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| LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19 |
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- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 62 Abs. 2 Satz 2 ArbGG; § 68 ArbGG; § 78 ArbGG; § 572 Abs. 3 ZPO; § 937 Abs. 2 ZPO
Verfahrensfehler bei Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden; dringender Fall; gesetzlicher Richter; Zurückverweisung - IWW
- LAG Düsseldorf
§ 62 Abs. 2 Satz 2 ArbGG; § 68 ArbGG; § 78 ArbGG; § 572 Abs. 3 ZPO; § 937 Abs. 2 ZPO
Verfahrensfehler bei Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden; dringender Fall; gesetzlicher Richter; Zurückverweisung - Wolters Kluwer
Anforderungen an das Verfahren bei Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Begriff des dringenden Falls i.S. von § 62 Abs. 2 S. 2 ArbGG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Verfahren bei Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 11.12.2018 - 4 Ga 12/18
- LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02
Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; gesetzlicher Richter; originäre …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19
Nach § 572 Abs. 3 ZPO kommt eine Zurückverweisung an das Ausgangsgericht unter anderem auch dann in Betracht, wenn der angefochtenen Entscheidung ein schwerwiegender Verfahrensfehler zugrunde liegt (…vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 572 Rn. 23; OLG Celle vom 27.09.2002 - 6 W 118/02, juris).Andererseits hat aber auch Berücksichtigung zu finden, dass Verfahrensfehler, die durch die erstinstanzliche Entscheidung eines unzuständigen Richters verursacht werden, unmittelbar verfahrensgrundrechtliche Auswirkungen (gesetzlicher Richter, rechtliches Gehör) haben und durch das Beschwerdegericht nicht korrigierbar sind, sondern vielmehr im Falle einer eigenen Sachentscheidung auch dessen Zuständigkeit in Frage stellen können (vgl. OLG Celle vom 27.09.2002 - 6 W 118/02, juris, Rz. 7).
- LAG Sachsen, 08.04.1997 - 1 Ta 89/97
Antrag; Erlaß einer einstweiligen Verfügung ; Entscheidung ohne mündliche …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19
Die Grundvoraussetzung der besonderen Dringlichkeit muss aber auch dann erfüllt sein, anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden (…allg. M., vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11, juris, Rz. 24; LAG Sachsen vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855 f.;… GMP/Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 62 Rn. 85;… Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 62 Rn. 115 m.w.N.).Im Beschwerdeverfahren findet § 68 ArbGG keine Anwendung, vielmehr sind über § 78 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der § 567 ff ZPO heranzuziehen (…LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11, juris, Rz. 31-33; LAG Sachsen vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855;… GMP/Müller-Glöge, ArbGG, 8. Auflage, § 78 Rn. 34 f.;… Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 78 Rn. 55).
- BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13
Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19
Schon angesichts der Offenkundigkeit der Unwirksamkeit der Kündigung, die auf andere als die nach § 22 Abs. 3 BBiG hier schriftlich genannten Gründe im Prozess nicht mehr gestützt werden kann (BAG vom 12.02.2015 - 6 AZR 845/13, juris, Rz. 91), erst recht aber angesichts des zugunsten der Verfügungsklägerin in die Abwägung einzubeziehenden Umstandes, dass sie sich in der Endphase ihrer Ausbildung befindet und hier besonders triftige Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses in Anbetracht der Auswirkungen auf die Möglichkeit zur erfolgreichen Ablegung der Prüfung und damit der Erzielung des Berufsabschlusses bestehen müssten, wird das Arbeitsgericht eine erneute Prüfung des Beschäftigungsinteresses in Abwägung mit dem Beendigungsinteresse der Verfügungsbeklagten vorzunehmen haben. - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19
Denn grundsätzlich ist zwar der Einfluss, den ein Vorsitzender durch seine Befugnis zur Terminierung auf die Zusammensetzung der Richterbank gewinnen kann, mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, da die Anberaumung von Gerichtsterminen nicht ohne Rücksicht auf den Sach- und Streitstand erfolgen kann (BVerfG vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06, juris, Rz. 25). - BGH, 15.10.2013 - II ZR 112/11
Verzichtbarkeit des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Wirksamkeit der Gründung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19
Auf das Recht auf Entscheidung durch den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann auch keine der Parteien wirksam verzichten, da seine Beachtung im öffentlichen Interesse liegt (BGH vom 15.10.2013 - II ZR 112/11, juris, Rz. 7).
- LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20
Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung; …
Die Rechtsfrage, durch welchen Spruchkörper eine gerichtliche Entscheidung ergeht, hat unmittelbaren Einfluss auf das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, so dass eine unzulässige Alleinentscheidung des Vorsitzenden statt der Kammer einen Verfassungsverstoß und damit einen Verfahrensfehler darstellen würde, der als Rechtsfolge eine Zurückverweisung gemäß § 572 Abs. 3 ZPO iVm. § 78 Satz 1 ArbGG an das Arbeitsgericht zur Folge haben könnte, sofern und soweit die Regelung des § 68 ArbGG im Beschwerdeverfahren keine Anwendung finden sollte (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 3 Ta 5/19, Rn. 24, juris).Die Grundvoraussetzung der besonderen Dringlichkeit muss aber auch dann erfüllt sein, anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden (allgemeine Auffassung, vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 3 Ta 5/19, Rn. 18, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ta 76 c/11, Rz. 24, juris; Landesarbeitsgericht Sachsen, Beschluss vom 8. April 1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855 f.;… Germelmann/Matthes/Prütting/Germelmann, ArbGG, 8. Auflage 2014, § 62 Rn. 85;… Walker, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, 2018, § 62 Rn. 115 mwN.).
