Rechtsprechung
| BGH, 15.05.2018 - 3 StR 169/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 22 StGB; § 23 StGB; § 78 StGB; § 78a StGB; § 78b StGB; § 78c StGB; § 263 StGB
Verjährung beim versuchten Betrug (Beendigungszeitpunkt; Erkennen des Fehlschlags; absolute Verfolgungsverjährungsfrist; Ruhen der Verjährung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 206a Abs. 1 StPO, § 78 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4, § 78a Satz 1, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB, § 263 Abs. 1, 2, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB, § 78a Satz 1 StGB, § 78b Abs. 1 StGB, § 78b Abs. 4 StGB, 23 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, Nr. 3 StGB, § 306b Abs. 2 Nr. 1, 2 StGB
- Wolters Kluwer
Verfolgungsverjährung bzgl. eines versuchten Betruges wegen des Ablaufs von 10 Jahren nach der Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfolgungsverjährung bzgl. eines versuchten Betruges wegen des Ablaufs von 10 Jahren nach der Tat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 3 StR 169/18
Die dadurch herbeigeführte Ruhenswirkung (§ 78b Abs. 4 StGB) trat mithin erst nach Ablauf der "absoluten' zehnjährigen Verfolgungsverjährungsfrist ein (dazu nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 167).
- BGH, 03.03.2026 - 1 StR 543/25
Aufhebung der Gesamtstrafe auf Revision des Angeklagten; Datum der letzten …
Rn. 7 bb) Eine Versuchstat ist beendet, wenn Vollendung nicht mehr eintreten kann, weil der Versuch fehlgeschlagen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96 Rn. 43, BGHSt 43, 381, 394; Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 StR 169/18 Rn. 2; jeweils zum Verjährungsbeginn). - BGH, 27.11.2018 - 3 StR 423/18
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (fehlende Feststellungen zur strafschärfend …
Zwar besteht zwischen der besonders schweren Brandstiftung (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB) und dem nachfolgenden Betrug zu Lasten des Hausratversicherers (§ 263 Abs. 1 StGB unter Verwirklichung des Regelbeispiels aus § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB) Tatmehrheit (§ 53 StGB; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 213; Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 StR 169/18, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98, NStZ 1999, 556, 557).
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