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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1959 - 3 StR 41/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,654
BGH, 28.01.1959 - 3 StR 41/58 (https://dejure.org/1959,654)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1959 - 3 StR 41/58 (https://dejure.org/1959,654)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1959 - 3 StR 41/58 (https://dejure.org/1959,654)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 364
  • NJW 1959, 635
  • MDR 1959, 403
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Disziplinarverfahren; Bundespolizei; Entfernung; Berufung; Aussetzung; …

    Denn eine Verunglimpfung erfordert eine besonders schwere Kränkung, also eine nach Form, Inhalt, Begleitumständen oder Beweggrund erhebliche Ehrenkränkung (…vgl. Zaczyk, in: Kindhäuser/Neumann/Päffgen, StGB, 5. Aufl., § 189 Rn. 4;… Regge/Pegel, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl., § 189 Rn. 20;… Eisele/Schittenhelm, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 189 Rn. 2;… Schneider, in: Dölling/Duttge/König/Rössner, StrafR, 4. Auf., StGB § 189 Rn. 6; s. auch BGH, Urteil vom 28. Januar 1959 - 3 StR 41/58 - juris Rn. 4).
  • BGH, 01.12.1961 - 3 StR 38/61

    Verunglimpfung des Bundespräsidenten - Begriff des Verunglimpfens - …

    Verunglimpfen ist eine nach Form, Inhalt, Begleitumständen oder Beweggrund erheblichere Ehrenkränkung, so dass geringere, unwesentliche Entgleisungen hier außer Betracht bleiben (BGHSt 12, 364).

    Zusammengenommen enthalten die festgestellten Äusserungen des Angeklagten daher eine Herabsetzung der Persönlichkeit und insbesondere des Charakters des Bundespräsidenten, die über den "Rahmen der im politischen Raum zulässigen Kritik", von welchem das Landgericht spricht, weit hinausgeht und keine nur geringere, unwesentliche Entgleisung (BGHSt 12, 364) mehr ist.

  • BGH, 16.11.1959 - 3 StR 45/59

    Auslegung des Merkmals "Verunglimpfung" in §§ 96, 97 Strafgesetzbuch (StGB) - …

    Der Begriff der Verunglimpfung (§§ 95, 96, 97, 189 StGB) umfaßt alles, was das Strafgesetzbuch als Beleidigung im Sinne der §§ 185, 186, 187 begreift, jedoch nur nach Form, Inhalt, den Begleitumständen oder dem Beweggrund erheblichere Ehrenkränkungen (BGHSt 12, 364).

    Es trifft aber nicht zu, dass bei der vom Landgericht so bezeichneten "einfachen" Beleidigung nach § 185 StGB stets "besonders häßliche Begleitumstände" hinzukommen müßten, um sie zu einer Verunglimpfung zu machen (vgl. BGHSt 12, 366 [BGH 28.01.1959 - 3 StR 41/58]).

  • VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06

    Verbot von Demonstrationen türkischer Nationalisten vorläufig aufgehoben

    Tathandlung des § 189 StGB ist ein "Verunglimpfen", was bedeutet, dass jemand "in Ansehen, Ehre, gutem Ruf" herabgesetzt wird; der Ausdruck umfasst all das, was strafrechtlich als Beleidigung im Sinne der §§ 185, 186 und 187 StGB anzusehen ist, dabei jedoch nur eine "nach Form, Inhalt, den Begleitumständen oder dem Beweggrund erhebliche Ehrenkrankung" (BGHSt 12, 364, 365 f.).
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung …

    b) War demnach in dem Termin vom 17« September 1963 die Beklagte weder erschienen noch vertreten, so ist weiter zu prüfen, ob die Säumnis durch einen unabwendbaren Zufall im Sinne des § 337 ZPO eingetreten ist«, Für eine derartige Annahme reichen die Ausführungen der Beklagten, die sie in ihrem am 20«, September 1963 beim Arbeitsgericht eingegangenen Schriftsatz gemacht hat, nicht aus, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführto Der Inhaber der Beklagten hätte allen Anlaß gehabt, vor Antritt seiner Geschäftsreise Vorsorge dafür zu treffen, daß eine weitere Terminsversäumung nicht mehr eintreten würde«, Nach seinem eigenen Vorbringen hatte er aber in dieser Hinsicht nichts unternommen" Nach verbreiteter Auffassung in Rechtslehre und Rechtsprechung soll ein unabwendbarer Zufall aber auch dann vorliegen, ja ein Pall der Säumnis überhaupt nicht gegeben sein, wenn ein Rechtsanwalt gegen die andere Partei, die gleichfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, entgegen dem Anwaltsbrauch (Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs vom 11«, Mai 1957, § 16 Nr. 2) Versäumnisurteil nimmt (Stein-Jonas, vor § 330 Anm. Ill 1; Wieczorek, § 513 Anm. B III b 1; LG München JW 29, 154; LG Hannover, JV 30T 3366; LG Köln, MdR 52, 496; LAG Düsseldorf (Köln) NJW 62, 565; OLG Frankfurt/M. NJW 59, 635; LG Braunschweig, Nds. Rpfl.
  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften - …

    Ob diese Wendungen durchweg verunglimpfend im Rechtssinne (BGHSt 12, 364) sind, mag dahinstehen.
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 532/61

    Franz Karg von Bebenburg

    Unter Verunglimpfen versteht das Strafgesetzbuch, soweit es Personen oder das Andenken verstorbener Personen betrifft (s. §§ 95, 97, 189 StGB) jede erhebliche Ehrenkränkung, mag sie unter § 185 oder unter die §§ 186, 187 StGB fallen, so daß nur geringere, unwesentliche Entgleisungen außer Betracht bleiben (BGHSt 12, 364, 366 [BGH 28.01.1959 - 3 StR 41/58] mit Nachweisen).
  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 14/62

    Verunglimpfungen der Bundesregierung und des Bundesministers für Verteidigung …

    Der recht umfangreiche Artikel des Angeklagten enthält, gleichgültig von welcher politischen Haltung er getragen sein mag, nur stellenweise Angriffe gegen Personen oder Staatsorgane, die für die Prüfung in Betracht kommen, ob sie, und für wen, beleidigend sind, oder ob sie nach Form, Inhalt, Begleitumständen oder Beweggründen als so erheblich angesehen werden können, dass sie sogar verunglimpfend und das Ansehen des Staates gefährdend sind (BGHSt 12, 364, 366 [BGH 28.01.1959 - 3 StR 41/58]; 16, 339) [BGH 01.12.1961 - 3 StR 38/61].
  • BGH, 02.08.1966 - 3 StR 10/66

    Mittäterschaftliche Beteiligung an der Herstellung und Verbreitung eines …

    Es übersieht auch nicht, daß unter Verunglimpfung nur eine nach Form, Inhalt, Begleitumständen oder Beweggrund erheblichere Ehrenkränkung zu verstehen ist (BGHSt 12, 364).
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