Rechtsprechung
| BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenkasse - Begrenzung - Leistungspflicht - Brillengestell - Aufarbeitung - Vertragspreis - Höchstpreis - laufender Vertrag - Kündigungserfordernis - gesetzlicher Eingriff - Verfassungsmäßigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungspflicht der Krankenkassen bei Sehhilfen - Vergütungsanspruch des Optikers gegen die Krankenkassen - Vergütungsanspruch des Optikers gegen den Versicherten - Kosten der Anpassung eines vorhandenen Brillengestells an neue Gläser als Kosten des Brillengestells - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begrenzung der Leistungspflicht der Krankenkassen für Brillengestelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Krankenversicherung; Aufarbeitung alter Brillengestelle
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 15.05.1991 - 23 KR 282/89
- LSG Hamburg, 17.12.1992 - VI KRBf 1/92
- BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93
Papierfundstellen
- MDR 1996, 293
- NZS 1996, 69
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93
Art. 14 GG läßt einen Eingriff in Positionen, die in der Vergangenheit begründet worden sind, dagegen nur zu, wenn er durch überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfGE 31, 275, 290; 36, 281, 293; 58, 81, 110, 114).Soweit Art. 14 GG als Eigentumsgarantie einen besonderen Vertrauensschutz gegenüber staatlichen Eingriffen gewährleistet, bedarf es eines zusätzlichen Rückgriffs auf das in Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegte allgemeine Rechtsstaatsprinzip nicht (BVerfGE 31, 275, 293; 58, 81, 120 f = SozR 2200 § 1255 a Nr. 7).
- BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66
Bearbeiter-Urheberrechte
Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93
Art. 14 GG läßt einen Eingriff in Positionen, die in der Vergangenheit begründet worden sind, dagegen nur zu, wenn er durch überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfGE 31, 275, 290; 36, 281, 293; 58, 81, 110, 114).Soweit Art. 14 GG als Eigentumsgarantie einen besonderen Vertrauensschutz gegenüber staatlichen Eingriffen gewährleistet, bedarf es eines zusätzlichen Rückgriffs auf das in Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegte allgemeine Rechtsstaatsprinzip nicht (BVerfGE 31, 275, 293;… 58, 81, 120 f = SozR 2200 § 1255 a Nr. 7).
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93
Die durch Art. 12 GG gewährleistete Berufsfreiheit, die hier nur in Form der freien Berufsausübung tangiert sein kann, kann bereits durch vernünftige Interessen des Gemeinwohls eingeschränkt werden (vgl BVerfGE 63, 354 [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78] = SozR 2200 § 368 n Nr. 25). - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93
Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Rechtsordnung; sie kann im Rahmen des Verhältnismäßigen eingeschränkt werden (vgl BVerfGE 6, 32, 38; 68, 193, 218; stRspr). - BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70
Patentanmeldungen
Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93
Art. 14 GG läßt einen Eingriff in Positionen, die in der Vergangenheit begründet worden sind, dagegen nur zu, wenn er durch überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfGE 31, 275, 290; 36, 281, 293; 58, 81, 110, 114). - BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93
Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete …
Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93
Die unterschiedliche Kostenstruktur schließt nicht aus, sie dennoch einer Kostenbegrenzung und Pauschalierung zu unterwerfen, wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der individuellen Anpassung von neuen Brillengestellen entschieden hat (vgl Urteile vom 14. September 1994 - 3/1 RK 53/93 und 3/1 RK 36/93 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85
Einmalige Leistung iS § 144 SGG
Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93
Die Zusammenfassung in einer Summe macht daraus nicht eine einmalige Leistung (…vgl dazu BSGE 22, 226 = SozR Nr. 27 zu § 144 SGG; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 35). - BVerfG, 17.02.1993 - 1 BvR 1666/92
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Posteingang bei gemeinsamen …
Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93
Der Eingang an die gemeinsame Postannahmestelle des LSG und des SG hat die Frist nicht gewahrt (vgl BVerfG, Beschluß vom 17. Februar 1993 - 1 BvR 1666/92 - und Beschluß vom 7. September 1984 - 2 BvR 1633/82 -). - BSG, 14.09.1994 - 1 RK 53/93
Übernahme der Kosten für ein Brillengestell mit Sonderausstattung bei …
Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93
Die unterschiedliche Kostenstruktur schließt nicht aus, sie dennoch einer Kostenbegrenzung und Pauschalierung zu unterwerfen, wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der individuellen Anpassung von neuen Brillengestellen entschieden hat (vgl Urteile vom 14. September 1994 - 3/1 RK 53/93 und 3/1 RK 36/93 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 33/64
Altersunterstützung des Kassenarztes - Entscheiung der Kassenärztlichen …
- BSG, 06.09.2007 - B 3 KR 20/06 R
Krankenversicherung - Leistungspflicht für Sehhilfen volljähriger Versicherter - …
Im Falle eines Kassenwechsels bei einer zeitlich gestreckten Hilfsmittelversorgung ist grundsätzlich maßgeblich, in welchem Zeitpunkt der Versicherte sein Wahlrecht (§ 33 SGB I, § 9 SGB IX) verbindlich ausgeübt und sich damit der Versorgungsanspruch als Rahmenrecht auf ein ganz bestimmtes Hilfsmittel konkretisiert hat (vgl BSGE 89, 86 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4, BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3, BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 14, BSGE 90, 220 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 1, BSG SozR 2200 § 182b Nr. 32). - BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich
Die Begrenzung des Kassenanteils auf 20 DM für Brillengestelle in § 36 Abs. 4 Satz 1 SGB V gilt auch für die auf das Brillengestell entfallenden Dienstleistungen, wie vom Senat bereits entschieden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 und BSG Urteil vom 12. April 1995 - 3 RK 6/93 - für SozR vorgesehen). - BSG, 14.06.1995 - 3 RK 23/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich
Die Begrenzung des Kassenanteils auf 20, 00 DM für Brillengestelle in § 36 Abs. 4 Satz 1 SGB V gilt auch für die auf das Brillengestell entfallenden Dienstleistungen, wie vom Senat bereits entschieden ( BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 und BSG , Urteil vom 12.April 1995 - 3 RK 6/93 - für SozR vorgesehen).
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