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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.2018

Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18822
BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,18822)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2018 - 3 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,18822)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,18822)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB
    Persönlicher Schadenseinschlag beim Betrug (Vermögensschaden; Gesamtsaldierung; subjektiver Wert; Unbrauchbarkeit der Gegenleistung; Urteil eines objektiven Dritten; normative Betrachtung; individuelle und wirtschaftliche Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Persönlicher Schadenseinschlag bei der Bestimmung des Vermögensschadens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 5 Alt 2 StGB, § 244 Abs 2 StPO
    Persönlicher Schadenseinschlag bei der Bestimmung des Vermögensschadens

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revisionen mit Anm. des Senats zur Zahlung der (überhöhten) Kaufpreise der Anleger für die Photovoltaikmodule als Schaden i.R.e. gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Individueller Schadenseinschlag beim Anlagebetrug (Prof. Dr. Janique Brüning; ZJS 2019, 143)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 263, 266 StGB
    Persönlicher Schadenseinschlag aufgrund subjektiver Wertlosigkeit der erhaltenen Sache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 283
  • StV 2019, 26 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17
    Ist nach dem Urteil eines objektiven Dritten eine (möglicherweise objektiv werthaltige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos, begründet dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung Aufgewandten (sog. persönlicher Schadenseinschlag, st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335, 338;… LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 178 mwN).

    Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Geschädigten anzusehen sein, wenn die Gegenleistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321, 326; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 15 mwN).

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur …

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17
    Ist nach dem Urteil eines objektiven Dritten eine (möglicherweise objektiv werthaltige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos, begründet dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung Aufgewandten (sog. persönlicher Schadenseinschlag, st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335, 338;… LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 178 mwN).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen; …

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17
    Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Geschädigten anzusehen sein, wenn die Gegenleistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321, 326; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 15 mwN).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter …

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17
    Denn die Möglichkeit der Zahlung der Pachtzinsen einschließlich der letztlich für die Geldanlage versprochenen Rendite hing ausschließlich von der zukünftigen Einnahme weiterer betrügerisch erlangter Gelder durch die Angeklagten ab (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15, NStZ 2016, 409, 410 mwN).
  • BGH, 25.01.2019 - V ZR 38/18

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Grundstück aufgrund …

    Das setzt aber weiter voraus, dass der Getäuschte sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 283 mwN).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …

    Entgegen der Ansicht der Revision liegt daher allein im Abschluss eines Vertrages, den der Betroffene ohne die Täuschung nicht geschlossen hätte, noch kein Vermögensschaden im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB (…Dannecker in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263 StGB Rn. 101 mwN; zu den engen Voraussetzungen des Vermögensschadens unter dem Gesichtspunkt des persönlichen Schadenseinschlags vgl. z.B. BGH…, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517 Rn. 12; Urteil vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 283).
  • LG Bochum, 24.01.2019 - 11 KLs 10/18
    Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Geschädigten anzusehen sein, wenn die Gegenleistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann, (vgl. BGH, Beschl. v. 12.06.2018 - 3 StR 171/17).

    Ob es sich bei dem tatsächlich erhaltenen Gegenstand im Vergleich zu dem versprochenen um ein "aliud" handelt, ist dann irrelevant (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2014 - 5 StR 510/13 sowie BGH, Beschluss vom 24.07.2018 - 3 StR 171/17).

  • OLG Oldenburg, 20.11.2025 - 8 U 256/21

    Schadensersatzanspruch wegen Täuschung über das Leistungsvermögen der verkauften …

    Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Geschädigten anzusehen sein, wenn die Gegenleistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17, juris mwN).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2018 - 9 U 145/16

    Verbraucherkreditvertrag zur Finanzierung einer Photovoltaiklanlage: Beginn der …

    Die strafrechtliche Verurteilung ist seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.06.2018 - 3 StR 171/17 - rechtskräftig.
  • LG Hof, 25.05.2022 - 32 O 50/22

    Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit …

    Entgegen der Ansicht der Revision liegt daher allein im Abschluss eines Vertrages, den der Betroffene ohne die Täuschung nicht geschlossen hätte, noch kein Vermögensschaden im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB (…Dannecker in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263 StGB Rn. 101 mwN; zu den engen Voraussetzungen des Vermögensschadens unter dem Gesichtspunkt des persönlichen Schadenseinschlags vgl. z.B. BGH…, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517 Rn. 12; Urteil vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 283).
  • LG Stuttgart, 25.09.2020 - 19 O 118/20

