Rechtsprechung
| BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 211 StGB; § 249 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Rechtsfehlerhafte Annahme niedriger Beweggründe (Erfordernis einer alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren einschließenden Gesamtwürdigung); finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub; Anforderungen an die ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mord: Annahme niedriger Beweggründe wegen des äußerst brutalen Tatgeschehens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 StGB
Mord: Annahme niedriger Beweggründe wegen des äußerst brutalen Tatgeschehens - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Feststellung der tatsächlichen Beweggründe für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit der Feststellung der tatsächlichen Beweggründe für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Gewaltorgie” - "Niedriger Beweggrund”?
Verfahrensgang
- LG Verden, 21.06.2012 - 3 KLs 1/12
- BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 470
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12
Beteiligung an einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung durch nicht …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Diese Feststellungen tragen den Schuldspruch (auch) wegen besonders schweren Raubes (§ 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB) nicht, da sich ihnen eine finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme nicht entnehmen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270 mwN).Allein der Umstand, dass die Wirkungen einer ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt andauern und der Täter dies zur Wegnahme ausnutzt, genügt indes für die Annahme eines Raubes nicht (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12 aaO).
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Zwar geht die Strafkammer im Ansatz zutreffend davon aus, dass die Beurteilung niedriger Beweggründe einer Gesamtwürdigung bedarf, die alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren einschließt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116, 127; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 692). - BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Die entsprechend §§ 301, 401 Abs. 3 Satz 1 StPO gebotene Nachprüfung auch zugunsten der Rechtsmittelgegner (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86, NStE Nr. 22 22 23 24 25 zu § 46 StGB; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512 f.) hat allein den bereits (oben unter II. 2.) aufgezeigten Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten J. ergeben.
- BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11
Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Zwar geht die Strafkammer im Ansatz zutreffend davon aus, dass die Beurteilung niedriger Beweggründe einer Gesamtwürdigung bedarf, die alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren einschließt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116, 127; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 692). - BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10
Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke; …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Wäre dies für die Tatmotivation maßgeblich gewesen, hätte es jedenfalls in die erforderliche Gesamtwürdigung einbezogen werden müssen, wenngleich je nach den weiteren Umständen auch Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe in Betracht kommen können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 4 StR 180/10, NStZ 2011, 35 mwN). - BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Die danach erforderliche Aufhebung der Schuldsprüche im Fall II. 3. wegen besonders schweren Raubes und im Fall II. 5. wegen gefährlicher Körperverletzung erstreckt sich auch auf die jeweils dazu in Tateinheit stehenden Delikte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325, 328 mwN). - BGH, 19.02.1997 - 3 StR 21/97
Mittäterschaft im Falle des einseitigen Einverständnisses mit der Tat eines …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Mittäterschaft setzt nämlich voraus, dass jeder Beteiligte im Sinne eines zumindest konkludent gefassten gemeinschaftlichen Willensentschlusses seine eigene Tätigkeit durch die Handlung des anderen ergänzen und auch diese sich zurechnen lassen will, dass somit alle im bewussten und gewollten Zusammenwirken handeln (BGH, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 3 StR 21/97, NStZ 1997, 336). - BGH, 22.10.1986 - 3 StR 377/86
Keine Verhängung einer Geldstrafe im Hinblick auf die Folgen der Tat - …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Die entsprechend §§ 301, 401 Abs. 3 Satz 1 StPO gebotene Nachprüfung auch zugunsten der Rechtsmittelgegner (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86, NStE Nr. 22 22 23 24 25 zu § 46 StGB; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512 f.) hat allein den bereits (oben unter II. 2.) aufgezeigten Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten J. ergeben.
- BGH, 11.06.2014 - 2 StR 117/14
Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)
Bedenklich sind, was entsprechend §§ 301, 401 Abs. 3 Satz 1 StPO zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 3 StR 496/12), die Ausführungen des Landgerichts zur Anwendung des § 21 StGB. - OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Ss 71/13
Gefährliche Körperverletzung: Voraussetzungen sukzessiver Mittäterschaft
Rn. 9 Eine gemeinschaftliche Begehungsweise im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass jeder Beteiligte im Sinne eines zumindest konkludent gefassten gemeinschaftlichen Willensentschlusses seine eigene Tätigkeit durch die Handlung des anderen ergänzen und diese sich zurechnen lassen will, dass somit alle im bewussten und gewollten Zusammenwirken handeln (vgl. BGH, Beschl. v. 21.02.2013 - 3 StR 496/12 - zitiert nach juris, RdNr. 17; BGH, Beschl. v. 19.02.1997 - 3 StR 21/97, NStZ 1997, 336;… Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 28. Auflage, § 224 RdNr. 11 m.w.N.). - BGH, 31.10.2023 - 3 StR 298/23
Verwerfung der Revision
Der Generalbundesanwalt hat hilfsweise darauf angetragen, die Revision als unbegründet zu verwerfen, so dass der Senat nach § 349 Abs. 2 StPO entscheiden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 3 StR 496/12, juris Rn. 24). - BGH, 10.02.2026 - 4 StR 579/25 Der Senat kann durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheiden, da die primär auf eine Revisionsverwerfung als unzulässig gemäß § 349 Abs. 1 StPO gerichtete Antragsschrift des Generalbundesanwalts für den Fall, dass der Senat die Revision für zulässig erachtet, auch einen Verwerfungsantrag nach § 349 Abs. 2 StPO enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 3 StR 496/12 Rn. 24; Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 593/12).
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