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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11573
VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01 (https://dejure.org/2003,11573)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.03.2003 - 3 N 1891/01 (https://dejure.org/2003,11573)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. März 2003 - 3 N 1891/01 (https://dejure.org/2003,11573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfungsumfang über einen Bebauungsplan, dem eine rechtskräftige Normenkontrollentscheidung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorausgegangen ist; Trennung der naturschutzrechtlichen Kompensation für in Aussicht gestellte Befreiungen für planbedingte Eingriffe ...

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1494 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01
    Das Abwägungsgebot verpflichtet den Träger der Bauleitplanung dazu, dass 1. eine Abwägung überhaupt stattfindet, 2. in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, 3. weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch 4. der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01
    Er wird von dem neuen Plan ersetzt und dadurch aufgehoben (BVerwGE 85, 289 und Finkelnburg/Ortloff, a.a.O., § 6 IV Nr. 2).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht; …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01
    Damit hat die Antragsgegnerin nicht unzulässigerweise Denkmalschutz mit den Instrumenten des Städtebaurechts betrieben, sondern ein planerisches Angebot zur Erhaltung das Straßenbild positiv prägender historischer Gebäude gemacht (vgl. BVerwG NVwZ 2001, 1043), wie jede Bauleitplanung eine Angebotsplanung ist.
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01
    Wendet sich - wie hier die Antragstellerin - die Eigentümerin eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans, so besteht regelmäßig die erforderliche Antragsbefugnis (BVerwG, Beschluss vom 07.07.1997 - 4 BN 11/97 - BRS 59 Nr. 36).
  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 10.83

    Pause - Vorführung - Pornographischer Film - Striptease-Darbietung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01
    Auch das beim B-Plan Nr. 59/alt im Hinblick auf den gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mindestens erforderlichen einwöchigen Abstand zwischen der öffentlichen Entwurfsauslegung und dem Beginn der einmonatigen Auslegung aufgetretene Problem, dass sich der am 12. Januar 2000 vorgenommenen Bekanntmachung bereits die vom 17. Januar bis 21. Februar 2000 erfolgte Entwurfsauslegung anschloss, führte nicht nur Unwirksamkeit des B-Plans Nr. 59/alt, da hier die längere Auslegungsfrist die kürzere Bekanntmachungsfrist kompensierte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30.08.1982 - 6 B 12.80 - und Beschluss vom 23.03.1984 - 1 C 10.83 - BauR 1984, 368 = BRS 42 Nr. 24).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1984 - 1 C 10/83

    Beteiligung; Bürger; Auslegung; Planentwurf; Entwurf; Bebauungsplan; Frist

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01
    Auch das beim B-Plan Nr. 59/alt im Hinblick auf den gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mindestens erforderlichen einwöchigen Abstand zwischen der öffentlichen Entwurfsauslegung und dem Beginn der einmonatigen Auslegung aufgetretene Problem, dass sich der am 12. Januar 2000 vorgenommenen Bekanntmachung bereits die vom 17. Januar bis 21. Februar 2000 erfolgte Entwurfsauslegung anschloss, führte nicht nur Unwirksamkeit des B-Plans Nr. 59/alt, da hier die längere Auslegungsfrist die kürzere Bekanntmachungsfrist kompensierte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30.08.1982 - 6 B 12.80 - und Beschluss vom 23.03.1984 - 1 C 10.83 - BauR 1984, 368 = BRS 42 Nr. 24).
  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 12.80

    Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01
    Auch das beim B-Plan Nr. 59/alt im Hinblick auf den gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mindestens erforderlichen einwöchigen Abstand zwischen der öffentlichen Entwurfsauslegung und dem Beginn der einmonatigen Auslegung aufgetretene Problem, dass sich der am 12. Januar 2000 vorgenommenen Bekanntmachung bereits die vom 17. Januar bis 21. Februar 2000 erfolgte Entwurfsauslegung anschloss, führte nicht nur Unwirksamkeit des B-Plans Nr. 59/alt, da hier die längere Auslegungsfrist die kürzere Bekanntmachungsfrist kompensierte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30.08.1982 - 6 B 12.80 - und Beschluss vom 23.03.1984 - 1 C 10.83 - BauR 1984, 368 = BRS 42 Nr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der …

