Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- mietrechtsiegen.de
Gewerberaummietvertragskündigung bei unerheblichen Gebrauchsentziehungen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 536b, 543 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 550, 580a
Verringerung der Betriebskostenvorauszahlungen, Schriftform bei langjährigem Mietvertrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anpassung der Mietnebenkostenvorauszahlungen bedarf der Schriftform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Schriftformverstoß durch Anpassung der Vorauszahlungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietnebenkostenvorauszahlungen: Schriftformerfordernis für Anpassungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abmahnpflicht vor fristloser Mieterkündigung wegen Mängeln
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fristlose Kündigung durch Mieter wegen wiederholt auftretender Mängel setzt vorherige Abmahnung voraus - Keine Erfolglosigkeit der Abmahnung bei steter Bemühung zur Mängelbeseitigung durch Vermieter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses wegen durch Regenwassereintritt ausgelöste Schäden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung bedarf der Schriftform! (IMR 2020, 497)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 11.06.2019 - 11 O 123/15
- OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14
Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Rn. 55 Gerade auch jede nachträgliche, zeitlich nicht beschränkte Änderung der Höhe der Miete, die nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann, ist unabhängig davon, ob sie zu einer dem Vermieter und damit auch dem durch die Vorschrift geschützten Grundstückserwerber günstigen Erhöhung oder aber zu einer Ermäßigung geführt hat, wesentlich und stellt damit eine dem Formenzwang des § 550 BGB unterfallende Vertragsänderung dar (BGH NJW 2016, 311 ff).Rn. 58 Soweit es in diesem Zusammenhang gegen Treu und Glauben verstößt, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr rechtlich vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen (BGHZ 216, 68 = NJW 2017, 3772; BGH NJW 2016, 311; BGH NJW 2008, 365; BGHZ 65, 49 ff), verhilft auch dies der Klage nicht zu weitergehendem Erfolg.
- BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04
Ausschluss des Kündigungsrechts bei vorbehaltloser Zahlung der Miete trotz …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Rn. 17 Mit Blick auf die vom Landgericht angenommene Verwirkung lasse die in der angefochtenen Entscheidung dazu in Bezug genommene obergerichtliche Rechtsprechung eine solche Deutung nicht zu, zumal die Kläger stets, wenn auch letztlich untaugliche, Maßnahmen zur Schadensbeseitigung (Einbau zusätzlicher Notüberläufe etc.) ergriffen hätten und zwischen den einzelnen Wassereinbrüchen jeweils ein mehrjähriger beanstandungsfreier Zeitraum verstrichen sei; die vorbehaltlose Zahlung der Miete allein habe vor diesem Hintergrund auf Klägerseite kein dahingehendes Vertrauen entstehen lassen können, sie, die Beklagte, werde das Mietverhältnis nicht aufgrund der vorhandenen Mängel kündigen (BGH NJW 2007, 147); [Schriftsatz vom 19.3.20, Bl. 586 ff:] sie, die Beklagte, sei in diesem Zusammenhang stets davon ausgegangen, dass weiter nach der Schadensursache gesucht und diese dann beseitigt werde; aufgrund der wiederkehrenden Mängelanzeigen hätten die Kläger nicht davon ausgehen können, dass diese von der Mieterin hingenommen werden würde; zu berücksichtigen sei auch, dass sie, die Beklagte, erst zum 01.10.2013 in das Mietverhältnis eingetreten sei, wobei ihr das Verhalten der [allerdings demselben Mutterunternehmen entstammenden] Vormieter nicht anzulasten sei; sie selbst habe den nachfolgenden Wassereinbruch vom Februar 2015 umgehend unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung gerügt, wobei es zu Reparaturen gekommen sei und sie davon habe ausgehen dürfen, dass der Schaden behoben worden sei; der dann folgende Wassereinbruch habe die Kündigung ausgelöst und diese sei auch aufgrund des Entzugs der Mietsache gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne erneute Fristsetzung zulässig gewesen;.Kein Kündigungsrecht zu begründen vermögen indes lediglich unerhebliche Gebrauchsentziehungen (BGH NZM 2006, 929;… OLG Düsseldorf aaO).
- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02
Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Rn. 61 2. Eine Mietminderung (§ 536 Abs. 1 BGB) auf Null für den Zeitraum bis zum zulässigen Kündigungszeitpunkt mit der Folge einer weitergehenden Reduzierung der beklagtenseitigen Zahlungsverpflichtungen kommt hingegen schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte die Miete trotz mehrerer tatsächlich erfolglos gebliebener Mängelbeseitigungsversuche stets vorbehaltlos gezahlt und auf diese Weise ihre entsprechenden Rechte verwirkt hat (vgl. BGH NJW 2003, 2601; BGH NJW 2005, 1503;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 79. Auifl., § 536 Rz. 38).
- BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02
Zumutbarkeit und Eignung eines Mieters
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Er kann weiterhin die Bruttomiete verlangen, wenn er auf die darin enthaltenen Vorauszahlungen die nach ihrer Abrechnung enthaltenen Nebenkosten anrechnet und den zugunsten des Mieters verbliebenen Saldo mit der Nettomiete verrechnet (BGH WuM 2003, 204). - BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04
Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Sofern eine solche Klageumstellung ohne Anschlussberufung erst in der Berufungsinstanz erfolgt, ist sie zulässig, soweit der nach Klageumstellung begehrte Betrag den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag nicht übersteigt (OLG Düsseldorf,a.a.O, vgl. BGH Urteil vom 12.01.2006, VII ZR 73/04). - BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02
Verwirkung des Rechts auf Mietminderung wegen eines Mangels der Mietsache
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Rn. 61 2. Eine Mietminderung (§ 536 Abs. 1 BGB) auf Null für den Zeitraum bis zum zulässigen Kündigungszeitpunkt mit der Folge einer weitergehenden Reduzierung der beklagtenseitigen Zahlungsverpflichtungen kommt hingegen schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte die Miete trotz mehrerer tatsächlich erfolglos gebliebener Mängelbeseitigungsversuche stets vorbehaltlos gezahlt und auf diese Weise ihre entsprechenden Rechte verwirkt hat (vgl. BGH NJW 2003, 2601; BGH NJW 2005, 1503;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 79. Auifl., § 536 Rz. 38). - OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
Mieter verschuldet Kündigung: Was umfasst Schadensersatzpflicht?
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Rn. 68 Der Übergang von der Nebenkostenvorauszahlungsklage auf die Abrechnungsklage nach Eintritt der Abrechnungsreife ist kein Fall der Klageänderung, sondern einer gemäß § 264 Nr. 3 zulässigen Klageumstellung (OLG Düsseldorf Urteil vom 11.07.2013, I-24 U 136/12, 24 U 136/12, Rn 39). - BGH, 27.09.2017 - XII ZR 114/16
Kündigung eines langfristigen Gewerberaummietvertrags: Wirksamkeit einer sog. …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Rn. 58 Soweit es in diesem Zusammenhang gegen Treu und Glauben verstößt, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr rechtlich vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen (BGHZ 216, 68 = NJW 2017, 3772; BGH NJW 2016, 311; BGH NJW 2008, 365; BGHZ 65, 49 ff), verhilft auch dies der Klage nicht zu weitergehendem Erfolg. - BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 281/06
Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Rn. 45 aa) Dem Mieter kann zwar der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache auch durch das Auftreten eines Mangels entzogen werden (BGH NJW 2007, 2474; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 269), wie sie hier von der Beklagten in Gestalt von Undichtigkeiten des Dachs der Mietsache mit der Folge mehrfachen Eintritts von Regenwasser in die dadurch zum Teil überschwemmten Innenräume sowie durchnässter und abgelöster Deckenverkleidungen behauptet werden. - BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93
Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19
Der Formmangel eines Änderungsvertrages zu einem Miet- oder Pachtvertrag führt dazu, dass der zunächst unter Beachtung der Form geschlossene ursprüngliche Vertrag nunmehr gleichfalls der Schriftform entbehrt und als für unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt (BGHZ 125, 175;… KG NZM 2005 aaO),. - BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12
Auflösend bedingtes Wirksamwerden nicht genehmigter Wertsicherungsklausel in …
- BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98
Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages
- BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73
Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform
- KG, 28.02.2005 - 12 U 74/03
Wohnungsmietvertrag mit mehr als einjähriger Laufzeit: Wahrung des …
- OLG Dresden, 25.01.2023 - 5 U 1239/22
Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Abrechnung des …
Die Nebenkostenvorauszahlungen sind nämlich Bestandteil der Miete (vgl. BGH…, Urteil vom 23.07.2008, XII ZR 134/06, NJW 2008, 3210 Rn. 31) und die dauerhafte Änderung der Miethöhe ist immer als vertragswesentlich anzusehen und unterliegt demzufolge der gesetzlichen Schriftform des § 550 BGB (vgl. BGH…, Urteil vom 25.11.2015, a.a.O., Rn. 16 ff.; ebenso OLG Brandenburg, Urteil vom 07.07.2020, 3 U 82/19, BeckRS 2020, 17761 Rn. 35 ff. zur Änderung der Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen).Dem Kläger bleiben seine Zahlungsansprüche in Höhe der abrechenbaren Nebenkosten voll erhalten, während nur die Vorauszahlungen geringer ausfallen mit der Folge, dass sich die Nachforderungsbeträge entsprechend erhöhen (i.d.S. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 07.07.2020, a.a.O., Rn. 38).
