Rechtsprechung
| BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 73 StGB; § 73c StGB
Einziehung von sichergestelltem Bargeld (Auszahlungsanspruch; Wertersatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung von Wertersatz: Einzahlung nach der Raubtat sichergestellten Bargelds auf ein Justizkonto
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 Alt 1 StGB, § 73a Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 74 Abs 1 StGB, § 74 Abs 2 StGB
Einziehung von Wertersatz: Einzahlung nach der Raubtat sichergestellten Bargelds auf ein Justizkonto - Wolters Kluwer
Einziehung eines Messers als Tatwaffe bei einem besonders schweren Raub
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
StGB § 73 Abs. 1 Alt. 1; StGB § 73c Satz 1
Einzahlung sichergestellten Bargelds auf Justizkonto - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Einziehung eines Messers als Tatwaffe bei einem besonders schweren Raub
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 09.02.2021 - 19 KLs 16/20
- LG Aurich, 09.02.2021 - 520 Js 21301/20
- BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 405
- NStZ-RR 2021, 373
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.07.2014 - 2 StR 20/14
Erweiterter Verfall (Voraussetzungen)
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21
Denn nach der Anschauung des täglichen Lebens entfällt die unmittelbare Zuordnung des Einziehungsgegenstands zur rechtswidrigen Tat nicht dadurch, dass eine bestimmte Banknote oder Geldmünze als vertretbare Sache durch einen gleichwertigen Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag gegen die Staatskasse ersetzt wird (s. BGH…, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 74 Identität 1 (für die Einziehung von Tatmitteln nach § 74 Abs. 1 StGB aF); Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14, NStZ-RR 2015, 282, 283 (für den erweiterten Verfall nach § 73d Abs. 1 StGB aF);… Urteil vom 18. September 2019 - 1 StR 320/18, NJW 2020, 164 Rn. 36; LG Hildesheim…, Beschluss vom 20. April 2020 - 22 Qs 4/20, juris Rn. 48 (jeweils für die erweiterte Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB);… ferner Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74 Rn. 15;… LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 45;… NKStGB/Saliger, 5. Aufl., § 74 Rn. 15 f.).b) Dahinstehen kann, ob es in einem Fall wie dem hier zu beurteilenden durchgreifend rechtsfehlerhaft wäre, wenn das Tatgericht die Einziehung des sichergestellten Bargelds anordnete (eine solche Anordnung nicht beanstandend BGH…, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 74 Identität 1 (zu § 74 Abs. 1 StGB aF); s. auch BGH, Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14, juris Tenor, Rn. 9 (zu § 73d Abs. 1 StGB aF)).
- BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93
Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen …
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21
Denn nach der Anschauung des täglichen Lebens entfällt die unmittelbare Zuordnung des Einziehungsgegenstands zur rechtswidrigen Tat nicht dadurch, dass eine bestimmte Banknote oder Geldmünze als vertretbare Sache durch einen gleichwertigen Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag gegen die Staatskasse ersetzt wird (s. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 74 Identität 1 (für die Einziehung von Tatmitteln nach § 74 Abs. 1 StGB aF); Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14, NStZ-RR 2015, 282, 283 (für den erweiterten Verfall nach § 73d Abs. 1 StGB aF);… Urteil vom 18. September 2019 - 1 StR 320/18, NJW 2020, 164 Rn. 36; LG Hildesheim…, Beschluss vom 20. April 2020 - 22 Qs 4/20, juris Rn. 48 (jeweils für die erweiterte Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB);… ferner Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74 Rn. 15;… LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 45;… NKStGB/Saliger, 5. Aufl., § 74 Rn. 15 f.).b) Dahinstehen kann, ob es in einem Fall wie dem hier zu beurteilenden durchgreifend rechtsfehlerhaft wäre, wenn das Tatgericht die Einziehung des sichergestellten Bargelds anordnete (eine solche Anordnung nicht beanstandend BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 74 Identität 1 (zu § 74 Abs. 1 StGB aF); s. auch BGH…, Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14, juris Tenor, Rn. 9 (zu § 73d Abs. 1 StGB aF)).