    Denn Festsetzungen eines Bebauungsplans müssen über viele Jahre hinweg bestimmt sein, nachträgliche Geländeveränderungen können jedoch nicht immer nachvollzogen werden (vgl. OVG Schlesw.-H., Urteil vom 25.4.2002 - 1 K 9/01 - NVwZ-RR 2003, 98, juris Rn.29; OVG NRW…, Urteil vom 8.3.2017 - 10 D 6/16.NE - juris Rn. 35; auch bei unterschiedlichen Geländehöhen eine Bestimmtheit verneinend: OVG NRW…, Urteil vom 1.2.2017 - 7 D 71/15.NE - BauR 2017, 842, juris Rn. 32 ff.;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 18 BauNVO Rn. 3a;… Hartmann/Schilder in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl., § 18 Rn. 7;… Jaeger in Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, § 18 Rn. 7;… a. A. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.2.2014 - 1 C 10824/13 - juris Rn. 45; HessVGH, Urteil vom 6.3.2003 - 3 N 1891/01 - UPR 2003, 394, juris Rn. 41 sogar zu einem stark hangfälligen Gelände; BayVGH…, Urteil vom 27.4.2010 - 1 N 08.2703 - juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - 7 D 71/15

    Normenkontrollklage gegen eine Bebauungsplan betreffend die Festsetzung einer …

    Rn. 44 So etwa Hess. VGH, Urteil vom 6.3.2003 - 3 N 1891/01 -, BRS 66 Nr. 42.
  • BVerwG, 23.08.2017 - 4 BN 14.17

    Anforderungen des Bestimmtheitsgebots bzgl. Festsetzungen zur Gebäudehöhe in …

    Der bloße Verweis auf die Entscheidung des VGH Kassel, Urteil vom 6. März 2003 - 3 N 1891/01 - (BRS 66 Nr. 42) legt die grundsätzliche Bedeutung nicht dar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 1 C 10824/13

    Anwendung der internen Unbeachtlichkeitsklausel bei Veränderung des sich aus der …

    Damit ist die genannte Textfestsetzung aber für alle Planbetroffenen zumindest bestimmbar (vgl. OIVG RP, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 1 A 10248/08.OVG -, ESOVGRP; BayVGH, Urteil vom 27. April 2010 - 1 N 08.2703 - HessVGH, Urteil vom 06. März 2003 - 3 N 1891/01 -, entschieden für stark hängige Plangebiete; Ziegler in Brügelmann, BauGB, Band 6, § 18 BauNVO, Nr. 9).
  • VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20

    Urbanes Gebiet als Angebotsbebauungsplan und städtebaulicher Missstand

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass gerade in hangfälligen Bereichen mit nicht seltenen Höhenveränderungen von Grundstück zu Grundstück, sogar innerhalb von Grundstücken selbst, eine Bezugnahme auf die natürliche Geländeoberfläche als Bezugspunkt zulässig sein kann, da anderenfalls die Planungs- und Verwaltungskraft der planenden Gebietskörperschaft überstrapaziert würde (vgl. u.a. Hess. VGH, Urteil vom 06.03.2003 - 3 N 1891/01 -, juris Rdnr. 40).
  • OVG Sachsen, 28.10.2024 - 1 C 24/22

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Eingeschränktes Gewerbegebiet; …

    Rn. 93 c) Da sich die Festsetzung zur hochwasserangepassten Bauweise schon in räumlicher Hinsicht als nicht hinreichend bestimmt erweist, kann offen bleiben, ob die textliche Festsetzung Nr. 1.2 zur hochwasserangepassten Bauweise unter Vorgabe Strich 5 über die hochwassersichere Anordnung der Haustechnik "in mindestens 1, 0 m Höhe über Geländeoberfläche" wegen ihrer in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Bezugnahme auf die natürliche Geländeoberfläche (…vgl. hierzu SächsOVG, NK-Urt. v. 4. Oktober 2000 - 1 D 683/99 -, juris Rn. 50;… OVG NRW, Urt. v. 1. Februar 2017 - 7 D 71/15.NE -, juris Rn. 34 ff. m. w. N.; HessVGH, Urt. v. 6. März 2003 - 3 N 1891/01 -, juris Rn. 41;… Söfker, in: EZBK, BauNVO § 18 Rn. 3a m. w. N.) den Bestimmtheitsanforderungen genügt.
  • VGH Hessen, 10.06.2020 - 3 C 394/19

    Wann ist eine Bauleitplanung (nicht) erforderlich?