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Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 150 Abs 3 SGB 7, § 165 SGB 7, § 28e SGB 4, § 771 BGB
Haftung des Hauptunternehmers im Baugewerbe für vom Nachunternehmer dem Unfallversicherungsträger vorenthaltene Beiträge zur Unfallversicherung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 09.04.2019 - S 5 U 177/16
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 3 U 194/16
Zahlungspflicht für rückständige Unfallversicherungsbeiträge; Inanspruchnahme …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Rn. 17 Da die Firma AB, die Beitragszahlungen an die Beklagte, zu denen sie auf Grund der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter in den hier streitigen Jahren 2012 und 2013 verpflichtet war, nicht gezahlt hat, haftet die Klägerin im Sinne von § 28e Abs. 3a Satz 1 SGB IV (vgl. LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 29. August 2019 - L 6 U 3728/18 - juris, Rn. 55) als Hauptunternehmerin für die Erfüllung der Beitragspflicht der Firma AB, soweit deren Unfallversicherungsbeitrag auf Arbeitsentgelten beruht, die für die von der Klägerin in Auftrag gegebenen Bauleistungen zu zahlen waren (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 50;… Höller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: Februar 2019, § 150 Rn. 20e;… Werner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 28e Rn. 92).Diese Regelungen werden in der gesetzlichen Unfallversicherung durch § 150 Abs. 3 S 2 SGB VII dahingehend modifiziert, dass der Nachunternehmer oder der von diesem beauftragte Verleiher für den Nachweis nach § 28e Abs. 3f SGB IV eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Unfallversicherungsträgers vorzulegen hat; diese enthält insbesondere Angaben über die bei dem Unfallversicherungsträger eingetragenen Unternehmensbestandteile und diesen zugehörige Lohnsummen des Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleihers sowie die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 35).
Bei der Schätzung handelt es sich um eine (gerichtlich voll überprüfbare) Tatsachenfeststellung, die mit Erfahrungswerten an den wahrscheinlichen tatsächlichen Verhältnissen auszurichten ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51).
Ausgehend von branchenüblichen Lohnquoten ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht (bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit) grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2020 - L 15 U 191/18; BGH…, Beschluss vom 10. November 2009 -1 StR 283/09 - juris, Rn. 21 ff.; zustimmend für das Beitragsrecht; Sächsisches LSG…, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris, Rn. 20 ff.; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51).
Rn. 28 b) Die Klägerin haftet für diese Beiträge indes nur insoweit, wie die Forderung auf Arbeitsentgelten beruht, die für die von der Klägerin in Auftrag gegebenen Bauleistungen zu zahlen waren (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 50;… Höller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: Februar 2019, § 150 Rn. 20e;… Werner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 28e Rn. 92).
