Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 109 GewO; § 241 Abs. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis - IWW
- LAG Düsseldorf
§ 109 GewO; § 241 Abs. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Dankens- Wunsch- und Bedauernsformel im Arbeitszeugnis?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Ausspruch von Dank und guten Wünschen für die Zukunft in einem Arbeitszeugnis
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zum Inhalt eines Arbeitszeugnisses
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis - Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis: Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche besteht?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kein Zeugnis ohne Grußformel
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20
- LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
- BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (22)
- BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10
Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Dabei kann sich der Kläger im Antrag - wie auch hier geschehen - darauf beschränken, das erteilte Zeugnis konkret in Bezug zu nehmen und lediglich die zu ändernden oder zu ergänzenden Passagen konkret zu bezeichnen (vgl. BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 5;… HWK/Gäntgen, 9. Auflage, § 109 GewO Rn. 50;… Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, 3. Auflage, "Zeugnis" Rn. 20).Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (…BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 13; BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 9 m.w.N.).
Maßstab ist dabei ein wohlwollender verständiger Arbeitgeber (…BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 19), wobei dem das Zeugnis formulierenden Arbeitgeber insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 11).
Denn inhaltlich "falsch" ist ein Zeugnis auch dann, wenn es eine Ausdrucksweise enthält, der entnommen werden muss, der Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen und der Arbeitnehmer werde in Wahrheit anders beurteilt, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15;… BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 18).
Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, beim Leser des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen zu lassen (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15;… BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 21;… BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21;… BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 18).
Maßgeblich ist allein der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15;… BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 18;… BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21).
Rn. 71 Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, ist der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses noch nicht gesetzeskonform erfüllt und der Arbeitnehmer kann die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (…vgl. BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 13; BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 9;… BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 13).
Entscheidend ist wie bereits aufgezeigt der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15;… BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 18;… BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21).
- BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Rn. 78 Es entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Aufnahme einer positiven Schlussformel (Bedauerns-, Dankesklausel und Ausspruch guter Zukunftswünsche) in ein Arbeitszeugnis habe (so BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 11 ff;… BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 22 ff.), und soweit es das von dem Kläger hier eingeforderte Bedauern über sein Ausscheiden betrifft, folgt die Berufungskammer dieser Rechtsprechung im Ergebnis weiterhin.Rn. 83 a. Zutreffend gehen Arbeitsgericht wie auch Beklagte allerdings davon aus, dass nach der vorstehend bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 11 ff;… BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 22 ff.) ein Anspruch auch auf diese Schlussformel ausgeschlossen ist.
Weiter ist anerkannt, dass eine entsprechende Formulierung in einem Arbeitszeugnis dasselbe aufwertet (BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 12;… BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 23).
Dem entspricht, dass der kundige Zeugnisleser entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 20) nicht etwa in Kenntnis der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Aufnahme einer Schlussformel in Arbeitszeugnisse keine negativen Rückschlüsse aus dem Fehlen einer wenigstens Dank und gute Wünsche aussprechenden Klausel ziehen wird.
Rn. 95 Dem steht nicht entgegen, dass der Wohlwollensgrundsatz nur im Rahmen der Wahrheitspflicht besteht (so aber BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 21).
Die Revision wird für die Beklagte wegen grundsätzlicher Bedeutung der entschiedenen Rechtsfrage zu einem Anspruch auf eine Dankes- und Grußformel in einem Arbeitszeugnis sowie insoweit gegebener Divergenz zu insbesondere dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG zugelassen.
- BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
Arbeitszeugnis - Schlußsätze
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Es darf dessen weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren (BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 17).Denn inhaltlich "falsch" ist ein Zeugnis auch dann, wenn es eine Ausdrucksweise enthält, der entnommen werden muss, der Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen und der Arbeitnehmer werde in Wahrheit anders beurteilt, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt (…BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 18).
Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, beim Leser des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen zu lassen (…BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15;… BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 21;… BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 18).
