Rechtsprechung
| KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23 - 122 Ss 7/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Gehörsverletzung, unterlassene Übersendung der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft, Gegenvorstellung, Zeitpunkt der Kenntnisnahme
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 103 Abs 1 GG, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 80 Abs 1 OWiG, § 349 Abs 3 S 2 StPO, § 356a S 2 StPO
Gehörsverletzung bei unterlassener Übersendung von Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft - IWW
Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 OWiG, §§ 356a, 349 Abs. 3 StPO
GG, OWiG, StPO - bussgeldsiegen.de
Gehörsverletzung - unterlassene Übersendung der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 465 Abs. 1
Maßgeblichkeit der Kenntnis des Betroffenen bei Frist nach § 356a StPO ; Kenntnis des Verteidigers nicht entscheidend für Frist nach § 356a StPO ; Keine Pflicht zur Übersendung der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft im Zulassungsverfahren nach § 8O OWiG
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Anhörungsrüge im Zulassungsverfahren - Zeitpunkt der Kenntnisnahme vom Gehörsverstoß
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 14.11.2022 - 290 OWi 946/22
- KG, 06.02.2023 - 3 ORbs 19/23
- KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23 - 122 Ss 7/23
Papierfundstellen
- NZV 2023, 516
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
Denn es ist obergerichtlich geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Januar 2007 - 1 BvR 2803/06 - und Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, jeweils juris). - BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im …
Auszug aus KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
Denn es ist obergerichtlich geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Januar 2007 - 1 BvR 2803/06 - und Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, jeweils juris). - OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05
Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen …
Auszug aus KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
Rn. 13 Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechender Anwendung des § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. OLG Köln VRS 109, 346). - OLG Frankfurt, 01.03.2007 - 2 Ss OWi 524/06
Ordnungswidrigkeitsverfahren: Verfahren im Falle einer Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
Rn. 10 Soweit die Literatur (…Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 80 Rn. 39a;… Hadamitzky in KK-OWiG, a.a.O.) und vereinzelt auch die Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ss OWi 12/08 (11/08) - OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 -, jeweils juris) darauf verweisen, dass jedenfalls im Falle einer drohenden Überraschungsentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts - die hier nicht vorliegt - der Betroffene zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu den auf seinen Antrag hin ergangenen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft bekommen soll, wird der Senat auch in Zukunft solche Stellungnahmen übersenden. - OLG Schleswig, 27.03.2008 - 2 Ss OWi 12/08
Auszug aus KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
Rn. 10 Soweit die Literatur (…Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 80 Rn. 39a;… Hadamitzky in KK-OWiG, a.a.O.) und vereinzelt auch die Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ss OWi 12/08 (11/08) - OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 -, jeweils juris) darauf verweisen, dass jedenfalls im Falle einer drohenden Überraschungsentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts - die hier nicht vorliegt - der Betroffene zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu den auf seinen Antrag hin ergangenen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft bekommen soll, wird der Senat auch in Zukunft solche Stellungnahmen übersenden.
- OLG Naumburg, 23.07.2026 - 1 ORbs 43/26
Anhörungsrüge, Stellungnahme der Generalstaatanwaltschaft, Zulassungsantrag, …
Im Regelfall ist die Anhörung des Betroffenen im Verfahren über die Entscheidung der Zulassung zum Antrag der Generalstaatsanwaltschaft nicht geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Mai 2024, 1 Orbs 103/24; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 23. Januar 2020, Vf. 96-IV-19 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf VRS, 39, 392; KG Berlin, Beschluss vom 1. März 2023, 3 ORbs 19/23 - zitiert nach juris). - OLG Zweibrücken, 22.05.2025 - 1 ORbs 3 SsBs 56/23
Verfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Absehen von …
Denn es ist obergerichtlich geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06, juris, Rn. 5; BVerfG…, Beschluss vom 30.04.2003 1 PBvU 1/02, juris, Rn. 68; KG, Beschluss vom 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23 - 122 Ss 7/23, juris, Rn. 12; von einer ausnahmsweisen Zulässigkeit ausgehend KG, Beschluss vom 04.02.2000 - 2 Ss 320/99 - 5 Ws (B) 734/99, juris). - OLG Naumburg, 30.05.2024 - 1 ORbs 103/24
Bußgeldverfahren: Rechtliches Gehör des Betroffenen zur Stellungnahme der …
Im Zulassungsverfahren nach § 80 OWiG ist die Übersendung der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft an den Betroffenen grundsätzlich nicht vorgesehen (Anschluss an KG Berlin, Beschluss vom 1. März 2023 - 3 ORbs 19/23).Im Regelfall ist die Anhörung des Betroffenen im Verfahren über die Entscheidung der Zulassung zur Antrag der Generalstaatsanwaltschaft nicht geboten (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 23. Januar 2020, Vf. 96-IV-19 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf VRS, 39, 392; KG Berlin, Beschluss vom 1. März 2023, 3 ORbs 19/23 - zitiert nach juris).
- BGH, 11.03.2026 - 2 ARs 98/25 Dies folgt daraus, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen und es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, 416, und vom 16. Januar 2007 - 1 BvR 2803/06, NJW 2007, 2538, 2539; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 2019 - 2 Ws 336/18, BeckRS 2019, 29680; KG, Beschluss vom 1. März 2023 - 3 ORbs 19/23, NZV 2023, 516, 517; BayObLG…, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - 203 StObWs 142/33, Rn. 11).
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Rechtsprechung
| KG, 06.02.2023 - 3 ORbs 19/23 |
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 14.11.2022 - 290 OWi 946/22
- KG, 06.02.2023 - 3 ORbs 19/23
- KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
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