Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 611 Abs 1 BGB, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Beschäftigungsanspruch - ideelles Beschäftigungsinteresse - einstweiliger Rechtsschutz - IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitnehmerfreistellung nach Kündigung gegen Arbeitnehmerwillen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung; Weiterbeschäftigung im Rahmen des Berufungsverfahrens
- rechtsportal.de
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung; Weiterbeschäftigung im Rahmen des Berufungsverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung; Weiterbeschäftigung im Rahmen des Berufungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers ist unzulässig
- haufe.de (Kurzinformation)
Freistellung nach Ausspruch der Kündigung gegen den Willen des Arbeitnehmers?
- haufe.de (Kurzinformation)
Dürfen Beschäftigte nach der Kündigung gegen ihren Willen freigestellt werden?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einstweilige Verfügung gerichtet auf Weiterbeschäftigung nach Freistellung des Arbeitnehmers wegen ordentlicher Kündigung - Einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers grundsätzlich unzulässig
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
- LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
- ArbG Stuttgart, 08.07.2021 - 4 Ca 2075/21
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 SaGa 1508/17
Umfang des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs; Durchsetzung im …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
Es handelt sich um eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis (LAG Hessen 15. Dezember 2017 - 10 SaGa 1508/17 - juris).Geht es der Sache nach um eine Vorwegnahme der Hauptsache, so sind an eine solche Befriedigungsverfügung grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (LAG Hessen 15. Dezember 2017 - 10 SaGa 1508/17 - juris).
Auch wenn in der Rechtsprechung zutreffend darauf hingewiesen wird, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund allein nicht ausreicht ( LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - juris), ist andererseits zu beachten, dass stets eine Wechselwirkung zwischen dem Verfügungsanspruch und dem Verfügungsgrund besteht: Je mehr für das Vorliegen des Verfügungsanspruchs spricht, desto geringere Anforderungen sind an den Verfügungsgrund zu stellen (LAG Hessen 15. Dezember 2017 - 10 SaGa 1508/17 - a.a.O.).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
Dies wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (§§ 611 a Abs. 1, 613, 242 BGB) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG (vgl. hierzu BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - NZA 2020, 1169) hergeleitet (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122).Rn. 8 Andererseits kann sich auf Seiten des Arbeitnehmers das allgemeine ideelle Beschäftigungsinteresse im Einzelfall noch durch besondere Interessen ideeller und materieller Art, etwa Geltung in der Berufswelt, Ausbildung, Erhaltung von Fachkenntnissen usw., verstärken (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - a.a.O.).
- BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13
Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
Das kann etwa der Fall sein beim Wegfall der Vertrauensgrundlage, bei Auftragsmangel oder bei einem demnächst zur Konkurrenz abwandernden Arbeitnehmer aus Gründen der Wahrung von Berufsgeheimnissen (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - BAGE 148, 16).
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19
Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
Dies wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (§§ 611 a Abs. 1, 613, 242 BGB) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG (vgl. hierzu BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - NZA 2020, 1169) hergeleitet (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122). - LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21
Corona - einstweilige Verfügung - Informationsmittel - Kommunikationsmittel - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
Rn. 21 Es kann auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in der Hauptsache am 14. Juli 2021 Bestand hat und dass in diesem Termin eine Entscheidung über das Beschäftigungsbegehren des Klägers ergeht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. April 2021, 15 TaBVGa 401/21 - juris). - BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 335/91
Freistellung nach dem AWbG und Lohnfortzahlungspflicht
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
Rn. 7 Eine einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht zulässig (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - NZA 1994, 267). - LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Beschäftigungsanspruch
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
Auch wenn in der Rechtsprechung zutreffend darauf hingewiesen wird, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund allein nicht ausreicht ( LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - juris), ist andererseits zu beachten, dass stets eine Wechselwirkung zwischen dem Verfügungsanspruch und dem Verfügungsgrund besteht: Je mehr für das Vorliegen des Verfügungsanspruchs spricht, desto geringere Anforderungen sind an den Verfügungsgrund zu stellen (…LAG Hessen 15. Dezember 2017 - 10 SaGa 1508/17 - a.a.O.). - ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14. April 2021 - 4 Ga 23/21 - abgeändert. - ArbG Stuttgart, 08.07.2021 - 4 Ca 2075/21
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger einstweilen - bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung im unter dem Aktenzeichen 4 Ca 2075/21 geführten Rechtsstreit - längstens aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 31. Mai 2022 als Chefredakteur der Onlineredaktion im Homeoffice in Kuchen zu unveränderten Arbeitsbedingungen zu beschäftigen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung …
Je mehr für das Vorliegen des Verfügungsanspruchs spreche, desto geringere Anforderungen seien an den Verfügungsgrund zu stellen (LAG Baden-Württemberg 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 18).Auch die anstehende Entscheidung im Hauptsacheverfahren führt nicht zum Wegfall der Dringlichkeit, da von einer verfahrensbeendenden Entscheidung nicht zuverlässig ausgegangen werden kann (…vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. April 2021 -15 TaBVGa 401/21 - Rn. 39; LAG Baden-Württemberg 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 21).
