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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 05.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.01.2005 - 3 U 171/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9986
OLG Hamburg, 19.01.2005 - 3 U 171/04 (https://dejure.org/2005,9986)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.01.2005 - 3 U 171/04 (https://dejure.org/2005,9986)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 3 U 171/04 (https://dejure.org/2005,9986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung für ausländisches Glücksspiel wettbewerbswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Werben für verbotenes Glücksspiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für ausländisches Glücksspiel wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des "konkreten Wettbewerbsverhältnisses"; Werben für ein unerlaubtes Glücksspiel; Werben auf der Website www.spielbank-24.de für die "Spielbank 24"; Spielbanken Schleswig-Holstein; Unterschiede zwischen der Spielbank in einem Gebäude und einem Online-Casino im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 471
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2005 - 3 U 171/04
    Der Hinweis des Antragsgegners auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH NJW 2004, 139 - Gambelli) ist damit überholt, denn mit dieser EuGH-Entscheidung setzt sich der Bundesgerichtshof zutreffend auseinander.
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2005 - 3 U 171/04
    (b) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt allein eine inländische deutsche Genehmigung als Erlaubnis im Sinne des § 284 StGB in Betracht (BGH WRP 2004, 899 - Schöner Wetten).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2005 - 3 U 171/04
    Für das konkrete Wettbewerbsverhältnis ist es ausreichend, dass die Aktivität eines Unternehmens die Angebots- oder Nachfragestellung eines anderen Unternehmens negativ beeinflussen kann (BGH GRUR 2002, 985 - WISO).
  • LG Bielefeld, 17.08.2005 - 21 S 159/05

    Rechtsmißbrauch durch Konzernabmahnung

    Die Klägerin hat unstreitig durch diesen in der Vergangenheit in einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen unerlaubter Internetwerbung für nicht konzessionierte Online-Casinos in mindestens 30 Fällen Abmahnungen ausgesprochen, die zu Unterwerfungserklärungen der Schuldner bzw. zu entsprechenden Unterlassungsurteilen geführt haben, wobei sie z.T. aufgrund einer Ermächtigung der Spielbanken tätig geworden ist (vgl. u.a. OLG Hamburg, Beschluss vom 10.11.2004 - 3 U 171/04 - LG Hamburg, Urteil vom 02.03.2004 - 312 0 1037/03; Urteil vom 24.03.2004 - 315 0 28/04; Urteil vom 03.02.3005 - 325 0 839/04; Urteil vom 16.09.2004 - 315 0 755/03 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.09.2006 - 3 U 171/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22893
OLG Köln, 05.09.2006 - 3 U 171/04 (https://dejure.org/2006,22893)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2006 - 3 U 171/04 (https://dejure.org/2006,22893)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2006 - 3 U 171/04 (https://dejure.org/2006,22893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • tis-gdv.de

    Organisationsverschulden, Ablieferung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verlust einer Fracht; Verlust einer Sendung durch Auslieferung an einen Dritten; Auswirkungen der Annahme der Weitergabe einer Falschlieferung an den Adressaten auf das Verschulden hinsichtlich des Verlustes einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 86 O 30/03
  • OLG Köln, 05.09.2006 - 3 U 171/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 80/03

    Mitverschulden des Paketversenders wegen unterlassener Wertdeklaration eines …

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2006 - 3 U 171/04
    Denn zur Vermeidung der versprochenen höheren Haftung werden erfahrungsgemäß höhere Sicherheitsstandards gewählt (BGH, Urt. v. 19.01.2006, I ZR 80/03, TranspR 2006, 121 ff.).

    In diesen Fällen stand jeweils gerade nicht fest, ob der Verlust in einem Bereich eingetreten war, in dem die Beklagte ihre Sorgfaltspflicht nicht oder nicht in grob fahrlässiger Weise verletzt hatte; dem Transporteur war durch die unterlassene Wertdeklaration gerade die Möglichkeit genommen worden, den Ort des Schadenseintritts einzugrenzen und auf diese Weise von einer mit dem Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens begründeten Schadenshaftung freizukommen (…grundlegend BGH, Urt. v. 08.05.2003, I ZR 234/02, TranspR 2003, 317 f.; jeweils zitiert in: BGH Urt. v. 19.01.2006, I ZR 80/03, TranspR 2006, 121 ff. m. Anm. Tomhave, TranspR 2006, 124 ff.;… BGH, Urt. v. 01.12.2005, I ZR 31/04, TranspR 2006, 212 ff.;… BGH, Urt. v. 15.12.2005, I ZR 303/02, TranspR 2006, 214 ff.).

