfahren 3 M 50/23 mit Schriftsatz vom 16. Juni 2023 ausgeführt, dass sie zwar international aufgestellt sei, aber einen so hohen Anteil ihres Geschäfts in Deutschland tätige, dass "dessen Einstellung ihre Zahlungsunfähigkeit begründen würde.

    Das bedeutet, dass der Betrieb der Antragstellerin ohne illegales Glücksspiel, das zudem den Straftatbestand des § 284 StGB erfüllen dürfe (vgl. Beschluss des Senats vom 9. August 2023, a.a.O. Rn. 21), nicht existenzfähig (gewesen) wäre.

    Verbleibende Unklarheiten oder Zweifel an der Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen rechtfertigen dagegen ein Einschreiten (vgl. Beschluss des Senats vom 9. August 2023 - 3 M 50/23 - juris Rn. 23).

    In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss vom 9. August 2023 im Verfahren 3 M 50/23 verwiesen, in dem sich der Senat bereits mit dieser Frage auseinandergesetzt hat.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 14/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuelle …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
    Die Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren ist ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG…, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - juris Rn. 99 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris Rn. 15 ).

    Diese Möglichkeiten betreffen in erster Linie das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter oder Vermittler (vgl. zu Affiliate-Marketingvereinbarungen, die Verlinkungen zu Anbietern unerlaubten Glücksspiels ausschließen: Beschluss des Senats vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris Rn. 72 ).

    Die Limitierung soll zudem zu einer besseren Funktionsfähigkeit des verpflichtend einzusetzenden Systems zur Früherkennung einer Spielsuchtgefährdung führen, da ein Spieler nur bei einer geringen Anzahl von Anbietern Online-Casinoangebote wahrnehmen kann und diese Anbieter deshalb ein umfassendes Bild über das Spielverhalten des Spielers in dieser Spielform erlangen und somit eine mögliche Suchtgefährdung frühzeitiger erkennen können (vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris Rn. 90 ).

    Anbieter virtueller Automatenspiele haben hinreichende Möglichkeiten, Spieler virtueller Automatenspiele auch ohne die Verwendung der fraglichen - inkorrekten - Begriffe auf das legale Spielangebot aufmerksam zu machen (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris, Rn. 89 und 91).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
    Es steht den Mitgliedstaaten zwar frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen, doch müssen die von ihnen vorgeschriebenen Beschränkungen den sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergebenden Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13 - juris Rn. 23 ff.;… Urteil vom 8. September 2009 - C-42/07 - juris Rn. 56 ff.;… Urteil vom 6. März 2007 - C-338/04, C-359/04 und C-360/04 - juris Rn. 46 ff.).

    In einem föderalen Staat wie der Bundesrepublik Deutschland darf der Gesetzgeber die Auffassung vertreten, dass es im Interesse aller Betroffenen Sache der Länder und nicht des Bundes ist, bestimmte Vorschriften zu erlassen (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13 - juris Rn. 33).

    Jedenfalls greift hinsichtlich beider Grundfreiheiten der ungeschriebene Rechtfertigungsgrund der sogenannten zwingenden Gründe des Allgemeininteresses ein (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13 - juris Rn. 23;… Urkrow/Ress, a.a.O., Art. 63 Rn. 271).

  • BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21

    Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
    Der Bundesgerichtshof hat keinerlei Zweifel daran geäußert, dass ein Zahlungsdienstleister, der Zahlungen eines Spielers für unerlaubtes Glücksspiel oder Auszahlungen an einen Spieler für unerlaubtes Glücksspiel leistet, gegen das in § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV (a.F.) geregelte Verbot verstößt, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21 - juris Rn. 9).

    In der Entscheidung geht es lediglich darum, dass ein Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot der Mitwirkung an einer Zahlung im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel die Wirksamkeit der Autorisierung des Zahlers unberührt lässt (BGH…, Urteil vom 19. September 2023, a.a.O. Rn. 19; vgl. bereits Beschluss vom 13. September 2022, a.a.O. Rn. 8).

    Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass durch die glücksspielrechtliche Verbotsvorschrift nicht in das zivilrechtliche Schuldverhältnis zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer eingegriffen werden soll (Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21 - juris Rn. 16).

