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Weitere Entscheidung unten: LG Siegen, 30.05.2022

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34401
OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21 (https://dejure.org/2021,34401)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2021 - 3 S 66.21 (https://dejure.org/2021,34401)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2021 - 3 S 66.21 (https://dejure.org/2021,34401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.04.2018 - C-550/16

    Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
    Allerdings hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass sich die Annahme der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 17 ff.;… s.a. Beschluss vom 23. April 2020 - 1 C 10.19 - juris Rn. 13 ff.), der Anspruch der Eltern auf Familienzusammenführung mit einem im Bundesgebiet lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtling gehe unter, wenn das Kind volljährig werde, im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 12. April 2018 (C-550/16, juris), wonach ein Drittstaatsangehöriger, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjähriger im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, nicht mehr aufrecht erhalten lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 27 ff.;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12).

    Da der Antragsteller zu 1 bei Stellung seines Asylantrags im Juni 2016 noch minderjährig war, dürfte es hier ausreichen, dass die Antragsteller zu 2 und 3 ihren Visumantrag Ende Dezember 2018 und damit innerhalb von zwei Monaten nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft des Antragstellers zu 1 durch Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 7. November 2018, gestellt haben (vgl. zu einer Frist von drei Monaten EuGH, Urteil vom 12. April 2018 - C 550/16 - juris Rn. 61).

    Für letzteres spricht hier zum einen, dass der Anspruch auf Familienzusammenführung auch nach Eintritt der Volljährigkeit des zunächst noch minderjährigen Flüchtlings seiner praktischen Wirksamkeit (zu diesem Gesichtspunkt vgl. EuGH, Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - juris Rn. 55) beraubt würde, wenn sich der Erteilung eines Visums nicht ein Aufenthalt zumindest von einer gewissen Dauer anschließen würde (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12), zum anderen die gerichtsbekannte Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, das aus Syrien stammenden Antragstellern regelmäßig (jedenfalls) subsidiäre Schutzberechtigung nach § 4 AsylG zuerkennt, die seit dem 1. August 2018 (Art. 1 Nr. 6, Art. 6 des Familiennachzugsneuregelungsgesetzes vom 12. Juli 2018, BGBl. I S. 1147) Grundlage eines Familiennachzugsanspruchs aus humanitären Gründen nach § 36a AufenthG sein kann.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 3 S 98.18

    Einstweilige Anordnung; Kindernachzug mit Mutter; Visum der Mutter ; Nachzug zum …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
    Allerdings hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass sich die Annahme der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 17 ff.;… s.a. Beschluss vom 23. April 2020 - 1 C 10.19 - juris Rn. 13 ff.), der Anspruch der Eltern auf Familienzusammenführung mit einem im Bundesgebiet lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtling gehe unter, wenn das Kind volljährig werde, im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 12. April 2018 (C-550/16, juris), wonach ein Drittstaatsangehöriger, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjähriger im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, nicht mehr aufrecht erhalten lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 27 ff.; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht der elterliche Besitz eines nationalen Visums als "Aufenthaltserlaubnis" für den Kindernachzug gemäß § 32 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich aus, wenn die familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt werden soll und dem Elternteil angesichts des erteilten Visums im Bundesgebiet ein in § 29 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG genannter Aufenthaltstitel erteilt werden wird (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 98.16 - juris Rn. 3; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 - juris Rn. 4).

    Für letzteres spricht hier zum einen, dass der Anspruch auf Familienzusammenführung auch nach Eintritt der Volljährigkeit des zunächst noch minderjährigen Flüchtlings seiner praktischen Wirksamkeit (zu diesem Gesichtspunkt vgl. EuGH…, Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - juris Rn. 55) beraubt würde, wenn sich der Erteilung eines Visums nicht ein Aufenthalt zumindest von einer gewissen Dauer anschließen würde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12), zum anderen die gerichtsbekannte Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, das aus Syrien stammenden Antragstellern regelmäßig (jedenfalls) subsidiäre Schutzberechtigung nach § 4 AsylG zuerkennt, die seit dem 1. August 2018 (Art. 1 Nr. 6, Art. 6 des Familiennachzugsneuregelungsgesetzes vom 12. Juli 2018, BGBl. I S. 1147) Grundlage eines Familiennachzugsanspruchs aus humanitären Gründen nach § 36a AufenthG sein kann.

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
    Allerdings hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass sich die Annahme der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 17 ff.;… s.a. Beschluss vom 23. April 2020 - 1 C 10.19 - juris Rn. 13 ff.), der Anspruch der Eltern auf Familienzusammenführung mit einem im Bundesgebiet lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtling gehe unter, wenn das Kind volljährig werde, im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 12. April 2018 (C-550/16, juris), wonach ein Drittstaatsangehöriger, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjähriger im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, nicht mehr aufrecht erhalten lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 27 ff.;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12).

