Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 6 Abs 3 S 1 Nr 4 CoronaVV SH 3, § 47 Abs 6 VwGO, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 32 S 1 IfSG, Art 3 Abs 1 GG
Öffnungsverbot für Spielhallen in Schleswig-Holstein zwecks Bekämpfung der Corona-Pandemie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außervollzugsetzung der Landesverordnung zum Verbot der Öffnung von Spielhallen; Folgenabwägung eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen auf Schutz des ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Spielhallen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eilanträge gegen die SARS-CoV-2-BekämpfVO in Schleswig-Holstein
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schließung von Spielhallen, Sportboothäfen und Möbelhäusern rechtmäßig
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris).Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12;… vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (…BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris).Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (…so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.;… Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.;… Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.; vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
Der Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (stRspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Rn. 18;… Beschl. v. 15.07.1988 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
- VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632
Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.). - BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.;… Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.;… Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.;… vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21). - BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Privater Rettungsdienst
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
Diese Grundrechte sind auch auf juristische Personen des Privatrechts - wie hier die Antragstellerin - anwendbar (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.03.1968 - 1 BvR 975/58 -, juris Rn. 40; BVerfG, Beschl. v. 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07 u.a. -, juris Rn. 85). - BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (…so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.;… Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.;… vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
Der Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (…stRspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 15.07.1988 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63). - BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA zur Erlangung einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (…so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.;… Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.;… vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21). - OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2020 - 3 MR 9/20
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Outlet-Center gleichheitswidrig
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
aa) Der Senat hat sich bereits in einer Eilentscheidung (Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 24.04.2020 - 3 MR 9/20 -, juris Rn. 16 ff.), auf die insofern verwiesen wird, mit der Außervollzugsetzung der auch von der Antragstellerin angegriffenen Verordnung auseinandergesetzt. - BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Schatzanweisungen
- VGH Bayern, 16.04.2020 - 20 NE 20.782
Spielhallen und Corona - Abwägung zwischen Berufsfreiheit und Schutz des Lebens
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 B 11345/20
Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungsverordnung verboten
Rn. 13 Die nach § 32 Satz 1 und 2 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zudem gebotene Ermessensbetätigung ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Verordnungsgeber unter infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein weiter Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 -, juris, Rn. 23). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig
Rn. 6 Die danach gebotene Ermessensbetätigung ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Verordnungsgeber unter infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein weiter Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 -, juris, Rn. 23). - VerfGH Sachsen, 14.05.2020 - 78-IV-20
Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Spielhallen erfolglos
Der Verfassungsgerichtshof lässt offen, ob die Öffnung verschiedener Ladengeschäfte gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 SächsCoronaSchVO, nicht aber von Spielhallen im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.) aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. hierzu auch OVG SH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 - juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. April 2020 - 1 S 1003/20 - Pressemitteilung abrufbar unter juris) oder die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.Damit entfiele eine vom Verordnungsgeber gewählte Maßnahme, die - was hier nicht abschließend beurteilt werden kann, aber im Rahmen der Folgenabwägung unter Berücksichtigung einer Einschätzungsprärogative auch des Verordnungsgebers unterstellt werden muss - geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, die Infektionsraten des Corona-Virus durch eine Begrenzung der persönlichen Kontakte möglichst gering zu halten und so der Gefahr der Erkrankung oder einer Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen zu begegnen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 16 [Einzelhandel]; BayVGH…, Beschluss vom 16. April 2020 - 20 NE 20.782 - juris Rn. 14 [Spielhallen]; OVG SH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 - juris Rn. 24 [Spielhallen]).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Möbelhäusern
Hinzu kommt die mit dem Möbelkauf in der Regel einhergehende relativ lange Verweildauer im Geschäft (vgl. zu erhöhter Infektionsgefahr bei langer Verweildauer und zur Gefahr der Unterschreitung des Mindestabstands: Beschl. des Senats v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -); denn es gilt, das große Sortiment zu sichten, bevor eine größere Investition getätigt wird. - OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2020 - 11 S 49.20
Spielhallen dürfen in Brandenburg coronabedingt auch weiterhin nicht öffnen
Dadurch könnte durch eine höhere Virenkonzentration im geschlossenen Raum einer Spielhalle eine höhere Ansteckungsgefahr gegeben sein als in den derzeit (teilweise) geöffneten Betrieben und Einrichtungen (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 -, Rn. 23, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2020 - 3 MR 23/20
Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 m² während der Corona-Pandemie bei …
Insoweit hat der Senat zu dem für den Betrieb von Spielhallen angeordneten Öffnungsverbot ausgeführt, dass ein Besuch der Spielhalle auf eine längere Verweildauer in geschlossenen, und damit für die Infektausbreitung geeigneten, Räumlichkeiten angelegt ist und der gebotene Mindestabstand von 1, 5 m nicht ausnahmslos eingehalten werden kann (vgl. Beschl. v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -). - OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21
Möbelhaus in Bad Segeberg bleibt geschlossen
Hinzu kommt die mit dem Möbelkauf in der Regel einhergehende relativ lange Verweildauer im Geschäft (vgl. zu erhöhter Infektionsgefahr bei langer Verweildauer und zur Gefahr der Unterschreitung des Mindestabstands: Beschl. des Senats v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -); denn es gilt, das große Sortiment zu sichten, bevor eine größere Investition getätigt wird.
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