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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,48378
LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 (https://dejure.org/2022,48378)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 (https://dejure.org/2022,48378)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Dezember 2022 - 3 Sa 100/21 (https://dejure.org/2022,48378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 615 S 1 BGB, § 11 Nr 2 KSchG, § 2 Abs 5 SGB 3, § 35 Abs 1 SGB 3
    Annahmeverzug - Bewerbungsbemühungen - böswilliges Unterlassen - unterbliebene Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 ; BGB § 242 ; KSchG § 11 Nr. 3
    Keine Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses; "Böswilliges Unterlassen" i.S.d. § 11 Nr. 2 KSchG ; Kein "böswilliges Unterlassen" bei unterlassenem Einfordern von Vermittlungsvorschlägen der Agentur für Arbeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses; "Böswilliges Unterlassen" i.S.d. § 11 Nr. 2 KSchG; Kein "böswilliges Unterlassen" bei unterlassenem Einfordern von Vermittlungsvorschlägen der Agentur für Arbeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21
    Rn. 14 Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Mai 2020 (Az. 5 AZR 387/19) bringe zum Ausdruck, dass die arbeitgeberseitigen Auskunftsansprüche sich auf die Vermittlungsangebote beschränkten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen.

    Der Kläger hat seine sozialrechtlichen Handlungspflichten erfüllt, die nach neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - BAGE 170, 327) bei der Auslegung des Begriffs des böswilligen Unterlassens am Maßstab der gemeinsamen Vertragsbeziehung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht außer Acht gelassen werden können.

    Rn. 138 Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen kann dem Kläger das Nichtunterbreiten von Vermittlungsvorschlägen seitens der Agentur für Arbeit schon im Hinblick auf die zeitliche Abfolge der Geschehnisse nicht zum Nachteil gereichen: Der nunmehr für Rechtsfragen des Annahmeverzugs zuständige 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (5 AZR 387/19 - a.a.O.) die Rechtsprechung des 9. Senats vom 16. Mai 2000 (BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343) aufgegeben, wonach nicht einmal das Unterlassen der Meldung des Arbeitnehmers beim Arbeitsamt (heute: Agentur für Arbeit) als arbeitssuchend das Merkmal des böswilligen Unterlassens erfülle und den Arbeitnehmer keine Obliegenheit treffe, die Vermittlung der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch zu nehmen, und dies mit der im Hinblick auf §§ 2 Abs. 5, 38 Abs. 1 SGB III veränderten Rechtslage begründet.

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21
    Rn. 138 Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen kann dem Kläger das Nichtunterbreiten von Vermittlungsvorschlägen seitens der Agentur für Arbeit schon im Hinblick auf die zeitliche Abfolge der Geschehnisse nicht zum Nachteil gereichen: Der nunmehr für Rechtsfragen des Annahmeverzugs zuständige 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (…5 AZR 387/19 - a.a.O.) die Rechtsprechung des 9. Senats vom 16. Mai 2000 (BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343) aufgegeben, wonach nicht einmal das Unterlassen der Meldung des Arbeitnehmers beim Arbeitsamt (heute: Agentur für Arbeit) als arbeitssuchend das Merkmal des böswilligen Unterlassens erfülle und den Arbeitnehmer keine Obliegenheit treffe, die Vermittlung der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch zu nehmen, und dies mit der im Hinblick auf §§ 2 Abs. 5, 38 Abs. 1 SGB III veränderten Rechtslage begründet.

    Rn. 140 Bei der Abwägung dessen, was dem Kläger unter Berücksichtigung von Treu und Glauben abverlangt werden kann, ist zu seinen Gunsten überdies zu berücksichtigen, dass es der Beklagten frei gestanden hätte, ihn wie in der einschlägigen Literatur empfohlen (z. B. Witteler/Brune NZA 2020, 1689, 1692 unter Hinweis auf BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - HWK/Thies § 11 KSchG Rn. 12) über konkrete Stellenangebote zu informieren und Bewerbungen zu veranlassen.

  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21
    Maßgebend sind dabei die gesamten Umstände des Einzelfalls (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - AP BGB § 615 Nr. 168).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - AP BGB § 615 Nr. 168) ist der Begriff des "Verdienenkönnens" in § 11 Nr. 2 KSchG dahingehend einschränkend auszulegen, dass er sich nur auf vertraglich geregelte Ansprüche für eine zumutbare Arbeit gegen den jeweiligen Vertragspartner bezieht.

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21
    Wegen § 193 BGB waren Zinsen entsprechend der vorgenommenen Tenorierung zuzusprechen (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - AP BGB § 615 Nr. 165 = EzA KSchG § 11 Nr. 12).
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21
    Ein Rechtsirrtum ist nur dann entschuldigt, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte, ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - BAGE 167, 196).
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21
    Der Umstand, dass ein Instanzgericht den Standpunkt des Schuldners geteilt hat, führt nicht dazu, dass dieser nicht mehr damit rechnen muss, mit seiner Rechtsauffassung letztinstanzlich nicht durchzudringen (BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 385/20 - AP BGB § 286 Nr. 5 = EzA 2021, 1488).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21
    Die Fälligkeit von Ansprüchen auf Vergütung wegen Annahmeverzugs bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - AP BGB § 615 Nr. 149 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 215).
  • BAG, 07.02.2024 - 5 AZR 177/23

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. Dezember 2022 - 3 Sa 100/21 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2024 - 8 Sa 71/23

    Böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst im Sinne von § 11 Nr. 2 KSchG - …

    Darüberhinaus trifft ihn grundsätzlich keine Verpflichtung, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um jenseits dieser Vermittlungsangebote selbst für neue Jobmöglichkeiten zu sorgen, etwa durch die Aufgabe eigener Stellengesuche (…LAG Köln 19.01.2023 - 8 Sa 480/22 - Rn. 44; LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 137;… Hessisches LAG 25.06.2021 - 10 Sa 1233/20 - Rn. 41;… LAG Mecklenburg-Vorpommern 08.11.2022 - 2 Sa 214/21 - Rn. 171, juris;… BeckOK-ArbR/Joussen, 01.09.2023, § 615 BGB Rn. 79;… MüKo/Henssler, 9. Aufl. 2023, § 615 BGB Rn. 88).

