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Weitere Entscheidung unten: LAG München, 04.06.2024

Rechtsprechung
   LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12633
LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23 (https://dejure.org/2024,12633)
LAG München, Entscheidung vom 29.02.2024 - 3 Ta 221/23 (https://dejure.org/2024,12633)
LAG München, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - 3 Ta 221/23 (https://dejure.org/2024,12633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 33; GewO § 109; ZPO § 278 Abs. 6; GKG § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 4
    Gegenstandswert und Vergleichsmehrwert im Kündigungsschutzverfahren

  • IWW

    Anlage 1 zum GKG, § 278 Abs. 6 ZPO, ... § 33 Abs. 3 S. 1 RVG, § 33 RVG, § 33 Abs. 1 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, § 40 GKG, Anlage 1 zum RVG, § 2 Abs. 2 RVG, Nr. 3101 RVG-VV, Nr. 1000 RVG-VV, Nr. 3104 RVG-VV, § 109 GewO, § 362 Abs. 1 BGB, Nr. 1000 VV RVG, Nr. 1003 VV RVG, § 15 Abs. 3 RVG, § 33 Abs. 9 RVG, Nr. 8614 KV GKG, § 78 S. 3 ArbGG, § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    RVG § 33 GewO § 109
    Gegenstandswert, Vergleich, Verschwiegenheitsverpflichtung, Zwischenzeugnis, Endzeugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 40
    Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts für das Verfahren und den Vergleich zur Berechnung der Anwaltsgebühren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (33)

  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss, …

    Auszug aus LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
    Rn. 9 Durch Beschluss vom 24.01.2024 wies die Beschwerdekammer auf die beabsichtigte Wertfestsetzung ohne Ansatz für die Verschwiegenheitsregelung hin, worauf der Klägerinvertreter mit Schriftsatz vom 07.02.2024 unter Hinweis auf den Beschluss der Beschwerdekammer vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Stellung nahm.

    Der deshalb bestehende Streit sei, ebenso wie im Verfahren 3 Ta 59/23, durch die Verschwiegenheitsregelung in Ziff. 6 des Vergleichs beigelegt worden.

    Rn. 13 Dies folgt aus dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 RVG, dem Willen des Gesetzgebers und dem Sinn und Zweck des in § 33 RVG geregelten Verfahrens der "Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren" (vgl. LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 39 ff.).

    Rn. 16 a) Die seit dem 01.06.2023 für Gegenstands- und Streitwertbeschwerden zuständige Kammer gibt die von ihr bisher vertretene Auffassung ausdrücklich auf, dass die Entscheidung des Erstgerichts vom Beschwerdegericht nur auf Ermessensfehler zu überprüfen ist und das Beschwerdegericht keine eigene hiervon unabhängige Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 50 f.).

    Rn. 17 b) Die Beschwerdekammer folgt im Interesse der bundesweiten Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Wertfestsetzung und damit verbunden im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit bei bestimmten typischen Fallkonstellationen den Vorschlägen der auf Ebene der Landesarbeitsgerichte eingerichteten Streitwertkommission, die im jeweils aktuellen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichte niedergelegt sind, derzeit in der Fassung vom 09.02.2018 (im Folgenden: Streitwertkatalog 2018, abgedruckt in NZA 2018, 497 ff.; ebenso LAG Nürnberg…, Beschluss vom 30.07.2014 - 4 Ta 83/14 - Rn. 18 …und Beschluss vom 29.07.2021 - 2 Ta 72/21 - Rn. 9; LAG Hessen…, Beschluss vom 04.12.2015 - 1 Ta 280/15 - Rn. 7 m.w.Nachw.; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 09.02.2016 - 5 Ta 264/15 - Rn. 4; LAG Hamburg…, Beschluss vom 20.5.2016 - 5 Ta 7/16 - Rn. 10; LAG Sachsen…, Beschluss vom 28.10.2013 - 4 Ta 172/13 (2) unter II. 1 der Gründe LAG Hamm Beschluss vom 26.10.2022 - 8 Ta 198/22 - Rn. 11; LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 52 f.).

