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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 21.06.2023

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22   

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https://dejure.org/2025,12109
OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22 (https://dejure.org/2025,12109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2025 - 3 U 113/22 (https://dejure.org/2025,12109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2025 - 3 U 113/22 (https://dejure.org/2025,12109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 15a InsO, § 92 Abs 2 AktG, § 93 Abs 2 S 2 AktG
    Darlegungs- und Beweislast im Deckungsprozess des Insolvenzverwalters gegen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1
    Ansprüche eines Insolvenzverwalters auf Leistung aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wegen Pflichtverletzungen der versicherten Vorstände

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Zum Deckungsprozess gegen die D&O-Versicherung nach Abtretung der Freistellungsansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche eines Insolvenzverwalters auf Leistung aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wegen Pflichtverletzungen der versicherten Vorstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2025, 1541
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22
    Es muss vielmehr feststehen, dass der Versicherte die Pflichten zutreffend gesehen hat (BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az. IV ZR 90/13, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Die Beklagte als Versicherer hat zwar darüberhinausgehend, jenseits der Fälle des Vorliegens von beruflichen Kardinalpflichten, Anknüpfungstatsachen vorzutragen, die als schlüssige Indizien für eine wissentliche Pflichtverletzung betrachtet werden können (BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az. IV ZR 90/13, Rn. 21, zitiert nach juris).

    Dem Kläger ist es jedoch nicht gelungen, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast das Verhalten der Vorstände P und Q plausibel zu machen und darzulegen, warum die vorgetragenen Indizien den Schluss auf eine wissentliche Pflichtverletzung nicht zulassen (BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az. IV ZR 90/13, Rn. 21, zitiert nach juris).

    Der Vortrag der unter 4. aufgeführten schlüssigen Indizien für eine wissentliche Pflichtverletzung ist im Übrigen dann entbehrlich, wenn es wie hier um die Verletzung elementarer beruflicher Kardinalpflichten geht, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann, so wie dies etwa in dem einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zugrundeliegenden Sachverhalt der Fall gewesen ist (Pflichten des Rechtsanwalts zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen, kein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen und den Mandanten über den Verfahrensstand zu unterrichten, OLG Köln…, Urteil vom 29.11.2011, Az. I-9 U 75/11, Rn. 43, zitiert nach juris; so auch BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az. IV ZR 90/13, Rn. 20, zitiert nach juris).

    Damit kann vom äußeren Geschehensablauf und dem Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden (BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az. IV ZR 90/13, Rn. 20 ff., zitiert nach juris).

  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22
    Danach besteht Zahlungsunfähigkeit schon dann, wenn der Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen in der Lage ist, mehr als 90 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten zu begleichen, also die Liquiditätslücke auf unter 10 % zurückzuführen (st.Rspr., BGH, Urteil vom 19.12.2017, Az. II ZR 88/16, Rn. 32, zitiert nach juris).

    Die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit setzt zudem voraus, dass der Schuldner die Zahlungen im Allgemeinen wieder aufnimmt, also sowohl die bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit fälligen als auch zwischenzeitlich fällig gewordene Forderungen begleicht (BGH, Urteil vom 19.12.2017, Az. II ZR 88/16, Rn. 55, zitiert nach juris).

    Es stellt vielmehr ein Indiz schon für die Zahlungseinstellung gem. § 17 Abs. 2 S. 2 InsO dar, wenn wie hier im relevanten Moment bestehende Verbindlichkeiten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 19.12.2017, Az. II ZR 88/16, Rn. 56, zitiert nach juris).

    Das Merkmal des "ernsthaften Einforderns" dient lediglich dem Zweck, solche Forderungen auszunehmen, die rein tatsächlich - also auch ohne rechtlichen Bindungswillen oder erkennbare Erklärung - gestundet sind (so BGH, Urteil vom 19.12.2017, Az. II ZR 88/16, Rn. 16, zitiert nach juris).

  • BGH, 18.12.2024 - IV ZR 151/23

    Unwirksame Klausel bei der Unternehmensleiterhaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22
    Die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Revisionsverfahrens (Az. IV ZR 151/23) trägt der Kläger.