- BGH, 18.09.2019 - 1 StR 320/18
Selbständige Einziehung (Verdacht einer Katalogtat bereits bei Sicherstellung, …
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21
Denn nach der Anschauung des täglichen Lebens entfällt die unmittelbare Zuordnung des Einziehungsgegenstands zur rechtswidrigen Tat nicht dadurch, dass eine bestimmte Banknote oder Geldmünze als vertretbare Sache durch einen gleichwertigen Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag gegen die Staatskasse ersetzt wird (s. BGH…, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 74 Identität 1 (für die Einziehung von Tatmitteln nach § 74 Abs. 1 StGB aF); Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14, NStZ-RR 2015, 282, 283 (für den erweiterten Verfall nach § 73d Abs. 1 StGB aF); Urteil vom 18. September 2019 - 1 StR 320/18, NJW 2020, 164 Rn. 36; LG Hildesheim…, Beschluss vom 20. April 2020 - 22 Qs 4/20, juris Rn. 48 (jeweils für die erweiterte Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB);… ferner Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74 Rn. 15;… LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 45;… NKStGB/Saliger, 5. Aufl., § 74 Rn. 15 f.).
- BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20
Erweiterte Einziehung (durch andere rechtswidrige Taten erlangte Gegenstände; …
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21
Falls sichergestelltes Bargeld auf einem Justizkonto eingegangen ist, verhält es sich somit anders als in dem Fall, dass dieses asserviert worden ist (zum Ausschluss der Wertersatzeinziehung im letztgenannten Fall vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, wistra 2021, 318 Rn. 7). - BGH, 23.03.2021 - 3 StR 45/21
Unbegründetheit der Revision des Angeklagten
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21
Der eingezahlte Geldbetrag ist dann im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 45/21, juris). - LG Hildesheim, 20.04.2020 - 22 Qs 4/20
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21
Denn nach der Anschauung des täglichen Lebens entfällt die unmittelbare Zuordnung des Einziehungsgegenstands zur rechtswidrigen Tat nicht dadurch, dass eine bestimmte Banknote oder Geldmünze als vertretbare Sache durch einen gleichwertigen Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag gegen die Staatskasse ersetzt wird (s. BGH…, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 74 Identität 1 (für die Einziehung von Tatmitteln nach § 74 Abs. 1 StGB aF); Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14, NStZ-RR 2015, 282, 283 (für den erweiterten Verfall nach § 73d Abs. 1 StGB aF);… Urteil vom 18. September 2019 - 1 StR 320/18, NJW 2020, 164 Rn. 36; LG Hildesheim, Beschluss vom 20. April 2020 - 22 Qs 4/20, juris Rn. 48 (jeweils für die erweiterte Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB);… ferner Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74 Rn. 15;… LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 45;… NKStGB/Saliger, 5. Aufl., § 74 Rn. 15 f.).
- BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …
Im Hinblick auf die ausdrückliche Feststellung in den Urteilsgründen, dass die aufgefundenen Gelder nach ihrer Sicherstellung auf ein Justizkonto eingezahlt worden und damit zum Urteilszeitpunkt nicht mehr gegenständlich als sichergestelltes Bargeld vorhanden gewesen sind, hat die Strafkammer rechtlich korrekt eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB statt einer erweiterten Einziehung des sichergestellten Bargelds nach § 73a Abs. 1 StGB angeordnet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Unmöglichkeit 1 Rn. 5 f.). - BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Vorlage an den Großen Strafsenat; erweiterte Einziehung von durch oder für eine …
Dies lässt außer Betracht, dass mit der Einzahlung aufgefundenen Bargelds auf ein Justizkonto der hiermit entstandene öffentlich-rechtliche Auszahlungsanspruch gegen die Staatskasse an die Stelle der körperlichen Zahlungsmittel tritt (vgl. § 111d Abs. 3 Satz 2 StPO) und damit der erweiterten Einziehung nach § 73a StGB unterliegt, ohne dass eine Surrogateinziehung nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen zulässig sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21 Rn. 4 f., NStZ 2022, 405 mit zust. Anm. Bittmann). - BGH, 14.11.2024 - 3 StR 289/23
Selbstleseverfahren (Bestimmtheit; Bezeichnung der eingeführten Urkunden; …
Allerdings wird im Vollstreckungsverfahren eine Verrechnung in Betracht zu ziehen sein (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Unmöglichkeit 1 Rn. 6).
- BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zur …
In dieser Konstellation käme die Einziehung eines dem Wert des sichergestellten Bargeldes entsprechenden Betrages nach § 73c StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22; vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, NStZ 2022, 405). - BGH, 21.03.2024 - 3 StR 463/23
Einziehung (notwendige Feststellungen zum Verbleib sichergestellter Tatbeute); …
Für die vom Landgericht angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen wäre hinsichtlich der vorgenannten Beträge nur Raum, sofern das Geld nach seiner Sicherstellung auf ein Konto der Justizkasse eingezahlt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Unmöglichkeit 1 Rn. 3 ff.). - BGH, 21.05.2024 - 4 StR 502/23
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Einziehung des Wertes von …
Wenn das Geld jedoch nach § 111d Abs. 3 StPO bei der Gerichtszahlstelle eingezahlt worden wäre, wäre ein Betrag in Höhe des eingezahlten Geldes nach § 73c Satz 1 StGB als Wert des Tatertrages einzuziehen oder nach § 73 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 StGB die Einziehung des Auszahlungsanspruchs gegen die Staatskasse anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, Rn. 5). - BGH, 26.03.2024 - 2 StR 10/24
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Von der alternativ bestehenden Möglichkeit, den gegen die Staatskasse gerichteten Auszahlungsanspruch des Angeklagten als Surrogat einzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, NStZ 2022, 405 mit Anm. Bittmann) hat das Landgericht keinen Gebrauch gemacht. - BGH, 18.03.2026 - 6 StR 437/25
Verfahrenseinstellung wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus …
Sollte es nach seiner Sicherstellung auf ein Konto der Justizkasse eingezahlt worden sein, wäre nur die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a i.V.m. § 73c StGB möglich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2024 - 2 StR 461/24, Rn. 16;… vom 21. März 2024 - 3 StR 463/23, Rn. 13; vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, NStZ 2022, 405). - BGH, 25.06.2024 - 3 StR 192/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionsbegründungsfrist; bewaffnetes …
Da die Strafkammer festgestellt hat, dass von sichergestelltem Bargeld in Höhe von insgesamt 3.163,66 EUR lediglich ein Betrag von 2.713 EUR aus vorangegangenen Drogenverkäufen stammt, kommt lediglich die Einziehung des Wertes nach § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Betracht; denn das aus anderen Straftaten herrührende Geld ist wegen der Vermengung mit legal erlangtem Geld nicht mehr individualisierbar vorhanden (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. November 2023 - 2 StR 371/23, NZWiSt 2024, 202 Rn. 4; vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Unmöglichkeit 1 Rn. 3). - LG Berlin I, 22.03.2024 - 544 KLs 24/23 Dies gilt unabhängig von der Frage, ob eine Einziehung sich auf den sich aus der Einzahlung der bei der Zählung am 5. April 2022 ,übersehenen" Geldscheine ergebenden Auszahlungsanspruch gegen die Kosteneinziehungsstelle der Justiz in Höhe von 41.600 Euro (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21 -, Rn. 5 , juris) zu richten hätte, oder ob aufgrund der durch die 6. Strafkammer angenommenen Vermischung der u.a. in den Geldbeuteln enthaltenen Handelserlöse mit legalen Ersparnissen des Einziehungsbeteiligten und seiner Ehefrau nunmehr allein eine erweiterte Wertersatzeinziehung nach den §§ 73a, 73c StGB infrage käme (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 1 St R 406/22 -, Rn. 3 , juris).
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