    Rn. 19 Nach Auffassung der seit dem 01.06.2023 zuständigen Beschwerdekammer ist der vorliegende Weiterbeschäftigungsantrag nicht rechtshängig geworden und deshalb für die Wertfestsetzung nicht berücksichtigungsfähig (LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 61 ff.).

    Abzustellen ist auf die Umstände zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses (vgl. auch LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 66 f.).

    Der Sonderfall, dass mit der Regelung im Vergleich ein Streit zwischen den Parteien beigelegt wurde, der unabhängig vom vorliegenden Rechtsstreit bestand (vgl. Sachverhalt in LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 -), ist nicht gegeben.

    Rn. 34 Soweit der Klägerinvertreter darauf verweist, dass der Sachverhalt im Wesentlichen gleich mit dem im Verfahren 3 Ta 59/23 sei und dort die Verschwiegenheitsregelung einen Vergleichsmehrwert begründet habe, rechtfertigt dies keine andere Bewertung.

    Das Verbot der reformatio in peius findet im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG keine Anwendung (vgl. BayObLG Beschluss vom 19.01.1882 - 1 Z 20/81 - JurBüro 1982, 1024; LAG München…, Beschluss vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 - ihm folgend OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.02.2022 - 3 WS 33/21 - Rn. 10; LAG Sachsen…, Beschluss vom 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3) - GKArbGG/Schleusener, a.a.O. § 12, Rn. 372 m. w. Nachw. auch zu der abweichenden Meinung;… Boecken/Düwell/Diller/Hanau/Müller, Gesamtes Arbeitsrecht, 2. Auflage 2022, §§ 32, 33 RVG Rn. 51; ausführlich auch LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 88 f.).

  • LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über …

    Auszug aus LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
    Die Regelung in Ziff. 4.2 des Vergleiches stellt sich folglich als Beilegung des anhängigen Zeugnisrechtsstreits und nicht eines außergerichtlichen Streits der Parteien dar (…vgl. LAG Nürnberg Beschluss vom 30.10.2020 - 2 Ta 123/20 - Rn. 20; LAG Hessen…, Beschluss vom 22.07.2015 - 1 Ta 248/15 - Rn. 7; LAG München, Beschluss vom 16.11.2023 - 3 Ta 177/23 -).

    Rn. 28 An dieser Rechtsprechung, die dem Klägervertreter bekannt ist (siehe LAG München, Beschluss vom 16.11.2023 - 3 Ta 177/23 -), hält die nunmehr zuständige Beschwerdekammer fest.

    (vgl. LAG Hamm…, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg…, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25;… Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.; LAG München, Beschluss vom 16.11.2023 - 3 Ta 177/23 - LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26.01.2024 - 26 Ta (Kost) 6005/24 - Rn. 11).

  • LAG Nürnberg, 30.10.2020 - 2 Ta 123/20

    Streitwert - Zeugniserteilung - Einigung auf Zeugnisinhalt - Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
    Rn. 26 Soweit ein Zeugnisrechtsstreit, sei er isoliert oder als Teilbegehren bei objektiver Klagehäufung in einem Kündigungsschutzverfahren geführt, durch Vergleich über die Erteilung des Zeugnisses und dessen Modalitäten beigelegt wird, treffen die Parteien eine Regelung über den Streitgegenstand "Zwischenzeugniserteilung", der keinen Vergleichsmehrwert begründet (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 02.04.2019 - 8 Ta 396/18 - Rn.14; LAG Hessen…, Beschluss vom 20.11.2018 - 2 Ta 66/18 - Rn. 12; LAG Nürnberg…, Beschluss vom 23.12.2020 - 2 Ta 145/20 - Rn. 13 und vom 30.10.2020 - 2 Ta 123/20 - Rn. 19 f.; LAG Köln, Beschluss vom 08.02.2011 - 5 Ta 6/11 - LAG München, Beschluss vom 26.11.2014 - 5 Ta 332/14 - n.v.;… BeckOK ArbR/Klose, 69. Ed. 1.9.2023, ArbGG § 12 Rn. 43).