    Der BGH hat mit Urteil vom 18.12.2024 (Az. IV ZR 151/23) das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache gem. §§ 562 Abs. 1, 563 Abs. 1 ZPO zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Nach dem Urteil des BGH vom 18.12.2024 (Az. IV ZR 151/23) ist zwar die eine Nachmeldung im Zeitraum von bis 60 Monaten nach Vertragsende im Insolvenzfall ausschließende Teilklausel in Ziff. II.3 der AVB gem. §§ 306, 307 BGB unwirksam.

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22
    Der Versicherte muss bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt, auch wenn er überzeugt war oder hoffte, durch sein Handeln werde kein Schaden entstehen (BGH, Urteil vom 26.09.1990, Az. IV ZR 147/89, Rn. 21, zitiert nach juris).

    Dabei ist es unerheblich, wenn der Versicherte überzeugt ist oder hofft, durch sein Handeln werde kein Schaden entstehen (so BGH, Urteil vom 26.09.1990, Az. IV ZR 147/89, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 29.11.2011 - 9 U 75/11

    Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung in der Berufshaftpflichtversicherung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22
    Der Vortrag der unter 4. aufgeführten schlüssigen Indizien für eine wissentliche Pflichtverletzung ist im Übrigen dann entbehrlich, wenn es wie hier um die Verletzung elementarer beruflicher Kardinalpflichten geht, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann, so wie dies etwa in dem einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zugrundeliegenden Sachverhalt der Fall gewesen ist (Pflichten des Rechtsanwalts zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen, kein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen und den Mandanten über den Verfahrensstand zu unterrichten, OLG Köln, Urteil vom 29.11.2011, Az. I-9 U 75/11, Rn. 43, zitiert nach juris; so auch BGH…, Urteil vom 17.12.2014, Az. IV ZR 90/13, Rn. 20, zitiert nach juris).

    Dem Kläger ist es aus den oben unter 5. genannten Gründen jedoch nicht gelungen, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast das Verhalten der Vorstände P und Q plausibel zu machen und darzulegen, wie es ohne Wissen der Vorstände P und Q zu dem Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht aus § 15a InsO und das Zahlungsverbot aus § 92 Abs. 2 AktG a. F. gekommen sein konnte (OLG Köln, Urteil vom 29.11.2011, Az. I-9 U 75/11, Rn. 42, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 16.11.2021 - 9 U 253/20

    Voraussetzungen der Deckungspflicht aus einer Betriebshaftpflichtversicherung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22
    Einem Vorstand, der, statt dies zu tun, "blind in die Krise segelt", wird man deckungsrechtlich die Verletzung von Kardinalpflichten vorwerfen (so OLG Köln, Urteil vom 16.11.2021, Az. 9 U 253/20, Rn. 43, zitiert nach juris;… Jüngel, NZI 2015, S. 272;… Lange, in: Veith/Gräfe/Lange/Kohler, Der Versicherungsprozess, 5. Auflage 2023, § 21 Rn. 120; nun auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 16.01.2025, Az. 7 W 20/24 , ZRI 2025, S. 143; Urteil vom 05.03.2023, Az. 7 U 134/23 ).

    Wer es als Vorstand einer Gesellschaft in einer solchen Situation unterlässt, zeitnah Aktiva und Passiva der Gesellschaft konkret gegenüberstellen zu lassen, um im Fall der Zahlungsunfähigkeit einen Eröffnungsantrag zu stellen, entzieht sich den Kernpflichten des Vorstands nicht nur unbewusst, sondern in vorsätzlicher Weise (so OLG Köln, Urteil vom 16.11.2021, Az. I-9 U 253/20, Rn. 44, zitiert nach juris).

