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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6144
VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01 (https://dejure.org/2002,6144)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2002 - 3 S 2016/01 (https://dejure.org/2002,6144)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 3 S 2016/01 (https://dejure.org/2002,6144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ökologische Belange in der Abwägung

  • Judicialis

    BauGB § 1 a Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichsmaßnahmen, Sonstige geeignete Maßnahmen, Maßgeblicher Zeitpunkt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Ausgleichsmaßnahmen anzunehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen einer baurechtlichen Abwägung; Formelle und materielle Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen in einem Bebauungsplan

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01
    Die gerichtliche Kontrolle der von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 75, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB, Nr. 3) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in ihr an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückweisung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB, Nr. 1, und vom 5.7.1974 - a.a.O. -).

    Das zugelassene Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen verstößt insbesondere nicht gegen den städtebaulichen Grundsatz, wonach in der Nutzung und in den Immissionsauswirkungen miteinander unverträgliche Baugebiete möglichst räumlich voneinander zu trennen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB, Nr. 3).

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01
    Dass das Ergebnis dieser Prüfung durch einen vor oder neben dem Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) ergehenden Beschluss festzustellen wäre, ergibt sich aus Bundesrecht nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1999 - 4 CN 12/98 -, BVerwGE 110, 118).

    Bundesrecht schließt zwar nicht aus, dass Landesrecht dies bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1999 - a.a.O. -).

    Ihre abschließende Prüfung ist somit Bestandteil des Abwägungsvorgangs und geht in das Abwägungsergebnis ein: Die abschließende Entscheidung über Anregungen ist daher dem Satzungsbeschluss vorbehalten (§§ 10 Abs. 1, 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB; BVerwG, Urteil vom 25.11.1999 - a.a.O. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Zeitspanne zwischen Auslegung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01
    Da ein solches Gebiet selbst neben einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, ESVGH 44, 139), ist vorliegend nichts dafür ersichtlich, dass die Entscheidung des Gemeinderates möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn er die angrenzende Wohnbebauung rechtlich nicht als Mischgebiet eingestuft hätte.

    Die Ausweisung eines solchermaßen eingeschränkten Gewerbegebietes neben der auf dem Grundstück des Antragstellers stattfindenden Wohnnutzung verstößt nicht gegen den Trennungsgrundsatz (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.1993 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01
    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33 = PBauE § 214 Abs. 3 BauGB, Nr. 1).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückweisung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB, Nr. 1, …und vom 5.7.1974 - a.a.O. -).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01
    Gegenüber anderen öffentlichen Belangen kommt ihnen allerdings eine herausgehobene Bedeutung zu, da § 8 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG die Gemeinde verpflichtet, die von der Bauleitplanung berührten Naturschutzbelange in der Abwägung in spezifischer, nämlich den Kompensationsgedanken einschließender Weise zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 = PBauE § 1 a BauGB, Nr. 1 zu § 8 BNatSchG a.F.).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01
    b) Die Erforderlichkeit entfällt auch nicht, weil die Planung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.1.1999 - 4 CN 5.98 -, BVerwGE 108, 248 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 67a, m.w.N).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01
    Dabei ist dem Gemeinderat hinsichtlich der Bewertung der privaten und öffentlichen Belange und der Frage, welchem Belang der Vorzug gegeben ist, ein planerischer Ermessensspielraum eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.8.2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41), dessen Grenzen vorliegend nicht überschritten werden.
  • BVerwG, 22.09.1989 - 4 NB 24.89

    Bauleitplanung - Vorschriften - Landesrecht - Abstandsflächen - Vereinfachtes …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01
    Denn die Gemeinde hat als Ortsgesetzgeber bei der Bauleitplanung neben bundesrechtlichen Vorschriften zwar auch landesrechtliche Bestimmungen zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.9.1989 - 4 NB 24.89 -, NVwZ 1990, 361 = PBauE § 13 BauGB, Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1995 - 3 S 608/95

    Verhältnis der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01
    Damit wird durch diese Festsetzung der nach den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen von einem konkreten Vorhaben einzuhaltende Waldabstand nicht berührt und ist weiter zu beachten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.4.1995 - 3 S 608/95 -, VBlBW 1995, 434).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - 8 S 487/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mitteilungspflicht nach BauGB § 3 Abs 2 S 4 …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 8 S 2401/98

    Bauleitplanung: Bürgerbeteiligung - Prüfung der Anregungen; Straßenplanung: …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 1403/93

    Mitteilung nach BauGB § 3 Abs 2 S 4 ist nicht fristgebunden; …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 S 1854/93

    Normenkontrollklage gegen Bebauungsplanänderung durch Festsetzungsaufhebung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2004 - 3 S 2548/02

    1. Der bei Aufstellung eines Bebauungsplans entstehende Konflikt durch ein …

    Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen denkbar, insbesondere in vorhandenen Gemengelagen oder wenn sichergestellt werden kann, dass nur unerhebliche Immissionen entstehen, und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten (OVG Lüneburg, Urteil vom 25.6.2001 - 1 K 1850/00 -, NVwZ-RR 2002, 172 = BauR 2001, 1862; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.7.2002 - 3 S 2016/01 -, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2007 - 8 C 11088/06

    Voraussetzungen für gemeindeeigene Ausgleichsflächen bei Aufstellung eines …

    In der Rechtsprechung (s. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 20. Januar 2005, aaO.;… BVerwG, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Juli 2002 - 3 S 2016/01 - juris) ist dies für Fälle bejaht worden, in denen die gemeindeeigenen Grundstücke und die auf ihnen durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen auf der Planurkunde oder in der Planbegründung genau und hinreichend konkret beschrieben sind, der Bebauungsplan eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB enthält und der Gemeinderat einen ausdrücklichen Beschluss über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen gefasst bzw. durch Beschluss die Verwaltung mit dem Abschluss entsprechender Verträge mit der Landespflegebehörde beauftragt hat.".
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10317/05

    Abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in …

    In der Rechtsprechung (s. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 20. Januar 2005 , aaO.; BVerwG…, Urteil vom 19. September 2002, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Juli 2002 - 3 S 2016/01 - juris) ist dies für Fälle bejaht worden, in denen die gemeindeeigenen Grundstücke und die auf ihnen durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen auf der Planurkunde oder in der Planbegründung genau und hinreichend konkret beschrieben sind, der Bebauungsplan eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB enthält und der Gemeinderat einen ausdrücklichen Beschluss über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen gefasst bzw. durch Beschluss die Verwaltung mit dem Abschluss entsprechender Verträge mit der Landespflegebehörde beauftragt hat.
  • VG Sigmaringen, 10.09.2003 - 4 K 1586/01

    Flächennutzungsplan; Konzentrationszone für Kiesabbau; Abwägung

    Die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt eine Planung betrieben wird, obliegt grundsätzlich dem Planungsermessen der Gemeinde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.3.1994 - 8 S 1854/93 -, VBlBW 1994, 311; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.7.2002 - 3 S 2016/01 -).
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