Rechtsprechung
| LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Zu den erforderlichen Sachverständigenkosten
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
Insoweit handelt es sich um Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde (vgl. BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560).Erforderlich sind Herstellungskosten dann, wenn sie Aufwendungen darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig haften darf (BGH VersR 2007, 560 m.w.N.).
Das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist, verbleibt beim Geschädigten (vgl. BGH VersR 2007, 560).
Die Pauschalierung des Honorars, orientiert an der Schadenshöhe, trägt vielmehr dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (vgl. BGH VersR 2007, 560).
Eingeschränkt wird der Geschädigte, wie bereits ausgeführt, insoweit lediglich durch das Wirtschaftlichkeitsgebot (vgl. BGH VersR 2007, 560 m. w.N.).
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verfangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGHZ 132, 373, 376 m.w.N.).Hiernach ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten zu nehmen,, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (vgl. BGHZ 132, 373, 376/377; 163, 362, 365 jew. m.w.N).
- AG Zweibrücken, 13.02.2012 - 1 C 582/11
Auszug aus LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
Aktenzeichen: 3 S 30/12 1 C 582/11 AG Zweibrücken.Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken vom 13.02.2012 - Az 1 C 582/11 - offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05
Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen …
Auszug aus LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
Auch ist der vorliegend materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben einem prozessualen nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGHZ 45, 251, 256 f.; BGHZ 52, 393, 396; BGH NJW 2007, 1458). - BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Auszug aus LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
Auch ist der vorliegend materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben einem prozessualen nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGHZ 45, 251, 256 f.; BGHZ 52, 393, 396; BGH NJW 2007, 1458). - BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64
Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim …
Auszug aus LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
Auch ist der vorliegend materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben einem prozessualen nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGHZ 45, 251, 256 f.; BGHZ 52, 393, 396; BGH NJW 2007, 1458). - BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
Insoweit handelt es sich um Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde (vgl. BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
Die im Raum stehenden Rechtsfragen sind höchstrichterlich entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2006, Az. X ZR 122/05). - BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
Hiernach ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten zu nehmen,, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (vgl. BGHZ 132, 373, 376/377; 163, 362, 365 jew. m.w.N). - OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
- OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00
Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum …
- LG Arnsberg, 24.10.2011 - 3 S 108/11
Unzulässigkeit einer Berufung wegen Fristversäumnis
- LG Dortmund, 12.04.2010 - 21 S 21/09
Schadensersatz wegen der Beauftragung eines aus weiterer Entfernung kommenden …
- LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
- AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12 Nach Auffassung des erkennenden Gerichts ist regelmäßig von derErforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten einschließlich der Nebenkosten auszugehen, wenn sie sich innerhalb des Honorarkorridors bewegen, in dem nach der BVSK-Honorar Befragung 2008/9 beziehungsweise 2010/11 je nach Schadenshöhe 40% - 60% der BVSK-Mitglieder Ihr Honorar berechnen (LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12, LG Bonn, Urteil vom 28.09.2011, 5 S 148/11, LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012, Az. 5 S 443/12, LG München I, Urteil vom 01.09.2011, Az. 19 S 7874/11, mit Einschränkung nur für das Grundhonorar LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az. 18 S 109/10).
Soweit vorliegend für die Herstellung von Fotos ein Betrag von 2, 45 EUR pro Foto geltend gemacht wird, vermag das Gericht ebenfalls nicht festzustellen, dass diese Position erkennbar willkürlich ist Dass diese Position für den Laien erkennbar quasi willkürlich ist, kann nach Auffassung des erkennenden Gerichts deshalb nicht angenommen werden, weil andere Gerichte für das Erstellen von Fotos einen Betrag von 2, 45 EUR/Foto (Honorarkorridor der BVSK) zusprechen (vgl. etwa LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12, LG Bonn, Urteil vom 23.09.2011, 5 S 148/11, LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012, Az. 5 S 443/12 ).
- AG Hamburg, 14.11.2013 - 50a C 133/13 Der Umstand, dass ein Werk in schriftlicher Form geschuldet wird, lässt keinen zwingenden Schluss darauf zu, welche Teile der werkvertraglichen Leistung von dem pauschalierten Grundhonorar abgedeckt werden (LG Zweibrücken v. 11.09.2012 - 3 S 30/12).
Schließlich sind auch die Fotokosten in Höhe von 2, 45 EUR netto pro Foto nicht zu beanstanden, auch wenn die Auswahl der Motive zur eigentlichen, vom Grundhonorar abgesetzten Sachverständigentätigkeit zählt (ebenfalls Fotokosten von 2, 45 EUR netto pro Foto anerkennend: LG Zweibrücken v. 11.09.2012 - 3 S 30/12).
- AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14 Diese erscheint dem Gericht als taugliche Schätzungsgrundlage (vgl. LG Zweibrücken, Hinweisbeschluss v. 11. September 2012, Az. 3 S 30/12, BeckRS 2012, 20217; LG Zweibrücken, Urteil v. 18. Oktober 2011, Az. 3 S 3/11 m. w. N.;… LG Zweibrücken, Urt. v. 22. Februar 2011, Az. 3 S 95/10).
Geht man davon aus, dass es sich um "Bis-Werte" handelt (davon ausgehend LG Zweibrücken, Hinweisbeschluss v. 11. September 2012, Az. 3 S 30/12, BeckRS 2012, 20217), so läge das Gesamthonorar des Sachverständigen ohnehin innerhalb des "HB V Korridors" und es wäre für die Klägerin nicht erkennbar, dass es sich bei verschiedenen Einzelpositionen um eine leicht überhöhte Rechnung handelt.
- AG Lebach, 26.10.2012 - 14 C 43/12 Dass diese Vereinbarung für den Laien erkennbar quasi willkürlich ist, kann - entgegen der Auffassung des Landgerichts Saarbrücken - bereits deshalb nicht angenommen werden, weil andere Gerichte für das Erstellen von Fotos einen Betrag von 2, 45 EUR/Fotos (Honorarkorridor der BVSK) zuzusprechen (vgl. etwa LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12, LG Bonn, Urteil vom 28.09.2011, 5 S 148/11).
- LG Köln, 08.09.2015 - 11 S 302/14 Der Umstand, dass ein Werk in schriftlicher Form geschuldet wird, lässt keinen zwingenden Schluss darauf zu, welche Teile der werkvertraglichen Leistung von dem pauschalierten Grundhonorar abgedeckt werden (vgl. LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012 - 3 S 30/12).
- LG Koblenz, 05.02.2013 - 6 S 192/12 Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Sachverständige sein Honorar willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder aber, wenn dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet (LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12 m.w.Nachw.).
- AG Landstuhl, 25.03.2015 - 2 C 10/15 Das Gericht orientiert sich bei der gem. § 287 ZPO vorzunehmenden Schadensschätzung in Anlehnung an die Rechtsprechung des Landgerichts Zweibrücken an der vom BVSK vorgenommenen Befragung zur Höhe des üblichen Sachverständigenhonorars und zwar dort an dem Honorarkorridor (HB V), innerhalb dessen je nach Schadenshöhe 50 bis 60 % der BVSK-Mitglieder ihr Honorar berechnen (vgl. LG Zweibrücken 3 S 95/10; 3 S 3/11 und 3 S 30/12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".