  • BGH, 19.09.2023 - XI ZR 343/22

    Aufwendungserstattunganspruch des Zahlungsdienstleisters: Wirksamkeit der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
    Rn. 22 Die auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. September 2023 - XI ZR 343/22 -, juris) gestützte Erwägung der Antragstellerin, dass ein Zahlungsdienstleister die Zahlung ausführen müsse, selbst wenn sich diese im Nachhinein als objektiver Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot erweise, so dass ein Zahlungsanbieter keine aktiven Nachforschungspflichten habe, ist für die Frage der Verhältnismäßigkeit des Payment-Blocking unergiebig.

    In der Entscheidung geht es lediglich darum, dass ein Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot der Mitwirkung an einer Zahlung im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel die Wirksamkeit der Autorisierung des Zahlers unberührt lässt (BGH, Urteil vom 19. September 2023, a.a.O. Rn. 19;… vgl. bereits Beschluss vom 13. September 2022, a.a.O. Rn. 8).

    Das gilt auch hinsichtlich der etwaigen Warnpflichten des Zahlungsdienstleisters gegenüber dem Spieler (BGH, Urteil vom 19. September 2023, a.a.O Rn. 23 ff.).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
    Generell obliegt dem Mitgliedstaat, der sich auf ein Ziel berufen möchte, mit dem sich eine Beschränkung rechtfertigen lässt, dem Gericht, das über diese Frage zu entscheiden hat, alle Umstände und Beweise darzulegen, anhand deren dieses Gericht sich vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich den sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen genügt (…Urteil vom 14. Juni 2017 - C 685/15 - juris Rn. 65; Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 - juris Rn. 35;… Urteil vom 23. Dezember 2015, a.a.O.; EuGH…, Urteil vom 15. September 2011, a.a.O. Rn. 54).

    Soweit in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt wird, dass die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedsstaat berufen kann, von einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein müssen (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 - juris Rn. 35), betrifft dies einen anderen Regelungskontext als den des Glücksspielrechts, für den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der besondere Charakter im Unterschied zu dem traditionellen Markt anerkannt ist (vgl. HmbOVG…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 18; VG Köln…, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 24 K 1475/21 - juris Rn. 347).

  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, von geeigneten Beweisen oder einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen beschränkenden Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2015 - C-333/14 - juris Rn. 54;… Urteil vom 26. April 2012 - C-456/10 - juris Rn. 50).

    Generell obliegt dem Mitgliedstaat, der sich auf ein Ziel berufen möchte, mit dem sich eine Beschränkung rechtfertigen lässt, dem Gericht, das über diese Frage zu entscheiden hat, alle Umstände und Beweise darzulegen, anhand deren dieses Gericht sich vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich den sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen genügt (…Urteil vom 14. Juni 2017 - C 685/15 - juris Rn. 65;… Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 - juris Rn. 35; Urteil vom 23. Dezember 2015, a.a.O.; EuGH…, Urteil vom 15. September 2011, a.a.O. Rn. 54).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
    Es steht den Mitgliedstaaten zwar frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen, doch müssen die von ihnen vorgeschriebenen Beschränkungen den sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergebenden Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13 - juris Rn. 23 ff.; Urteil vom 8. September 2009 - C-42/07 - juris Rn. 56 ff.;… Urteil vom 6. März 2007 - C-338/04, C-359/04 und C-360/04 - juris Rn. 46 ff.).

    Eine nationale Regelung ist nur dann geeignet, die Erreichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2009, a.a.O. Rn. 60 f.).

  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
    Speziell zur Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs im Glücksspielrecht hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass zu prüfen ist, ob die fragliche Regelung tatsächlich dem Anliegen entspricht, in kohärenter und systematischer Weise die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern, die Tätigkeiten in diesem Bereich zu begrenzen und die mit diesen Spielen verbundene Kriminalität zu bekämpfen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2014 - C-390/12 - juris Rn. 49;… Urteil vom 15. September 2011 - C-347/09 - juris Rn. 56).

    Ebenfalls zum Glücksspielrecht hat der Europäische Gerichtshof aber auch darauf hingewiesen, dass sich aus dieser Rechtsprechung nicht ableiten lässt, dass einem Mitgliedstaat nur deshalb die Möglichkeit genommen wäre, zu belegen, dass eine innerstaatliche restriktive Maßnahme diesen Anforderungen genügt, weil er keine Untersuchungen vorlegen kann, die dem Erlass der fraglichen Regelung zugrunde lagen (EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 - juris Rn. 72; Urteil vom 30. April 2014, a.a.O. Rn. 51).

