Rechtsprechung
| OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 242; BGB § 355; BGB § 491
Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages führenden Willenserklärung durch Prolongation des Darlehens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 ; BGB § 355 ; BGB § 491
Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages führenden Willenserklärung durch Prolongation des Darlehens - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Verwirkung des Widerrufsrechts nach einer Darlehensprolongation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verwirkung eines Verbraucherwiderrufsrechts
Verfahrensgang
- LG Hannover, 20.06.2018 - 3 O 216/18
- LG Hannover, 20.06.2019 - 3 O 216/18
- OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (28)
- BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17
Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen: Zurückweisung …
Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Soweit dem Vertragsgegner bei einem Versicherungsvertrag vorzuwerfen ist, die Situation selbst herbeigeführt zu haben, indem er keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Mai 2014, IV ZR 76/11, Rn. 39, 40, juris, zur Widerspruchsbelehrung gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 5 VVG a.F.), ist dies bei einem Verbraucherdarlehen unbeachtlich (BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 443/16 Rn. 26; Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17).Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die Rückabwicklung für das verpflichtete Kreditinstitut - insbesondere wenn es sich bei diesem um eine Bausparkasse handelt - nicht mehr zumutbar, zumal es für den Tatbestand der Verwirkung gerade auch auf das Verhalten des Verpflichteten ankommt und auch dieses unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu prüfen und beurteilen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23.1.2018 - XI ZR 298/17, WM 2018, 614 ff.).
Dabei ist auf die Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Widerruf abzustellen (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2018 - XI ZR 298/17).
Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist keine Festlegung einer Mindestdauer des Zeitmomentes in diesem Kontext zu entnehmen; vielmehr hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass ein solches Mindest-Zeitmoment weder aus den gesetzlichen Verjährungshöchstfristen abzuleiten ist (BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2017, WM 2017, 2247, zit. nach juris Rz. 9; Beschluss vom 31. Januar 2018, WM 2018, 614, zit. nach juris Rz. 11) noch aus den Fristen der regelmäßigen Verjährung (BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 455/16, zit. nach juris Rz. 21).
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schließt die Annahme von Verwirkung bei noch nicht beendeten Verbraucherdarlehensverträgen indes nicht grundsätzlich aus (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17, juris).
- BGH, 12.03.2019 - XI ZR 9/17
Bemessung der Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmers im Fall des Widerrufs seiner …
Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Gleiches gilt für den Umstand, dass die Beklagte "die Situation selbst herbeigeführt hat", weil sie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht erteilt hat (BGH, Urteil vom 12. März 2019 - XI ZR 9/17 -, Rn. 11, juris).Ein wesentlicher Gesichtspunkt für eine Verwirkung ist, wenn die Bank im Zuge der vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrags die ihr gewährte Sicherheit freigegeben hat (BGH, Urteil vom 12. März 2019 - XI ZR 9/17 -, Rn. 11, juris).
Rn. 58 (4) Als Argument für eine Verwirkung liegt indes nicht vor, dass der Darlehensvertrag bereits vor dem Widerruf beendet worden wäre und die Sicherheiten entsprechend freigegeben gewesen wären (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. März 2019 - XI ZR 9/17 -, Rn. 11, juris).
- BGH, 25.09.2018 - XI ZR 462/17
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach …
Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Das gilt in besonderem Maße (aber nicht ausschließlich), wenn die Beendigung des Darlehensvertrags auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (…BGH-Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, BGHZ 212, 207 Rn. 30) bzw. wenn die Parteien den Darlehensvertrag einverständlich beendet haben (BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - XI ZR 462/17 -, Rn. 10, juris).Es entspricht der Lebenserfahrung, dass eine Bank unmittelbar mit vereinnahmten Geldern wirtschaftet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - XI ZR 462/17 -, Rn. 13, juris; BGH…, Beschluss vom 05. Juni 2018 - XI ZR 577/16 -, Rn. 4, juris).
Die Argumentation des Bundesgerichtshofs zur Unschädlichkeit einer unterbliebenen Nachbelehrung bei einer vorzeitigen Vertragsaufhebung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - XI ZR 462/17 -, Rn. 10, juris) gilt hier gleichermaßen.