Rn. 78 Es entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Aufnahme einer positiven Schlussformel (Bedauerns-, Dankesklausel und Ausspruch guter Zukunftswünsche) in ein Arbeitszeugnis habe (…so BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 11 ff; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 22 ff.), und soweit es das von dem Kläger hier eingeforderte Bedauern über sein Ausscheiden betrifft, folgt die Berufungskammer dieser Rechtsprechung im Ergebnis weiterhin.
Rn. 83 a. Zutreffend gehen Arbeitsgericht wie auch Beklagte allerdings davon aus, dass nach der vorstehend bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 11 ff; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 22 ff.) ein Anspruch auch auf diese Schlussformel ausgeschlossen ist.
Weiter ist anerkannt, dass eine entsprechende Formulierung in einem Arbeitszeugnis dasselbe aufwertet (…BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 12; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 23).
- BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Maßstab ist dabei ein wohlwollender verständiger Arbeitgeber (BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 19), wobei dem das Zeugnis formulierenden Arbeitgeber insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (…BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 11).Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, beim Leser des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen zu lassen (…BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 21;… BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21;… BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 18).
Maßgeblich ist allein der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (…BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 18;… BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21).
Rn. 71 Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, ist der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses noch nicht gesetzeskonform erfüllt und der Arbeitnehmer kann die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (…vgl. BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 13;… BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 9; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 13).
Entscheidend ist wie bereits aufgezeigt der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (…BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 18;… BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21).
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03
Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Hingegen ist anerkannt, dass eine "zusammenfassende" Endbeurteilung für das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers von erheblicher Bedeutung ist (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03, juris, Rz. 26).Gerade dem eiligen Leser erschließt sich damit auf den ersten Blick, wie die Gesamtleistung des Arbeitnehmers bewertet wird (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03, juris, Rz. 26).
Sie wird gemeinhin dem Gesamtnotenbereich "befriedigend" zugerechnet, teilweise aber auch einer leicht überdurchschnittlichen Zwischennote "voll befriedigend", "gehobenes befriedigend" oder "gutes befriedigend" und kennzeichnet damit in der Regel eine "gut durchschnittliche" Gesamtleistung (…vgl. BAG vom 18.11.2014 - 9 AZR 584/13, juris, Rz. 11; BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03, juris, Rz. 29 m.w.N.).
Dieser spricht hier klar für eine leicht überdurchschnittliche Bewertung im Sinne eines "gehobenen befriedigend" bzw. eben einer "gut durchschnittlichen" (hierzu explizit BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03, juris, Rz. 29 a.E.) Gesamtleistung des Klägers.
- BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15
Zeugnis - Beendigungsdatum - Prozessbeschäftigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 13;… BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 9 m.w.N.).Als Bewerbungsunterlage des Arbeitnehmers und Entscheidungsgrundlage für die Personalauswahl künftiger Arbeitgeber muss das Zeugnis inhaltlich wahr und zugleich von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein (BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 16;… vgl. auch HWK/Gäntgen, 9. Auflage, § 109 GewO Rn. 5 m.w.N.).
Es kann aber nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 16;… BAG vom 09.09.1992 - 5 AZR 509/91, juris, Rz. 16).
Rn. 71 Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, ist der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses noch nicht gesetzeskonform erfüllt und der Arbeitnehmer kann die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (vgl. BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 13;… BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 9;… BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 13).
- BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09
Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Rn. 92 Über die Generalkausel des § 241 Abs. 2 BGB und in Ausfüllung der dort abstrakt beschriebenen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners ist auf die in den Grundrechten zum Ausdruck gebrachte Werteordnung der Verfassung Rücksicht zu nehmen (BAG vom 16.11.2010 - 9 AZR 573/09, juris, Rz. 36;… BAG vom 12.09.2006 - 9 AZR 271/06, juris, Rz. 20).Danach dürfen der Arbeitgeber und seine Repräsentanten das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen (BAG vom 16.11.2010 - 9 AZR 573/09, juris, Rz. 36;… BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 88/07, juris, Rz. 44;… BAG vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06, juris, Rz. 65).