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
    Speziell zur Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs im Glücksspielrecht hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass zu prüfen ist, ob die fragliche Regelung tatsächlich dem Anliegen entspricht, in kohärenter und systematischer Weise die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern, die Tätigkeiten in diesem Bereich zu begrenzen und die mit diesen Spielen verbundene Kriminalität zu bekämpfen (vgl. EuGH…, Urteil vom 30. April 2014 - C-390/12 - juris Rn. 49; Urteil vom 15. September 2011 - C-347/09 - juris Rn. 56).

    Generell obliegt dem Mitgliedstaat, der sich auf ein Ziel berufen möchte, mit dem sich eine Beschränkung rechtfertigen lässt, dem Gericht, das über diese Frage zu entscheiden hat, alle Umstände und Beweise darzulegen, anhand deren dieses Gericht sich vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich den sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen genügt (…Urteil vom 14. Juni 2017 - C 685/15 - juris Rn. 65;… Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 - juris Rn. 35;… Urteil vom 23. Dezember 2015, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 15. September 2011, a.a.O. Rn. 54).

  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

  • VGH Bayern, 19.07.2011 - 10 CS 10.1923

    Staatliches Sportwettenmonopol - Fortgeltung des Erlaubnisvorbehalts …

  • EuGH, 15.10.2007 - C-360/07

    Kunert - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-358/07

    Kulpa Automatenservice Asperg - Verbindung

  • VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 1119/12

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel sowie …

  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis; …

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

  • EuGH, 26.04.2012 - C-456/10

    ANETT - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV und 37 AEUV - Nationale Regelung, die …

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …

  • EuGH, 14.06.2017 - C-685/15

    Online Games u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …

  • VG Darmstadt, 01.04.2020 - 3 L 446/20

    Vorläufiger Vergabestopp für Sportwettkonzessionen

  • EuGH, 28.02.2018 - C-3/17

    Die ungarischen Rechtsvorschriften über die Erteilung von Konzessionen zum …

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - 3 R 156/20

    Prostitutionsstätten dürfen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"

  • BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01

    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der …

  • EuGH, 30.06.2016 - C-464/15

    Admiral Casinos & Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen …

  • EuGH, 19.12.2018 - C-375/17

    Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur …

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07

    Anerkennungserfordernis; Angemessenheit; Behinderung des freien …

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung; …

  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 23 CS 23.195

    Sperrverfügung gegenüber Access-Provider - Verantwortlichkeit des …

  • BVerfG, 14.05.2018 - 2 BvR 883/18

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Verhinderung einer Abschiebung nach Italien: …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 3 L 79/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2019 - 3 M 47/19

    Haltererlaubnis für gefährlichen Hund; Verstoß gegen Leinen- und Maul-korbzwang …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 24/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Online-Poker; …

  • OVG Hamburg, 30.03.2023 - 4 Bs 171/22

    Untersagung des Betriebs einer Sportwettvermittlungsstelle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2022 - 3 M 89/22

    Zur aufschiebenden Wirkung einer isolierten Anfechtungsklage gegen die Ablehnung …

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489

    Einstweilige Anordnung betreffend die Unterbrechung eines Disziplinarverfahrens …

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • VG Düsseldorf, 24.06.2009 - 27 L 1131/08

    Veranstaltung Mutterunternehmen Tochterunternehmen

  • VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 27 L 1147/08

    Glücksspiel Veranstaltung Ausland Bekanntgabe

  • VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern …

  • VG Potsdam, 09.05.2012 - 6 K 3023/09
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Privater Rettungsdienst

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 2 M 102/14

    Anfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Erdbeckens zur Lagerung …

  • VGH Bayern, 12.06.2012 - 10 B 10.2959

    Ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Wettanbieter kann bezüglich einer …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2024 - 3 M 105/24

    Untersagung von Werbung für unerlaubtes Glücksspiel gegenüber einem …

    Dieses Prinzip knüpft an die Auswirkung einer vom Ausland ausgehenden Handlung an und erlaubt auslandsbezogene Rechtssetzung auch dann, wenn der zu regelnde, im Ausland lokalisierte Sachverhalt Auswirkungen im Inland hat (vgl. VG Düsseldorf…, Urteil vom 4. April 2023 - 27 K 3905/20 - juris Rn. 269; VG Karlsruhe…, Urteil vom 15. November 2012 - 3 K 1119/12 - juris Rn. 14), etwa wenn es um Internet-Angebote geht, die sich bestimmungsgemäß in Deutschland auswirken sollen (zum Ganzen: so bereits Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris).