- ArbG Heilbronn, 12.02.2026 - 8 Ga 1/26
Einstweilige Feststellungsverfügung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot - …
Geht es der Sache nach um eine Vorwegnahme der Hauptsache, so sind an eine solche Befriedigungsverfügung grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (LAG Hessen 15. Dezember 2017 - 10 SaGa 1508/17; LAG BW 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 18 ).Umgekehrt sinken die Anforderungen an den Verfügungsgrund in dem Maße, in dem der Verfügungsanspruch eindeutig gegeben ist ( LAG BW 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 18 ; Korinth Teil 1 D.10a).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21
Beschäftigungsanspruch - Einschränkung durch Gesundheitsattest - Weisungsrecht
Auch wenn allein der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund im Allgemeinen nicht ausreicht, ist andererseits zu beachten, dass stets eine Wechselwirkung zwischen dem Verfügungsanspruch und dem Verfügungsgrund besteht: Je mehr für das Vorliegen des Verfügungsanspruchs spricht, desto geringere Anforderungen sind an den Verfügungsgrund zu stellen (LAG Baden-Württemberg 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 18, juris).
- LAG Baden-Württemberg, 13.05.2026 - 4 SaGa 1/26
Zeitliche Reichweite einer einstweiligen Verfügung - Unzulässigkeit des …
Dies wird von den Landesarbeitsgerichten, wenn auch in der Regel ohne explizite Begründung genauso gehandhabt (vergleiche hierzu: LAG Baden-Württemberg 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - LAG Schleswig-Holstein 1. März 2007 - 4 SaGa 1/07 - LAG Hamburg 4. September 2006 -. 4 Sa 41/06 -). - ArbG Stuttgart, 15.01.2026 - 28 Ga 82/25
Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch - Operateur
Auch wenn der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund allein nicht ausreicht, ist allerdings zu beachten, dass stets eine Wechselwirkung zwischen dem Verfügungsanspruch und dem Verfügungsgrund besteht: Je mehr für das Vorliegen des Verfügungsanspruchs spricht, desto geringere Anforderungen sind an den Verfügungsgrund zu stellen (zutreffend LAG Baden-Württemberg 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21 - BeckRS 2021, 52504 Rn. 18). - LAG Sachsen, 18.08.2025 - 2 TaBV 12/24 Letztlich stehen Verfügungsgrund und Verfügungsanspruch dergestalt zueinander in Beziehung, dass die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sind, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (vgl. LAG Köln…, Urteil vom 24.11.1998 - 13 Sa 940/98 - Rn. 20, m.w.N., zitiert nach Juris; ähnlich LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 18, m.w.N., zitiert nach Juris).
- LAG Baden-Württemberg, 12.09.2023 - 11 SaGa 3/23
Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung - Verfügungsgrund
Es handelt sich um eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 , Rn. 6 ff. m. w. N.;… ausführlich BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20, Rn. 43 f.).
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