Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 3 S 47.17, 3 M 83.17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 32 AufenthG 2004, § 36 Abs 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 29 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, Art 8 Abs 1 MRK
Visum zum Familiennachzug zur Mutter oder zum in der Bundesrepublik lebenden und als Flüchtling anerkannten Bruder - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 32 AufenthG, § 36 Abs 1 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 29 Abs 1 Nr 2 AufenthG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 6 Abs 1 GG
Visum; Yeziden; Irak; Kindernnachzug; Ausreise mit der Mutter; im Bundesgebiet lebender minderjähriger Flüchtling; Wohnraumerfordernis; Härtefall; Familienzusammenführungsrichtlinie; Unionsrechtskonformität - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.06.2017 - 29 L 492.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 3 S 47.17, 3 M 83.17
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 3 S 106.16
Nachzug der Mutter zum minderjährigen Flüchtling aus dem Irak
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 3 S 47.17
Auch insoweit wird deutlich, dass ein Aufenthaltsrecht, das als Folge des Asylverfahrens etwaig erteilt wird, grundsätzlich nicht vor dessen Abschluss fingiert werden kann (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16 - juris Rn. 6 und vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 106.16 - juris Rn. 7 f.).Vor diesem Hintergrund ist es unionsrechtskonform und widerspricht nicht dem Grundsatz der effektiven Rechtsausübung, die Gewährung des Kindernachzugs nach § 32 AufenthG auch in diesen Fällen grundsätzlich vom Vorhandensein ausreichenden Wohnraums abhängig zu machen (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - OVG 3 M 13.17 - BA S. 4 f. und zum vergleichbaren Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 106.16 - juris Rn. 9).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 3 S 55.16
Kindernachzug; Somalia; Mutter im Bundesgebiet; minderjähriger Sohn mit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 3 S 47.17
Auch insoweit wird deutlich, dass ein Aufenthaltsrecht, das als Folge des Asylverfahrens etwaig erteilt wird, grundsätzlich nicht vor dessen Abschluss fingiert werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16 - juris Rn. 6 …und vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 106.16 - juris Rn. 7 f.). - BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 3 S 47.17
Die konventionskonforme Auslegung von Gesetzen findet ihre Grenze im eindeutigen Wortlaut der betreffenden Norm sowie im erkennbaren Willen des Gesetzgebers; sie darf Wortlaut und gesetzgeberischem Willen nicht widersprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 C 1/13 - juris Rn. 54). - BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08
D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 3 S 47.17
Der Gesetzgeber ist weitgehend frei festzulegen, in welcher Zahl und unter welchen Voraussetzungen Ausländern der Zugang zum Bundesgebiet ermöglicht werden soll, wobei er nach der in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG enthaltenen wertentscheidenden Grundsatznorm die familiären Bindungen des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend ihrem Gewicht zur Geltung zu bringen hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 25 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 7 B 39.14
Visumerteilung für Nachzug von Ehefrau und minderjährigen Kindern - zur …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 3 S 47.17
Es kommt daher entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht darauf an, aufgrund welcher Umstände ausreichender Wohnraum nicht beschafft worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2015 - OVG 7 B 39.14 - juris Rn. 23).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 3 B 8.18
Minderjähriger Flüchtling; Nachzug des Vaters; personensorgeberechtigter …
Jedenfalls dient die Unterbringung in einer Wohnunterkunft für Wohnungslose dazu, den Betreffenden ein vorübergehendes Obdach zu bieten und stellt als befristete Übergangslösung keinen für die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet bestimmten Wohnraum dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17, OVG 3 M 83.17 - juris Rn. 3;… Bender/Welge, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., 2016, § 2 AufenthG Rn. 25;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 29 Rn. 7, Stand: Mai 2017;… Marx, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 29 Rn. 36, Stand: Juni 2017;… Welte, in: ders./Jakober, Aktuelles Ausländerrecht, § 2 AufenthG Rn. 182, 186, Stand: Dezember 2017).Die für das Begehren von Eltern auf Nachzug zu ihren als Flüchtlinge anerkannten minderjährigen Kindern wesentliche Vorschrift des Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86/EG sieht den Verzicht auf die Sicherung des Lebensunterhalts vor (Art. 4 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2003/86/EG), verhält sich zum Wohnraumerfordernis hingegen nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17, OVG 3 M 83.17 - juris Rn. 7).
Dies ist mit § 29 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, § 36 Abs. 1 AufenthG geschehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17, OVG 3 M 83.17 - juris Rn. 8).
Es kommt daher nicht darauf an, aufgrund welcher Umstände, sei es wegen der finanziellen Lage des stammberechtigten oder des den Nachzug erstrebenden Familienangehörigen, sei es wegen der Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt, ausreichender Wohnraum nicht beschafft worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17, OVG 3 M 83.17 - juris Rn. 6 …und Urteil vom 31. Juli 2015 - OVG 7 B 39.14 - juris Rn. 23).
Rn. 36 Des Weiteren greift der Hinweis des Klägers auf Art. 8 EMRK nicht durch, da der Wortlaut des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG klar ist und die konventionskonforme Auslegung von Gesetzen ihre Grenze im eindeutigen Wortlaut der betreffenden Norm sowie im erkennbaren Willen des Gesetzgebers findet; sie darf Wortlaut und gesetzgeberischem Willen nicht widersprechen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 C 1/13 - juris Rn. 54; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17, OVG 3 M 83.17 - juris Rn. 6).