    Der Senat hat in verschiedenen - den Beteiligten bzw. ihren Prozessbevollmächtigten bekannten - veröffentlichten Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes festgestellt, dass nach summarischer Prüfung keine durchgreifenden Zweifel an der Vereinbarkeit der §§ 9 Abs. 1, 4 ff. GlüStV 2021 mit Unionsrecht bestehen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris Rn. 25 ff m.w.N., vom 9. August 2023 - 3 M 50/23 - juris Rn. 8 ff. m.w.N., vom 15. Juni 2023 - 3 M 24/23 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Der hierfür vorgesehene Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 erscheint angemessen (so bereits: Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2023, a.a.O. Rn. 52).

    Hierzu hat auch der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers in einem anderen beim Senat geführten Verfahren zum Payment-Blocking vorgetragen (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2023, a.a.O.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist zwar bei einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung - jedenfalls hinsichtlich der Regelungswirkungen für Gegenwart und Zukunft - der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, da der streitgegenständliche Bescheid als Dauerverwaltungsakt zu qualifizieren ist und die einschlägigen gesetzlichen Regelungen - wie hier - keinen abweichenden Zeitpunkt bestimmen (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2023, a.a.O. Rn. 64, juris m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2024 - 3 M 169/24

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung gegenüber einem am Zahlungsverkehr …

    Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung zutreffend die Rechtsprechung des Senats zu einer vergleichbaren Fallgestaltung wiedergegeben (vgl. Beschlussabdruck S. 18 ff.: unter Verweis auf den Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris Rn. 56 ff.).

    Mit der bloßen vollinhaltlichen Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. L. vom 27. April 2023, welches dem Senat bei seiner Entscheidung im Verfahren 3 M 72/23 bereits vorlag und den Beteiligten bekannt ist, wird die Beschwerde dem Darlegungserfordernis nicht gerecht.

    Denn anders als die Beschwerde meint, ist der Streitgegenstand im vorliegenden Verfahren im Hinblick auf das Wirkungsprinzip nicht wesentlich anders gelagert als in dem Verfahren 3 M 72/23 , weil der dortige ausländische Glücksspielanbieter maßgeblich in Deutschland (unerlaubtes) Glücksspiel angeboten habe, wohingegen die im hiesigen Verfahren betroffenen Glücksspielanbieter nicht maßgebend auf den deutschen Markt konzentriert sein sollen.

    Im Übrigen ist auf die Rechtsprechung des Senats zur Frage bestehender Nachweispflichten zu verweisen (Beschluss vom 26. Oktober 2023, a.a.O. Rn. 51;… Beschluss vom 11. Juli 2024 - 3 M 105/24 - juris Rn. 18 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2024 - 3 M 20/24

    Erledigung einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der als Dauerverwaltungsakt zu qualifizierenden Untersagungsverfügung ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, soweit - wie hier - die gesetzlichen Regelungen keinen anderen Zeitpunkt bestimmen (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris Rn. 68 ).

    Hierzu verweist die Antragstellerin auf die dem Senat aus einem von der Antragstellerin parallel geführten Verfahren (Az. 3 M 72/23 ) bekannte Argumentation, wonach die technischen Schwierigkeiten einer sicheren Standortermittlung dazu führten, dass die Zahlungsdienstanbieter nicht mit ihr kontrahierten, selbst wenn es sich um ausschließlich um Transaktionen im Ausland handele (Gefahr des sog. Overblocking).

    Gerade bei der von der Antragstellerin angestrebten Wiederaufnahme des Auslandsgeschäfts käme es jedoch maßgeblich darauf an, ob sie die notwendigen Vorkehrungen trifft, um unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland bei Ausübung ihres - wiederaufgenommenen - Auslandsgeschäfts zu unterbinden (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris Rn. 64 ).