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs nach …

    Allein im Abschluss eines Vertrages, den ein Betroffener ohne die Täuschung nicht geschlossen hätte, liegt noch kein Vermögensschaden im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17; Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20).
  • LG Oldenburg, 15.12.2021 - 1 KLs 48/21
    Unter Berücksichtigung des sog. persönlichen Schadenseinschlags waren hier keine weiteren Ermittlungen veranlasst, weil selbst nach dem Urteil eines objektiven Dritten doch eine (möglicherweise objektiv - teilweise - werthaltige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos war, so dass dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung Aufgewandten begründet, so dass als Schaden die gesamte Leistung des Geschädigten anzusehen ist, wenn die Gegenleistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (vgl. BGH, Beschl. v. 12.06.2018 - 3 StR 171/17).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17   

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https://dejure.org/2018,23872
BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,23872)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2018 - 3 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,23872)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 3 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,23872)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 StPO; § 356a StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 1 GG
    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (Beseitigung anderer verfassungsrechtlicher Mängel bei Entscheidung über die Anhörungsrüge; keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Verwerfung der Revision durch unbegründeten Beschluss; Antragsschrift der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, Art. 20 Abs. 3 GG, § 356a Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beratung des Senats über die Revision des Angeklagten unter Berücksichtigung der Gegenerklärung des Verteidigers i.R.d. Verletzung des Anspruchs des Verurteilten auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beratung des Senats über die Revision des Angeklagten unter Berücksichtigung der Gegenerklärung des Verteidigers i.R.d. Verletzung des Anspruchs des Verurteilten auf rechtliches Gehör

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revision - und das rechtliche Gehör

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und die weiteren Verfahrensrügen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …

    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17
    Daraus, dass sich die Gründe des Beschlusses vom 12. Juni 2018 nicht mit allen Verfahrensrügen und dem Inhalt der Gegenerklärung ausdrücklich auseinandersetzen, kann der Verurteilte mithin nicht schließen, der Senat habe sein Vorbringen übergangen, denn eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, juris Rn. 15 mwN).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht …

    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17
    Dem Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO durch die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Übermittlung der mit Gründen versehenen Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (§ 349 Abs. 3 Satz 1 StPO) sowie durch die Möglichkeit einer - hier auch umfänglich wahrgenommenen - Gegenerklärung (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO) Genüge getan (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, juris Rn. 22 mwN).
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15

    Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung …

    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17
    Voraussetzung einer solchen neuen Revisionsentscheidung ist aber, dass überhaupt ein Fall des § 356a StPO gegeben und die Anhörungsrüge begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 6).
  • BGH, 04.04.2006 - 5 StR 514/04

    Unzulässige und unbegründete Gegenvorstellung; rechtliches Gehör und …

    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17
    Nach Eintritt der formellen Rechtskraft eines Beschlusses nach § 349 Abs. 2 StPO kann dieser auch auf eine unabhängig von einer Gehörsverletzung behauptete, bereits im Revisionsverfahren geltend gemachte Grundrechtsverletzung nicht wieder aufgehoben werden (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2; vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, wistra 2006, 271).
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05
    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in einer Kammerentscheidung zur Frage der Rechtswegerschöpfung als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verfassungsbeschwerde ausgeführt, das Revisionsgericht habe bei seiner Entscheidung nach § 356a StPO zugleich andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen, die mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen müssten (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 658/05, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.07.2013 - 2 StR 99/13

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (…vgl. BVerfG, aaO; siehe auch etwa BGH, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 99/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen …

    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17
    Nach Eintritt der formellen Rechtskraft eines Beschlusses nach § 349 Abs. 2 StPO kann dieser auch auf eine unabhängig von einer Gehörsverletzung behauptete, bereits im Revisionsverfahren geltend gemachte Grundrechtsverletzung nicht wieder aufgehoben werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2; vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, wistra 2006, 271).
  • BGH, 13.08.2020 - 4 StR 482/19

    Berliner Raserfall - Erfolglose Anhörungsrüge

    Solche Beanstandungen sind im Rahmen des § 356a StPO jedenfalls dann unbeachtlich, wenn kein Gehörsverstoß vorliegt; denn das Verfahren nach dieser Vorschrift soll ein Urteil nicht generell erneut zur Überprüfung stellen, sondern lediglich Gehörsverletzungen heilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 171/17, juris Rn. 4; vom 31. Oktober 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 21 f.;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 356a Rn. 1 mwN).
  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 233/19

    Verwerfung der Anhörungsrüge

    Solche Beanstandungen sind im Rahmen des § 356a StPO jedenfalls dann unbeachtlich, wenn kein Gehörsverstoß vorliegt; denn das Verfahren nach dieser Vorschrift soll ein Urteil nicht generell erneut zur Überprüfung stellen, sondern lediglich Gehörsverletzungen heilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 21, 22; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 171/17, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 379/19

    Verwerfung der Anhörungsrügen hinsichtlich Gehörsverletzung

    Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 171/17, juris Rn. 3 mwN).
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