Dies gilt auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (BAG vom 16.11.2010 - 9 AZR 573/09, juris, Rz. 36).
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, beim Leser des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen zu lassen (…BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15;… BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 21; BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21;… BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 18).Maßgeblich ist allein der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (…BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15;… BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 18; BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21).
Entscheidend ist wie bereits aufgezeigt der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (…BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15;… BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 18; BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 2 Sa 187/18
Zeugnisberichtigung - Stichwortartige Aufzählung der übertragenen Aufgaben in …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Rn. 84 b. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bzw. die dort vertretene Rechtsansicht hat in Rechtsprechung und Literatur Zuspruch (…ErfK/Müller-Glöge, 21. Auflage, § 109 GewO Rn. 46;… MünchArbR/Francke, 4. Auflage, § 138 Rn. 46; Wiebauer, RdA 2020, 283, 285), aber auch Widerspruch und Kritik erfahren (…so LAG Düsseldorf vom 03.11.2010 - 12 Sa 974/10, juris, Rz. 30 ff.;… ArbG Berlin vom 07.03.2003 - 88 Ca 604/03, juris, Rz. 46 ff.;… BeckOK GewO/Hoffmann, 52 Ed. (Stand: 01.12.2020), § 109 Rn. 165 ff.;… HWK/Gäntgen, 9. Auflage, § 109 GewO Rn. 28a; Höser, NZA-RR 2012, 281, 289; Dahl, jurisPR-ArbR 8/2013, Anm. 2; Düwell/Dahl, NZA 2011, 958, 961; Schleßmann, BB 2001, 1958, 1959; indirekt letztlich wohl auch LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.04.2019 - 2 Sa 187/18, juris, Rz. 81 ff.).Rn. 85 c. Die erkennende Berufungskammer vermag sich der letztgenannten Ansicht der Landesarbeitsgerichte Rheinland-Pfalz und Hamm nicht anzuschließen (insoweit ebenso Wiebauer, RdA 2020, 283, 285; zweifelnd auch LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.04.2019 - 2 Sa 187/18, juris, Rz. 77).
Aus Sicht der Berufungskammer liegt ein nicht gerechtfertigter, unangemessener Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) wie auch die Berufsausübungsfreiheit des Klägers (Art. 12 GG) vor, wenn ihm ein Arbeitszeugnis erteilt wird, dass erwartbare und von Arbeitgebern erwartete Passagen wie Dank und gute Wünsche nicht enthält und damit eine eigentlich positiv erfolgte Beurteilung gleich wieder nivelliert (vgl. hierzu bereits ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.04.2019 - 2 Sa 187/18, juris, Rz. 83 ff.).
- LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10
Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit; …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Der Kläger ist unter Bezugnahme einer Entscheidung der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 03.11.2010 (12 Sa 974/10) der Ansicht, dass eine Dankes- und Zukunftsformel im Zeugnis jedenfalls dann in Betracht komme, wenn die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung überdurchschnittlich ausfalle.Rn. 84 b. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bzw. die dort vertretene Rechtsansicht hat in Rechtsprechung und Literatur Zuspruch (…ErfK/Müller-Glöge, 21. Auflage, § 109 GewO Rn. 46;… MünchArbR/Francke, 4. Auflage, § 138 Rn. 46; Wiebauer, RdA 2020, 283, 285), aber auch Widerspruch und Kritik erfahren (so LAG Düsseldorf vom 03.11.2010 - 12 Sa 974/10, juris, Rz. 30 ff.;… ArbG Berlin vom 07.03.2003 - 88 Ca 604/03, juris, Rz. 46 ff.;… BeckOK GewO/Hoffmann, 52 Ed. (Stand: 01.12.2020), § 109 Rn. 165 ff.;… HWK/Gäntgen, 9. Auflage, § 109 GewO Rn. 28a; Höser, NZA-RR 2012, 281, 289; Dahl, jurisPR-ArbR 8/2013, Anm. 2; Düwell/Dahl, NZA 2011, 958, 961; Schleßmann, BB 2001, 1958, 1959;… indirekt letztlich wohl auch LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.04.2019 - 2 Sa 187/18, juris, Rz. 81 ff.).
