Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
WaffG § 45; WaffG § ... 46 Abs. 2; WaffG § 46 Abs. 4; WaffG a.F. § 48 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 2; NVwVG § 70; NPOG § 2 Nr. 1; NPOG § 2 Nr. 2; NPOG §19 Abs. 4; NPOG § 24; NPOG § 25 Abs. 1; NPOG § 26; NPOG § 64; NPOG §§ 64-79; NPOG § 66; NPOG § 67; NPOG § 69; FamFG § 38 Abs. 3; FamFG § 58 Abs. 1; FamFG § 68 Abs. 1; FamFG § 62 Abs. 2 Nr. 1; FamFG § 63; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit b; VwVG LSA § 71 Abs. 1; SOG LSA § 43; SOG LSA § 45; SOG LSA §§ 53-68a
Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff; Schadenseintritt; zeitliche Nähe; Wahrscheinlichkeit; Gefahrenabwehr; Gefahrenabwehrrecht; öffentliches Sicherheitsrecht; allgemeines Gefahrenabwehrrecht; Niedersachsen; niedersächsisches ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff; Schadenseintritt; zeitliche Nähe; Wahrscheinlichkeit; Gefahrenabwehr; Gefahrenabwehrrecht; öffentliches Sicherheitsrecht; allgemeines Gefahrenabwehrrecht; Niedersachsen; niedersächsisches ...
- rechtsportal.de
Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff; Schadenseintritt; zeitliche Nähe; Wahrscheinlichkeit; Gefahrenabwehr; Gefahrenabwehrrecht; öffentliches Sicherheitsrecht; allgemeines Gefahrenabwehrrecht; Niedersachsen; niedersächsisches ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Durchsuchungsbeschluss zur Durchsetzung einer waffenrechtlichen Verfügung
Verfahrensgang
- AG Wolfsburg, 18.03.2022 - 3a XIV 309
- OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2023, 481
- NVwZ-RR 2023, 6
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19
Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Danach ergeben sich die behördlichen Eingriffs- und Befugnisnormen in erster Linie aus den gesetzlichen Spezialermächtigungen des Waffengesetzes; diese Sonderregelungen gehen dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht grundsätzlich vor (OLG München, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 34; OLG Hamm…, Beschluss vom 11. August 2010 - 15 W 86/10 -, NVwZ-RR 2010, S. 921 [OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10] m.w.N.;… Schwabenbauer, in: BeckOK PolR Bayern, 21. Edition, Stand: 15. Januar 2023, Art. 23 PAG, Rn. 17, 64b;… vgl. auch Gerlemann, in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 45 WaffG, Rn. 1).Griffe man hier auf die Durchsuchungsermächtigung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zurück, umginge man diese Entscheidung des Gesetzgebers und unterschritte die im Waffengesetz geregelte Eingriffsschwelle (vgl. OLG München, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 34, 37).
Nur im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die über die in § 46 WaffG geregelten Fälle hinausgeht, liegt in der spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Regelungslücke vor, die einen Rückgriff auf das allgemeine Gefahrenabwehrrecht rechtfertigt, so dass eine Durchsuchungsanordnung gemäß §§ 24, 26 NPOG überhaupt möglich sein kann (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 34, 37; a.A. augenscheinlich OLG Naumburg…, Beschluss vom 8. April 2020 - 2 Wx 41/19 -, NJ 2021, S. 83 [84] [OLG Naumburg 08.04.2020 - 2 Wx 41/19] das sich in einem Fall des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG auf die §§ 43, 45 SOG LSA stützt, während § 71 Abs. 1 VwVG LSA lediglich auf die §§ 53-68a SOG LSA verweist).
Gegenstand der Prüfung durch das Beschwerdegericht sind nicht nur die von der Beschwerdegegnerin und dem Amtsgericht herangezogenen Rechtsgrundlagen (OLG München, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 32 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 15.04.2021 - 11 ME 48/21
Aufbewahrungsvorschriften, waffenrechtliche; Diabolos; Gegenstände, …
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Der qualifizierte Gefahrenbegriff der gegenwärtigen Gefahr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und dessen Wahrscheinlichkeit; der Eintritt des Schadens muss "sofort und fast mit Gewissheit" zu erwarten sein (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 5. März 2021 - 3 W 104/20 -, NVwZ-RR 2021, 573 [574 Rn. 47] m.w.N.; OVG Lüneburg Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Ullrich, in: BeckOK PolR Nds, 26. Edition, Stand 1. Februar 2023, § 2 NPOG, Rn.75 f.).Der Rückgriff auf die Bestimmungen des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts setzt deshalb voraus, dass die jeweilige Sonderregelung eine planwidrige Lücke aufweist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 10;… Sailer/Gerster, a.a.O., Rn. 2 f.).