- BGH, 16.10.2018 - XI ZR 69/18
Verwirkung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag nach Einigung …
Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Mit der Präzisierung der Modalitäten einer Nachbelehrung im Zuge der Einführung des § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB in der Fassung des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) wollte der Gesetzgeber vielmehr befürchtete Härten für die Unternehmer aus der zeitgleichen Einführung des § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB kompensieren (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 69/18 -, Rn. 20, juris).Rn. 44 ee) Zudem hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (BGH…, Urteil vom 02. April 2019 - XI ZR 687/17 -, Rn. 19, juris; BGH, Urteile vom 16.10.2018, - XI ZR 45/18 und XI ZR 69/18), dass der Umstand, dass die Darlehensgeberin mit Leistungen des Darlehensnehmers nach Beendigung des Darlehensvertrages gearbeitet hat, ein Umstand ist, der bei der Entscheidung über die Verwirkung des Widerrufsrechts zu veranschlagen ist.
- BGH, 02.04.2019 - XI ZR 687/17
Wirksamkeit des Widerrufs des Verbraucherdarlehensvertrages; Unrichtige Belehrung …
Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Dass der Darlehensgeber davon ausgeht oder ausgehen muss, der Darlehensnehmer habe von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis, schließt vielmehr eine Verwirkung nicht aus (BGH, Urteil vom 02. April 2019 - XI ZR 687/17 -, Rn. 17, juris).Rn. 44 ee) Zudem hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (BGH, Urteil vom 02. April 2019 - XI ZR 687/17 -, Rn. 19, juris; BGH, Urteile vom 16.10.2018, - XI ZR 45/18 und XI ZR 69/18), dass der Umstand, dass die Darlehensgeberin mit Leistungen des Darlehensnehmers nach Beendigung des Darlehensvertrages gearbeitet hat, ein Umstand ist, der bei der Entscheidung über die Verwirkung des Widerrufsrechts zu veranschlagen ist.
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15
Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts
Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Zu dem Zeitablauf müssen mithin besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (ständige Rechtsprechung BGH, Urteil vom 12.7.2016 - XI ZR 501/15, Rn. 40 m. w. N., juris.).Gerade bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen kann das Vertrauen des Unternehmers auf ein Unterbleiben des Widerrufs schutzwürdig sein, auch wenn die von ihm erteilte Widerrufsbelehrung ursprünglich den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprochen und er es in der Folgezeit versäumt habe, den Verbraucher nachzubelehren (BGH-Urteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 41…, vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 22 …und vom 3. Juli 2018 - XI ZR 702/16, ZIP 2018, 1626 Rn. 15).
- BGH, 10.10.2017 - XI ZR 393/16
Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherdarlehensvertrag: …
Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht mehr ausgeübt werden (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 393/16 -, Rn. 9, juris).Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist keine Festlegung einer Mindestdauer des Zeitmomentes in diesem Kontext zu entnehmen; vielmehr hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass ein solches Mindest-Zeitmoment weder aus den gesetzlichen Verjährungshöchstfristen abzuleiten ist (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, WM 2017, 2247, zit. nach juris Rz. 9;… Beschluss vom 31. Januar 2018, WM 2018, 614, zit. nach juris Rz. 11) noch aus den Fristen der regelmäßigen Verjährung (BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 455/16, zit. nach juris Rz. 21).
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15
Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …
Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Unterzieht der Unternehmer dagegen das vom Verordnungsgeber entworfene Muster einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung, die über das nach § 14 Abs. 3 BGB-InfoV a. F. Erlaubte hinausgeht, verliert er die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a. F. (BGH, Urteil vom 12.7.2016 - XI ZR 564/15, Rn. 22 m. w. N., juris).Die Beklagte hat das Muster einer inhaltlichen Bearbeitung unterzogen, was zum Verlust des Vertrauensschutzes führt (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2016 - XI ZR 564/15, Rn. 24 - 25, juris).
