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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2019 - 3 StR 35/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14090
BGH, 16.04.2019 - 3 StR 35/19 (https://dejure.org/2019,14090)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2019 - 3 StR 35/19 (https://dejure.org/2019,14090)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2019 - 3 StR 35/19 (https://dejure.org/2019,14090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 239a StGB
    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; finaler und zeitlicher Zusammenhang mit der beabsichtigten Erpressung)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 25, 239 a, 242, 253, 255, 259 StGB
    Fortdauerndes Sichbemächtigen auch bei räumlicher Trennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 212
  • StV 2020, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer …

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - 3 StR 35/19
    Deren finaler und zeitlicher Zusammenhang mit der beabsichtigten Erpressung setzt voraus, dass aus Sicht des Täters dem Opfer noch während der Zwangslage die erstrebte Vermögensverfügung abgenötigt werden soll, wohingegen der Tatbestand des § 239a Abs. 1 StGB nicht verwirklicht ist, wenn das Opfer die erzwungene Handlung erst nach der Freilassung vornehmen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109, 110; vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372;… MüKoStGB/Renzikowski aaO, Rn. 44 f. mwN).
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und …

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - 3 StR 35/19
    Eine Bemächtigungslage entsteht, wenn der Täter die physische Herrschaft über das Opfer erlangt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 5;… vom 22. August 1996 - 5 StR 263/96, BGHR StGB § 239b Ausnutzen 1;… MüKoStGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 239a Rn. 31).
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 334/07

    Abgrenzung von erpresserischem Menschenraub und räuberischer Erpressung nach der …

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - 3 StR 35/19
    Deren finaler und zeitlicher Zusammenhang mit der beabsichtigten Erpressung setzt voraus, dass aus Sicht des Täters dem Opfer noch während der Zwangslage die erstrebte Vermögensverfügung abgenötigt werden soll, wohingegen der Tatbestand des § 239a Abs. 1 StGB nicht verwirklicht ist, wenn das Opfer die erzwungene Handlung erst nach der Freilassung vornehmen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109, 110; vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372;… MüKoStGB/Renzikowski aaO, Rn. 44 f. mwN).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 263/96

    Ausnutzungstatbestand der Geiselnahme erfordert eine Ausnutzungsabsicht - …

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - 3 StR 35/19
    Eine Bemächtigungslage entsteht, wenn der Täter die physische Herrschaft über das Opfer erlangt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vom 22. August 1996 - 5 StR 263/96, BGHR StGB § 239b Ausnutzen 1;… MüKoStGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 239a Rn. 31).
  • BGH, 20.04.2021 - 1 StR 286/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Eine tatplangemäße Schaffung und Ausnutzung einer Bemächtigungslage durch die mittäterschaftlich verbundenen Angeklagten im Sinne des § 239a Abs. 1 StGB (vgl. zu den Anforderungen, insbesondere im Zweipersonenverhältnis: BGH, Beschlüsse vom 16. April 2019 - 3 StR 35/19 …und vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15 Rn. 3, jeweils mwN;… Urteile vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 10;… vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11 Rn. 10 …und vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06 Rn. 8 ff., jeweils mwN;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239a StGB Rn. 7a mwN;… Schluckebier in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 5. Aufl., § 239a Rn. 10 mwN) liegen damit nah.
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