  • OLG Hamburg, 08.07.2015 - 11 U 313/13

    Haftung des Insolvenzverwalters einer GmbH: Unabgestimmte Beendigung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22
    Zwar habe dennoch das Hanseatische OLG Hamburg (Az. 11 U 313/13) das "Claims-Made-Prinzip" einer Prüfung auf unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB unterzogen und den vollständigen Ausschluss einer Nachmeldefrist für den Fall des Insolvenzantrags für unwirksam gehalten.

    Dieser Entscheidung des OLG München habe sich das OLG Hamburg im Juli 2015, mehr als ein Jahr nach der BGH-Entscheidung, angeschlossen (Az. 11 U 313/13).

  • BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20

    Insolvenz, Vorsatzanfechtung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22
    Dabei kann entgegen der Ansicht des Klägers dahinstehen, ob es im Rahmen der Insolvenzanfechtung dem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz entgegensteht, wenn der Schuldner aus seiner maßgeblichen Sicht ex ante berechtigter Weise davon ausgehen konnte, trotz eingetretener Zahlungsunfähigkeit noch alle seine Gläubiger befriedigen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021, Az. IX ZR 72/20, Leitsatz 2 und Rn. 31, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22
    Der Senat ist im Ergebnis insbesondere vor dem Hintergrund des im Laufe des Verfahrens gehaltenen Vortrags des Klägers, den die Beklagte sich zudem im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 17.03.2025 (Bl. 439 ff. d. A.) erneut hilfsweise zu eigen gemacht hat, mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr., siehe nur: BGH, Urteil vom 01.10.2019, Az. VI ZR 164/18, Rn. 8 ff., zitiert nach juris), davon überzeugt, dass die Vorstände P und Q ihre Pflichten wissentlich verletzt haben.
  • BGH, 16.06.2016 - IX ZR 23/15

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 3 U 113/22
    Aus der Kenntnis der Zahlungseinstellung folgt regelmäßig die Kenntnis der Geschäftsleitung auch von der Zahlungsunfähigkeit und entgegen der durch den Kläger vertretenen Auffassung nicht nur deren fahrlässige Unkenntnis (siehe nur BGH, Urteil vom 16.06.2016, Az. IX ZR 23/15, Rn. 13 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 27.03.2012 - II ZR 171/10

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Zahlungen nach Eintritt der …

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 166/11

    Neues Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz: Beeinflussung des …

  • OLG Köln, 21.11.2023 - 9 U 206/22

    Erfolglose Klage aus D&O-Versicherung wegen Haftung des Geschäftsführers für …

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 255/04

    Bindung des Gerichts des Deckungsprozesses an die Erkenntnisses im …

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 22/08

    Aufsichtsrat haftet persönlich für sittenwidriges und betrügerisches Verhalten …

  • OLG Frankfurt, 16.01.2025 - 7 W 20/24

    D&O-Versicherung: Pflichtverletzung durch Unterlassen eines Insolvenzantrages

  • OLG Köln, 09.12.2003 - 9 U 215/02

    Haftungsbegrenzung einer Berufshaftpflichtversicherung für fahrlässig fehlerhafte …

  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des …

  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 51/14

    D&O-Versicherung: Abtretung von Freistellungsansprüchen des Versicherten; …

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten …

  • OLG München, 08.05.2009 - 25 U 5136/08

    D&O-Versicherung: Wirksamkeitskontrolle für das sog. Claims-made-Prinzip; …

  • OLG Frankfurt, 05.12.2012 - 7 U 73/11

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter …

  • LG Darmstadt, 28.04.2026 - 18 O 44/24

    Die Zerrüttung des Verhältnisses zwischen zwei Geschäftsführern im Rahmen der …

    So genügt hierfür, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.6.1998 - IX ZR 311/95; Urteil vom 18.1.2000 - VI ZR 375/98; Urteil vom 6.5.2015 - VIII ZR 161/14; Urteil vom 23.6.2020 - VI ZR 435/19; Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 76/23; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2024 - 26 U 24/23 ; Urteil vom 2.4.2025 - 14 U 151/24; Urteil vom 8.5.2025 - 3 U 113/22).
  • LG Darmstadt, 16.03.2026 - 18 O 50/24