    Etwaige Verfügungen, mit denen Dritten Zahlungseinschränkungen auferlegt werden, um unerlaubte Glücksspielaktivitäten zu unterbinden, stellen keine Vollstreckung aus einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung dar, sondern sind unabhängige Instrumente der Glücksspielaufsicht, die an "unerlaubtes" und nicht an untersagtes Glücksspiel anknüpfen (so bereits Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2023, a.a.O. Rn. 64 m.w.N.).

    Der Senat hält insofern an seiner Bewertung in dem zwischen den Beteiligten parallel geführten Verfahren fest (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 2023, a.a.O. Rn. 66-72).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2025 - 3 M 56/25

    Sportwetten; Nebenbestimmungen zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis; …

    Für die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes reicht es jedoch aus, wenn mit der fraglichen Maßnahme der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris Rn. 14 …und vom 5. März 2021- 3 R 27/21 - juris Rn. 38).

    Es kommt hinzu, dass es sich bei dem Beschluss bzw. den Leitlinien um unverbindliche Kooperationsabsprachen handelt, denen keine rechtliche Verbindlichkeit für die Glücksspielaufsichtsbehörden zukommt (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris Rn. 39).

  • VG Halle, 02.10.2024 - 7 B 142/24

    Payment Blocking - Ablehnung - Verfassungswidrigkeit und Unionsrechtswidrigkeit …

    Rn. 11 Die o. g. Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV 2021 ist nach summarischer Prüfung entgegen der Auffassung der Antragstellerin nach der Rechtsprechung des OVG Magdeburg (Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris), der sich das Gericht jedenfalls für das hier vorliegende Eilverfahren anschließt, zunächst verfassungsgemäß.

    Die Intransparenz einzelner Anforderungen für virtuelle Automatenspiele nach § 22a GlüStV 2021 führt gerade nicht dazu, dass damit das gesamte System des Erlaubnisvorbehalts und damit auch die hier fraglichen Regelungen zum Payment-Blocking unionsrechtswidrig wären (vgl. bereits OVG Magdeburg, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris) a. a. O.).

    Die Regelung gilt nach ihrem Wortlaut unmittelbar nur für die objektive tatsächliche Unmöglichkeit, ist jedoch zumindest analog auch auf solche Fälle anwendbar, in denen eine Leistung technisch möglich ist, jedoch mit einem so hohen Aufwand oder mit so großen Schwierigkeiten verbunden wäre, dass niemand sie vernünftigerweise in Betracht ziehen würde (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris m. w. N.).

  • VG Halle, 08.12.2025 - 7 A 329/23

    Untersagungsverfügung gegen Influencer betreffend Verbot von Werbung für …

    Rn. 31 Die möglichen Rechtsgrundlagen in § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Nr. 3 GlüStV 2021 sind zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen verfassungsgemäß, wozu insbesondere auch die erforderliche Ermessensausübung bezüglich der Störerauswahl zu zählen ist (vgl. zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV 2021 OVG Magdeburg, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris m. w. N.).

    Es fehlt hiermit an einem Anhaltspunkt dafür, dass die Beklagte eine derartige Prüfung im Rahmen ihres Auswahlermessens vorgenommen und eine bewusste Entscheidung darüber getroffen hat, gegen welche dieser Personen sie aus welchen Gründen ihre Maßnahme richtet, obwohl dies nach der Rechtsprechung des OVG LSA (a. a. O. sowie im Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris m. w. N.) auch für die Verfassungsmäßigkeit der hier anwendbaren Rechtsgrundlage erforderlich ist.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung - jedenfalls hinsichtlich der Regelungswirkungen für Gegenwart und Zukunft - zwar der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, weil der streitgegenständliche Bescheid als Dauerverwaltungsakt zu qualifizieren ist und die einschlägigen gesetzlichen Regelungen hier keinen abweichenden Zeitpunkt bestimmen (vgl. Beschluss des OVG LSA vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris).

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2026 - 19 U 203/24
    Vielmehr käme dann eine unionsrechtskonforme Auslegung des § 4a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b GlüStV 2021 dahin in Betracht, dass einem Bestandsanbieter nicht entgegen gehalten werden könnte, während der Geltung des § 4 Absatz 4 GlüStV 2012 und ggf. bis zu einer Entscheidung über seinen Erlaubnisantrag nach dem GlüStV 2021 nicht über eine Erlaubnis verfügt zu haben (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 -, juris Rn. 40).