    Beim Anspruch auf Kindernachzug nach § 32 Abs. 1 AufenthG ist - abweichend von der für die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen regelmäßig zugrunde zu legenden Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz - für die Einhaltung der Höchstaltersgrenze der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, weil anderenfalls der mit der Regelung verfolgte Zweck, Kindern unter 16 oder 18 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, vielfach aufgrund des Zeitablaufs während des Verfahrens entfiele (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 18;… Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 10;… Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 17;… Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
    Beim Anspruch auf Kindernachzug nach § 32 Abs. 1 AufenthG ist - abweichend von der für die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen regelmäßig zugrunde zu legenden Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz - für die Einhaltung der Höchstaltersgrenze der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, weil anderenfalls der mit der Regelung verfolgte Zweck, Kindern unter 16 oder 18 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, vielfach aufgrund des Zeitablaufs während des Verfahrens entfiele (BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 18; Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 10;… Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 17;… Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - juris Rn. 20).

    Demgegenüber müssen die übrigen Anspruchsvoraussetzungen spätestens auch im Zeitpunkt des Erreichens der Altersgrenze vorliegen und können nach diesem Zeitpunkt eingetretene Sachverhaltsänderungen zu Gunsten des Betroffenen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 10;… Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
    Beim Anspruch auf Kindernachzug nach § 32 Abs. 1 AufenthG ist - abweichend von der für die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen regelmäßig zugrunde zu legenden Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz - für die Einhaltung der Höchstaltersgrenze der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, weil anderenfalls der mit der Regelung verfolgte Zweck, Kindern unter 16 oder 18 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, vielfach aufgrund des Zeitablaufs während des Verfahrens entfiele (BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 18;… Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 10; Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 17;… Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - juris Rn. 20).

    Demgegenüber müssen die übrigen Anspruchsvoraussetzungen spätestens auch im Zeitpunkt des Erreichens der Altersgrenze vorliegen und können nach diesem Zeitpunkt eingetretene Sachverhaltsänderungen zu Gunsten des Betroffenen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (BVerwG…, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 10; Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 3 S 98.16

    Visum zum Kindernachzug; gemeinsame Einreise mit den Eltern; Sicherung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht der elterliche Besitz eines nationalen Visums als "Aufenthaltserlaubnis" für den Kindernachzug gemäß § 32 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich aus, wenn die familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt werden soll und dem Elternteil angesichts des erteilten Visums im Bundesgebiet ein in § 29 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG genannter Aufenthaltstitel erteilt werden wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 98.16 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 3 B 1.19

    EuGH; unionsrechtskonforme Auslegung; Familienzusammenführung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
    Allerdings hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass sich die Annahme der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 17 ff.;… s.a. Beschluss vom 23. April 2020 - 1 C 10.19 - juris Rn. 13 ff.), der Anspruch der Eltern auf Familienzusammenführung mit einem im Bundesgebiet lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtling gehe unter, wenn das Kind volljährig werde, im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 12. April 2018 (C-550/16, juris), wonach ein Drittstaatsangehöriger, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjähriger im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, nicht mehr aufrecht erhalten lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 27 ff.;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
    Beim Anspruch auf Kindernachzug nach § 32 Abs. 1 AufenthG ist - abweichend von der für die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen regelmäßig zugrunde zu legenden Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz - für die Einhaltung der Höchstaltersgrenze der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, weil anderenfalls der mit der Regelung verfolgte Zweck, Kindern unter 16 oder 18 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, vielfach aufgrund des Zeitablaufs während des Verfahrens entfiele (BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 18;… Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 10;… Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 17; Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 10.19

    EuGH soll weitere Fragen zum Elternnachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
    Allerdings hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass sich die Annahme der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 17 ff.; s.a. Beschluss vom 23. April 2020 - 1 C 10.19 - juris Rn. 13 ff.), der Anspruch der Eltern auf Familienzusammenführung mit einem im Bundesgebiet lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtling gehe unter, wenn das Kind volljährig werde, im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 12. April 2018 (C-550/16, juris), wonach ein Drittstaatsangehöriger, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjähriger im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, nicht mehr aufrecht erhalten lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 27 ff.;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19

    Ausländerrecht: Hinreichende Bezeichnung des Klägers unter Angabe einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht der elterliche Besitz eines nationalen Visums als "Aufenthaltserlaubnis" für den Kindernachzug gemäß § 32 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich aus, wenn die familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt werden soll und dem Elternteil angesichts des erteilten Visums im Bundesgebiet ein in § 29 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG genannter Aufenthaltstitel erteilt werden wird (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 98.16 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12; Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 28.12.2023 - 38 L 510.23