Die Fälligkeit im Sinne des § 25 Abs. 1 SGB IV richtet sich vielmehr nach dem Zeitpunkt, in dem der Beitrag vom Unfallversicherungsträger hätte errechnet werden können (sog. Verjährungsfälligkeit, vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 54;… Bigge in: Eichenhofer/Wenner, SGB I, IV, X, 1. Aufl. 2012, § 25 SGB IV Rn. 13;… Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., Stand: März 2019, § 25 SGB IV Rn 3;… Zieglmeier, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB IV, Stand: März 2019, § 25 Rn. 25).
Hintergrund dieser Unterscheidung ist, dass bei Anwendung des in § 23 Abs. 3 SGB IV bestimmten Fälligkeitszeitpunkts auf die Verjährungsvorschrift praktisch niemals Verjährung eintreten könnte, solange kein Bescheid ergangen ist, und die Bekanntgabe des Bescheides für sich genommen nach § 52 Abs. 1 SGB X zur Hemmung der Verjährung führt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 54;… Segebrecht in: jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 25 Rn. 21).
Da die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Beiträge rückwirkend nach Ablauf des Kalenderjahres festsetzen, in dem die Beiträge dem Grunde nach entstanden sind (§ 152 Abs. 1 Satz 1 SGB VII), fällt die für den Verjährungsbeginn maßgebliche Fälligkeit der Beitragsansprüche in das dem Umlagejahr folgende Kalenderjahr (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 54), hier also bezogen auf die Beiträge für das Jahr 2012 in das Jahr 2013 und für die Beiträge des Jahres 2013 in das Jahr 2014.
- BSG, 26.10.2017 - B 2 U 1/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB 7 - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Außerdem hat sie die Ansicht vertreten, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts B 2 U 1/15 R nicht einschlägig sei.Das BSG habe die Beurteilung der Wertgrenze zuletzt in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2017 (B 2 U 1/15 R) weitergehend konkretisiert.
Es wäre unverständlich, warum eine Schätzung des Gesamtwerts erforderlich sein sollte, obwohl der Wert des konkreten Auftrags an das Nachunternehmen regelmäßig bekannt ist (BSG…, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 11/07 R - juris, Rn. 41; Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 2 U 1/15 R - juris, Rn. 10).
Neuerdings hat das Bundessozialgericht in einem Sonderfall indes klargestellt, dass es für das Überschreiten des Grenzwerts für die Nachunternehmerhaftung auf den Gesamtwert der Bauleistungen ankommt, die das in Anspruch genommene Unternehmen (also das Hauptunternehmen) bezogen auf die Erstellung des vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Bauwerks an alle Nachunternehmen fremdvergeben hat (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 2 U 1/15 R - juris, Rn. 11 ff.).
- BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist dabei zur Beurteilung, ob die Wertgrenze überschritten wurde, nach Wortlaut und Regelungszusammenhang des § 28e Abs. 3d SGB IV nicht alleine auf den Wert des Auftrags an das einzelne Nachunternehmen, für das der konkrete Haftungsanspruch geltend gemacht wird, sondern auf den Gesamtwert aller für das Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen abzustellen (BSG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 11/07 R - juris, Rn. 32).Es wäre unverständlich, warum eine Schätzung des Gesamtwerts erforderlich sein sollte, obwohl der Wert des konkreten Auftrags an das Nachunternehmen regelmäßig bekannt ist (BSG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 11/07 R - juris, Rn. 41;… Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 2 U 1/15 R - juris, Rn. 10).
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 3728/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Bauunternehmerhaftung gem § 150 …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Soweit nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei der Auftragsvergabe auf den Wert des Bauvorhabens (§ 28e Abs. 3d SGB IV - Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen) abzustellen ist, führt dies zu einer - nicht unverhältnismäßigen - Haftungsverschärfung, die in der Intention des Gesetzgebers nach einer wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Baugewerbe lag (…Werner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 116a SGB IV, Rn. 4; vgl. auch Stäbler, in Krauskopf, SGB IV, Stand: Februar 2019, § 116a Rb. 4;… Wagner, in BeckOK, SGB IV, Stand: 1. September 2019, § 116a Rn. 2; a.A. wohl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. August 2019 - L 6 U 3728/18 - juris, Rn.52, das auf den Beginn des Bauvorhabens abstellt).Rn. 17 Da die Firma AB, die Beitragszahlungen an die Beklagte, zu denen sie auf Grund der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter in den hier streitigen Jahren 2012 und 2013 verpflichtet war, nicht gezahlt hat, haftet die Klägerin im Sinne von § 28e Abs. 3a Satz 1 SGB IV (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. August 2019 - L 6 U 3728/18 - juris, Rn. 55) als Hauptunternehmerin für die Erfüllung der Beitragspflicht der Firma AB, soweit deren Unfallversicherungsbeitrag auf Arbeitsentgelten beruht, die für die von der Klägerin in Auftrag gegebenen Bauleistungen zu zahlen waren (LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 50;… Höller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: Februar 2019, § 150 Rn. 20e;… Werner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 28e Rn. 92).
