Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 136a StPO; § 46 Abs. 2 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 344 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (überzogene Strafmilderung; Verfahrensabsprachen); fair trial (Drohung mit nicht schuldangemessener Strafe; Verwertungsverbot hinsichtlich des betroffenen Geständnisses); Geständnis (strafmildernde Wirkung); ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 136 a Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 261; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Revision wegen eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten; Verwertung eines Geständnisses; Veranlassung eines Geständnisses durch die Staatsanwaltschaft
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 136a Abs. 1
Ankündigung von Strafanträgen durch den Staatsanwalt als unzulässiges Versprechen eines Vorteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 393
- StV 2005, 201
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04
Ohne eine - dem Revisionsgericht verwehrte - Rekonstruktion der Beweisaufnahme kann somit der Nachweis nicht geführt werden, daß die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht auf die in der Beweiswürdigung geschilderte Weise aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnen wurden (vgl. BGH NStZ 2001, 425;… Meyer-Goßner, aaO § 261 Rdn. 38 a). - BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters: …
Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04
Denn ein so gravierender Unterschied in den Schlußanträgen wäre mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und als unzulässiges Druckmittel zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03).
- BGH, 14.08.2007 - 3 StR 266/07
Besorgnis der Befangenheit (Strafobergrenze; Sanktionsschere; Drohung; verbotene …
Der Unterschied zwischen den vorliegend genannten Strafgrenzen ist mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und deshalb als unzulässiges Druckmittel ("Sanktionsschere") zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. NStZ 2004, 577; BGHR StPO § 136 a I Zwang 7). - BGH, 10.06.2021 - 5 StR 377/20
Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen …
Weder stellt der durch die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Geständnisses und einer Aufklärungshilfe im Sinne des § 46b StGB angekündigte Strafantrag (zwei Jahre und neun Monate bis drei Jahre und drei Monate) das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (§ 136a Abs. 1 Satz 3 2. Alt. StPO) dar, noch handelt es sich bei dem für den Fall des Schweigens und ohne den mit einer Strafrahmenverschiebung verbundenen vertypten Milderungsgrund des § 46b StGB in Aussicht gestellten Strafantrag (fünf Jahre und sechs Monate bis sechs Jahre und sechs Monate) um eine mit den Grundsätzen eines fairen Strafverfahrens nicht zu vereinbarende Androhung einer die Schuldangemessenheit übersteigenden Strafe (vgl. zu einem anderen Sachverhalt BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04, NStZ 2005, 393). - OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit …
Das ist zunächst in Fällen anzunehmen, in denen das Gericht gegen das Verbot des § 136 a Abs. 1 S. 3 StPO verstößt, indem es ausdrücklich oder konkludent mit strafverfahrensrechtlich unzulässigen oder willkürlichen Maßnahmen droht oder gesetzlich nicht vorgesehene Vorteile verspricht (vgl. zur Ankündigung überhöhter oder nicht gerechtfertigt milder Schlussanträge durch die Staatsanwaltschaft BGH NStZ 2005, 393).Auch andere Entscheidungen haben beanstandet, wenn vom Gericht ernsthaft aufgezeigte Strafgrenzen soweit auseinander fallen, dass die Willensfreiheit eines Angeklagten ungebührlich beeinträchtigt wird und das Aufzeigen einer nicht zu rechtfertigenden Sanktionsschere oder die Androhung einer überhöhten Strafe als unzulässige Druckmittel zur Erwirkung eines Geständnisses bewertet (BGH NStZ 2005, 393; BGH bei Becker, NStZ-RR 2005, 257, 258).
