Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Festsetzung von Obergrenzen für Gesamt- und Sortimentsverkaufsflächen in gegliedertem Sondergebiet
- Judicialis
BauNVO § 1 Abs. 3 Satz 2; ; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1; ; BauNVO § 16 Abs. 2
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauNVO §§ 11 Abs. 3 Sätze 1und 2, 16 Abs. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauleitplanung; BauNVO: Sondergebiet; großflächiger Einzelhandel; Baugebiet; Baugrundstück; Sortimentsverkaufsflächen; Gesamtverkaufsfläche; vorhabenunabhängige Verkaufsflächenobergrenzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Festsetzung von Obergrenzen für Gesamtverkaufsflächen und Sortimentsverkaufsflächen in einem gegliederten Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zulässigkeit baurechtlicher Regelungen mit rein baugebietsbezogenem Anknüpfung ohne Vorhabenbezug; ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07
- BVerwG, 11.11.2009 - 4 BN 63.09
Papierfundstellen
- NZBau 2009, 704
- DÖV 2009, 917 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07
Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07
Die Festsetzung von Obergrenzen für Gesamt- und Sortimentsverkaufsflächen in einem gegliederten Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel nach § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO (SO 1 und SO 2) ist mangels einer Rechtsgrundlage unwirksam, wenn sich die Obergrenzen nur baugebietsbezogen auswirken, eine Aussage über Art und Umfang der je Baugrundstück zulässigen Einzelhandelvorhaben hingegen nicht treffen (wie BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 -).Die Antragstellerin macht nunmehr in erster Linie geltend, dass die Festlegung von baugebietsbezogenen und vorhabenunabhängigen Verkaufsoberflächengrenzen im Bebauungsplan nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 -) mangels erforderlicher Rechtsgrundlage in der BauNVO rechtswidrig sei.
Derartige Regelungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 -, BVerwGE 131, 86 ff. = NVwZ 2008, 1273 ff.), der der Senat folgt und die vorliegend auch einschlägig ist, jedoch mangels einer Rechtsgrundlage unzulässig.
Sie hat von dem Konzept einer festen Relation zwischen Baugrundstücks- und Verkaufsflächengröße auch nicht in der Form Gebrauch gemacht, dass sie in den Sondergebieten eine Verhältniszahl zwischen der jeweiligen Baugrundstücks- und der maximalen Verkaufsfläche (z.B. Faktor 0, 3 oder 0, 5) festgesetzt hat, was auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO zulässig gewesen wäre, um die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelsbetriebstypen zu regeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.07.2002 - 1 C 10098/02 -, NVwZ-RR 2003, 93, 96; siehe auch Gatz, jurisPR-BVerwG 16/2008, Anm. 2).
Dieses weitgehende "Anlagenfindungsrecht" ermöglicht es insbesondere, den im Einzelfall erwünschten Typus des Einzelhandelsbetriebs ohne Rücksicht auf dessen Verkehrsüblichkeit selbst festzusetzen und dabei auch Festsetzungen nach dem Vorbild des - anlagenbezogenen - § 1 Abs. 10 BauNVO zu treffen (BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 - a.a.O sowie Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 36.87 -, NVwZ 1990, 1071 ff.).
Ausnahmen sind nur im Falle einer ausdrücklichen Regelung zulässig, eine solche gibt es für gebietsbezogene Verkaufsflächenobergrenzen nicht (zu den geregelten Beispielen nach § 4a Abs. 4 Nr. 2, § 7 Abs. 4 Satz 1 und §§ 13 und 15 Abs. 1 BauNVO vgl. BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 a.a.O.).
Diesem Ansatz widerspricht eine Kontingentierung der Verkaufsflächen im Sondergebiet auch deswegen, weil sie das Tor für sog. "Windhundrennen" potenzieller Investoren und Bauantragsteller öffnet mit der Möglichkeit, dass Grundeigentümer im Fall der Erschöpfung des Kontingents von der kontingentierten Nutzung ganz oder auch teilweise ausgeschlossen sind (BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 a.a.O. m.w.N).
