Rechtsprechung
| LG Siegen, 25.07.2011 - 3 T 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Strom, Gas, Energielieferung, Versorgungseinstellung, Zugangsgewährung, Zählerausbau, Duldung, Erledigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 19 StromGVV, § 19 GasGVV, § 275 Abs. 1 BGB, § 320 BGB, § 985 BGB, § 91 a ZPO, § 344 ZPO
Strom, Gas, Energielieferung, Versorgungseinstellung, Zugangsgewährung, Zählerausbau, Duldung, Erledigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für einen Anspruch des Energieversorgers gegen den Energieabnehmer auf Duldung der Versorgungseinstellung; Anforderungen an den Anspruch des Energieversorgers gegen den Energieabnehmer auf Zugangsgewährung zu den Messeinrichtungen; Berücksichtigung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für einen Anspruch des Energieversorgers gegen den Energieabnehmer auf Duldung der Versorgungseinstellung; Anforderungen an den Anspruch des Energieversorgers gegen den Energieabnehmer auf Zugangsgewährung zu den Messeinrichtungen; Berücksichtigung eines ...
Verfahrensgang
- LG Siegen, 25.07.2011 - 3 T 2/11
- AG Siegen, 08.11.2011 - 14 C 987/09
Wird zitiert von ... (5)
- AG Bad Segeberg, 27.02.2013 - 17 C 174/12
Energielieferungsvertrag: Klage eines Energieversorgers auf Duldung der …
Für eine Klage eines Energieversorgungsunternehmens auf Duldung der Versorgungsunterbrechung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromGVV besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn es zur Durchsetzung seines Duldungsanspruchs auf eine Mitwirkung des Kunden angewiesen ist, weil das Versorgungsunternehmen andernfalls bei einer Vollstreckung seines Anspruches auf Gewährung des Zuganges zu der Messeinrichtung für den Fall eines Widerstands des Schuldners nicht nach §§ 892, 887 ZPO verfahren könnte (entgegen LG Siegen, 25. Juli 2011, 3 T 2/11).Befindet sich die Messeinrichtung in Räumlichkeiten, zu denen der Kunde keinen Zutritt hat, ist dem Kunden die Erfüllung des Anspruchs auf Gewährung des Zutritts zu der Messeinrichtung gemäß § 275 Abs. 1 BGB (subjektiv) unmöglich (Anschluss LG Siegen, 25. Juli 2011, 3 T 2/11).
Ein solcher Anspruch steht vielmehr dem Versorgungsunternehmen gegen den Grundstückseigentümer gemäß § 985 BGB zu (Anschluss LG Siegen, 25. Juli 2011, 3 T 2/11).
Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass für eine klagweise Geltendmachung des Anspruchs auf Duldung der Versorgungsunterbrechung kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (so LG Siegen, Beschl. v. 25.07.2011 - 3 T 2/11, juris Rn. 6-8), vermag das erkennende Gericht dem nicht zu folgen.
Ein solcher Anspruch der Klägerin bestand nicht, weil der Beklagten die Erfüllung dieses Anspruches unmöglich i.S. des § 275 Abs. 1 BGB gewesen ist (s. hierzu LG Siegen, Beschl. v. 25.07.2011 - 3 T 2/11, juris Rn. 10, 12).
Ein solcher Anspruch steht vielmehr der Klägerin gegen den Grundstückseigentümer gemäß § 985 BGB zu (vgl. LG Siegen, Beschl. v. 25.07.2011 - 3 T 2/11, juris Rn. 13).
- OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12
Klagebefugnis des Stromliferanten und Gaslieferanten auf Duldung der …
Rn. 11 Nach einer Ansicht hat der Lieferant auch ein eigenes Zutrittsrecht (vgl. LG Siegen, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 3 T 2/11, juris Rn. 11 [Recht auf Zutritt nach § 241 Abs. 2 BGB]; Rottnauer, RdE 2008, 105, 110 f.). - AG Wiesbaden, 26.04.2013 - 93 C 850/13
Darlegungslast zur Begründung der Grundversorgung. Es besteht kein eigenes …
Rn. 16 d) Die Klägerin kann ihren Anspruch nicht auf § 241 II BGB stützen (LG Siegen , Beschluss vom 25. Juli 2011 - 3 T 2/11). - AG Bielefeld, 30.12.2016 - 406 C 148/13
Zahlungsanspruch von Kosten für Strom, Gas und Wasser aufgrund eines …
Rn. 93 Nach einer Ansicht hat der Lieferant ein eigenes Zutrittsrecht (vgl. LG Siegen, Beschluss vom 25.07.2011 - 3 T 2/11). - LG Dortmund, 25.10.2016 - 1 S 186/16 Rn. 52 Erstreckt sich der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB inhaltlich auch auf die Gestattung des Zugangs zum Stromzähler (vgl. LG Siegen, Beschl. v. 25.07.2011 - 3 T 2/11, Rn. 13, zitiert nach juris;… AG Bad Segeberg, Beschl. v. 27.02.2013 - 17 C 174/12, Rn. 27, zitiert nach juris), stand es der Klägerin als Eigentümerin des Stromzählers frei, diesen nach ihren wiederholten Aufforderungen an Beklagten und der damit einhergehenden konkludenten Kündigung eines etwaigen Leihvertrages herauszuverlangen.
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