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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.02.2021

Rechtsprechung
   BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28717
BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20 (https://dejure.org/2020,28717)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2020 - 3 StR 214/20 (https://dejure.org/2020,28717)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2020 - 3 StR 214/20 (https://dejure.org/2020,28717)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 395 Abs. 1 StPO; § 80 Abs. 3 JGG
    Kein Wegfall der Nebenklagebefugnis bei Erstreben eines Freispruchs des Angeklagten wegen Zweifeln an der Schuldfähigkeit oder Verantwortlichkeit

  • openjur.de

    § 395 Abs. 1 StPO; § 80 Abs. 3 JGG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Jugendstrafverfahren: Fortbestand der Befugnis des Nebenklägers zum Anschluss an öffentliche Klage bei beabsichtigtem Antrag auf Freispruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 395 Abs 1 StPO, § 3 JGG, § 80 Abs 3 JGG, § 20 StGB

  • IWW

    §§ 20, ... 21 StGB, § 3 JGG, § 395 Abs. 1 bis 3 StPO, § 80 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 JGG, § 20 StGB, § 80 Abs. 3 Satz 1 JGG, § 395 Abs. 1 StPO, § 397 StPO, § 400 StPO, § 63 StGB, § 80 Abs. 3 JGG, § 80 JGG, § 347 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Befugnis zum Anschluss der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage; Stellen der die Schuldfähigkeit oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten in Zweifel ziehenden Anträge der Nebenkläger in der Hauptverhandlung

  • bghst-wolterskluwer

    StPO § 395 Abs. 1; JGG § 80 Abs. 3
    Anschlussrecht des Nebenklägers bei erstrebtem Freispruch

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 395 Abs. 1 ; JGG § 80 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Befugnis zum Anschluss der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage; Stellen der die Schuldfähigkeit oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten in Zweifel ziehenden Anträge der Nebenkläger in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Fortbestand der Befugnis des Nebenklägers zum Anschluss an öffentliche Klage bei beabsichtigtem Antrag auf Freispruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Der helfende/unterstützende Nebenkläger - Fortbestand der Anschlussbefugnis

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Nebenkläger darf auch dem Angeklagten helfen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nebenkläger darf den Freispruch wollen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nebenklage - und der angestrebte Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Nebenklage darf auch auf Freispruch verteidigen - Nebenklage darf auch auf Freispruch verteidigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung der Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Stellung der Nebenklage: Anschlussbefugnis vs. Beschwer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nebenkläger dürfen auch Freispruch anstreben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 145
  • NJW 2020, 3398
  • NStZ 2020, 745
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20
    Im Übrigen ist selbst in einem Fall, in dem ein Nebenkläger einen Freispruch des Angeklagten hinnimmt, eine zulässige Rechtsmitteleinlegung möglich, wenn diese auf eine auch dem Schutz des Nebenklägers dienende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB abzielt (s. BGH, Urteil vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95, NStZ 1995, 609, 610).

    Stattdessen bietet seine selbständige Stellung ihm die Möglichkeit, auf eine sachgerechte Ausübung der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Amtsaufklärungspflicht hinzuwirken (s. BT-Drucks. 10/5305 S. 14; zur Interessenwahrnehmung im Falle eines Freispruchs BGH, Urteil vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95, NStZ 1995, 609, 610).

  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20
    Vielmehr sind die Berechtigungen zum Anschluss und zur Einlegung von Rechtsmitteln getrennt zu betrachten, so dass etwa einerseits ein Nebenkläger zuzulassen, andererseits aber seine Revision als unzulässig zu verwerfen sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19, juris Rn. 2 f.).
  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem …

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20
    Die Änderungen der Regelungen zur Nebenklage durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) haben dazu geführt, dass die frühere Vorstellung von der im Nebenklageverfahren "doppelt besetzten Anklagerolle' aufgegeben wurde und nicht mehr maßgeblich ist, dass die Nebenklage ihrem Wesen nach auf die Bestrafung des Täters abziele (s. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 StR 268/01, BGHSt 47, 202, 205; zur historischen Entwicklung auch Altenhain, JZ 2001, 791, 795 f.).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95

    Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen …

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20
    a) Der Senat hat die Anschlussberechtigung der Nebenkläger ohne Bindung an bisherige Entscheidungen als Verfahrensvoraussetzung für das Rechtsmittelverfahren zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 470/95, BGHSt 41, 288, 289 mwN; vom 3. Dezember 2019 - 2 StR 155/19, NStZ-RR 2020, 91; BT-Drucks. 10/5305 S. 13).
  • BGH, 03.12.2019 - 2 StR 155/19

    Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (Antragsbefugnis des Betreuers)

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20
    a) Der Senat hat die Anschlussberechtigung der Nebenkläger ohne Bindung an bisherige Entscheidungen als Verfahrensvoraussetzung für das Rechtsmittelverfahren zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 470/95, BGHSt 41, 288, 289 mwN; vom 3. Dezember 2019 - 2 StR 155/19, NStZ-RR 2020, 91; BT-Drucks. 10/5305 S. 13).
  • BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90

    Revision des Nebenklägers zu Gunsten des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20
    Dieses Ergebnis steht mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang, der beispielsweise in einem Fall, in dem die Nebenklägerin die Aufhebung eines Urteils zugunsten des aus ihrer Sicht zu Unrecht verurteilten Angeklagten beantragte, die Revision zwar als unzulässig ansah, ihr aber nicht zugleich die Anschlussbefugnis absprach (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1990 - 4 StR 247/90, BGHSt 37, 136 f.).
  • OLG Rostock, 26.03.2012 - I Ws 77/12