- LSG Sachsen, 22.03.2012 - L 2 U 163/10
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Im Zweifelsfall gehe aber die Nichterweislichkeit zulasten des Hafters (unter Berufung auf LSG Sachsen, Urteil vom 22. März 2012 - L 2 U 163/10).Ferner soll sich der Umfang der Prüfung auch danach bestimmen, ob der Nachunternehmer eine Freistellungsbescheinigung der Finanzbehörden über die Erfüllung seiner Steuerpflicht nach dem Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe oder Bescheinigungen der Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Erfüllung seiner Zahlungspflichten vorlegt (vgl. auch Sächsisches LSG, Urteil vom 22. März 2012 - L 2 U 163/10 - juris, Rn. 40).
- BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Ausgehend von branchenüblichen Lohnquoten ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht (bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit) grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2020 - L 15 U 191/18; BGH, Beschluss vom 10. November 2009 -1 StR 283/09 - juris, Rn. 21 ff.; zustimmend für das Beitragsrecht; Sächsisches LSG…, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris, Rn. 20 ff.; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51). - BSG, 20.07.2010 - B 2 U 7/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung von Bauunternehmern gem § 150 …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Aus der älteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG…, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 21/07 R - juris, Rn. 33; Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 7/10 R - juris, Leitsatz) war auch abgeleitet worden, dass für die Bestimmung des maßgeblichen Gesamtwerts aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen auf den Inhalt des Werk- und Dienstvertrags zwischen dem Bauherrn und dem Hauptunternehmer (also das Vertragsvolumen zwischen Bauherr und Hauptunternehmer) abzustellen sei. - BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Aus der älteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 21/07 R - juris, Rn. 33; Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 7/10 R - juris, Leitsatz) war auch abgeleitet worden, dass für die Bestimmung des maßgeblichen Gesamtwerts aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen auf den Inhalt des Werk- und Dienstvertrags zwischen dem Bauherrn und dem Hauptunternehmer (also das Vertragsvolumen zwischen Bauherr und Hauptunternehmer) abzustellen sei. - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2020 - L 15 U 191/18
Nicht um Nachunternehmer gekümmert: Haftung für nicht gezahlte BG-Beiträge!
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Ausgehend von branchenüblichen Lohnquoten ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht (bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit) grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2020 - L 15 U 191/18; BGH…, Beschluss vom 10. November 2009 -1 StR 283/09 - juris, Rn. 21 ff.; zustimmend für das Beitragsrecht; Sächsisches LSG…, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris, Rn. 20 ff.; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51). - LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
Ausgehend von branchenüblichen Lohnquoten ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht (bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit) grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2020 - L 15 U 191/18; BGH…, Beschluss vom 10. November 2009 -1 StR 283/09 - juris, Rn. 21 ff.; zustimmend für das Beitragsrecht; Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris, Rn. 20 ff.; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51). - BSG, 27.08.1987 - 2 RU 41/85
Arbeitnehmerüberlassung
- SG Aachen, 30.09.2010 - S 14 U 141/08
Haftung eines Installationsbetriebs für rückständige Unfallversicherungsbeiträge …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - L 15 U 704/10
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 10 U 1400/20
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 7 …