- VG Berlin, 30.01.2019 - 20 K 538.17
Erteilung von Visa zum Zwecke des Familiennachzugs
Ein hypothetischer Antrag kann grundsätzlich keine Rechtsposition vermitteln, auf die sich der Betroffene zu seinen Gunsten berufen könnte (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Dezember 2016 a.a.O. Rn. 7 und vom 12. Juli 2017 a.a.O. Rn. 5).Rn. 51 Angesichts des insoweit klar eingegrenzten Anwendungsbereichs des § 29 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AufenthG kann von der Voraussetzung des ausreichenden Wohnraums auch nicht mit Blick auf Art. 8 EMRK im Wege einer konventionskonformen Auslegung abgesehen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17/ OVG 3 M 83.17 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
Es begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass das Aufenthaltsgesetz für den Familiennachzug in vorliegender Konstellation nicht die Möglichkeit eröffnet, im Ausnahmefall von dem Erfordernis ausreichenden Wohnraums abzusehen (vgl. ausführlich OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 5. Dezember 2018 a.a.O. und Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17/OVG 3 M 83.17 -, juris).
- VG Berlin, 01.02.2019 - 15 K 936.17
Erteilung eines Visums zum Zweck der Familienzusammenführung
Es ist auch mit höherrangigem Recht vereinbar, dass das Aufenthaltsgesetz für den Familiennachzug in vorliegender Konstellation nicht die Möglichkeit eröffnet, im Ausnahmefall von dem Erfordernis ausreichenden Wohnraums abzusehen (vgl. ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2018, a.a.O., Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17/OVG 3 M 83.17 - beide juris).
- VG Berlin, 14.01.2025 - 38 L 522.24
Identitätsklärung bei Antrag auf Visum zum Familiennachzug; Vergabe von …
Zum anderen und vor allem kann das Ergebnis des Asylverfahrens und des sich anschließenden ausländerrechtlichen Verfahrens grundsätzlich nicht vor dessen Abschluss fingiert werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17 -, juris Rn. 5;… vom 20. Dezember 2024 - OVG 3 S 158/24 -, juris Rn. 4; …und vom 7. Januar 2025 - OVG 3 S 2/25 -, juris Rn. 7f.); die Erteilung von Visa zum Zweck der Anbringung eines Schutzersuchens ist gerade nicht vorgesehen (siehe BVerfG…, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 2 BvR 2801/17 -, FamRZ 2018, 399 Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2025 - 3 S 153.24
Visum - Elternnachzug - subsidiär schutzberechtigtes Kind - Wahrnehmung des …
Im Übrigen kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zur gemeinsamen Einreise von Kindern mit ihren Eltern, die im Besitz eines Visums nach § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG sind) ein eventuelles zukünftiges Aufenthaltsrecht, das von der zunächst erforderlichen Zuerkennung internationalen Schutzes abhängt, grundsätzlich nicht vor dem Abschluss des im Bundesgebiet durchzuführenden Asylverfahrens fingiert und bei einem Visumantrag zum Familiennachzug bereits im Vorgriff berücksichtigt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2025 - OVG 3 S 2/25 - juris;… Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38/19 - juris Rn. 17; Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17 - juris Rn. 5 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25
Anspruch von Geschwisterkindern auf Erteilung eines Visums wegen Visumserteilung …
Rn. 8 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein zukünftiges, den Familiennachzug erlaubendes Aufenthaltsrecht, das von der zunächst erforderlichen Zuerkennung internationalen Schutzes abhängt, grundsätzlich nicht vor dem Abschluss des im Bundesgebiet durchzuführenden Asylverfahrens und - bei subsidiärer Schutzgewährung - dem danach zu durchlaufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren fingiert und bei einem Visumantrag zum Familiennachzug bereits im Vorgriff berücksichtigt werden (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38/19 - juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17 - juris Rn. 5 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2025 - 3 S 2.25
Visum - Syrien - Kindernachzug mit den Eltern - zeitlich begrenztes Visum der …
Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein zukünftiges, den Familiennachzug erlaubendes Aufenthaltsrecht, das von der zunächst erforderlichen Zuerkennung internationalen Schutzes abhängt, grundsätzlich nicht vor dem Abschluss des im Bundesgebiet durchzuführenden Asylverfahrens und - bei subsidiärer Schutzgewährung - dem danach zu durchlaufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren fingiert und bei einem Visumantrag zum Familiennachzug bereits im Vorgriff berücksichtigt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38/19 - juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17 - juris Rn. 5 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2024 - 3 S 158.24
Anspruch auf Erteilung eines Visums
Im Übrigen verbleibt es bei der Rechtsprechung des Senats, dass ein Aufenthaltsrecht, das als Folge des Asylverfahrens etwa erteilt wird, grundsätzlich nicht vor dessen Abschluss fingiert werden kann (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17 - juris Rn. 5 m.w.N.), die das Bundesverfassungsgericht - wie auch die Beschwerde sieht - nicht beanstandet hat (BVerfG…, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 2 BvR 2801/17 - juris Rn. 6).
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