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich; …
- BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
Recht auf ein faires Verfahren; Herbeiführung eines Geständnisses …
Rn. 4 3. Mit Beschluss vom 12. Januar 2005 hat der Senat (vgl. StV 2005, 201) die Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. - BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen …
Soweit die Revision beanstandet, die Strafkammer habe in gesetzeswidriger Weise Druck auf den Angeklagten ausgeübt, weil die Differenz zwischen der im Falle eines Geständnisses und der nach streitiger Beweisaufnahme zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig groß gewesen sei, kann der Senat jedenfalls ein Beruhen des Aussageverhaltens des Angeklagten auf einer unzulässig weiten "Sanktionsschere' (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. August 2007 - 3 StR 266/07, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 8; vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 7 und vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03, wistra 2004, 424) ausschließen. - BVerfG, 19.10.2005 - 2 BvR 449/05
Einstweilige Anordnung
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04 -,. - LG Saarbrücken, 13.11.2008 - 2 Qs 53/08
Blutentnahme - Verwertungsverbote
- LG Landau/Pfalz, 28.08.2007 - 7606 Js 10865/07
Strafverfahren: Wiederaufnahmeantrag wegen angeblicher Nötigung zu einem …
Die Antragstellerin behauptet in diesem Zusammenhang letztlich verbotene Vernehmungsmethoden oder eine rechtsstaatswidrige Verfahrensweise des Gerichts und damit Verfahrensverstöße, die die Antragstellerin im Revisionsverfahren hätte geltend machen müssen (vgl. hierzu die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2005; NStZ 2005, 393 zur Unverwertbarkeit eines mittels Druck erwirkten Geständnisses).
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Rechtsprechung
| BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 46 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Recht auf ein faires Verfahren; Herbeiführung eines Geständnisses (Sanktionsschere); Strafzumessung; Freibeweis; dienstliche Erklärungen; Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils; Androhung einer die Schuldangemessenheit übersteigenden Strafe; Geständnis ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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StPO § 136 a; ; StPO § 136 a Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Rügevorbringen hinsichtlich einer Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens im Zusammenhang mit einer Verfahrensabsprache; Erfüllung der Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die Annahme einer ...
- Owlit
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters: …
Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
Denn ein so gravierender Unterschied in den Schlussanträgen wäre mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und als unzulässiges Druckmittel zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. BGH StV 2004, S. 470 f.).Sie hat - entgegen dem unwahren Vortrag der Revision - keine Straferwartungen für den Fall eines Geständnisses einerseits und eines weiteren Bestreitens der Tatvorwürfe andererseits geäußert, die als eine die Willensfreiheit des Angeklagten beeinträchtigendes Aufzeigen einer "Sanktionsschere" zur Erlangung eines Geständnisses anzusehen und nicht mehr mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses zu erklären wäre (vgl. BGHSt 43, 195, 204 ff.; BGH StV 2004 S. 470 f.).
- BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
Denn einer Kompensation steht hier in jedem Fall entgegen, dass die Verteidiger des Angeklagten sowohl im Revisionsverfahren als auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde wahrheitswidrig vorgetragen haben und deshalb der zusätzliche Zeitbedarf bis zum Abschluss des Verfahrens der Sphäre des Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. BVerfG, Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 = StV 2006, 73 ff.). - BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
Sie hat - entgegen dem unwahren Vortrag der Revision - keine Straferwartungen für den Fall eines Geständnisses einerseits und eines weiteren Bestreitens der Tatvorwürfe andererseits geäußert, die als eine die Willensfreiheit des Angeklagten beeinträchtigendes Aufzeigen einer "Sanktionsschere" zur Erlangung eines Geständnisses anzusehen und nicht mehr mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses zu erklären wäre (vgl. BGHSt 43, 195, 204 ff.; BGH StV 2004 S. 470 f.).
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …
Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
Rn. 27 Insofern kann dahin stehen, unter welchen Voraussetzungen die durch eine Urteilsaufhebung und die Notwendigkeit einer neuen Verhandlung eintretende Verzögerung des Verfahrensabschlusses die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung begründen kann (vgl. BGH, Urt. vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98). - BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich; …
Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
Rn. 15 8. Mit Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2005 (2 BvR 449/05 = StV 2006, 57 ff.), der auf die eingeholten Stellungnahmen nicht eingeht, hat das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Senats vom 12. Januar 2005 aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen. - BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04
Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (überzogene …
Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
Rn. 4 3. Mit Beschluss vom 12. Januar 2005 hat der Senat (vgl. StV 2005, 201) die Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
- BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Beginn der Hauptverhandlung bei …
Das ist auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falles mit der Verpflichtung des Staates, Strafverfahren innerhalb angemessener Zeit zu erledigen (vgl. nur BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 29 m.w.N.), nicht vereinbar.
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