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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2001 - 3 StR 407/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3405
BGH, 14.11.2001 - 3 StR 407/01 (https://dejure.org/2001,3405)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2001 - 3 StR 407/01 (https://dejure.org/2001,3405)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2001 - 3 StR 407/01 (https://dejure.org/2001,3405)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 15 StGB
    Vergewaltigung; Vorsatz (Mitsichführen eines gefährlichen Werkzeuges; sachgedankliches Mitbewusstsein)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StV 2002, 191
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer; …

    Rn. 38 Dies gilt in vergleichbarer Weise für Taschenmesser mit einer längeren Klinge (zuletzt jeweils offen gelassen, weil nicht entscheidungserheblich in BGH StV 2002, 191 für § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB; NStZ-RR 2003, 12; 2005, 340).
  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende …

    Ob dies grundsätzlich ungeachtet der Größe und der eigentlichen Bestimmung als Gebrauchsgegenstand eines solchen Messers auch für Taschenmesser in der Art von Schweizer Offiziersmessern gilt (vgl. BGHSt 43, 266, 268 zu § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; vgl. auch BayObLGSt 2000, 38, 39; OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) oder ob es im Hinblick darauf, dass sich das Mitsichführen eines solchen Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens als sozialadäquates Verhalten darstellt, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs des gefährlichen Werkzeuges im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB bedarf (vgl. OLG Braunschweig NJW 2002, 1735; OLG Frankfurt StV 2002, 145; für (kleinere) Taschenmesser ausdrücklich offen gelassen in BGH StV 2002, 191, NStZ-RR 2003, 12;… zu den hierzu vertretenen Lösungsansätzen vgl. Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 244 Rdn. 8 ff.), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs"; …

    Rn. 13 Eine Verurteilung des Angeklagten nach dieser Vorschrift könnte - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - nur dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte das Taschenmesser bewußt gebrauchsbereit bei sich hatte (…vgl. BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 2; BGH NStZ-RR 1997, 50, 51; StV 2002, 191; BayObLGSt 1999, 46, 48;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 6).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als …

    Da das Mitführen eines Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ein sozialadäquates Verhalten darstellt, wird teilweise eine einschränkende Auslegung des Begriffes des gefährlichen Werkzeugs zumindest für derartige Gegenstände gefordert (für Taschenmesser offen gelassen in BGH NStZ-RR 2005, 340 zu § 252 StGB; BGH NStZ-RR 2003, 12 = StV 2003, 27; StV 2002, 191 zu § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB), zumal da die im Gesetzgebungsverfahren erhoffte Einschränkung durch die Übernahme der Definition des gefährlichen Werkzeugs aus § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (früher § 223a Abs. 1 Nr. 2 StGB) für § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB nicht taugt, weil das Bereithalten gerade keine konkrete Verwendung voraussetzt (vgl. Schlothauer/ Sättele, StV 1998, 506, 509; Erb, JR 2001, 206; Kindhäuser/ Wallau, StV 2001, 18; Krüger, Jura 2002, 766, 767).
  • BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20

    Schwere Vergewaltigung (Bei-Sich-Führen einer Waffe oder eines anderen …

    Von dem Erfordernis eines aktuellen Bewusstseins sind dabei insoweit Abstriche vorzunehmen, als sich der Täter im Zeitpunkt der Tat nicht sämtlicher Tatumstände im Sinne eines "Daran-Denkens' bewusst sein muss (vgl. (bereits zu § 177 Abs. 3 Nr. 1 aF) BGH, Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 407/01 mwN).
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 535/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Fehlen der Unrechtseinsicht …

    b) Im Fall II.5 der Urteilsgründe ist weder festgestellt noch tragfähig belegt, dass der Beschuldigte das nicht näher beschriebene "Schweizertaschenmesser' bei dem von ihm begangenen Diebstahl von Waren aus einem Lebensmittelmarkt bewusst gebrauchsbereit (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05, NStZ-RR 2005, 340; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 407/01, StV 2002, 191) mit sich führte und damit vorsätzlich im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB handelte.
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