    Die Regelung in Ziff. 4.2 des Vergleiches stellt sich folglich als Beilegung des anhängigen Zeugnisrechtsstreits und nicht eines außergerichtlichen Streits der Parteien dar (vgl. LAG Nürnberg Beschluss vom 30.10.2020 - 2 Ta 123/20 - Rn. 20; LAG Hessen…, Beschluss vom 22.07.2015 - 1 Ta 248/15 - Rn. 7; LAG München, Beschluss vom 16.11.2023 - 3 Ta 177/23 -).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein …

    Auszug aus LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
    In den Wert eines Vergleichs sind daher die Werte aller rechtshängigen oder nicht rechtshängigen Ansprüche einzubeziehen, die zwischen den Parteien streitig oder ungewiss waren und die durch den Vergleich geregelt wurden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 01.02.2024 - 26 Ta (Kost) 6095/23 - Rn. 17; OLG D-Stadt, Beschluss vom 09.06.2008 - 24 W 17/08 - unter II. 2 der Gründe;… Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Hellstab/Klipstein/Klüsener/Kerber, RVG, 8. Aufll.

    Rn. 22 Demgegenüber ist die bloße Begründung einer Leistungspflicht in einem Vergleich für den Vergleichsmehrwert ohne Bedeutung, denn es kommt für die Wertfestsetzung darauf an, worüber - und nicht worauf - die Parteien sich geeinigt haben (h. M. vgl. Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auf. 2021, § 3 ZPO Rn. 230.; OLG D-Stadt, Beschluss vom 09.06.2008 - 24 W 17/08 - unter II. 2 der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2024 - 26 Ta 6095/23

    Gegenstandswert - Auskunftserteilung nach § 15 DSGVO - Auskunft hinsichtlich …

    Auszug aus LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
    In den Wert eines Vergleichs sind daher die Werte aller rechtshängigen oder nicht rechtshängigen Ansprüche einzubeziehen, die zwischen den Parteien streitig oder ungewiss waren und die durch den Vergleich geregelt wurden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2024 - 26 Ta (Kost) 6095/23 - Rn. 17; OLG D-Stadt, Beschluss vom 09.06.2008 - 24 W 17/08 - unter II. 2 der Gründe;… Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Hellstab/Klipstein/Klüsener/Kerber, RVG, 8. Aufll.

    Auch genügt es für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes nicht, dass eine der Parteien in den Vergleichsverhandlungen Forderungen aufstellt, um einen Vergleich zu erreichen; für einen Vergleichsmehrwert muss vielmehr der potentielle Streitgegenstand eines künftigen Verfahrens eine Regelung erfahren (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn 2 f.; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2024 - 26 Ta (Kost) 6095/23 - Rn. 17 f.).

  • ArbG München, 04.10.2023 - 5 Ca 4182/23

    Gegenstandswert und Vergleichsmehrwert im Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
    Auf die Beschwerde des Klägerinvertreters und unter ihrer gebührenpflichtigen Zurückweisung im Übrigen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 04.10.2023 - 5 Ca 4182/23 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:.

    Rn. 3 Auf Antrag des Klägerinvertreters hat das Arbeitsgericht München durch Beschluss vom 04.10.2023 - 5 Ca 4182/23 - den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren auf 20.176,40 EUR und für den Vergleich auf 42.406,41 EUR festgesetzt.

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 1 Ta 68/16

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, Zwischenzeugnis, Erfüllung, Unterzeichnung, …

    Auszug aus LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
    (LAG Schleswig-Holstein (1. Kammer), Beschluss vom 23.06.2016 - 1 Ta 68/16 - Rn. 10).
  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und …

    Auszug aus LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
    Sie trägt nur unwesentlich zur Erreichung des Zeugniszwecks bei (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 18).
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

    Auszug aus LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG, Urteil vom 27.04.2021 - 9 AZR 262/20 - Rn. 13) erfüllt der Arbeitgeber den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nach § 109 GewO nur durch Erteilung eines Zeugnisses, das nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
    Ein Wiedereinstellungsanspruch kommt in Betracht, wenn sich die der betriebsbedingten Kündigung zugrundeliegende Vorstellung des Arbeitgebers über die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nachträglich als unzutreffend herausstellt (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 19).
  • LAG Hamburg, 26.01.2016 - 6 Ta 29/15

