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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15255
BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10 (https://dejure.org/2011,15255)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2011 - 3 StR 460/10 (https://dejure.org/2011,15255)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10 (https://dejure.org/2011,15255)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 7 StGB; § 9 StGB; § 29a BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tätigkeitsdelikt); örtliche Zuständigkeit (Handlungsort; Erfolgsort)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatortzuständigkeit bei Tätigkeitsdelikt; auf die Tatbestandsverwirklichung abzielende Handlungen der Haupttäter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 9 Abs 2 S 1 Alt 1 StGB, § 7 Abs 1 StPO
    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatortzuständigkeit bei Tätigkeitsdelikt; auf die Tatbestandsverwirklichung abzielende Handlungen der Haupttäter

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts begründet sich für den Nebentäter ebenso wie für den Haupttäter nach dem ermittelten Tatort der angeklagten Straftat; Anforderung an die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei möglicherweise unterschiedlichen Tatorten des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 7 Abs. 1; StPO § 9 Abs. 2 S. 1
    Anforderung an die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei möglicherweise unterschiedlichen Tatorten des Haupttäters und des Nebentäters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02

    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10
    Eine Tatortzuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf gemäß § 7 Abs. 1 StPO lässt sich entgegen der - vom Generalbundesanwalt geteilten - Auffassung der Strafkammer zwar nicht daraus herleiten, dass der Erfolg der Tat, zu der der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, im Bezirk des erkennenden Gerichts eingetreten ist (§ 9 Abs. 2 Satz 1 1. Var., Abs. 1 3. Var. StGB); denn das hier in Rede stehende Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist kein Erfolgssondern ein Tätigkeitsdelikt (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 77/02, NJW 2002, 3486).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 335/16

    Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem benachbarten Gericht durch Entscheidung …

    Er war erst weniger als zwei Jahre vor der Eröffnung des Hauptverfahrens (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts s. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, StraFo 2011, 271, 273; vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10, BGHR StGB § 9 Erfolg 3) in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden.
  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 139/11

    Verfahrensrüge zur fehlenden örtlichen Zuständigkeit; Handlungsort beim …

    Die Bestimmung des Handlungsorts beurteilt sich dabei nach der Tatsachengrundlage, wie sie sich im Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens darstellt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10 Rn. 24; vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10;… MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl., § 338 Rn. 31;… Wiedner in Graf, StPO, § 338 Rn. 80).
  • BGH, 24.10.2012 - 1 StR 485/12

    Versuchte Anstiftung zum Mord (Abgrenzung von der Vorbereitung); absoluter …

    Der Beschwerdeführer darf sich insbesondere nicht auf die Anklage beschränken, sondern muss alle für die Zuständigkeitsbestimmung relevanten Erkenntnisse des Ermittlungsverfahrens (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10) vortragen.

    Diese Umstände müssen nicht "geklärt" sein; vielmehr genügt es, wenn im Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung hinreichende Anhaltspunkte für die Zuständigkeit vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10).

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