    Aufenthaltsrecht: Erteilung eines Visums zum Elternnachzug zu einem subsidiär …

    Rn. 32 Der daher allein als Anspruchsgrundlage in Betracht kommende § 6 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG scheitert nicht daran, dass die Antragstellerin zunächst lediglich im Besitz eines Visums nach § 36a AufenthG (und keiner entsprechenden Aufenthaltserlaubnis) sein wird (…dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 106/16 -, juris Rn. 3;… vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 -, NVwZ-RR 2019, 437 [437] Rn. 10 m.w.N.;… vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 -, juris Rn. 4; und vom 18. August 2021 - OVG 3 S 66/21 -, juris Rn. 4;… Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AusländerR, 14. Aufl. 2022, § 32 Rn. 35f.).
  • VG Berlin, 02.01.2024 - 1 L 520.23
    Rn. 24 b) Der daher allein als Anspruchsgrundlage in Betracht kommende § 6 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG scheitert zwar nicht daran, dass die Antragstellerin zu 1.) zunächst nur im Besitz eines Visums nach § 36a AufenthG (und keiner entsprechenden Aufenthaltserlaubnis) sein wird (dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 106/16, juris Rn. 3;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18, NVwZ-RR 2019, 437 [437] Rn. 10 m.w.N;… Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19, juris Rn. 4; Beschluss vom 18. August 2021 - OVG 3 S 66/21, juris Rn. 4;… Dienelt in: Bergmann/Dienelt, AusländerR, 14. Aufl. 2022, § 32 Rn. 35f.).
  • VG Berlin, 19.12.2024 - 12 L 452.24
    Rn. 19 a) Es ist ausreichend, dass der Antragsteller zu 1 und die Antragstellerin zu 2 zwar noch nicht im Besitz eines in § 32 Abs. 1 AufenthG aufgeführten Aufenthaltstitels, jedoch im Besitz jeweils eines darauf gerichteten Visums nach § 36a i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. August 2021 - OVG 3 S 66/21 - juris Rn. 4 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,46964
LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21 (https://dejure.org/2022,46964)
LG Siegen, Entscheidung vom 30.05.2022 - 3 S 66/21 (https://dejure.org/2022,46964)
LG Siegen, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 3 S 66/21 (https://dejure.org/2022,46964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 612/15

    Schadensersatzanspruch wegen Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen: Vergabe des …

    Auszug aus LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
    Sein Anspruch ist auf Befriedigung seines Finanzierungsbedarfs in Form des zur Wiederherstellung objektiv erforderlichen Geldbetrags und nicht etwa auf Ausgleich von ihm bezahlter Rechnungsbeträge gerichtet (BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.).

    Denn Ziel der Schadensrestitution ist es, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadensereignis entspricht (BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.; BGH, NJW 2016, 3363).

    Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig bzw. angemessen erscheinen (BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.; BGH, NJW 2016, 3363).

    Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sogenannte subjektbezogene Schadensbetrachtung; BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.; BGH, NJW 2016, 3363).

    Rn. 31 Hinsichtlich der Frage, welcher Geldbetrag zur Wiederherstellung objektiv erforderlich ist, genügt der Geschädigte regelmäßig seiner Darlegungslast durch Vorlage der - von ihm beglichenen (BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.; BGH, NJW 2016, 3363; BGH, NJW 2016, 3092;… BGH, NZV 2015, 587 Rn. 19) - Rechnung des von ihm zur Schadensbeseitigung in Anspruch genommenen Fachunternehmens.

    Denn der in Übereinstimmung mit der Rechnung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrags i,S,v. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 918;… BGH, NZV 2015, 587 Rn. 19; BGH, NJW 2015, 1298; BGH, NJOZ 2014, 979).

  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender …

    Auszug aus LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
    Denn Ziel der Schadensrestitution ist es, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadensereignis entspricht (BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.; BGH, NJW 2016, 3363).

    Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig bzw. angemessen erscheinen (BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.; BGH, NJW 2016, 3363).

    Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sogenannte subjektbezogene Schadensbetrachtung; BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.; BGH, NJW 2016, 3363).

    Rn. 31 Hinsichtlich der Frage, welcher Geldbetrag zur Wiederherstellung objektiv erforderlich ist, genügt der Geschädigte regelmäßig seiner Darlegungslast durch Vorlage der - von ihm beglichenen (BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.; BGH, NJW 2016, 3363; BGH, NJW 2016, 3092;… BGH, NZV 2015, 587 Rn. 19) - Rechnung des von ihm zur Schadensbeseitigung in Anspruch genommenen Fachunternehmens.

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …

    Auszug aus LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
    Rn. 31 Hinsichtlich der Frage, welcher Geldbetrag zur Wiederherstellung objektiv erforderlich ist, genügt der Geschädigte regelmäßig seiner Darlegungslast durch Vorlage der - von ihm beglichenen (BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.; BGH, NJW 2016, 3363; BGH, NJW 2016, 3092;… BGH, NZV 2015, 587 Rn. 19) - Rechnung des von ihm zur Schadensbeseitigung in Anspruch genommenen Fachunternehmens.

