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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2023 - 3 S 117.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38496
OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2023 - 3 S 117.23 (https://dejure.org/2023,38496)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2023 - 3 S 117.23 (https://dejure.org/2023,38496)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2023 - 3 S 117.23 (https://dejure.org/2023,38496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 36a Abs 1 S 2 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK
    Familienzusammenführung; Eilverfahren; Elternnachzug zum subsidiär schutzberechtigten Sohn; bevorstehende Volljährigkeit; Geschwisternachzug; fehlende Sicherung des Lebensunterhaltes; Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung; höherrangiges Recht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 36a Abs 1 S 2 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK
    Familienzusammenführung; Eilverfahren; Elternnachzug zum subsidiär schutzberechtigten Sohn; bevorstehende Volljährigkeit; Geschwisternachzug; fehlende Sicherung des Lebensunterhaltes; Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung; höherrangiges Recht

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Erteilung eines Visums an aus Syrien stammende Flüchtlinge

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Erteilung eines Visums an aus Syrien stammende Flüchtlinge

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2023 - 3 S 117.23
    Die Feststellung eines derartigen Ausnahmefalles beruht auf einer wertenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - juris Rn. 30).

    Es handelt sich nicht um eine Ermessensfrage, sondern um ein gerichtlich voll überprüfbares Tatbestandsmerkmal (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - juris Rn. 16).

    Diese Lebensgemeinschaft kann infolge des dem Bruder zuerkannten internationalen Schutzes grundsätzlich nur im Bundesgebiet geführt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2023 - 10 C 16.12 - juris Rn. 16, 21).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2023 - 3 S 117.23
    Rn. 3 Ein Ausnahmefall, der ein Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigt, ist zu bejahen, wenn besondere, atypische Umstände bestehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 GRCh eine Abweichung geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 27;… Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 11;… Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23.18 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2023 - 3 S 117.23
    Rn. 3 Ein Ausnahmefall, der ein Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigt, ist zu bejahen, wenn besondere, atypische Umstände bestehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 GRCh eine Abweichung geboten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 27;… Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 11; Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23.18 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2023 - 3 S 117.23
    Rn. 3 Ein Ausnahmefall, der ein Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigt, ist zu bejahen, wenn besondere, atypische Umstände bestehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 GRCh eine Abweichung geboten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 27; Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 11;… Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23.18 - juris Rn. 30).
  • AG Altötting, 01.03.2021 - 1 C 31/21
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2023 - 3 S 117.23
    Es ist den Eltern ferner nicht zuzumuten, dass nur ein Elternteil in das Bundesgebiet einreist, weil der Nachzugsanspruch des im Ausland verbleibenden Elternteils mit Ablauf des 31. Dezember 2023 untergeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 31/21 - juris Rn. 11 ff.) und ein Nachzugsanspruch der restlichen Kernfamilie in zeitlicher Hinsicht ebenfalls ungewiss ist.
  • VG Berlin, 19.12.2024 - 12 L 452.24
    Es handelt sich nicht um eine Ermessensfrage, sondern um ein gerichtlich voll überprüfbares Tatbestandsmerkmal (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 - juris Rn. 3 ff., und 10. Juni 2024 - OVG 3 S 32/24 - juris Rn. 2 ff., m. w. N.).

    Rn. 22 So ist ein Ausnahmefall bei wertender Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls anzunehmen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft wegen des der Referenzperson zuerkannten internationalen Schutzes nur im Bundesgebiet geführt werden kann und eine vorübergehende Trennung der Antragsteller zu 3 und 4 von ihren Eltern im Hinblick auf ihr Alter und die Umstände ihres Aufenthalts mit dem Kindeswohl unvereinbar wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlusse vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 - juris Rn. 3 f.).