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH, Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08, Rn. 15, juris).Sie belehrt den Verbraucher über den nach § 355 Abs. 2 BGB a. F. maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist nicht richtig, weil sie das unrichtige Verständnis nahelegt, die Widerrufsfrist beginne - ohne Rücksicht auf eine Vertragserklärung des Verbrauchers - bereits einen Tag nach Zugang des mit der Widerrufsbelehrung versehenen Darlehensangebots der Beklagten zu laufen (vgl. BGH, Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08, Rn. 16, juris).
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Soweit dem Vertragsgegner bei einem Versicherungsvertrag vorzuwerfen ist, die Situation selbst herbeigeführt zu haben, indem er keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, IV ZR 76/11, Rn. 39, 40, juris, zur Widerspruchsbelehrung gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 5 VVG a.F.), ist dies bei einem Verbraucherdarlehen unbeachtlich (BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 443/16 Rn. 26; Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17). - BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft
- BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …
- BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich …
- BGH, 10.10.2017 - II ZR 353/15
Publikums-Kommanditgesellschaft: Erneute Einforderung einer unter Vorbehalt …
- BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04
Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation
- BGH, 03.07.2018 - XI ZR 702/16
Verbraucherdarlehensvertrag im Altfall: Begründung der Verwirkung des …
- BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …
- BGH, 10.10.2017 - XI ZR 455/16
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- BGH, 16.10.2018 - XI ZR 45/18
Verwirkung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag nach Einigung …
- BGH, 14.03.2017 - XI ZR 160/16
Verbraucherdarlehen: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts durch …
- OLG Bremen, 28.05.2018 - 1 U 8/18
Verwirkung des Widerrufsrechts beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages …
- BGH, 05.06.2018 - XI ZR 577/16
Zurückweisung der Revision mit Anm. zur Verwirkung i.R.d. Abwicklung eines …
- KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18
Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensvertrag
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
- BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00
Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …
- BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99
Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten
- BGH, 26.03.2019 - XI ZR 341/17
Widerruf der auf den Abschluss zweier Verbraucherdarlehensverträge gerichteten …
- OLG Bremen, 08.09.2020 - 1 U 56/20
Umstandsmoment im Rahmen der Verwirkung des Widerrufsrechts
Zudem ist zu berücksichtigen, dass selbst dann, wenn eine Vereinbarung zur Prolongation oder zur Änderung der Konditionen der bis dahin noch nicht abgelösten und widerrufenen Darlehensverträge vom 28.02.2006 getroffen worden wäre, dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, grundsätzlich keinen Umstand begründet hätte, der zur Annahme des Umstandsmoments als Voraussetzung einer Verwirkung der Rechte des Darlehensnehmers geführt hätte (siehe BGH…, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 205/05, juris Rn. 25, WM 2007, 114; Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 28.05.2018 - 1 U 8/18, juris Rn. 32, WM 2018, 1453; ebenso OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13.03.2019 - 14 U 2339/17, juris Rn. 5; OLG Schleswig…, Urteil vom 06.10.2016 - 5 U 72/16, juris Rn. 39, WM 2016, 2350;… Urteil vom 23.02.2017 - 5 U 171/16, juris Rn. 29, WM 2017, 1304; anderer Auffassung dagegen KG Berlin…, Urteil vom 10.04.2019 - 26 U 49/18, juris Rn. 37; OLG Celle, Beschluss vom 18.09.2019 - 3 U 97/19, juris Rn. 53 ff., VuR 2020, 119 (Ls.); OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 16.02.2017 - 3 U 185/15, juris Rn. 58; OLG Koblenz…, Urteil vom 14.10.2016 - 8 U 1038/15, juris Rn. 95, BKR 2017, 78; LG Bonn…, Urteil vom 02.06.2017 - 3 O 519/16, juris Rn. 22; LG Dortmund…, Urteil vom 09.06.2017 - 3 O 119/16, juris Rn. 24, BKR 2017, 338; LG Düsseldorf…, Urteil vom 07.04.2017 - 8 O 573/15, juris Rn. 28; LG Frankfurt am Main…, Urteil vom 05.03.2018 - 2-05 O 338/17, juris Rn. 59). - OLG Frankfurt, 31.08.2022 - 3 U 65/22