    Irreführende Werbung durch unzutreffende Darstellung eigener Kundenbewertungen …

    So genügt hierfür, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.6.1998 - IX ZR 311/95; Urteil vom 18.1.2000 - VI ZR 375/98; Urteil vom 6.5.2015 - VIII ZR 161/14; Urteil vom 23.6.2020 - VI ZR 435/19; Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 76/23; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2024 - 26 U 24/23 ; Urteil vom 2.4.2025 - 14 U 151/24; Urteil vom 8.5.2025 - 3 U 113/22).
  • LG Darmstadt, 17.11.2025 - 18 O 21/20

    Zur Berücksichtigung einer in Aussicht gestellten finanziellen Unterstützung …

    So genügt hierfür, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.6.1998 - IX ZR 311/95; Urteil vom 18.1.2000 - VI ZR 375/98; Urteil vom 6.5.2015 - VIII ZR 161/14; Urteil vom 23.6.2020 - VI ZR 435/19; Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 76/23; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2024 - 26 U 24/23 ; Urteil vom 2.4.2025 - 14 U 151/24; Urteil vom 8.5.2025 - 3 U 113/22).
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   OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22   

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OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22 (https://dejure.org/2023,54719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.2023 - 3 U 113/22 (https://dejure.org/2023,54719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - 3 U 113/22 (https://dejure.org/2023,54719)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 306 BGB
    Unwirksamkeit zeitlicher Begrenzung der Umstandsmeldung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamburg, 08.07.2015 - 11 U 313/13

    Haftung des Insolvenzverwalters einer GmbH: Unabgestimmte Beendigung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22
    Zwar habe dennoch das Hanseatische OLG Hamburg (Az. 11 U 313/13) das "Claims-Made-Prinzip" einer Prüfung auf unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB unterzogen und den vollständigen Ausschluss einer Nachmeldefrist für den Fall des Insolvenzantrags für unwirksam gehalten.

    Dieser Entscheidung des OLG München habe sich das OLG Hamburg im Juli 2015, mehr als ein Jahr nach der BGH-Entscheidung, angeschlossen (Az. 11 U 313/13).

    Dem steht auch die Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.07.2015 (Az. 11 U 313/13) nicht entgegen.

    Zudem stellt auch das OLG Hamburg auf die Kompensation der Nachteile des "Claims-Made-Prinzips" ab und verweist auf die Entscheidung des OLG München, nach der diese Nachteile durch eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung und die Möglichkeit der vorsorglichen Umstandsmeldung ausgleichbar sind (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2015, Az. 11 U 313/13, Rn. 19, zitiert nach juris; OLG München…, Urteil vom 08.05.2009, Az. 25 U 5136/08, Rn. 28 ff., zitiert nach juris).

  • OLG München, 08.05.2009 - 25 U 5136/08

    D&O-Versicherung: Wirksamkeitskontrolle für das sog. Claims-made-Prinzip; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22
    Auch habe sich etwa das OLG München (Az. 25 U 5136/08) mit dieser Rechtsprechung auseinandergesetzt und ausgeführt, nach der Rechtsprechung des BGH seien Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränkten, veränderten oder näher ausgestalteten, der Inhaltskontrolle zugänglich.

    Ein weiterer gewichtiger Vorteil ist die Möglichkeit der Umstandsmeldung gem. Ziff. II. 4 AVB, die wegen der Teilunwirksamkeit der Ziff. II. 5. d) AVB auch im Insolvenzfall für die vergleichsweise lange und angesichts der Verwaltungs- und Prüfungspflichten des Insolvenzverwalters auch ausreichende Zeitdauer von sechs Monaten besteht (siehe oben a), so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2012, Az. 7 U 73/11 , Rn. 62 ff., zitiert nach juris; vgl. OLG München, Urteil vom 08.05.2009, Az. 25 U 5136/08, Rn. 28 ff., zitiert nach juris).

