Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.03.2006 - 3 VAs 3/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
EGGVG §§ 23 ff; ; EGGVG § ... 23 Abs. 1; ; EGGVG § 24 Abs. 2; ; EGGVG § 25; ; EGGVG § 29 Abs. 2; ; EGGVG § 29 Abs. 3; ; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; StPO § 119 Abs. 6; ; StPO § 307 Abs. 2; ; StVollzG § 114 Abs. 2 S. 1; ; VwGO § 70 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 123; ; HmbAusfG § 6 Abs. 1 S. 3; ; HmbAusfG § 6 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 119 Abs. 6
Strafprozessrecht: Einstweilige Anordnung zu Gunsten eines Untersuchungsgefangenen hinsichtlich eines bestimmten Besuchers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Duldung eines Besuchs in der Untersuchungshaft nach Maßgabe einer Besuchserlaubnis; Erteilung einer Besuchserlaubnis; Erlass einer einstweiligen Anordnung; Gewährung von Prozesskostenhilfe; Festsetzung des Gegenstandswerts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2006 - 3 VAs 3/06
Gleichwohl ist im Hinblick auf einen nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen lückenlosen Rechtsschutz (vgl. BVerfG, NJW 1974, 1079 f) inzwischen in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend anerkannt, dass das Bedürfnis des Erlasses einer einstweiligen Anordnung unter Zugrundelegung des Rechtsgedankens der §§ 114 Abs. 2 S. 1 StVollzG, 123 VwGO dann besteht, wenn einem Antragsteller ohne diese vorläufige Regelung schwerwiegende Nachteile bei der Rechtsverfolgung drohen (HansOLG Hamburg, JR 1979, 349 f; OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 142 ff m. w. N.;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., StPO, § 29 EGGVG Rdnr. 3;… Kissel/Meyer, 4. Aufl., GVG, § 28 EGGVG Rdnr. 24 m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 11.11.1993 - 2 VAs 23/93
Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Justizverwaltungsakt; …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2006 - 3 VAs 3/06
Gleichwohl ist im Hinblick auf einen nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen lückenlosen Rechtsschutz (vgl. BVerfG, NJW 1974, 1079 f) inzwischen in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend anerkannt, dass das Bedürfnis des Erlasses einer einstweiligen Anordnung unter Zugrundelegung des Rechtsgedankens der §§ 114 Abs. 2 S. 1 StVollzG, 123 VwGO dann besteht, wenn einem Antragsteller ohne diese vorläufige Regelung schwerwiegende Nachteile bei der Rechtsverfolgung drohen (HansOLG Hamburg, JR 1979, 349 f; OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 142 ff m. w. N.;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., StPO, § 29 EGGVG Rdnr. 3;… Kissel/Meyer, 4. Aufl., GVG, § 28 EGGVG Rdnr. 24 m. w. N.).
- OLG Hamm, 30.03.2017 - 1 VAs 1/17
Zulässigkeit eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs hinsichtlich Auskünften …
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung, die in den §§ 23 ff EGGVG nicht vorgesehen ist, für deren Erlass in der Rechtsprechung aber inzwischen weitgehend mit Rücksicht auf einen nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen lückenlosen Rechtsschutz unter Zugrundelegung des Rechtsgedankens der §§ 114 Abs. 2 S. 1 StVollzG, 123 VwGO (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13.03.2006 - 3 VAs 3/06 -, juris.) bzw. in analoger Anwendung des § 307 Abs. 2 StPO (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.04.2015 - 5 VAs 19/15 -, juris), ein Bedürfnis dann anerkannt wird, wenn einem Antragsteller ohne die vorläufige Regelung schwerwiegende Nachteile drohen (vgl. Senatsbeschluss vom 09.02.2016 - III - 1VAs 14/16), hier überhaupt vorliegen.
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