  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 303/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2006 - 3 U 171/04
    Daneben kommt gem. § 254 Abs. 2 S.1 BGB auch unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden sichereren Beförderungsangebot des Transporteurs ein Mitverschulden des Versenders unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Obliegenheit, den Frachtführer auf einen außergewöhnlich hohen Schaden hinzuweisen, in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2005, I ZR 303/02, TranspR 2006, 214 ff.).

    In diesen Fällen stand jeweils gerade nicht fest, ob der Verlust in einem Bereich eingetreten war, in dem die Beklagte ihre Sorgfaltspflicht nicht oder nicht in grob fahrlässiger Weise verletzt hatte; dem Transporteur war durch die unterlassene Wertdeklaration gerade die Möglichkeit genommen worden, den Ort des Schadenseintritts einzugrenzen und auf diese Weise von einer mit dem Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens begründeten Schadenshaftung freizukommen (…grundlegend BGH, Urt. v. 08.05.2003, I ZR 234/02, TranspR 2003, 317 f.;… jeweils zitiert in: BGH Urt. v. 19.01.2006, I ZR 80/03, TranspR 2006, 121 ff. m. Anm. Tomhave, TranspR 2006, 124 ff.;… BGH, Urt. v. 01.12.2005, I ZR 31/04, TranspR 2006, 212 ff.; BGH, Urt. v. 15.12.2005, I ZR 303/02, TranspR 2006, 214 ff.).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 31/04

    Begriff des Drohens eines ungewöhnlich hohen Schadens

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2006 - 3 U 171/04
    In diesen Fällen stand jeweils gerade nicht fest, ob der Verlust in einem Bereich eingetreten war, in dem die Beklagte ihre Sorgfaltspflicht nicht oder nicht in grob fahrlässiger Weise verletzt hatte; dem Transporteur war durch die unterlassene Wertdeklaration gerade die Möglichkeit genommen worden, den Ort des Schadenseintritts einzugrenzen und auf diese Weise von einer mit dem Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens begründeten Schadenshaftung freizukommen (…grundlegend BGH, Urt. v. 08.05.2003, I ZR 234/02, TranspR 2003, 317 f.;… jeweils zitiert in: BGH Urt. v. 19.01.2006, I ZR 80/03, TranspR 2006, 121 ff. m. Anm. Tomhave, TranspR 2006, 124 ff.; BGH, Urt. v. 01.12.2005, I ZR 31/04, TranspR 2006, 212 ff.;… BGH, Urt. v. 15.12.2005, I ZR 303/02, TranspR 2006, 214 ff.).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei …

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2006 - 3 U 171/04
    In diesen Fällen stand jeweils gerade nicht fest, ob der Verlust in einem Bereich eingetreten war, in dem die Beklagte ihre Sorgfaltspflicht nicht oder nicht in grob fahrlässiger Weise verletzt hatte; dem Transporteur war durch die unterlassene Wertdeklaration gerade die Möglichkeit genommen worden, den Ort des Schadenseintritts einzugrenzen und auf diese Weise von einer mit dem Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens begründeten Schadenshaftung freizukommen (grundlegend BGH, Urt. v. 08.05.2003, I ZR 234/02, TranspR 2003, 317 f.;… jeweils zitiert in: BGH Urt. v. 19.01.2006, I ZR 80/03, TranspR 2006, 121 ff. m. Anm. Tomhave, TranspR 2006, 124 ff.;… BGH, Urt. v. 01.12.2005, I ZR 31/04, TranspR 2006, 212 ff.;… BGH, Urt. v. 15.12.2005, I ZR 303/02, TranspR 2006, 214 ff.).
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