Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ein im Revisionsverfahren erlassenes Urteil - Weiterleitung eines Wiederaufnahmeantrags an das zuständige Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 242/80
- BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80
- BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85
Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit - …
Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80
Wie der Generalbundesanwalt in seinem Antrag vom 6. November 1995 zutreffend ausgeführt hat, entscheidet über Wiederaufnahmeanträge gegen ein im Revisionsverfahren erlassenes Urteil gemäß § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG i.V.m. § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (vgl. auch BGH, Beschluß vom 21. April 1978 - 2 StR 229/76; BGH GA 1985, 419). - BGH, 21.04.1978 - 2 StR 229/76
Zuständigkeit des Bundegerichtshof für Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren …
Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80
Wie der Generalbundesanwalt in seinem Antrag vom 6. November 1995 zutreffend ausgeführt hat, entscheidet über Wiederaufnahmeanträge gegen ein im Revisionsverfahren erlassenes Urteil gemäß § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG i.V.m. § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (vgl. auch BGH, Beschluß vom 21. April 1978 - 2 StR 229/76;… BGH GA 1985, 419).
- BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76 Deshalb ist der Antrag des Verurteilten, der beim Senat eingereicht werden durfte, dem zuständigen Gericht zuzuleiten (§ 367 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 1996 - 1 StR 105/72 - sowie BGHR StPO § 367 Zuständigkeit 1).
- BGH, 21.09.2024 - AnwSt (B) 4/21
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter als unzulässig wegen …
Rn. 10 Über Wiederaufnahmeanträge gegen eine im Revisionsverfahren ergangene Entscheidung hat gemäß § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i.V.m. § 140a Abs. 1 Satz 2 GVG, § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz zu befinden, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1996 - 3 StR 242/80, juris Rn. 2 …und vom 12. September 2013 - 4 StR 220/13, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 21.09.2024 - AnwSt (B) 3/21
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter als unzulässig wegen …
Rn. 10 Über Wiederaufnahmeanträge gegen eine im Revisionsverfahren ergangene Entscheidung hat gemäß § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i.V.m. § 140a Abs. 1 Satz 2 GVG, § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz zu befinden, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1996 - 3 StR 242/80, juris Rn. 2 …und vom 12. September 2013 - 4 StR 220/13, juris Rn. 3 mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Betruges - Aussetzung einer Strafe zur Bewährung - Vernehmung von Zeugen wegen der Pflicht zur Wahrheitsforschung - Vermögensvorteil aufgrund eines gesparten Nutzungsentgelts
- rechtsportal.de
StGB § 263, § 266; StPO § 244 Abs. 2
Betrug und Untreue: Abführungen von Leistungen durch einen Hochschullehrer an das ihn beschäftigende Land
Verfahrensgang
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 242/80
- BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80
- BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75
Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …
Auszug aus BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80
Daß nicht jede Mühewaltung als rechtlich zu berücksichtigender Schaden zu bewerten ist, ist auch sonst, so bei der Frage, ob die durch eine Straftat verursachten außergerichtlichen Bearbeitungskosten als erstattungsfähig im Sinne des § 249 BGB anzusehen sind (vgl. BGHZ 66, 112 [BGH 09.03.1976 - VI ZR 98/75]; BGH NJW 1980, 119), anerkannt. - BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
Auszug aus BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80
Daß nicht jede Mühewaltung als rechtlich zu berücksichtigender Schaden zu bewerten ist, ist auch sonst, so bei der Frage, ob die durch eine Straftat verursachten außergerichtlichen Bearbeitungskosten als erstattungsfähig im Sinne des § 249 BGB anzusehen sind (vgl. BGHZ 66, 112 [BGH 09.03.1976 - VI ZR 98/75]; BGH NJW 1980, 119), anerkannt. - BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …
Auszug aus BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80
Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 626; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80). - BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der …
Auszug aus BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80
Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 626; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80). - BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in …
Auszug aus BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80
Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 626; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
- BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit …
Dem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen zum selben Beweisthema nochmals zu vernehmen, braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht, die das im Einzelfalle gebieten kann - nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; BGH bei Holtz MDR 1978, 625 f; BGH, Urteile vom 2. Juli 1980 - 3 StR 201/80 - und 3. November 1980 - 3 StR 242/80 - Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 53).
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| BGH, 22.10.1980 - 3 StR 242/80 |
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- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 242/80
- BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80
- BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80
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