    Zudem stellt auch das OLG Hamburg auf die Kompensation der Nachteile des "Claims-Made-Prinzips" ab und verweist auf die Entscheidung des OLG München, nach der diese Nachteile durch eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung und die Möglichkeit der vorsorglichen Umstandsmeldung ausgleichbar sind (OLG Hamburg…, Beschluss vom 08.07.2015, Az. 11 U 313/13, Rn. 19, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 08.05.2009, Az. 25 U 5136/08, Rn. 28 ff., zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 05.12.2012 - 7 U 73/11

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22
    Zwar habe auch das OLG Frankfurt so entschieden und dabei betont, dass das "Claims-Made-Prinzip" für den Versicherungsnehmer grundsätzlich nachteilig sei (Az. 7 U 73/11 ).

    Ein weiterer gewichtiger Vorteil ist die Möglichkeit der Umstandsmeldung gem. Ziff. II. 4 AVB, die wegen der Teilunwirksamkeit der Ziff. II. 5. d) AVB auch im Insolvenzfall für die vergleichsweise lange und angesichts der Verwaltungs- und Prüfungspflichten des Insolvenzverwalters auch ausreichende Zeitdauer von sechs Monaten besteht (siehe oben a), so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2012, Az. 7 U 73/11 , Rn. 62 ff., zitiert nach juris; vgl. OLG München, Urteil vom 08.05.2009, Az. 25 U 5136/08, Rn. 28 ff., zitiert nach juris).

    Dies ist dem OLG Frankfurt nach auch vor dem Hintergrund nicht notwendig, dass die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht für den Normalverbraucher bestimmt ist, sondern für einen Personenkreis, der im Geschäftsleben steht und auch verbleibende Nachteile einzuschätzen vermag (so OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2012, Az. 7 U 73/11 , Rn. 69 ff., insbesondere Rn. 70 und Rn. 74, zitiert nach juris).

  • BGH, 26.01.2022 - IV ZR 144/21

    Betriebsschließungsversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22
    Solche das Leistungsversprechen lediglich modifizierenden und einschränkenden Klauseln sind einer Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 3 BGB nicht entzogen (st. Rspr. BGH, zuletzt Urteil vom 26.01.2022, Az. IV ZR 144/21, Rn. 24 ff., zitiert nach juris).

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht mit Lücken im Versicherungsschutz zu rechnen, ohne dass eine Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 26.01.2022, Az. IV ZR 144/21, Rn. 29, zitiert nach juris).

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15

    Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22
    Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt erst vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Urteil vom 12.07.2017, Az. IV ZR 151/15, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22
    In AGB verwendete Rechtsbegriffe sind in dem Rahmen nicht mehrdeutig, sondern entsprechend ihrer juristischen Fachbedeutung zu verstehen (…siehe allgemein dazu Grüneberg-Grüneberg, BGB, 82. Auflage 2023, § 305 c, Rn. 16; zum Rechtsbegriff "Leistungsentgelt": BAG, Az. 5 AZR 168/16, Rn. 22 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22
    Unangemessen ist die Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH, Urteil vom 17.09.2009, III ZR 207/08, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.04.2016 - VII ZR 56/15

    Bauvertrag: Einbeziehung einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel; Vereinbarung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22
    Nach dieser Entscheidung des VII. Zivilsenats ist das ebenfalls an die Insolvenzantragstellung anknüpfende Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 VOB/B (2009) wegen der Regelungsnähe zu dem ohnehin bestehenden jederzeitigen Lösungsrecht aus § 649 BGB und wegen des überwiegenden Interesses des Auftraggebers an dieser Kündigungsmöglichkeit wirksam (BGH, Urteil vom 07.04.2016, Az. VII ZR 56/15, Rn. 23 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 169/11

    Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22
    Für Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie hat der BGH daher mit Urteil vom 15.11.2012 entschieden, dass Lösungsklauseln, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, gem. § 134 BGB unwirksam sind (BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. IX ZR 169/11, Leitsatz und Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 3 U 113/22
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH schlössen Pflichtverletzungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auch insolvenzrechtswidrige Zahlungen durch die Geschäftsführung eines Unternehmens ein (Az. IV ZR 217/19).
  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des …

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten …

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