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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23984
BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22 (https://dejure.org/2022,23984)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2022 - 3 StR 217/22 (https://dejure.org/2022,23984)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22 (https://dejure.org/2022,23984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 46 StGB; § 73c StGB
    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (mittlere Gefährlichkeit von Amphetamin); Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Tatbeteiligter; Kennzeichnung im Urteilstenor)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hinsichtlich der Haftung als Gesamtschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hinsichtlich der Haftung als Gesamtschuldner

  • rechtsportal.de

    Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hinsichtlich der Haftung als Gesamtschuldner

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 586/17

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht …

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22
    Mit Blick auf das Stufenverhältnis von sogenannten harten Drogen wie Heroin oder Kokain über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sogenannten weichen Drogen wie Cannabis ist es verfehlt, dem Umstand, dass es sich bei Amphetamin nicht um eine weiche Droge handelt, strafschärfendes Gewicht beizumessen (s. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21

    Einziehung (Erlangen des Tatertrags bei mehreren Tatbeteiligten: faktische oder …

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22
    Der Angeklagte hatte gleichsam als Hintermann die tatsächliche Verfügungsgewalt über die gesamten abgeholten Beträge, da die Überbringerin ihr Entgelt lediglich entsprechend seinen Vorgaben einbehielt, er mithin auch über diesen Anteil "verfügte" und sie im Übrigen lediglich auf seine Anweisungen handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21, wistra 2022, 246 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20

    Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer …

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22
    Die sich daraus ergebende gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten ist in der Entscheidungsformel zu kennzeichnen, um eine doppelte Inanspruchnahme zu vermeiden; der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldnerin bedarf es nicht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 14.04.2026 - 3 StR 556/25
    Rn. 29 c) Zu den Taten des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in den Fällen II. 10, II. 16 bis II. 18 der Urteilsgründe ergeben die Feststellungen noch hinreichend, dass, ungeachtet der jeweiligen Gutschrift der ertrogenen Beträge zunächst auf dem Konto des mitangeklagten Gehilfen, mit Blick auf dessen Stellung als bloßem weisungsabhängigen Förderer der Taten der Angeklagte - gleichsam als Hintermann neben seinem Mittäter - die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Taterträge schon mit der Gutschrift gewann und mittels verlässlich befolgter Direktiven zeitnah ausübte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2023 - 1 StR 92/23, juris Rn. 5; vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22, juris Rn. 8).
  • BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte); Geldwäsche …

    Insbesondere scheidet " A. ', wenngleich er die faktische Verfügungsgewalt über die 3.000 EUR innehatte (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22, juris Rn. 8), als Tatbeteiligter aus, weil er mit Blick auf seine Machtstellung und weitreichenden Weisungsbefugnisse gegenüber dem Angeklagten (UA Bl. 30 ff.) hinsichtlich der Vortat nicht bloß Gehilfe, sondern Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) und damit kein "anderer' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB war; er kann daher auch nicht Anstifter zur Hehlerei sein (vgl. Senat, StraFo 2005, 214 (215);… MüKoStGB/Maier, 4. Aufl. 2021, § 259 Rn. 58 f.;… Schönke/Schröder/Hecker, 30. Aufl. 2019, StGB § 259 Rn. 49 f.;… Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 259 Rn. 30).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht …

    Indes besteht insoweit ein für die Strafzumessung maßgebliches Stufenverhältnis, das von sog. harten Drogen, wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sog. weichen Drogen, wie Cannabis reicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22, juris Rn. 5;… vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris Rn. 5; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 mwN;… vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, juris Rn. 20).
  • BGH, 09.08.2023 - 3 StR 1/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer …

    Die sich daraus ergebende gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten ist in der Entscheidungsformel zu kennzeichnen, um eine doppelte Inanspruchnahme zu vermeiden; der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldnerin bedarf es nicht (Senat, Beschl. v. 10. August 2022 - 3 StR 217/22, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 29.04.2026 - 3 StR 84/26

    Gefährdungspotential des Betäubungsmittels "Amphetamin" als Droge i.R.d. …

    Mit Blick auf das Stufenverhältnis von sogenannten harten Drogen wie Heroin oder Kokain über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sogenannten weichen Drogen ist es verfehlt, dem Umstand, dass es sich bei Amphetamin nicht um eine weiche Droge handelt, strafschärfendes Gewicht beizumessen (s. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22, juris Rn. 5 mwN; vom 8. Januar 2026 - 6 StR 529/25, juris).
  • BGH, 14.04.2026 - 6 StR 55/26
    Rn. 5 b) Überdies war aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts niedergelegten Gründen die durch die Urteilsfeststellungen belegte gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten in der Entscheidungsformel zu kennzeichnen, um eine doppelte Inanspruchnahme zu vermeiden; der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den …

    Dies hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, weil es sich hierbei - mit Blick auf das Stufenverhältnis von sogenannten harten Drogen wie Heroin und Kokain über Amphetamin - um ein Betäubungsmittel von lediglich "mittlerer Gefährlichkeit" handelt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2018 - 1 StR 323/18; vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22).
  • BGH, 19.09.2023 - 6 StR 295/23

    Strafzumessung (Stufenverhältnis von sogenannten harten Drogen, Amphetamin; …

    Mit Blick auf das Stufenverhältnis von sogenannten harten Drogen wie Heroin oder Kokain über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sogenannten weichen Drogen wie Cannabis ist es verfehlt, dem Umstand, dass es sich bei Amphetamin nicht um eine weiche Droge handelt, strafschärfendes Gewicht beizumessen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22).
  • BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23

    Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil (keine Wiedergabe der …

    Auf Weisung des Angeklagten, der als Bandenmitglied und Mittäter den Mitangeklagten L. bei Bezug der 12 Kilogramm Marihuana auf Kommission anleitete, verbrachten die nichtrevidierenden Mitangeklagten E. und N. das aus den Weiterveräußerungen vereinnahmte Bargeld in Höhe von 62.400 EUR von Oberbayern zum Lieferanten S. nach B. Sie befolgten wie auch im nachfolgenden Fall strikt die Order des Angeklagten; darin äußert sich seine Verfügungsgewalt, die die Einziehung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2023 - 3 StR 217/22 Rn. 8 …und vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 6-9; eine Verfügungsgewalt des ortsabwesenden Zwischenhehlers, dessen Anweisungen in einer abgekürzten Lieferung gleichwohl umgesetzt werden, nicht erörternd: BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2022 - 1 StR 19/22 Rn. 8).
  • BGH, 10.10.2024 - 2 StR 297/23

    Beweiswürdigung (Betäubungsmitteldelikte); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

    Indes ist es nicht erforderlich, die weiteren Gesamtschuldner in der Urteilsformel namentlich aufzuführen; vielmehr reicht es aus, dass darin die gesamtschuldnerische Haftung als solche zum Ausdruck kommt (vgl. BGH…, Urteil vom 23. März 2023 - 3 StR 363/22, juris Rn. 21 (in NStZ-RR 2023, 169 nicht mit abgedruckt)); Beschluss vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22, juris Rn. 8).".
  • BGH, 30.09.2025 - 1 StR 270/25

    Erlangung eines Vermögenswertes aus der Tat; Aufhebung des Urteils in dem …

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