    Anders als in zwei vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Verfahren bleibt somit nicht etwa ein alleinstehendes 13-jähriges Kind (…vgl. Beschluss vom 10. Juni 2024 - OVG 3 S 32/24 - juris Rn. 3) bzw. bleiben nicht 11- und 1 ½ -jährige Geschwister (vgl. Beschluss vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 - juris Rn. 4) in einem Drittstaat außerhalb ihres Herkunftslandes zurück.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2024 - 3 S 32.24

    Herstellung der Lebensgemeinschaft im Irak; Trennung der familiären …

    Die Visumerteilung ist hier - wie der Senat bereits in ähnlichen Fällen entschieden hat (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 - juris) - geboten, um die familiäre Gemeinschaft des Antragstellers mit seinen Eltern als Kernfamilie aufrecht zu erhalten, denn die Eltern haben ein Visum nach § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG zum Nachzug zu ihrem im Bundesgebiet lebenden Sohn - dem Bruder des Antragstellers - erhalten.

    Es ist den Eltern des Antragstellers nicht zuzumuten, dass nur ein Elternteil in das Bundesgebiet einreist, weil der Nachzugsanspruch des im Ausland verbleibenden Elternteils in wenigen Tagen untergeht (dazu BVerwG…, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 31/21 - juris Rn. 11 ff.) und ein Nachzugsanspruch der restlichen Kernfamilie in zeitlicher Hinsicht ungewiss ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2025 - 3 S 47.25

    Aufenthaltsrecht: Staatenlose Palästinenser; Erteilung von Visa zur …

    Zum anderen kann ausnahmsweise höherrangiges Recht - Völker-, Unions- oder Verfassungsrecht - ein Abweichen von der normierten Regelerteilungsvoraussetzung gebieten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 16;… Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23/18 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 - juris Rn. 3, jeweils zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).
  • VG Berlin, 28.12.2023 - 38 L 510.23

    Aufenthaltsrecht: Erteilung eines Visums zum Elternnachzug zu einem subsidiär …

    Rn. 34 Zwar mag es aus Gründen des verfassungs- und konventionsrechtlichen Schutzes der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK) geboten sein, einen Ausnahmefall von der Regel-Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) anzunehmen (dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 - sowie vom 6. Januar 2023 - OVG 3 B 2/21 -).
  • VG Berlin, 31.03.2025 - 38 K 70.24

    Erteilung eines Visums zum Elternnachzug zu volljährigen Kindern

    Rn. 28 Ein Ausnahmefall nach § 5 Abs. 1 AufenthG, der dies rechtfertigen würde, ist zu bejahen, wenn besondere, atypische Umstände bestehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 Grundrechtecharta eine Abweichung geboten ist (BVerwG…, Urteil vom 15. August 2019 - BVerwG 1 C 23/18 -, BVerwGE 166, 219 [231] Rn. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 -, Asylmagazin 2024, 131 [131] Rn. 3 ).
  • VG Berlin, 02.01.2024 - 1 L 520.23
    Rn. 25 Zwar mag es aus Gründen des verfassungs- und konventionsrechtlichen Schutzes der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) im Einzelfall geboten sein, eine Ausnahme von der Regel-Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) anzunehmen (dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 sowie vom 6. Januar 2023 - OVG 3 B 2/21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2024 - 3 S 158.24

    Anspruch auf Erteilung eines Visums

    Rn. 8 Nach den hier maßgeblichen Umständen des Einzelfalls ist es nicht im Sinne des § 22 Satz 1 AufenthG schlechthin unvereinbar mit Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 8 EMRK, wenn den Eltern der Antragsteller zugemutet wird, zur Fortführung der familiären Lebensgemeinschaft mit den Antragstellern an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort in Libanon ggf. auf das - bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2024 untergehende - Nachzugsrecht zu dem in Deutschland lebenden Sohn zu verzichten.; Ob Entsprechendes auch für eine Ausnahme von dem Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 - juris Rn. 5) gilt, ist hier nicht zu entscheiden.
  • VG Berlin, 28.05.2024 - 6 L 171.24
    Ein Ausnahmefall, der ein Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigt, ist aber zu bejahen, wenn besondere, atypische Umstände bestehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 GRCh eine Abweichung geboten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 11;… Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - juris Rn. 16;… Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23.18 - juris Rn. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - OVG 3 S 117/23 - juris Rn. 3).
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