Entgegen der Auffassung der Antragstellerin rechtfertigen auch weder der sonstige Kontext der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 - noch dessen früheres Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 36.87 - die im Bebauungsplan "Wagwiese u.a." getroffenen baugebietsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen.
Diesen Umstand hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 - nochmals besonders herausgestellt.
Angesichts des Zusammenhangs der erstrebten Einzelhandelsbeschränkungen mit den - den Bestand an Gebäuden im Wesentlichen absichernden - Regelungen zum Nutzungsmaß und der überbaubaren Grundstücksfläche kann keinesfalls mit Sicherheit angenommen werden, dass der Gemeinderat letztere bei Kenntnis der Nichtigkeit ersterer in gleicher Weise getroffen hätte (zu diesen Grundsätzen vgl. auch BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 a.a.O.; Beschluss vom 08.08.1989 - 4 B 2.89 -, UPR 1989, 451 ff.).
- BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87
Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07
Die Situation sei mit dem Sachverhalt in einem früheren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.1990 - 4 C 36.87 - vergleichbar, in dem das Gericht gebietsbezogene Verkaufsflächenobergrenzen in einem Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel für statthaft gehalten habe.Dieses weitgehende "Anlagenfindungsrecht" ermöglicht es insbesondere, den im Einzelfall erwünschten Typus des Einzelhandelsbetriebs ohne Rücksicht auf dessen Verkehrsüblichkeit selbst festzusetzen und dabei auch Festsetzungen nach dem Vorbild des - anlagenbezogenen - § 1 Abs. 10 BauNVO zu treffen (BVerwG…, Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 - a.a.O sowie Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 36.87 -, NVwZ 1990, 1071 ff.).
Entgegen der Auffassung der Antragstellerin rechtfertigen auch weder der sonstige Kontext der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 - noch dessen früheres Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 36.87 - die im Bebauungsplan "Wagwiese u.a." getroffenen baugebietsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen.
Der Sachverhalt im Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 36.87 - war insofern gleich gelagert.
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06
Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07
Denn solche Fehler hat die Antragstellerin nicht innerhalb der Zwei-Jahres-Frist des § 215 Abs. 1 BauGB 2004 i.V.m. § 233 Abs. 2 Satz 3 BauGB nach Bekanntmachung des Bebauungsplans gegenüber der Antragsgegnerin geltend gemacht (vgl. Senatsurteil vom 15.07.2008 - 3 S 2772/06 -, ESVGH 59, 35 ff. = VBlBW 2009, 186 ff.).Die insofern - nur - zu berücksichtigende umfangreiche Begründung des Normenkontrollantrags im Schriftsatz vom 26.11.2007 (vgl. Urteil vom 15.07.2008 a.a.O.) ist erst nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist bei der Antragsgegnerin eingegangen, etwaige Fehler wären damit nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich geworden, da auf diese Rechtsfolgen hinsichtlich der Verfahrensfehler nach § 214 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung nach Maßgabe des § 215 Abs. 2 BauGB auch richtig und vollständig hingewiesen worden ist.
- BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07
Angesichts des Zusammenhangs der erstrebten Einzelhandelsbeschränkungen mit den - den Bestand an Gebäuden im Wesentlichen absichernden - Regelungen zum Nutzungsmaß und der überbaubaren Grundstücksfläche kann keinesfalls mit Sicherheit angenommen werden, dass der Gemeinderat letztere bei Kenntnis der Nichtigkeit ersterer in gleicher Weise getroffen hätte (zu diesen Grundsätzen vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 03.04.2008 a.a.O.; Beschluss vom 08.08.1989 - 4 B 2.89 -, UPR 1989, 451 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 2875/06
Gemeindlicher Rechtsschutz gegen raumordnungsrechtswidrigen Bauleitplan einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07
Sollte, was naheliegt, die Antragsgegnerin den offenkundigen Konflikt zwischen dem raumordnerischen Rang der Antragsgegnerin (Kleinzentrum) und dem bisher im Sondergebiet "Wagwiese u.a." unbeschränkt zulässigen großflächigen Einzelhandel (dazu im Einzelnen auch Senatsurteil vom 27.09.2007 - 3 S 2875/06 -, VBlBW 2008, 218 ff.), erneut lösen wollen, so bieten sich hierfür durchaus alternative, von § 11 Abs. 2 BauNVO gedeckte Möglichkeiten. - OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
Sonstiges Sondergebiet - flächenbezogener Schallleistungspegel; höchstzulässige …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07
Sie hat von dem Konzept einer festen Relation zwischen Baugrundstücks- und Verkaufsflächengröße auch nicht in der Form Gebrauch gemacht, dass sie in den Sondergebieten eine Verhältniszahl zwischen der jeweiligen Baugrundstücks- und der maximalen Verkaufsfläche (z.B. Faktor 0, 3 oder 0, 5) festgesetzt hat, was auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO zulässig gewesen wäre, um die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelsbetriebstypen zu regeln (vgl. BVerwG…, Urteil vom 03.04.2008 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.07.2002 - 1 C 10098/02 -, NVwZ-RR 2003, 93, 96; siehe auch Gatz, jurisPR-BVerwG 16/2008, Anm. 2). - VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 3 S 3037/07
Bauplanungsrechtlicher Abwägungsvorgang; Beachtlichkeit von Fehlern; maßgeblicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07
Hinzuweisen ist lediglich darauf, dass die Antragstellerin sich auf Mängel im Abwägungsvorgang in Gestalt von Ermittlungs- und Bewertungsfehlern nach der Verfahrensvorschrift des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB 2004 (vgl. dazu Senatsurteil vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, juris) nicht mehr berufen könnte.
- VG Stuttgart, 15.03.2016 - 10 K 1251/13
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines Einkaufszentrums - …
Auf die - wandelbaren - Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an, denn ein Bebauungsplan ist nicht eigentümerbezogen, sondern städtebaulich-bodenrechtlich zu betrachten (BVerwG…, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 BN 63/09 -, Juris Rn. 2 f. unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.2009 - 3 S 1432/07 -, BRS 74 Nr. 78 und Juris Rn. 33; ebenso OVG NRW…, Urteil vom 07.07.2011 - 2 D 39/09.NE -, BRS 78 Nr. 48 und Juris Rn. 60).Anders ist es dann, wenn sich die bestehende Nutzungsstruktur aufgrund sich ständig verändernder wirtschaftlichen Marktbedingungen gleichfalls jederzeit ändern kann und der Bebauungsplan eine solche Änderung zulässt, wenn also eine Aufspaltung eines aktuell bestehenden Betriebs in zwei oder mehr großflächige Einzelhandelsbetriebe nicht ausgeschlossen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.2009 - 3 S 1432/07 -, Juris Rn. 33, und OVG NRW…, Urteil vom 24.03.2015 - 7 D 52/13. NE -, Juris Rn. 64 m.w.Nachw.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2018 - 8 C 10812/17
Bauplanungsrecht -Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan
Mit der Kontingentierung soll kein "Windhunderennen" potentieller Investoren ausgelöst werden mit der Folge, dass Grundeigentümer im Falle der Erschöpfung des Kontingents von einer Nutzungsmöglichkeit ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. April 2008, a.a.O., und juris, Rn. 17;… Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 -, NVwZ 2010, 782 und juris, Rn. 23; VGH BW, Urteil vom 8. Juli 2009 - 3 S 1432/07 -, BRS 74 Nr. 68 und juris, Rn. 28). - VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08
Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen …
Desgleichen wäre, worauf die Antragsgegnerin zu Recht hinweist, die Festsetzung baugebietsbezogener, vorhabenunabhängiger Verkaufsflächenobergrenzen im gesamten Gewerbegebiet zur Steuerung des Einzelhandels wegen insofern fehlender Ermächtigungsgrundlage unzulässig und dies selbst in Sondergebieten, bei deren Ausweisung die Gemeinden freier sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 -, BVerwGE 131, 86 ff. = BauR 2008, 1273 ff.; Urteil d. Senats vom 08.07.2009 - 3 S 1432/07 -, DÖV 2009, 917 [Ls]) sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.10.2008, a.a.O.).Rn. 43 Eine andere, vom Senat im Urteil vom 08.07.2009 - 3 S 1432/07 -, DÖV 2009, 917 (LS) aufgezeigte Möglichkeit bestünde darin, ein Sondergebiet für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb (hier etwa ein Fachmarktzentrum) festzusetzen und diesen Betrieb dann in einem zweiten Schritt nach Bedarf entsprechend den raumordnerischen Anforderungen nach Sortimenten und (Sortiments-)Verkaufsflächen zu untergliedern und/oder zu begrenzen.