    Nach teilweiser im Schrifttum vertretener Auffassung würde dies sogar bereits genügen, um eine Böswilligkeit auszuschließen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 137;… LAG Berlin-Brandenburg 27.07.2023 - 10 Sa 871/21 - Rn. 53;… Hessisches LAG 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17 - Rn. 61;… 25.06.2021 - 10 Sa 1233/20 - Rn. 61;… Thüringer LAG 06.09.2022 - 1 Sa 427/20 - Rn. 47, juris;… BeckOK-ArbR/Joussen, § 615 BGB Rn. 79;… MüKo/Henssler, § 615 BGB Rn. 88;… ErfK/Preis/Greiner, § 615 BGB Rn. 101;… HWK/Krause, 9. Aufl. 2020, § 615 BGB Rn. 101).

    Ihm obliegt als der sich auf die Einwendung des § 11 Nr. 2 KSchG berufenden Partei auch die Darlegungslast dafür, dass und warum der Arbeitnehmer bei einer Bewerbung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein konkretes Arbeitsverhältnis erlangt hätte und welche anrechenbare Vergütung er daraus hätte erzielen können (LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 144, juris;… KR/Spilger, § 11 KSchG Rn. 49).

    Ein allgemeiner Verweis auf eine günstige Situation am Arbeitsmarkt oder eine gewisse Anzahl offener Stellen genügt in diesem Rahmen nicht, zumal daraus nicht zwingend der Schluss gezogen werden kann, eine Bewerbung dort hätte auch zum Erfolg geführt (…BAG 24.01.2024 - 5 AZR 331/22 - Rn. 41; LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 144;… LAG Hamburg 06.04.2023 - 8 Sa 51/22 - Rn. 31;… Thüringer LAG 06.09.2022 - 1 Sa 427/20 - Rn. 50, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23

    Außerordentlichen Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Annahmeverzugslohn

    Eine Anrechnung böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienstes scheitert jedenfalls daran, dass der Höhe nach kein Betrag feststellbar ist, den sich die Klägerin anrechnen lassen müsste (vgl. LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 144, juris).

    Ihr pauschaler Hinweis auf Alter und Qualifikation der Klägerin, verbunden mit dem Vorbringen, diese hätte ohne weiteres eine neue Arbeitsstelle finden können, genügt nicht, zumal selbst aus einer gewissen Anzahl offener Stellen nicht zwingend der Schluss gezogen werden kann, dass eine Bewerbung dort auch zum Erfolg geführt hätte (LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 144;… LAG Hamburg 06.04.2023 - 8 Sa 51/22 - Rn. 31;… Thüringer LAG 06.09.2022 - 1 Sa 427/20 - Rn. 50, juris;… KR/Spilger, 13. Aufl. 2022, § 11 KSchG Rn. 49).

    Die Frage, ob die am 15.12.2021 erfolgte Meldung der Klägerin bei der Arbeitsagentur für sich genommen genügt, um jedenfalls ab diesem Zeitpunkt eine Böswilligkeit auszuschließen (dafür etwa LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 137;… LAG A-Stadt 19.01.2023 - 8 Sa 480/22 - Rn. 44 ff.;… LAG Berlin-Brandenburg 27.07.2023 - 10 Sa 871/21 - Rn. 53;… Hessisches LAG 25.06.2021 - 10 Sa 1233/20 - Rn. 61;… Thüringer LAG 06.09.2022 - 1 Sa 427/20 - Rn. 47, juris;… ErfK/Preis/Greiner, 24. Aufl. 2024, § 615 BGB Rn. 101;… MüKo-BGB/Henssler, 9. Aufl. 2023, § 615 BGB Rn. 88;… BeckOK-ArbR/Joussen, 01.09.2023, § 615 BGB Rn. 79), konnte daher offenbleiben.

  • LAG Hamm, 13.02.2025 - 13 SLa 307/24

    Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs; Auskunftsanspruch …

    Ihr obliegt als der sich auf die Einwendung des § 11 Nr. 2 KSchG berufenden Partei auch die Darlegungslast dafür, dass und warum der Arbeitnehmer bei einer Bewerbung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein konkretes Arbeitsverhältnis erlangt hätte und welche anrechenbare Vergütung er daraus hätte erzielen können (vgl. LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 30. Januar 2024 - 8 Sa 71/23 -, Rn. 186, juris; LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 144, zit. nach juris).
  • LAG Köln, 08.08.2024 - 8 Sa 187/23

    Annahmeverzug; internationale Zuständigkeit

    Rn. 51 Darüber hinaus trifft den Kläger grundsätzlich keine Verpflichtung, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um jenseits dieser Vermittlungsangebote selbst für neue Jobmöglichkeiten zu sorgen, etwa durch die Aufgabe eigener Stellengesuche (…LAG Köln 19.01.2023 - 8 Sa 480/22 - Rn. 44; LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 137;… Hessisches LAG 25.06.2021 - 10 Sa 1233/20 - Rn. 41;… LAG Mecklenburg-Vorpommern 08.11.2022 - 2 Sa 214/21 - Rn. 171, juris;… BeckOK-ArbR/Joussen, 01.09.2023, § 615 BGB Rn. 79;… MüKo/Henssler, 9. Aufl. 2023, § 615 BGB Rn. 88).
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