Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 43.21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 36a AufenthG, § 36 Abs 2 AufenthG, § 32 Abs 4 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 3 Abs 2 AufenthG
Erteilung eines Visums zum Familiennachzug - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 36a AufenthG, § 36 Abs 2 AufenthG, § 32 Abs 4 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 3 Abs 2 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.04.2021 - 38 L 131.21
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 43.21
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 43.21
Ebenso wenig wendet sich die Antragsgegnerin gegen die erstinstanzliche Definition einer außergewöhnlichen Härte, sondern allein gegen die aus ihrer Sicht extensive Subsumtion unter diesen unbestimmten Rechtsbegriff, die das Verwaltungsgericht "bei umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalles" vorgenommen hat (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 12).Maßgeblich ist allein, wie sich die familiäre Situation bei objektiver Betrachtung im Entscheidungszeitpunkt darstellt, d.h. ob die Versagung der Familienzusammenführung angesichts der aktuellen familiären Situation im Hinblick auf höherrangiges Recht schlechthin unvertretbar wäre (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12
Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 43.21
Zwar ist in einem Fall, in dem die in § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG mit der hohen Hürde der "außergewöhnlichen Härte" zum Ausdruck kommenden einwanderungspolitische Belange durch Art. 6 GG zurückgedrängt werden und sich das Ermessen der Ausländerbehörde verdichtet, nicht automatisch auch eine Ausnahme von dem Regelerfordernis der Lebensunterhaltssicherung vorgezeichnet, denn das vom Gesetzgeber in § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG zum Ausdruck gebrachte grundlegende staatliche Interesse, neue Belastungen für die öffentlichen Haushalte durch Zuwanderung zu vermeiden, ist nicht deckungsgleich mit seinem Anliegen, Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme und Integrationsfähigkeit sowie wirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Interessen zu gestalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 39). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 12 B 18.19
Familiennachzug; Kindernachzug; Antragstellung; Vorsprachetermin; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 43.21
Die Rechtsprechung verneint die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 AufenthG, wenn sich Eltern in Widerspruch zu ihrer früheren Entscheidung, das Kind im Heimatland zurückzulassen, setzen und ohne wesentliche Änderung der von ihnen hingenommenen Lebensumstände des Kindes einen besonderen Härtefall geltend machen (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020 - OVG 12 B 18.19 - juris Rn. 29 m.w.N.).
- VG Freiburg, 23.06.2021 - A 1 K 6245/18
Begriff der sozialen Gruppe; geschlechtsspezifische Verfolgung in Süd- und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 43.21
Dies gilt umso mehr, als die erstinstanzliche Asylrechtsprechung insoweit in Bezug auf Somalia zum Teil sogar von flüchtlingsrelevanter geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgeht (vgl. z.B. Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 2. September 2021 - VG 10 K 2419/16.A - juris; noch weiter gehend VG Freiburg, Urteil vom 23. Juni 2021 - A 1 K 6245/18 - juris Rn. 40; zur Rolle der Mutter vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 8. März 2021 - A 16 K 3860/19 - juris). - VG Stuttgart, 08.03.2021 - A 16 K 3860/19
Somalia: Keine drohende Genitalverstümmelung; Möglichkeit des internen Schutzes …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 43.21
Dies gilt umso mehr, als die erstinstanzliche Asylrechtsprechung insoweit in Bezug auf Somalia zum Teil sogar von flüchtlingsrelevanter geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgeht (vgl. z.B. Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 2. September 2021 - VG 10 K 2419/16.A - juris; noch weiter gehend VG Freiburg…, Urteil vom 23. Juni 2021 - A 1 K 6245/18 - juris Rn. 40; zur Rolle der Mutter vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 8. März 2021 - A 16 K 3860/19 - juris). - VG Potsdam, 02.09.2021 - 10 K 2419/16
Somalia: Flüchtlingseigenschaft wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 43.21
Dies gilt umso mehr, als die erstinstanzliche Asylrechtsprechung insoweit in Bezug auf Somalia zum Teil sogar von flüchtlingsrelevanter geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgeht (vgl. z.B. Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 2. September 2021 - VG 10 K 2419/16.A - juris; noch weiter gehend VG Freiburg…, Urteil vom 23. Juni 2021 - A 1 K 6245/18 - juris Rn. 40; zur Rolle der Mutter vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 8. März 2021 - A 16 K 3860/19 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 3 S 87.21
Visum - Familiennachzug - außergewöhnliche Härte - Krankheit - geschwisterliche …
Maßgeblich ist, wie sich die familiäre Situation bei objektiver Betrachtung im Entscheidungszeitpunkt darstellt, d.h. ob die Versagung einer Familienzusammenführung angesichts der aktuellen familiären Situation im Hinblick auf höherrangiges Recht schlechthin unvertretbar wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 43/21 - juris Rn. 11). - VG Berlin, 03.02.2022 - 12 K 170.20 Die Verweigerung des Aufenthaltsrechts muss sich nach dieser Würdigung als insgesamt unvertretbar erweisen, weil sie grundlegenden Gerechtigkeitsvorstellungen widerspräche, wie sie insbesondere in Art. 6 Grundgesetz - GG - und Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - zum Ausdruck kommen (zum Vorstehenden BVerwG…, Urteil vom 10. März 2011 - 1 C 7/10 - NvwZ 2011, 1199, 1199 f. Rn. 10;… Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10/12 - NVwZ 2013, 1339, 1343 Rn. 37 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - OVG 6 B 1.14 - juris Rn. 13 f.; Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 43/21 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 25. Januar 2022 - OVG 3 S 87/21 - juris Rn. 4).