Denn sein Zeugnis wird anderenfalls in seiner leicht überdurchschnittlichen Bewertung durch den fehlenden Dank und fehlende Zukunftswünsche - gleichfalls ein Gebot der Höflichkeit, nicht nur im Rheinland (hierzu noch LAG Düsseldorf vom 03.11.2010 - 12 Sa 974/10, juris, Rz. 33 f.), sondern auch darüber hinaus in einer zivilisierten Gesellschaft - gleich wieder entwertet; und mit ihm die Bewerbungschancen des Klägers auf dem Arbeitsmarkt.
- BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast
- BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91
Zeugnisdatum
- ArbG Mönchengladbach, 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20
Abschlussformel im Arbeitszeugnis
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers
- BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten
- BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08
Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07
Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
- LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11
Anspruch auf abschließende "Wünscheformel" bei vergleichsweiser Verpflichtung zur …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2014 - 3 Sa 127/14
Dankes- und Wunschformel in einem qualifizierten Arbeitszeugnis
- ArbG Berlin, 07.03.2003 - 88 Ca 604/03
Dankesformel - Arbeitnehmer haben hierauf einen Anspruch im Zeugnis
- BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis
- BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des …
- BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2021 - 3 Sa 800/20 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27. Oktober 2020 - 1 Ca 1729/20 - abgeändert und der Klage stattgegeben hat. - LAG München, 15.07.2021 - 3 Sa 188/21
Zeugnis, Schlussformel, Steigerungen
Auch nach Auffassung des LAG Düsseldorf, auf das sich die Klägerin stützt, ist das Bedauern in eine Schlussformel bei lediglich leicht überdurchschnittlichen Zeugnissen nicht aufzunehmen (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2021 - 3 Sa 800/20 - Rn. 39).Die Äußerung einer solchen Empfehlung wäre überobligatorisch und kann daher rechtlich nicht von dem Arbeitgeber verlangt werden (so zutreffend LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2021 - 3 Sa 800/20 - Rn. 39).
Enthält das Arbeitszeugnis in einem Bereich eine Lücke, die diesen Leistungserfolg wesentlich beeinträchtigt, kann sich aus der Rücksichtnahmepflicht des § 241 Abs. 2 BGB eine Anspruchsgrundlage ergeben, diese Lücke entsprechend zu schließen, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2021 - 3 Sa 800/20 - Rn. 48).
Wahr oder unwahr können nur Tatsachen sein, nicht Höflichkeitsformeln wie gute Wünsche (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2021 - 3 Sa 800/20 - Rn. 55).
Das hiesige Urteil weicht nicht von der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 12.01.2021 - 3 Sa 800/20 - ab, da das LAG Düsseldorf den konkreten Inhalt der Schlussformel nicht zum Inhalt seiner Entscheidung gemacht hat.
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
Nach § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO darf ein Zeugnis zudem keine Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der Wortwahl ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen (LAG Düsseldorf 12.01.2021 - 3 Sa 800/20, ZTR 2021, 222).Auch nach Maßgabe der Entscheidung der hiesigen 3. Kammer vom 12.01.2021 (- 3 Sa 800/20 -) hat der Kläger keinen Anspruch hierauf, da die 3. Kammer einen solchen Anspruch nur bei einem leicht überdurchschnittlich ausfallenden und in der Verhaltensbeurteilung einwandfreien Arbeitszeugnisses zugesprochen hat.
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1476/21
Betriebsübergang
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1478/21
Betriebsübergang
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 5908/20
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1475/21
Betriebsübergang
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 5906/20
- ArbG Düsseldorf, 13.09.2021 - 6 Ca 1395/21
- ArbG Düsseldorf, 13.09.2021 - 6 Ca 1397/21
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 5910/20
- ArbG Köln, 29.11.2022 - 4 Ca 4218/22
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