Verwirkung des Widerrufs eines grundpfandrechtlich besicherten …
Aufgrund des gebildeten Vertrauens richtet sich der Darlehensgeber auf den Bestand des Darlehensvertrages ein und tätigt im Rahmen der notwendigen Refinanzierung nicht unerhebliche Dispositionen (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 18.09.2019 - 3 U 97/19 - juris). - OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages; Verwirktes Widerrufsrecht; …
Die Verpflichtung, den Darlehensnehmer deutlich über sein Widerrufsrecht zu belehren, ist keine Dauerverpflichtung, die ab dem Vertragsschluss als Verpflichtung zur Nachbelehrung gleichsam ständig neu entstünde (BGH…, Urteil vom 22.10.2019 - XI ZR 203/18, Rn. 14; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 18.09.2019 - 3 U 97/19, Rn. 60).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 9 UWG
Pflicht eines Parallelimporteurs von Arzneimitteln zur namentlichen Kennzeichnung auf sog. "Multi-Country-Pack" - rechtsportal.de
Ansprüche aus Wettbewerbsrecht und Markenrecht; Parallelvertreiber von Arzneimitteln als pharmazeutischer Unternehmer; Import eines mit einer deutschsprachigen Verpackung in Österreich in den Verkehr gebrachtes Arzneimittel nach Deutschland
- rechtsportal.de
Ansprüche aus Wettbewerbsrecht und Markenrecht; Parallelvertreiber von Arzneimitteln als pharmazeutischer Unternehmer; Import eines mit einer deutschsprachigen Verpackung in Österreich in den Verkehr gebrachtes Arzneimittel nach Deutschland
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
- OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
- BGH - I ZR 211/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
Rechte des Arzneimittelherstellers bei Inanspruchnahme auf Zahlung sogenannter …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Rn. 96 In Fällen wie dem vorliegenden, in denen neben dem Zulassungsinhaber auch der Parallelvertreiber als pharmazeutischer Unternehmer anzusehen ist, folgt aus dem Zusammenspiel von § 130 a Abs. 1 S. 1 und S. 3 SGB V, dass der Rabatt von demjenigen Unternehmer getragen werden soll, der den ApU für den deutschen Markt festlegt und beim Verkauf an deutsche Großhändler vereinnahmt (OLG Braunschweig NJOZ 2019, 92, Rn. 120).Rn. 100 (vgl. OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 100, Rn. 129).
Erst durch die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland entsteht auch die Pflicht zur Zahlung des Herstellerrabatts und zur Angabe der PZN auf der Arzneimittelpackung gemäß § 130 a Abs. 5 SGB V (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 100, Rn. 130).
Dies ist in der vorliegenden Konstellation der Parallelimporteur, d.h. die Beklagte (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 100, Rn. 131).
Mit dieser dem pharmazeutischen Unternehmer treffenden subjektiv-öffentlichen Pflicht korrespondiert sein Recht, die ihm zugewiesene PZN ausschließlich zu verwenden (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 99, Rn. 122, unter Hinweis auf Dietel/Hußmann, Abrechnung importierter zentral zugelassener Arzneimittel - unter welcher PZN?, PharmR 2016, 619, 620).
Rn. 110 Die Beantragung eigener PZN für das streitgegenständliche Arzneimittel begründet die Stellung des Importeurs als pharmazeutischer Unternehmer für das Arzneimittel und löst die Verpflichtung zur Zahlung des Herstellerrabattes aus (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 99, Rn. 124 unter Hinweis auf Dietel/Hußmann, Abrechnung importierter zentral zugelassener Arzneimittel - unter welcher PZN? PharmR 2016, 621).
Bei dieser Frage handelt es sich nämlich nicht um eine markenrechtliche Problemstellung (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 99, Rn. 125).
Sie sind auch wenn sie auf den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland anwendbar sind, keine Maßnahmen gleicher Wirkung im Sinne dieser Bestimmung (…GmS-OGB, GRUR 2013, 417 Rn. 39 - EU-Versandapotheken; OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128).