Insoweit ist der asylrechtliche Status der Beigeladenen zu 2 und 3 - anders als die Beigeladene zu 1 meint - auch für das Begehren des Klägers, in Deutschland gepflegt zu werden, relevant (vgl. in diesem Sinne ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 43/21 - juris Rn. 8).
Dass die Eltern das Land ohne ihr Kind verlassen haben, ist in diesen Fällen nicht ihre freie Entscheidung, sondern durch den Zwang der Umstände bedingt, die zu ihrer Flucht geführt haben (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 43/21 - juris Rn. 10 ff.; VG Berlin, Urteil vom 15. April 2021 - VG 36 K 33/20 V - S. 8 UA; Beschluss vom 24. April 2021 - VG 38 L 131/21 V - S. 7 EA; Beschluss vom 14. Juli 2021 - VG 38 L 155/21 V - S. 8 f. EA).
Diese Umstände erlauben insgesamt eine positive Prognose der wirtschaftlichen Integration der Familie in Deutschland (zur Berücksichtigungsfähigkeit der Integrationsprognose bei der Prüfung des Absehens von der Lebensunterhaltssicherung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 43/21 - juris Rn. 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2022 - 3 B 3.21
Aufenthaltsrecht: Klage eines syrischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines …
Maßgeblich ist, wie sich die familiäre Situation bei objektiver Betrachtung im Entscheidungszeitpunkt darstellt, d.h. ob die Versagung einer Familienzusammenführung angesichts der aktuellen familiären Situation im Hinblick auf höherrangiges Recht schlechthin unvertretbar wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 43/21 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 25. Januar 2022 - OVG 3 S 87/21 - juris Rn. 4).
- VG Berlin, 11.11.2022 - 8 K 1.19 § 36 Abs. 2 AufenthG bietet keine Rechtsgrundlage für ein Aufenthaltsrecht in Fällen, in denen sich ein Verbleib im Heimatland nicht wegen einer spezifischen Angewiesenheit auf familiäre Hilfe durch die im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen, sondern wegen der allgemeinen Lage oder sonstiger Gefährdungen in der Heimat als schwierig erweist (…vgl. Dienelt in: Bergmann/Dienelt, AufenthG, 14. Aufl. 2022, § 36 Rn. 34 und 49; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. August 2016 - 18 N 797/16, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 43/21, juris Rn. 6).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2023 - 3 B 43.23
Aufenthaltsrecht: Nachzug von Eltern zu ihren volljährigen Kindern; syrische …
Maßgeblich ist, wie sich die familiäre Situation bei objektiver Betrachtung im Entscheidungszeitpunkt darstellt (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 43/21 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 25. Januar 2022 - OVG 3 S 87/21 - juris Rn. 4;… Urteil vom 5. Oktober 2022 - OVG 3 B 3/21 - juris Rn. 39 ). - VG Frankfurt/Main, 23.02.2022 - 10 K 2137/20 § 36 Abs. 2 AufenthG stellt keine Sanktionsnorm dar, wonach ein nach dieser Regelung objektiv gebotener Familiennachzug mit der Begründung versagt werden dürfte, die Familienangehörigen hätten sich "sehenden Auges" in diese Situation begeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 43/21 -, juris Rn. 12).
- VG Berlin, 24.04.2021 - 38 L 131.21 (Leitsätze der Redaktion; Anmerkung: Die Entscheidung wurde mit Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.10.2021 - 3 S 43/21 - bestätigt).
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