Rechtsprechung
| LAG Köln, 05.04.2017 - 3 Sa 781/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 12 Tarifvertrag über die IKK-Betriebsrente (TV-IKK-BR)
Betriebsrente, Erwerbsminderungsrente, Beschäftigter - IWW
§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des Beschäftigten i.S. eines Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff des Beschäftigten i.S. eines Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.01.2016 - 5 Ca 7132/15
- LAG Köln, 05.04.2017 - 3 Sa 781/16
- LAG Köln, 05.04.2017 - 3 Sa 781/16 Amtlicher Leitsatz: Zum Begriff
- BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 252/17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- LAG Köln, 08.03.2012 - 13 Sa 1232/11
Erwerbsminderungsrente; Beschäftigungszeit; Rentenbaustein
Auszug aus LAG Köln, 05.04.2017 - 3 Sa 781/16
Unmittelbar nach Erhalt des Betriebsrentenbescheids vom 27.05.2015 über die Gewährung der betrieblichen Erwerbsminderungsrente hat der Kläger mit Schreiben vom 31.05.2015 Widerspruch gegen die Berechnung der betrieblichen Erwerbsminderungsrente eingelegt und unter Bezugnahme auf eine Entscheidung der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 08.03.2012 (Az.: 13 Sa 1232/11) - letztlich allerdings ohne Erfolg - eine Neuberechnung seiner Betriebsrente geltend gemacht.Rn. 56 (2) Auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hat die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln bereits mit Urteil vom 08.03.2012 (13 Sa 1232/11) die Tarifnorm des § 12 Abs. 2 TV-I -BR ausgelegt.
- ArbG Köln, 28.01.2016 - 5 Ca 7132/15
Zahlungsanspruch einer höheren Betriebsrente bzgl. Auslegung von Tarifverträgen; …
Auszug aus LAG Köln, 05.04.2017 - 3 Sa 781/16
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.01.2016 - 5 Ca 7132/15 - abgeändert:.Rn. 38 unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln(5 Ca 7132/15) vom 28.01.2016.
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
Auszug aus LAG Köln, 05.04.2017 - 3 Sa 781/16
Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf dem Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 3 AZR 939/08, NZA 2011, 705; BAG, Urteil vom 10.02.2009 -3 AZR 653/07, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6). - BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15
Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer …
Auszug aus LAG Köln, 05.04.2017 - 3 Sa 781/16
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (so zuletzt BAG, Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, BB 2017, 371 m.w.N.). - BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 939/08
Versorgungsordnung - Auslegung - Beschäftigungsverhältnis
Auszug aus LAG Köln, 05.04.2017 - 3 Sa 781/16
Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf dem Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 3 AZR 939/08, NZA 2011, 705; BAG, Urteil vom 10.02.2009 -3 AZR 653/07, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6).
- BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 252/17
Beitragsorientierte Leistungszusage - vorzeitiges Ausscheiden
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. April 2017 - 3 Sa 781/16 - aufgehoben. - LAG Köln, 29.11.2018 - 7 Sa 265/18
Eingruppierung; Übersetzer; qualifizierte Übersetzung; weitere Kontrolle
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen (z. B. LAG Köln vom 05.04.2017, 3 Sa 781/16).Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und vor allem praktisch brauchbare Regelung treffen wollen, so dass im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. BAG vom 09.03.1983, 4 AZR 61/80, AP § 1 TVG-Auslegung Nr. 128; BAG vom 02.11.2016, 10 AZR 615/15, AP § 1 TVG-Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 36; LAG Köln vom 05.04.2017, 3 Sa 781/16).
- LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 412/17
Eingruppierung einer Übersetzerin beim Bundessprachenamt der Bundeswehr
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen (z. B. LAG Köln vom 05.04.2017, 3 Sa 781/16).Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und vor allem praktisch brauchbare Regelung treffen wollen, sodass im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. BAG vom 09.03.1983, 4 AZR 61/80, AP § 1 TVG Auslegung Nr. 128; BAG vom 02.11.2016, 10 AZR 615/15, AP § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 36; LAG Köln vom 05.04.2017, 3 Sa 781/16).
- ArbG Bonn, 30.01.2018 - 6 Ca 1066/17 Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004, 6 AZR 658/03). Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen (LAG Köln, Urteil vom 5. April 2017, 3 Sa 781/16). Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und vor allem praktisch brauchbare Regelung treffen wollen, so dass im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vergleiche BAG, Urteil vom 2. November 2016, 10 AZR 615/15;… LAG Köln, a.a.O.). Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass es auf ein alternatives, nicht auf ein kumulatives Verständnis der Heraushebungsmerkmale in der Entgeltgruppe 13 ankommt.
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