    Die Entscheidung, ob eine Erlaubnis erteilt wird oder nicht, steht nicht im behördlichen Ermessen und unterliegt - wie auch der unbestimmte Rechtsbegriff der Zuverlässigkeit nach § 4a Absatz 1 Nr. Buchstabe b GlüStV 2021 - der vollständigen gerichtlichen Kontrolle (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 -, juris Rn. 39ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2025 - 4 MB 4/25

    Keine Konzessionserteilung für Online-Casinospiele bei Unzuverlässigkeit

    Zutreffend stellt das Verwaltungsgericht klar (BA S. 13), dass die Voraussetzungen für die Erlaubnisverteilung hinreichend klar in §§ 4 ff. GlüStV 2021 und den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen geregelt sind und eine Modifikation auch nicht durch den Umlaufbeschluss der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder vom 8. September 2020 und den dazu ergangenen Gemeinsamen Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder vom 30. September 2020 erfolgt ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 -, Rn. 39 ff.;… Beschluss vom 9. August 2023 - 3 M 50/23 -, Rn. 11 f., Rn. 13 ff.; beide juris).

    Rn. 25 Der Senat hegt auch keine durchgreifenden Zweifel an der Vereinbarkeit des Erlaubnisverfahrens mit Unionsrecht (vgl. OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 - juris Rn. 25 ff m. w. N., vom 9. August 2023 - 3 M 50/23 - juris Rn. 8 ff. m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2024 - 3 M 10/24

    Glücksspielrecht; zur vorherigen Anhörung in Vollstreckungsverfahren (hier: …

    Rn. 9 Eine zur Anhörung verpflichtende wesentliche Änderung der Verhältnisse im vorgenannten Sinne (vgl. VGH BW…, Urteil vom 30. April 2014 - 11 S 244/14 - Rn. 93, juris) oder eine zur Anhörung verpflichtende besondere Atypik der Fallgestaltung folgt - entgegen der Bewertung des Verwaltungsgerichts und der Antragstellerin - weder daraus, dass die von der Untersagungsverfügung drittbetroffene R. hinsichtlich des Bescheides ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (7 B 164/23 HAL, 3 M 72/23 ) angestrengt hat und der Antragsgegnerin zwischenzeitlich mit Zwischenentscheidung des Senats vom 16. Februar 2023 (3 M 5/23) aufgegeben worden war, von der Vollstreckung der Untersagungsverfügung bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle über den Eilantrag in dem Verfahren abzusehen, noch aus der zwischen den Verfahrensbeteiligten geführten Kommunikation.

    Diese E-Mail betrifft indes nicht das verwaltungsgerichtliche Verfahren das von der Drittbetroffenen gegen die Untersagungsverfügung vom 22. Dezember 2022 geführt wurde (7 B 164/23 HAL, 3 M 72/23 ), sondern allein die Frage zum "aktuellen Status [des Drittbetroffenen als] Anbieter im Lizenzverfahren" bzw. etwaige abgelehnte Anträge des Drittbetroffenen, soweit diese "Gegenstand von verwaltungsgerichtlichen Verfahren sein sollten" (Erlaubnisantragsverfahren).

  • OLG Brandenburg, 06.02.2025 - 12 U 9/25

    Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an angebotenen Online-Glücksspielen …

    Unionsrechtlich ist zudem außerhalb des Vergaberechts nicht zu beanstanden, dass der geforderte Grad an Öffentlichkeit nicht ausschließlich durch gesetzliche Regelungen geschaffen wird, sondern deren im Einzelfall sachgerechte Handhabung durch Erlasse und Rechtsprechung näher konturiert und im Streitfall an diesen Maßstäben auf Rechtmäßigkeit und Willkürfreiheit hin gerichtlich überprüft wird (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 9. August 2023 - 3 M 50/23 -, Rn. 11ff; Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 3 M 72/23 -, Rn. 39, juris).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 12 U 49/25
  • OLG Celle, 19.01.2026 - 24 U 33/25

    Anspruch des auf Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel im …

  • OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 12 U 39/25

    Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an nicht in Deutschland lizenzierten …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.04.2024 - 3 M 60/24

    Anhörungsrüge im Beschwerdeverfahren

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