Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 17.06.2014 - 3 W 19/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 67 Abs 1 S 1 BGB, § 77 S 2 BGB, § 127 BGB, § 6 Abs 1 FStrG, § 6 Abs 3 S 2 FStrG
Grundbuchberichtigungsverfahren: Formerfordernisse bei Eintragung eines Eigentumsübergangs nach einem Wechsel in der Trägerschaft der Straßenbaulast - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2014, 208
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 16.02.2010 - 20 W 49/10
Zwangssicherungshypothek für kommunale Beiträge
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.2014 - 3 W 19/14
Sinn und Zweck dieser Vorschriften ist es, für das Grundbuchamt nicht nur die Vermutung der Ordnungsmäßigkeit der Erklärung zu begründen und es der Verpflichtung zur Nachprüfung der im Einzelfall für die Wirksamkeit der Erklärung maßgebenden Vorschriften zu entheben, sondern es soll hierdurch dem Grundbuchamt insbesondere auch die Prüfung erspart werden, ob der Erklärung oder dem Ersuchen die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde zukommt (Senat, Rpfleger 2001, 71; OLG Frankfurt/Main, NVwZ-RR 2010, 651;… Demharter, aaO. § 29, Rdnr. 45 m. w. N.). - OLG Zweibrücken, 21.08.2012 - 3 W 90/11
Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch bei einem Wechsel der Straßenbaulast
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.2014 - 3 W 19/14
Diese Erklärung ersetzt die Bewilligung des durch die Änderung nachteilig betroffenen bisherigen Grundstückseigentümers gemäß § 19 GBO (vgl. Senat, Beschluss vom 20.6.2011, Rpfleger 2013, 85 ;… Marschall, Kommentar zum Bundesfernstraßengesetz, § 6 Rn. 22). - BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86
Darstellung einer Grenzveränderung infolge Überflutung nach Art. 7 Abs. 1 BayWG …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.2014 - 3 W 19/14
Für die von den Beteiligten beantragte Grundbuchberichtigung gemäß § 22 GBO bedarf es der Bewilligung nach § 19 GBO dann nicht, wenn die Unrichtigkeit, also die Nichtübereinstimmung des Grundbuchs in Ansehung eines Rechts an einem Grundstück mit der wirklichen Rechtslage (§ 894 BGB), in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2011, Az. 3W 86/11; BayObLG, Rpfleger 1988, 254;… Demharter, Grundbuchordnung, 29. Auflage 2014, § 22, Rdnr. 4 m.w.N.).
- KG, 27.02.2018 - 1 W 35/18
Grundbuchbelastung des Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek: Siegelung …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.04.2014 - 3 W 19/14 BSch |
Volltextveröffentlichungen (6)
- binnenschifffahrt-online.de
Streitwert des Verklarungsverfahrens
- rechtsportal.de
GNotKG § 36 Abs. 1
Streitwert im Verfahren vor dem Schifffahrtsgericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestimmung des Streitwerts im Verklarungsverfahren vor dem Schifffahrtsgericht
Verfahrensgang
- AG St. Goar, 10.03.2014 - 4 UR II 3/12
- OLG Köln, 30.04.2014 - 3 W 19/14 BSc
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 15.10.1999 - 3 W 31/99
Geschäftswert in Verklarungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 30.04.2014 - 3 W 19/14
Für die Gestaltung des Verfahrens sowie Art und Umfang der Beweisaufnahme ist allein das Gesamtinteresse an einer möglichen Aufklärung des vollständigen Sachverhalts eines Schiffsunfalls als Voraussetzung für die spätere Regelung aller irgendmöglichen Ansprüche der Beteiligten daran maßgebend (OLG Köln, Beschluss v. 15.10.1999 3 W 31/99 - ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).Demgemäß bemisst sich nach bisheriger Übung der Schifffahrtsgerichte der Geschäftswert in Verklarungsverfahren regelmäßig nach der Summe der vermögensrechtlichen Interessen, die Gegenstand der Prüfung im Verklarungsverfahren sind (OLG Köln, Beschluss v. 15.10.1999 - 3 W 31/99 - ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).