    Rn. 48 Zudem ist der Geschädigte, worauf erneut abzustellen ist, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (BGH, NZV 2016, 420).

  • LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21

    Corona-Pandemie: Desinfizierungskosten bei Fahrzeugreparatur

    Auszug aus LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
    Rn. 39 Die Kammer folgt insoweit nicht der Ansicht des LG Stuttgart im Urteil vom 21.07.2021 (Az. 13 S 25/21, r+s 2021, 543), wonach es in Zeiten der Covid-19-Pandemie für den Geschädigten eine über die bloße Lästigkeit hinausgehende Beeinträchtigung darstelle, wenn er das Fahrzeug ohne vorherige Desinfektion entgegennehmen müsste, da es sich bei dem eigenen Fahrzeug um einen Bereich der Privatsphäre handele, in dem die Empfindlichkeit hinsichtlich der hygienischen Verhältnisse und möglicher Kontaminationen von außen besonders hoch sei, und der Geschädigte nicht abschätzen könne, wie viele ihm unbekannte Mitarbeiter der Werkstatt sich in dem Fahrzeug wie lange aufgehalten oder Reparaturmaßnahmen vorgenommen haben.

    Auch ist trotz des geringen Streitwerts aufgrund des Massencharakters der hiermit verbundenen Fälle von hoher wirtschaftlicher Bedeutung (u.a. für die Versicherungswirtschaft) auszugehen (vgl. Burmann, Anmerkung zu LG Stuttgart, r+s 2021, 543).

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die …

    Auszug aus LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
    Rn. 31 Hinsichtlich der Frage, welcher Geldbetrag zur Wiederherstellung objektiv erforderlich ist, genügt der Geschädigte regelmäßig seiner Darlegungslast durch Vorlage der - von ihm beglichenen (BGH, NJW-RR 2017, 918 m.w.N.; BGH, NJW 2016, 3363; BGH, NJW 2016, 3092; BGH, NZV 2015, 587 Rn. 19) - Rechnung des von ihm zur Schadensbeseitigung in Anspruch genommenen Fachunternehmens.

    Denn der in Übereinstimmung mit der Rechnung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrags i,S,v. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 918; BGH, NZV 2015, 587 Rn. 19; BGH, NJW 2015, 1298; BGH, NJOZ 2014, 979).

  • EuGH, 03.03.2021 - C-523/20

    Koppány 2007 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …

    Auszug aus LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
    Soweit das Amtsgericht D. im Urteil vom 24.05.2021 (14 C 1992/20, Bl. 235 d. AG-Akte) unter Bezugnahme auf das AG Landshut (Urteil vom 16.12.2020 - 4 C 1638120) und das AG Frankenthal (Urteil vom 12.04.2021 - 3a C 523/20) darauf abstellt, dass, sofern die Reparaturrechnung wie hier mit dem eingeholten Sachverständigengutachten übereinstimme, kein Anlass bestehe, jene anzuzweifeln, da von dem Geschädigten andernfalls in überzogener Form Expertenwissen verlangt würde, sodass in Folge dessen die Einholung eines Sachverständigengutachtens überflüssig wäre, überzeugt dies nach Ansicht der Kammer im Hinblick auf die hier streitgegenständlichen Desinfektionskosten nicht.
  • LG Stuttgart, 27.11.2020 - 19 O 145/20

    Corona-Pandemie: Ansteckungschutzmaßnahmen des Reparateurs sind kein …

    Auszug aus LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
    Dies war auch für die Klägerin evident (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2020, 19 O 145/20, BeckRS 2020, 39796).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …

    Auszug aus LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
    Denn der in Übereinstimmung mit der Rechnung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrags i,S,v. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 918;… BGH, NZV 2015, 587 Rn. 19; BGH, NJW 2015, 1298; BGH, NJOZ 2014, 979).
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14

    Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine …

    Auszug aus LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
    Denn der in Übereinstimmung mit der Rechnung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrags i,S,v. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 918;… BGH, NZV 2015, 587 Rn. 19; BGH, NJW 2015, 1298; BGH, NJOZ 2014, 979).
  • AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20

    Kein Ersatz von coronabedingten Desinfektionskosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
    So wäre es ebenfalls unüblich, wenn Werkstätten während der alljährlichen Grippesaison Reinigungskosten als gesonderte Rechnungsposition auf die Kunden abwälzen würden (vgl. AG Münster, Urteil vom 11.09.2020, 28 C 1823/20, Anlage B 2, Bl. 106 ff. AG-Akte).
  • AG Neu-Ulm, 28.10.2020 - 5 C 720/20
  • AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21

    Mietwagenkosten, Anwendbarkeit der Rechtsprechung zum Werkstatt- und …

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