Nach der Rechtsprechung ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (…Bundesgerichtsgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 10.11.2009, 1 StR 283/09, juris Rdnr. 21; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2020, L 3 U 82/19, juris Rdnr. 26; LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 26.06.2019, L 3 U 194/16, juris Rdnr. 51). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2023 - L 15 U 189/23 Rn. 36 Hier ist demgegenüber wesentlich, dass die Antragsgegnerin außer Acht gelassen hat, dass sie in den Bescheiden vom 25.04.2018 die von der Nachunternehmerin für das Jahr 2017 zu zahlenden Beiträge nicht aufgrund einer Schätzung, sondern aufgrund des von der Nachunternehmerin gemäß § 165 Abs. 2 SGB VII eingereichten "Lohnnachweis 2017" festgesetzt hat (anders beispielsweise in dem dem von der Antragsgegnerin zitierten Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25.08.2020 - L 3 U 82/19 -, juris Rn. 2, Rn. 27, zugrunde liegenden Sachverhalt), die so festgesetzten Beiträge mit insgesamt 15.052,24 Euro (ohne Säumniszuschläge) für das gesamte Jahr 2017 erheblich geringer sind als die zulasten der Antragstellerin durch Schätzung nur für die von ihr in Auftrag gegebenen Bauleistungen ermittelten Beiträge (…anders in dem dem Urteil des Senats vom 14.05.2020 - L 15 U 191/18 -, juris Rn. 4, 7, zugrunde liegenden Sachverhalt) und die Nachunternehmerin im Jahre 2017 neben der Antragstellerin noch für drei weitere Generalunternehmer Bauleistungen erbracht hat (…anders in dem dem Urteil des Senats vom 14.05.2020 - L 15 U 191/18 -, juris Rn. 5, zugrunde liegenden Sachverhalt).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.12.2020 - 3 U 82/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Schadensersatz wegen der behaupteten Einnahme eines Haarwuchsmittels und der daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen Anspruch auf Auskunftserteilung Unbestimmter Verdacht
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 22.05.2019 - 4 O 113/18
- OLG Hamm, 09.12.2020 - 3 U 82/19
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.05.2015 - VI ZR 63/14
Arzneimittelhaftung eines Anbieters eines Generikums mit dem Wirkstoff …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2020 - 3 U 82/19
Ausweislich des Leitsatzes der vorgenannten Entscheidung des BGH wie auch der weiteren Entscheidung des BGH vom 12.05.2015 - VI ZR 63/14 - m.w.N. muss der Kläger in einem ersten Schritt Tatsachen darlegen und - im Bestreitensfall - beweisen, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel diesen Schaden verursacht hat.Rn. 47 Nach der Rechtsprechung des BGH genügt ein unbestimmter Verdacht nicht, um einen Auskunftsanspruch nach § 84 a AMG zu begründen; andererseits ist aber auch nicht der Vollbeweis für die Kausalität zwischen der Anwendung der Medikamente und dem Eintritt des Schadens zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2015 - VI ZR 63/14).
Ein bedeutsamer Umstand im Rahmen der Plausibilitätsprüfung, als der der enge zeitliche Zusammenhang gewertet wird, kann nicht festgestellt werden (s. dazu auch BGH, Urteil vom 12.05.2015 - VI ZR 63/14).
- EuGH, 21.06.2017 - C-621/15
Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2020 - 3 U 82/19
Es stelle sich aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 21.06.2017 - C-621/15 - die Frage, ob das Beweismaß nicht grundsätzlich für den geschädigten Arzneimittelverbraucher zu reduzieren sei.Auch der Verweis auf die Entscheidung des EuGH vom 21.06.2017 - C-621/15 - führt zu keiner anderen Bewertung.
- BGH, 12.05.2015 - VI ZR 328/11
Auskunftsverfahren zur Vorbereitung von Ersatzansprüchen aus Arzneimittelhaftung: …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2020 - 3 U 82/19
Unzutreffend ist insoweit die Auffassung des Klägers, die vom Senat vertretene Ansicht, dass er die Beweislast für das Auftreten der behaupteten Symptome trage, stehe in Widerspruch zu den in der Entscheidung des BGH vom 12.05.2015 - VI ZR 328/11 - niedergelegten Grundsätzen zum Beweismaß.Daher bedarf es entgegen der Auffassung der Beklagten im Auskunftsverfahren nicht der Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage, ob die Gesundheitsbeeinträchtigungen auf A zurückzuführen sind (BGH, Urteil vom 1205.2015 - VI ZR 328/11).
- BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12
Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2020 - 3 U 82/19
Hinsichtlich dieser Tatsachen hat sodann eine Plausibilitätsprüfung (ohne die Notwendigkeit eines Vollbeweises) dahingehend zu erfolgen, ob die vorgetragenen (und bewiesenen) Tatsachen den Schluss auf eine Ursache-/Wirkung-Beziehung zwischen dem in Verkehr gebrachten Arzneimittel und dem (nachgewiesenen) Schaden des Auskunft suchenden Anwenders ergeben (vgl. zum Ganzen auch BGH, Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12). - BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2020 - 3 U 82/19
Werden im Wege einer objektiven Klagehäufung zur Vorbereitung eines Schadensersatzbegehrens sowohl ein Auskunftsanspruch als auch ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, darf über den Auskunftsanspruch vorab durch Teilurteil entschieden werden (BGH, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 117/10).
- OLG Koblenz, 18.09.2024 - 5 U 1139/23
Schadensersatzforderung aufgrund einer Ertaubung im rechten Ohr im zeitlichen …
Die gesetzlich geschuldete Auskunft umfasst nur die in § 84a Abs. 1 Satz 2 AMG näher bezeichneten Informationen, die sich auf die konkret behaupteten schädlichen Arzneimittelwirkungen, mithin auf das im konkreten Einzelfall vorgebrachte Krankheitsbild beziehen und in einem Zusammenhang mit der Rechtsgutverletzung stehen (OLG Bamberg…, Urteil vom 08.04.2024 - 4 U 15/23 e, juris Rn. 71; OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2020 - 3 U 82/19, juris Rn. 22; OLG München…, Beschluss vom 25.01.2019 - 8 W 1867/18, juris Rn. 18;… Kügel/Müller/Hofmann/Brock, AMG, 3. Aufl. 2022, § 84a, Rn. 35), da der Auskunftsanspruch der Gewinnung von Tatsachen und Erkenntnissen dient, auf deren Grundlage der Betroffene im Schadensersatzprozess den Nachweis des Bestehens seiner Ansprüche führen kann (BT-Drucks. 14/7752, Seite 20). - OLG Bamberg, 08.04.2024 - 4 U 15/23
Auskunftsklage gegen pharmazeutischen Unternehmer wegen dessen Impfstoff nach …
Rn. 70 Die gesetzlich geschuldete Auskunft umfasst somit nur die in § 84 a Abs. 1 Satz 2 AMG näher bezeichneten Informationen, die sich auf die konkret behaupteten schädlichen Arzneimittelwirkungen, mithin auf das im konkreten Einzelfall vorgebrachte Krankheitsbild beziehen und in einem Zusammenhang mit der Rechtsgutverletzung stehen (OLG Hamm, Urteil vom 9. Dezember 2020 - 3 U 82/19 -, Rn. 22, juris; OLG München…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 8 W 1867/18 -, Rn. 18, juris;… Kügel/Müller/Hofmann/Brock, AMG, 3. Aufl. 2022, § 84a, Rn. 35). - LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 141/22
Schadensersatz-Klagen gegen Impfstoffhersteller bleiben erfolglos
Die Auskunftspflicht des Unternehmers ist dabei auf solche Verdachtsfälle beschränkt, die in ihrem Schadensbild mit den beim Anspruchsteller eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen vergleichbar sind oder auf Informationen, die sich auf die konkret behaupteten schädlichen Arzneimittelwirkungen, mithin auf das im konkreten Einzelfall vorgebrachte Krankheitsbild beziehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2020 - 3 U 82/19).