Das bedeutet, dass bei der Ausübung des Ermessens gemäß § 36 I GNotKG die betroffenen vermögensrechtlichen Interessen der Beteiligten für den objektiven Geschäftswert wesentliche Anhaltspunkte sind, in denen das Gesamtinteresse für den Gegenstand des Geschäfts zum Ausdruck kommt (OLG Köln, Beschluss v. 15.10.1999 - 3 W 31/99 - ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).
- BGH, 16.01.2007 - VI ZR 166/06
Beurteilung eines Sachverhalts aufgrund eigener Sachkunde des Gerichts
Auszug aus OLG Köln, 30.04.2014 - 3 W 19/14
Doch muss die eigene Sachkunde des Richters, die die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich macht, den Parteien bekanntgegeben und im Urteil im Einzelnen dargelegt werden (vgl. BGH VersR 2007, 1008; siehe auch BGH VersR 1967, 657). - Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 12.12.2013 - 482 Z - 10/13
Auszug aus OLG Köln, 30.04.2014 - 3 W 19/14
(Urteil der Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt vom 12. Dezember 2013, Az.: 482 Z 10/13 (Rheinschifffahrtsgericht St. Goar, Az.: 4 C 14/11 BSchRh) ...hat die Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg nach öffentlicher Verhandlung vom 14. November 2013, an welcher teilgenommen haben ... und in Anwesenheit der Gerichtskanzlerin, ... gestützt auf Art. 37 und 45bis der Revidierten Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 in der Fassung vom 20. November 1963 sowie des Art. 111 ihres Zusatzprotokolls Nr. 3 vom 17. Oktober 1979, folgendes Urteil gefällt:.
- OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 22 W 2/18
Binnenschifffahrt: Höhe der Gerichtsgebühren bei Schließung eines …
Damit gilt auch im Verklarungsverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG;… Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urt. v. 02.03.1993 - U 11/92 Bsch -, NVZ 1993, 441;… Schiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 23.05.2005 - 3 W 16/05 BSch -, juris Rn. 2; Schiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 30.04.2014 - 3 W 19/14 -, juris Rn. 3;… Schiffahrtsobergericht Hamburg, Beschl. v. 12.09.2011 - 6 W 30/11 BSch -, juris Rn. 8;… v. Waldstein/Holland, Binnenschiffahrtsrecht, 5. Aufl., § 13 BinSchG Rn. 4), so dass das Schifffahrtsgericht in diesem Rahmen Herr des Verfahrens ist und unabhängig von den Beweisanträgen oder Beweisanregungen der Verfahrensbeteiligten den Umfang der Beweisaufnahme gestalten kann, selbst wenn dies nicht dem Willen der Verfahrensbeteiligten entspricht (vgl. v. Waldstein, Das Verklarungsverfahren im Binnenschiffahrtsrecht, S. 78). - AG Mannheim, 21.02.2021 - 30 UR II 1/20 Für die Gestaltung des Verfahrens sowie Art und Umfang der Beweisaufnahme ist allein das Gesamtinteresse an einer möglichen Aufklärung des vollständigen Sachverhalts eines Schiffsunfalls als Voraussetzung für die spätere Regelung aller irgend möglichen Anspruche der Beteiligten daran maßgeblich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2014, 3 W 19/14 BSch, ZfB 2014, Sammlung Seite 2278 ff; Beschluss vom 15.10.1999, 3 W 31/99 BSch, ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).
- AG Mannheim, 02.03.2017 - 30 UR II 1/16 Für die Gestaltung des Verfahrens sowie Art und Umfang der Beweisaufnahme ist allein das Gesamtinteresse an einer möglichen Aufklärung des vollständigen Sachverhalts eines Schiffsunfalls als Voraussetzung für die spätere Regelung aller irgend möglichen Anspruche der Beteiligten daran maßgeblich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2014, 3 W 19/14 BSch, ZfB 2014, Sammlung Seite 2278 ff;… Beschluss vom 15.10.1999, 3 W 31/99 BSch, zitiert nach juris Rn. 6).
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