    Zulässigkeit der Nebenklage: Freispruch des Angeklagten als Intention des …

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20
    Letztlich bedarf keiner abschließenden Erörterung, ob vor dem aufgezeigten Hintergrund die Ansicht zutrifft, die Anschlussbefugnis fehle in solchen Fällen, in denen sich Nebenkläger bereits zum Zeitpunkt der Anschlusserklärung nicht durch den Angeklagten verletzt glauben (so OLG Schleswig, Beschluss vom 2. August 1999 - 2 Ws 239/99 u.a., NStZ-RR 2000, 270 ff.; vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 26. März 2012 - I Ws 77/12, NStZ 2013, 126 f.; kritisch jeweils Altenhain, JZ 2001, 791, 797 ff.; Bock, JR 2013, 428 f.; Noack, ZIS 2014, 189 ff.); denn eine solche Verfahrenskonstellation liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11

    Reichweite der Nebenklagebefugnis (Tat im prozessualen Sinne); Anstiftung zum …

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20
    Vielmehr gehen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich davon aus, § 395 Abs. 1 StPO bezeichne "diejenigen Fälle, in denen ein Verletzter ohne zusätzliche Voraussetzungen zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt ist' (BT-Drucks. 10/5305 S. 12; zu § 80 JGG BT-Drucks. 16/3640 S. 54; zu den Voraussetzungen der Anschlussbefugnis allgemein BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 126/11, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21

    Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage: …

    Denn der Nebenklage kommt aus Sicht des Gesetzgebers kein legitimes Interesse an der Höhe der den Angeklagten treffenden Strafe zu (…vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 15;… Senge, aaO, S. 661; vgl. auch BGH…, Urteil vom 30. Juli 2015 - 4 StR 561/14, juris Rn. 18), nachdem durch das Opferschutzgesetz die frühere Vorstellung von der im Nebenklageverfahren "doppelt besetzten Anklagerolle" aufgegeben wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 214/20, BGHSt 65, 145, 148 mwN).
  • BGH, 31.07.2024 - 4 StR 110/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Deren Berechtigung zum Anschluss, die der Senat nachzuprüfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 214/20 Rn. 4 mwN), bestand schon deshalb, weil die Tat unter anderem als gefährliche Körperverletzung angeklagt war (§ 395 Abs. 1 Nr. 3 StPO).
  • BayObLG, 22.10.2021 - 206 StRR 271/21

    Beschränktes Anfechtungsrecht des Nebenklägers bei Vollrausch

    Rn. 11 2. Die Berechtigung zum Anschluss und diejenige zur Einlegung von Rechtsmitteln sind jedoch getrennt zu betrachten, so dass einerseits ein Nebenkläger zuzulassen, andererseits seine Revision aber als unzulässig zu verwerfen sein kann (BGH, Beschluss v. 1. September 2020, 3 StR 214/20, BGHSt 65, 145 = NJW 2020, 3398 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5196
BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20 (https://dejure.org/2021,5196)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - 3 StR 214/20 (https://dejure.org/2021,5196)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 3 StR 214/20 (https://dejure.org/2021,5196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 400 StPO
    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nebenklage: Rechtsmittelbefugnis - Anordnung der Unterbringung wird erstrebt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Ist der Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers grundsätzlich eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17; Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182).
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Eine Auslagenerstattung zwischen dem Angeklagten und den Nebenklägern findet nicht statt, da beide Rechtsmittel erfolglos geblieben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Denn die Feststellung etwaiger Verfahrensfehler kann nur im Umfang der zulässigen Nebenklage erfolgen, da § 400 StPO anderenfalls durch die Erhebung von Verfahrensrügen umgangen werden könnte, zumal dem Nebenkläger in der Hauptverhandlung das Recht zur Stellung von Beweisanträgen uneingeschränkt auch dann zusteht, wenn ihm insoweit die Rechtsmittelbefugnis fehlt (vgl. § 397 Abs. 1 S. 3 StPO; Senat, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10).'.
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Etwas anderes ergibt sich weder aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. September 2020 noch aus der darin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95.
  • BGH, 13.10.2006 - 2 StR 362/06

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Rechtsmittelziel der Verhängung einer …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Eine Revision, die die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - neben einer Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe - anstrebt, verfolgt das - unzulässige - Ziel der Verhängung einer weiteren Rechtsfolge (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 362/06).
  • BGH, 09.12.2008 - 3 StR 514/08

    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlende Angabe eines zulässigen …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Ist der Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers grundsätzlich eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17; Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182).
  • BGH, 27.02.2018 - 4 StR 489/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Ist der Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers grundsätzlich eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17; Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182).
  • BGH, 03.02.2026 - 3 StR 589/25

    Verwerfung der Revisionen der Nebenkläger hinsichtlich Verhängung einer weiteren …

    Ist der Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers grundsätzlich eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - 3 StR 214/20, BeckRS 2021, 4452; vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19 und vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182).

    Eine Revision eines Nebenklägers, die die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - neben einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe - anstrebt, verfolgt das - unzulässige - Ziel der Verhängung einer weiteren Rechtsfolge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - 3 StR 214/20, BeckRS 2021, 4452; […] vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 362/06, NStZ 2007, 166).

    Rn. 2 Dem schließt sich der Senat an (zur Unbehelflichkeit der Verfahrensrüge vgl. ergänzend BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 StR 214/20, juris Rn. 1 f.).

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