Rechtsprechung
| BGH, 28.06.2018 - 3 StR 106/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 27 StGB
Voraussetzungen strafbarer Beihilfe durch das Überlassen einer Wohnung als Ort für die Abwicklung von Betäubungsmittelgeschäften - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 301 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1, § 73d StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 Abs. 1, § 53 StGB, § 354 Abs. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Aktives Eingreifen in Kenntnis der bevorstehenden Abwicklung des Drogengeschäfts in den Geschehensablauf und objektive Förderung des Betäubungsmittelhandels durch Türöffnung und Wohnungsüberlassung als strafbare Beihilfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aktives Eingreifen in Kenntnis der bevorstehenden Abwicklung des Drogengeschäfts in den Geschehensablauf und objektive Förderung des Betäubungsmittelhandels durch Türöffnung und Wohnungsüberlassung als strafbare Beihilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung …
Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 106/18
Anders verhält es sich nur, wenn er schon bei der Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste und den Täter in die Wohnung in diesem Fall nicht allein aus persönlichen Gründen aufnahm (siehe nur BGH…, Urteil vom 29. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83; Beschlüsse vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32; vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215, 216). - BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 106/18
Anders verhält es sich nur, wenn er schon bei der Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste und den Täter in die Wohnung in diesem Fall nicht allein aus persönlichen Gründen aufnahm (siehe nur BGH…, Urteil vom 29. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83;… Beschlüsse vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32; vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215, 216). - BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur …
Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 106/18
Anders verhält es sich nur, wenn er schon bei der Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste und den Täter in die Wohnung in diesem Fall nicht allein aus persönlichen Gründen aufnahm (siehe nur BGH, Urteil vom 29. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83;… Beschlüsse vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32; vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215, 216).
- BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20
Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim …
Denn zum einen haben sich ausweislich der Urteilsgründe keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass R. den mit ihm befreundeten Ö., nachdem dieser seine eigene Wohnung verloren hatte, nicht aus freundschaftlicher Verbundenheit in seine Wohnung aufnahm, sondern um ihm die dort später von ihm entfalteten Aktivitäten zu ermöglichen, oder er bei der Aufnahme von Ö. zumindest für möglich hielt und sich damit abfand, dass dieser die Wohnung zum Betäubungsmittelhandel nutzen wollte (vgl. zur möglichen Strafbarkeit in einer solchen Konstellation BGH, Urteil vom 28. Juni 2019 - 3 StR 106/18, juris Rn. 12;… Beschluss vom 28. März 2019 - 1 StR 598/18, juris Rn. 10; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 153;… Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 234). - LG Gießen, 18.10.2023 - 2 KLs 505 Js 18522/21 Ohne aktive Beteiligung des Wohnungsinhabers oder eines Mitbewohners erfüllt allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Verkaufs von Betäubungsmitteln aus der Wohnung heraus aber noch nicht die Voraussetzungen einer Beihilfe zum Handeltreiben, und zwar weder durch positives Tun noch - mangels Garantenstellung - durch Unterlassen (BGH Beschl. v. 16.2.2016 - 4 StR 459/15, BeckRS 2016, 5072; NStZ-RR 2017, 219; BGH Urt. v. 28.6.2018 - 3 StR 106/18, BeckRS 2018, 17871; BGH NStZ-RR 2021, 17).
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