In einem solchen Fall sind die fraglichen Bestimmungen nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern als dies für inländische Erzeugnisse geschieht (…EuGH, NJW 1994, 121, Rn. 16f. - Keck und Mithouard; OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128).
Sie gelten für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gleichermaßen, die Arzneimittel i.S.d. § 78 Abs. 2 S. AMG im Inland abgeben (…GmS-OGB, GRUR 2013, 417 Rn. 41 - EU-Versandapotheken; OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128).
Rn. 122 Dies gilt auch bei Berücksichtigung des Umstandes, dass den Klägerinnen auch andere Verpackungsoptionen zur Verfügung gestanden haben und dass das OLG Braunschweig die Ansicht der Beklagten unter Bezugnahme auf Dietel/Hußmann, PharmR 2016, 621, - im Rahmen eines obiter dictums - geteilt hat (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 132).
- GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10
EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung
Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Dabei kann auch der Parallelvertreiber als Pharmazeutischer Unternehmer den ApU festsetzen (…BGH, GRUR 2010, 1130 = NJW 2010, 3724, Rn. 27 - Sparen Sie beim Medikamentenkauf; GmS-OGB, GRUR 2013, 417, Rn. 14 - EU-Versandapotheken).Sie sind auch wenn sie auf den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland anwendbar sind, keine Maßnahmen gleicher Wirkung im Sinne dieser Bestimmung (GmS-OGB, GRUR 2013, 417 Rn. 39 - EU-Versandapotheken;… OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128).
Sie gelten für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gleichermaßen, die Arzneimittel i.S.d. § 78 Abs. 2 S. AMG im Inland abgeben (GmS-OGB, GRUR 2013, 417 Rn. 41 - EU-Versandapotheken;… OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128).
- LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
Anspruch auf Unterlassung des Imports eines Arzneimittels wegen unzulässigen …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 9. Mai 2019, Az. 327 O 389/18, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Unterlassungstenor zu I. 1) statt "Parallelimporteur" nunmehr "Parallelvertreiber" heißt.Rn. 39 Mit Urteil vom 9. Mai 2019, Az. 327 O 389/18, hat das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 27, der Klage hinsichtlich des allein auf die Klägerin zu 1) entfallenden Klagantrags zu I. sowie der darauf bezogenen Annexansprüche zu III. bis V. stattgegeben.
Rn. 46 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Mai 2020, Az. 327 O 389/18 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Rn. 118 Nach der Rechtsprechung des EuGH ist zwar jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen i.S.v. Art. 34 AEUV anzusehen (EuGH, GRUR Int 1974, 467, 468 - Dassonville;… EuGH, EuZW 2012, 508, Rn. 32 - ANETT). - EuGH, 24.11.1993 - C-267/91
Strafverfahren gegen Keck und Mithouard
Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
In einem solchen Fall sind die fraglichen Bestimmungen nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern als dies für inländische Erzeugnisse geschieht (EuGH, NJW 1994, 121, Rn. 16f. - Keck und Mithouard;… OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128). - BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12
Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Bei der Beurteilung des streitgegenständlichen Parallelvertriebs der Beklagten, welche sich an Arzneimittelgroßhändler und Apotheken, aber auch an Sozialversicherungsträger und Abrechnungsstellen wendet, ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers abzustellen, der das Angebot der Beklagten mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2004, 786 - Größter Online-Dienst; BGH, GRUR 2014, 1211 Rn. 19f. - Runes of Magic II). - EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
ANETT - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV und 37 AEUV - Nationale Regelung, die …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Rn. 118 Nach der Rechtsprechung des EuGH ist zwar jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen i.S.v. Art. 34 AEUV anzusehen (…EuGH, GRUR Int 1974, 467, 468 - Dassonville; EuGH, EuZW 2012, 508, Rn. 32 - ANETT). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Bei der Beurteilung des streitgegenständlichen Parallelvertriebs der Beklagten, welche sich an Arzneimittelgroßhändler und Apotheken, aber auch an Sozialversicherungsträger und Abrechnungsstellen wendet, ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers abzustellen, der das Angebot der Beklagten mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2004, 786 - Größter Online-Dienst;… BGH, GRUR 2014, 1211 Rn. 19f. - Runes of Magic II). - EuGH, 30.04.2009 - C-531/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT VORSCHRIFTEN WIE DER ÖSTERREICHISCHEN REGELUNG ÜBER …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Sie regeln nicht auf Waren bezogene Merkmale, sondern Umstände des Vertriebs (EuGH, GRUR 2009, 792, Rn. 20 - Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft/LIBRO). - BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08
Sparen Sie beim Medikamentenkauf!
Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Dabei kann auch der Parallelvertreiber als Pharmazeutischer Unternehmer den ApU festsetzen (BGH, GRUR 2010, 1130 = NJW 2010, 3724, Rn. 27 - Sparen Sie beim Medikamentenkauf;… GmS-OGB, GRUR 2013, 417, Rn. 14 - EU-Versandapotheken). - BGH, 13.12.2012 - I ZR 161/11
Voltaren
- BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01
Größter Online-Dienst
- EuGH, 26.04.2007 - C-348/04
Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht …
- BSG, 03.08.2022 - B 3 KR 3/21 R
Krankenversicherung - Fertigarzneimittel - Generikaabschlagspflicht bei …
Nicht zuletzt kann es schließlich - gelten nicht im Innenverhältnis von Zulassungsinhaber und dem das Arzneimittel unter seinem Namen abgebenden pharmazeutischen Unternehmer möglicherweise andere Absprachen - regelmäßig nicht im Interesse des Zulassungsinhabers liegen, für Abschläge in Anspruch genommen zu werden, die auf von Dritten möglicherweise auch ohne seine Kenntnis vorgenommene Arzneimittelabgaben entfallen (vgl dazu letztens nur Hanseatisches OLG vom 19.11.2020 - 3 U 97/19 - PharmR 2021, 491).Darin verkörpert sich nach der Konzeption der krankenversicherungsrechtlichen Abrechnungsbestimmungen die im Rechtsverkehr allseits bindende und nur für die Zukunft korrigierbare (…vgl BSG vom 2.7.2013 - B 1 KR 18/12 R - BSGE 114, 36 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 9, RdNr 20) Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers, dass das betreffende Arzneimittel im Hinblick auf die Vergütungsbeziehungen zu den Krankenkassen von dem angeführten pharmazeutischen Unternehmer unter seinem Namen in den Verkehr gebracht wird, weshalb auch nur er abschlagspflichtig nach § 130a SGB V ist (ebenso Hanseatisches OLG vom 19.11.2020 - 3 U 97/19 - PharmR 2021, 491, juris RdNr 96 ff).
- BSG, 17.02.2022 - B 3 KR 3/21 R Nicht zuletzt kann es schließlich - gelten nicht im Innenverhältnis von Zulassungsinhaber und dem das Arzneimittel unter seinem Namen abgebenden pharmazeutischen Unternehmer möglicherweise andere Absprachen - regelmäßig nicht im Interesse des Zulassungsinhabers liegen, für Abschläge in Anspruch genommen zu werden, die auf von Dritten möglicherweise auch ohne seine Kenntnis vorgenommene Arzneimittelabgaben entfallen ( vgl dazu letztens nur Hanseatisches OLG vom 19.11.2020 - 3 U 97/19 - PharmR 2021, 491) .
Darin verkörpert sich nach der Konzeption der krankenversicherungsrechtlichen Abrechnungsbestimmungen die im Rechtsverkehr allseits bindende und nur für die Zukunft korrigierbare (… vgl BSG vom 2.7.2013 - B 1 KR 18/12 R - BSGE 114, 36 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 9, RdNr 20) Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers, dass das betreffende Arzneimittel im Hinblick auf die Vergütungsbeziehungen zu den Krankenkassen von dem angeführten pharmazeutischen Unternehmer unter seinem Namen in den Verkehr gebracht wird, weshalb auch nur er abschlagspflichtig nach § 130a SGB V ist (ebenso Hanseatisches OLG vom 19.11.2020 - 3 U 97/19 - PharmR 2021, 491, juris RdNr 96 ff ) .
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