    Wie der Senat zudem in seiner Entscheidung vom 6. März 2003 (Urteil vom 6.3.2003 - 3 N 1891/01 -, juris Rdnr. 41 ) ausgeführt hat, hieße es die Planungs- und Verwaltungskraft der planenden Gebietskörperschaft zu sehr zu strapazieren, wenn man in den besonders hangfälligen Bereichen des Vordertaunus mit nicht seltenen Höhenveränderungen von Grundstück zu Grundstück, sogar innerhalb von Grundstücken selbst, wo gestalterische städtebauliche Konzepte ohnehin planerisch schwer aufzustellen und durchzusetzen sind, einen zwingenden Verzicht auf die natürliche Geländeoberfläche als Bezugspunkt im Sinne des § 18 BauNVO verlangen wollte.

    Beim Bauen im innerstädtischen Bestand unterlägen Veränderungen des natürlichen Geländes auch einer erleichterten nachbarlichen und behördlichen Kontrolle, so dass die mit dem gewählten Bezugspunkt bisweilen verknüpften Probleme eher vernachlässigbar und hinzunehmen seien (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6.3.2003 - 3 N 1891/01 , juris Rdnr. 41 ).

  • VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17

    Darlegung im Normenkontrollverfahren

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 6. März 2003 (Urteil vom 06.03.2003 - 3 N 1891/01 -, juris Rdnr. 41 ) ausgeführt hat, hieße es die Planungs- und Verwaltungskraft der planenden Gebietskörperschaft zu sehr zu strapazieren, wenn man in den besonders hangfälligen Bereichen des Vordertaunus mit nicht seltenen Höhenveränderungen von Grundstück zu Grundstück, sogar innerhalb von Grundstücken selbst, wo gestalterische städtebauliche Konzepte ohnehin planerisch schwer aufzustellen und durchzusetzen sind, einen zwingenden Verzicht auf die natürliche Geländeoberfläche als Bezugspunkt im Sinne des § 18 BauNVO verlangen wollte.

    Beim Bauen im innerstädtischen Bestand unterlägen Veränderungen des natürlichen Geländes auch einer erleichterten nachbarlichen und behördlichen Kontrolle, so dass die mit dem gewählten Bezugspunkt bisweilen verknüpften Probleme eher vernachlässigbar und hinzunehmen seien (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.03.2003 - 3 N 1891/01 -, juris Rdnr. 41 ).

  • VG Koblenz, 07.08.2023 - 1 K 77/23

    Zweifamilienhaus in Hachenburg darf stehen bleiben

    Dem mag beim Bauen im innerstädtischen Bestand zuzustimmen sein, da dort Geländeveränderungen der nachbarlichen Kontrolle unterliegen und auch von den Behörden leichter nachvollzogen werden können (vgl. HessVGH, Urteil vom 6. März 2003 - 3 N 1891/01 -, juris Rn. 41).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2023 - 1 KN 2/18

    Bewertung und Ermittlung der für die Aufstellung eines Bebauungsplans …

    So verweist etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 06.03.2003 - 3 N 1891/01 -, juris, Rn. 41) darauf, dass es zwar sein möge, dass die natürliche Geländeoberfläche als Bezugspunkt nicht stets geeignet sei, weil sie nicht immer ausreichend gegen Veränderungen zu sichern sei, dass aber ein zwingender Verzicht auf die natürliche Geländeoberfläche als Bezugspunkt im Sinne des § 18 BauNVO die Planungs- und Verwaltungskraft der planenden Gemeinde jedenfalls dann zu sehr strapazierte, wenn man es mit besonders hangfälligen Bereichen mit nicht seltenen Höhenveränderungen von Grundstück zu Grundstück, sogar innerhalb von Grundstücken selbst, zu tun habe, wo gestalterische städtebauliche Konzepte ohnehin planerisch schwer aufzustellen und durchzusetzen seien.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2023 - 1 A 10188/23

    Bauplanung; Bezugspunkt für die Festsetzung der Gebäudehöhe; eigenständige …

  • VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02

    Großflächiger Einzelhandel neben allgemeinem Wohngebiet

  • VG Cottbus, 05.10.2010 - 7 K 239/07

    Staffelung von Schallschutzklassen im Erschließungsbeitragsrecht (hier: …

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