- OLG Dresden, 29.10.2024 - 4 U 31/24
Haftung des Herstellers nach Corona-Impfung? Klage auf Auskunftserteilung …
Rn. 46 Die gesetzlich geschuldete Auskunft umfasst somit nur die in § 84 a Abs. 1 Satz 2 AMG näher bezeichneten Informationen, die sich auf die konkret behaupteten schädlichen Arzneimittelwirkungen, mithin auf das im konkreten Einzelfall vorgebrachte Krankheitsbild beziehen und in einem Zusammenhang mit der Rechtsgutverletzung stehen (OLG Hamm, Urteil vom 9. Dezember 2020 - 3 U 82/19 -, Rn. 22, juris; OLG München…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 8 W 1867/18 -, Rn. 18, juris;… Kügel/Müller/Hofmann/Brock, AMG, 3. Aufl. 2022, § 84a, Rn. 35). - LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 151/22
Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller
Die Auskunftspflicht des Unternehmers ist dabei auf solche Verdachtsfälle beschränkt, die in ihrem Schadensbild mit den beim Anspruchsteller eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen vergleichbar sind oder auf Informationen, die sich auf die konkret behaupteten schädlichen Arzneimittelwirkungen, mithin auf das im konkreten Einzelfall vorgebrachte Krankheitsbild beziehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2020 - 3 U 82/19). - LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 60/23
Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch
Die Auskunftspflicht des Unternehmers ist dabei auf solche Verdachtsfälle beschränkt, die in ihrem Schadensbild mit den beim Anspruchsteller eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen vergleichbar sind oder auf Informationen, die sich auf die konkret behaupteten schädlichen Arzneimittelwirkungen, mithin auf das im konkreten Einzelfall vorgebrachte Krankheitsbild beziehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2020 - 3 U 82/19). - OLG Dresden, 21.10.2025 - 4 U 1224/24
Arzneimittelrechtlicher Auskunftsanspruch, erweiterte Darlegungslast des …
Die gesetzlich geschuldete Auskunft umfasst somit nur die in der Vorschrift näher bezeichneten Informationen, die sich wiederum auf die konkret behaupteten schädlichen Arzneimittelwirkungen beziehen - mithin auf das im konkreten Einzelfall vorgebrachte Krankheitsbild - und zudem in einem Zusammenhang mit der Rechtsgutverletzung stehen müssen (vgl. Senat - unter Bezugnahme auf OLG Bamberg -, Teilurt. v. 08.04.2024 - 4 U 15/23 -, BeckRS 2024, 7784 Rn. 70, beck-online, OLG Hamm, Urt. v. 09.12.2020 - 3 U 82/19 -, Rn. 22, juris;… OLG München, Beschl. v. 25.01.2019 - 8 W 1867/18 -, Rn. 18, juris;… Kügel/Müller/Hofmann/Brock, AMG, 3. Aufl. 2022, § 84a, Rn. 35). - LG Landshut, 30.08.2024 - 24 O 2720/22
Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Vorabentscheidungsersuchen, …
Die Auskunftspflicht des Unternehmers ist dabei auf solche Verdachtsfälle beschränkt, die in ihrem Schadensbild mit den beim Anspruchsteller eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen vergleichbar sind oder auf Informationen, die sich auf die konkret behaupteten schädlichen Arzneimittelwirkungen, mithin auf das im konkreten Einzelfall vorgebrachte Krankheitsbild beziehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2020 - 3 U 82/19). - LG Landshut, 23.10.2024 - 53 O 473/23
Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, …
Die Auskunftspflicht des Unternehmers ist dabei auf solche Verdachtsfälle beschränkt, die in ihrem Schadensbild mit den beim Anspruchsteller eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen vergleichbar sind oder auf Informationen, die sich auf die konkret behaupteten schädlichen Arzneimittelwirkungen, mithin auf das im konkreten Einzelfall vorgebrachte Krankheitsbild beziehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2020 - 3 U 82/19). - LG Landshut, 29.11.2024 - 13 O 1031/23
Produkthaftungsrichtlinie, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rechtswirksamkeit, …
Die Auskunftspflicht des Unternehmers ist dabei auf solche Verdachtsfälle beschränkt, die in ihrem Schadensbild mit den beim Anspruchsteller eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen vergleichbar sind oder auf Informationen, die sich auf die konkret behaupteten schädlichen Arzneimittelwirkungen, mithin auf das im konkreten Einzelfall vorgebrachte Krankheitsbild beziehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2020 - 3 U 82/19). - LG Landshut, 02.10.2024 - 15 O 2746/23
Kein Haftung für Arzneimittel bei positivem Kosten-Nutzen-Verhältnis
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg - 3 U 82/19 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.04.2019 - 312 O 435/16
- OLG Hamburg - 3 U 82/19 (anhängig)
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