    Vergleichsmehrwert für eine Freistellungsregelung im gerichtlichen Vergleich

  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

  • LAG Sachsen, 23.06.2014 - 4 Ta 95/14

    Gegenstandswert für vergleichsweise vereinbarte Freistellung der Arbeitnehmerin

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta 6013/17

    Vergleichsmehrwert - Zeugnisregelung

  • LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15

    Streitwert, Vergleichsmehrwert, Verschlechterungsverbot, Verbot der reformatio in …

  • LAG Nürnberg, 23.12.2020 - 2 Ta 145/20

    Streitwert - Zeugniserteilung - Zeugnisberichtigung - Vergleichsmehrwert

  • LAG München, 15.02.2023 - 11 Ta 28/23

    Prozesskostenhilfe - Einigungsgebühr für Mehrvergleich

  • LAG Hessen, 20.11.2018 - 2 Ta 66/18

    Erhebt ein Kläger in einer Bestandsschutzstreitigkeit zudem eine Klage auf …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2024 - 26 Ta 6005/24

    Vergleichsmehrwert - Einigung über Entfernung von Abmahnungen - Verhältnis von …

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2020 - 5 Ta 12/20

    Streitwert für ein Zwischen- und ein Beendigungszeugnis - Begriff des Gegenstands …

  • LAG Hamm, 27.01.2023 - 8 Ta 232/22

    Streitwert bei Regelung des Anspruchs auf ein Zwischen- und ein Endzeugnis durch …

  • LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22

    Höhe des Streitwertes bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag

  • LAG Hamm, 02.04.2019 - 8 Ta 396/18

    Vergleichsmehrwert; qualifiziertes Arbeitszeugnis; anhängiger Zeugnisantrag

  • OLG Naumburg, 19.03.2008 - 4 WF 19/08

    Höhe der Einigungsgebühr im Scheidungsverbundverfahren

  • LAG Köln, 08.02.2011 - 5 Ta 6/11

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzverfahren bei Streit um Zwischenzeugnis und …

  • LAG Hessen, 22.07.2015 - 1 Ta 248/15

    § 33 RVG, § 42 Abs. 2 GKG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2016 - 5 Ta 264/15

    Gegenstandswert - Erteilung einer Lohnabrechnung

  • LAG Sachsen, 28.10.2013 - 4 Ta 172/13

    Gegenstandswert für Freistellung des Arbeitnehmers bei Beendigungsvergleich; …

  • LAG Hamburg, 20.05.2016 - 5 Ta 7/16

    Streitwertkatalog - Zustimmungsersetzung bei Parallelfällen

  • LAG Hamm, 26.10.2022 - 8 Ta 198/22

    Vergleichsmehrwert; Wettbewerbsverbot; Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis; …

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 1 Ta 280/15

    Streitwert; Vergleichsmehrwert; Sozialplanabfindung

  • LAG Nürnberg, 30.07.2014 - 4 Ta 83/14

    Streitwert - mehrere Abmahnungen

  • LAG Nürnberg, 29.07.2021 - 2 Ta 72/21

    Streitwert - Zwischenzeugnis - hilfsweise Zeugnis

  • LAG München, 28.01.2025 - 3 Ta 181/24

    Gegenstandswert, Vergleich, Wertfestsetzung nach Zeitabschnitten

    Insoweit liegt ein Sonderfall zu der typischen Konstellation vor, dass im Laufe des (Zeugnis) Rechtsstreits die beklagte Arbeitgeberin ein Zeugnis erteilt und die Klagepartei danach die Klage umstellt und "klageerweiternd" Berichtigung des Zeugnisses beantragt (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2010 - 5 Ta 119/10 - unter II. 3. der Gründe; siehe auch LAG München, Beschluss vom 29.02.2024 - 3 Ta 221/23 - Rn. 26 m. w. Nachw.).
  • LAG Hessen, 12.09.2025 - 12 Ta 600/25

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit: Was den Wert beim Vergleich erhöht

    Es geht um die Darstellung seiner Tätigkeit und um die Beurteilung seiner Leistung und seines Verhaltens in einem engen zeitlichen Zusammenhang (LAG München, 29. Februar 2024 - 3 Ta 221/23 - juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, 28. April 2025 - 12 Ta 309/25 - juris; LAG Berlin-Brandenburg, 26. Januar 2024 - 26 Ta (Kost) 6005/24 - juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.07.2025 - 1 Ta 36/25