Rn. 39 Da es sich um eine für die Bestimmung des gesetzlich zuständigen Richters entscheidende Frage handelt, ob und warum ein dringender Fall nach § 62 Abs. 2 Satz 2 ArbGG vorliegt (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 3 Ta 5/19, Rn. 19, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ta 76 c/11, Rz. 25, juris) und darüber hinaus mit dieser Verfahrensentscheidung der - weitere verfassungsrechtlich gewährleistete - Anspruch auf rechtliches Gehör unmittelbar betroffen ist, muss eine Entscheidung, die entgegen dem gesetzlichen Leitprinzip der Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ausnahmsweise ohne diese und damit in anderer Besetzung des Spruchkörpers ergeht, eine zumindest kurze Begründung zu den Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 2 ArbGG enthalten (so ebenfalls Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 3 Ta 5/19, Rn. 19, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ta 76c/11, Rz. 27, juris;… Dreher, in: Düwell/Lipke, ArbGG, 5. Auflage 2019, § 62 Rn. 65).
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2024 - 12 Ta 625/24
Einstweilige Verfügung - Recht auf gesetzlichen Richter - Allein- statt …
Anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden (LArbG Köln, 15. April 2020 - 4 Ta 55/20, juris Rn 37; LArbG Düsseldorf, 8. Januar 2019 - 3 Ta 5/19, juris Rn 18).Rn. 10 b. Ein dringender Fall im Sinne von § 62 Absatz 2 Satz 2 ArbGG liegt vor, wenn im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes die Warnung des Gegners oder die Zeitdauer, die mit einer mündlichen Verhandlung verbunden ist, vermieden werden muss und die zeitliche Dringlichkeit nicht auf ein zögerliches Verhalten des Antragstellers zurückzuführen ist (LArbG Köln, 15. April 2020 - 4 Ta 55/20, juris Rn 39; LArbG Düsseldorf, 8. Januar 2019 - 3 Ta 5/19, juris Rn 21;… GMP/Schleusener, ArbGG, 10. Auflage 2022, § 62 Rn 83;… Walker, in: Schwab/Weth, ArbGG, 6. Auflage 2022, § 62 Rn 115 mwN).
- LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
Rechtsweg; Rechtshängigkeit; fehlerhafte Zustellung; Zurückverweisung
Vielmehr sind über § 78 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der § 567 ff ZPO heranzuziehen (LAG Düsseldorf vom 08.01.2019 - 3 Ta 5/19, juris, Rz. 24;… LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11, juris, Rz. 31-33; LAG Sachsen vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855;… GMP/Müller-Glöge, ArbGG, 8. Auflage, § 78 Rn. 34 f.;… Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 78 Rn. 55).
- ArbG Berlin, 13.08.2024 - 22 Ga 9099/24
Einstweilige Verfügung - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - dringender …
Rn. 5 Dabei entspricht es zunächst allgemeiner Auffassung, einen dringenden Fall unter solchen Umständen anzunehmen, bei denen eine kurzfristig anberaumte mündliche Verhandlung nicht mehr abgewartet werden kann, weil bei einer auch nur kurzen zeitlichen Verzögerung die Gefahr des Rechtsverlustes droht, wobei die Zeitnot nicht auf ein zögerliches Verhalten des Antragstellers zurückzuführen sein darf (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2019 - 3 Ta 5/19 -, juris, Rn. 21;… Germelmann/Matthes/Prütting/Schleusener, 10. Aufl. 2022, § 62 ArbGG Rn. 83;… siehe daneben auch MüKoZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, § 937 ZPO Rn. 5;… Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 937 ZPO Rn. 5). - ArbG Berlin, 05.12.2025 - 22 Ga 13824/25
Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren; Durchbrechung der Bindungswirkung; …
Dies ist zunächst ein wesentlicher Unterschied zu jenem erstinstanzlichen Beschluss, der Grundlage der beschwerdegerichtlichen Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 08.01.2019 (3 Ta 5/19, juris) war und auf den sich das LAG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 29.07.2024 ( 12 Ta 625/24 ) ebenfalls bezogen hat. - ArbG Aachen, 26.03.2020 - 3 Ga 11/20
Beschäftigungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung
Satz 2 bestimmt spezialgesetzlich und abweichend von § 937 Abs. 2 ZPO, dass die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in dringenden Fällen, "auch dann, wenn der Antrag zurückzuweisen ist", ohne mündliche Verhandlung ergehen kann (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08. Januar 2019 - 3 Ta 5/19 - Rn. 17, juris).
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