- VG Freiburg, 11.02.2026 - 1 K 3298/25
Bebauungsplan; Verstoß gegen die Anpassungspflicht; Gesamtunwirksamkeit eines …
Zwar ist die Festsetzung in Zusammenhang mit der - grundstücksbezogenen - Festsetzung der GFZ erfolgt und es wird auch - anders als in dem der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 08.07.2009 (- 3 S 1432/07 - BRS 74 Nr. 78) zugrundeliegenden Fall - nicht ausdrücklich eine Gesamtverkaufsfläche festgesetzt.Auf die - wandelbaren - Eigentumsverhältnisse kommt es nämlich nicht an; denn der Bebauungsplan ist "nicht eigentümerbezogen, sondern städtebaulich-bodenrechtlich zu betrachten" (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2009 - 4 BN 63.09 - DVBl 2010, 124; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.07.2009 - 3 S 1432/07 - BRS 74 Nr. 78 als Vorinstanz).".
Wie die Kammer in ihrem Urteil vom 16.07.2014 ausgeführt hat, kommt es auf die wandelbaren Eigentumsverhältnisse gerade nicht an (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 BN 63.09 - Rn. 2 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.2009 - 3 S 1432/07 - juris Rn. 26 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08
Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup
Rn. 85 Vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 2008, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Juli 2009 - 3 S 1432/07 -, juris.Rn. 87 Vgl. VGH BW, Urteil vom 8. Juli 2009 - 3 S 1432/07 -, juris.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für …
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat inzwischen auch in anderen obergerichtlichen Entscheidungen Zustimmung gefunden (VGH Mannheim, Urt. v. 08.07.2009, 3 S 1432/07, DÖV 2009, 917 (Ls.), OVG Koblenz, Urt. v. 06.05.2009, 1 C 10970/08, NVwZ-RR 2009, 711/714; zur Literatur vgl. Mampel BauR 2009, 435 ff, BischopinkZfBR 2010, 423 ff). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2013 - 2 D 108/11
Wirksamkeit eines Bebauungsplans bzgl. Geschossflächenfestsetzung in den …
Rn. 85 Vgl. insoweit auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Juli 2009 - 3 S 1432/07 -, BRS 74 Nr. 78 = juris Rn. 26,. - VG Aachen, 30.11.2009 - 5 K 1777/08
Bauvorhaben: Errichtung eines Einzelhandelbetriebes
Rn. 152 vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, BVerwGE 131, 86, mit zahlreichen weiteren Nachweisen, mit Anmerkung von Gatz in jurisPR-BVerwG 16/2008 Anm. 2; OVG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 10 A 3914/04 -, a.a.O.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 8. Juli 2009 - 3 S 1432/07 - .Rn. 154 vgl. ausdrücklich zu grundstücks- und damit vorhabenbezogenen Verkaufsflächenbegrenzungen: VGH BW, Urteil vom 8. Juli 2009 - 3 S 1432/07 -, a.a.O.
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