    Vergleichsmehrwert für qualifiziertes Zeugnis

    Es genügt für die Festsetzung eines Vergleichswertes nicht, dass eine der Parteien in den Vergleichsverhandlungen Forderungen aufstellt, um einen Vergleich zu erreichen; für einen Vergleichsmehrwert muss vielmehr der potentielle Streitgegenstand eines zukünftigen Verfahrens eine Regelung erfahren (LAG München 29.02.2024 - 3 Ta 221/23, juris, Rn. 24).
  • LAG München, 17.06.2025 - 3 Ta 81/25

    Gegenstandswert, Festsetzung, Antragserfordernis

    Zu der Frage, wann ein Vergleichsmehrwert anfällt, ist u.a. die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 29.02.2024 - 3 Ta 221/23 - Rn. 21 ff. zugrunde zu legen (siehe auch LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 01.08.2024 - 5 Ta 58/24 - Rn. 18).
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   LAG München, 04.06.2024 - 3 Ta 221/23   

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https://dejure.org/2024,12631
LAG München, 04.06.2024 - 3 Ta 221/23 (https://dejure.org/2024,12631)
LAG München, Entscheidung vom 04.06.2024 - 3 Ta 221/23 (https://dejure.org/2024,12631)
LAG München, Entscheidung vom 04. Juni 2024 - 3 Ta 221/23 (https://dejure.org/2024,12631)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss, …

    Auszug aus LAG München, 04.06.2024 - 3 Ta 221/23
    Die Gegenvorstellung dient nicht dazu, versäumten Vortrag nachzuholen, so dass ergänzendes Vorbringen - hier Vorlage eines Vergleichsentwurfs der Beklagten vom 26.06.2023 und Ausführungen zur vermeintlichen Identität der Streitigkeit 3 Ta 59/23 - nicht zu einer neuen Sachentscheidung führen kann.

    Die Wertfestsetzung im Verfahren 3 Ta 59/23 war zudem bereits Gegenstand des Beschlusses der Beschwerdekammer vom 23.01.2024 im Verfahren 3 Ta 177/23, worauf bereits durch hiesigen Anhörungsbeschluss vom 24.01.2024 hingewiesen wurde.

  • LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über …

    Auszug aus LAG München, 04.06.2024 - 3 Ta 221/23
    Das Landesarbeitsgericht hat den Klägerinvertreter durch Beschluss vom 24.01.2024 zu seiner Absicht der Wertfestsetzung für Verfahren und Vergleich angehört und insbesondere (S. 2, 3. Abs.) auf den nach seiner Auffassung unzureichenden Vortrag zum Streit bzw. der Ungewissheit der Verschwiegenheitsklausel hingewiesen und hierfür auf seine Beschlüsse vom 16.11.2023 und 24.01.2024 im Verfahren 3 Ta 177/23 verwiesen.

    Die Wertfestsetzung im Verfahren 3 Ta 59/23 war zudem bereits Gegenstand des Beschlusses der Beschwerdekammer vom 23.01.2024 im Verfahren 3 Ta 177/23, worauf bereits durch hiesigen Anhörungsbeschluss vom 24.01.2024 hingewiesen wurde.

  • BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus LAG München, 04.06.2024 - 3 Ta 221/23
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14.03.2023 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 10 m.w.Nachw.) oder in materiell-rechtlicher Hinsicht die aus ihrer Sicht richtige Bedeutung beizumessen (vgl. BAG, Beschluss vom 31.05.2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6).
  • BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus LAG München, 04.06.2024 - 3 Ta 221/23
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.03.2023 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 10 m.w.Nachw.) oder in materiell-rechtlicher Hinsicht die aus ihrer Sicht richtige Bedeutung beizumessen (vgl. BAG…, Beschluss vom 31.05.2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6).
  • ArbG München, 04.10.2023 - 5 Ca 4182/23

    Gegenstandswert und Vergleichsmehrwert im Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG München, 04.06.2024 - 3 Ta 221/23
    Landesarbeitsgericht München 3 Ta 221/23 5 Ca 4182/23 (ArbG München).
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