Nur im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die über die in § 46 WaffG geregelten Fälle hinausgeht, liegt in der spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Regelungslücke vor, die einen Rückgriff auf das allgemeine Gefahrenabwehrrecht rechtfertigt, so dass eine Durchsuchungsanordnung gemäß §§ 24, 26 NPOG überhaupt möglich sein kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 11; OLG München…, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 34, 37; a.A. augenscheinlich OLG Naumburg…, Beschluss vom 8. April 2020 - 2 Wx 41/19 -, NJ 2021, S. 83 [84] [OLG Naumburg 08.04.2020 - 2 Wx 41/19] das sich in einem Fall des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG auf die §§ 43, 45 SOG LSA stützt, während § 71 Abs. 1 VwVG LSA lediglich auf die §§ 53-68a SOG LSA verweist).
Anhaltspunkte dafür, dass eine gegenwärtige Gefahr bestanden hätte, die über das reine Ignorieren der waffenrechtlichen Verfügung hinausgegangen wäre - etwa in Form einer nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition (vgl. OVG Lüneburg Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 14 f. zu einer Sicherstellung gemäß § 26 NPOG) oder in Form einer Drohung mit Schusswaffengebrauch (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 26. Januar 2012 - I-3 Wx 22/11 -, Rn. 23 ff. zu einer Durchsuchung gemäß § 46 Abs. 4 WaffG) - ergeben sich weder aus dem angegriffenen Beschluss noch aus den sonstigen Akten.
- OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10
Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur …
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Daneben regelt § 46 Abs. 4 WaffG das Verfahren in Dringlichkeitsfällen (OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2010 - 15 W 86/10 -, NVwZ-RR 2010, S. 921 [OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10];… Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Auflage 2020, Rn. 1001).Danach ergeben sich die behördlichen Eingriffs- und Befugnisnormen in erster Linie aus den gesetzlichen Spezialermächtigungen des Waffengesetzes; diese Sonderregelungen gehen dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht grundsätzlich vor (OLG München…, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 34; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2010 - 15 W 86/10 -, NVwZ-RR 2010, S. 921 [OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10] m.w.N.;… Schwabenbauer, in: BeckOK PolR Bayern, 21. Edition, Stand: 15. Januar 2023, Art. 23 PAG, Rn. 17, 64b;… vgl. auch Gerlemann, in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 45 WaffG, Rn. 1).
§ 46 Abs. 4 WaffG - der die Möglichkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im Waffengesetz regelt - gilt nur für die sofortige Sicherstellung in den dort genannten Dringlichkeitsfällen, so dass ein Rückgriff auf diese Vorschrift im Fristsetzungsverfahren nicht möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2010 - 15 W 86/10 -, NVwZ-RR 2010, S. 921 [922] [OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10][OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10]; VG Würzburg…, Beschluss vom 23. Februar 2016 - W 5 X 16.206 -, juris, Rn. 14).
- OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - 3 Wx 22/11
Rechtswidrigkeit der Durchsuchung der Wohnung eines Sportschützen sowie der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Anhaltspunkte dafür, dass eine gegenwärtige Gefahr bestanden hätte, die über das reine Ignorieren der waffenrechtlichen Verfügung hinausgegangen wäre - etwa in Form einer nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition (…vgl. OVG Lüneburg Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 14 f. zu einer Sicherstellung gemäß § 26 NPOG) oder in Form einer Drohung mit Schusswaffengebrauch (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2012 - I-3 Wx 22/11 -, Rn. 23 ff. zu einer Durchsuchung gemäß § 46 Abs. 4 WaffG) - ergeben sich weder aus dem angegriffenen Beschluss noch aus den sonstigen Akten.Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass die über § 46 Abs. 2 WaffG hinausgehenden Tatbestandsvoraussetzungen des § 46 Abs. 4 WaffG hier vorlägen: Weder handelt es sich hier um ein vollziehbares Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 WaffG (sondern um einen Widerruf nach § 45 Abs. 2 WaffG), noch sind Tatsachen ersichtlich, die die Annahme rechtfertigen, dass die beim Beschwerdeführer sicherzustellenden Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet oder von einem Nichtberechtigten erworben werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2012 - I-3 Wx 22/11 -, Rn. 23 ff. zu einer Drohung mit Schusswaffengebrauch).
- OLG Naumburg, 08.04.2020 - 2 Wx 41/19
Rechtmäßigkeit der richterlichen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung durch eine …
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Nur im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die über die in § 46 WaffG geregelten Fälle hinausgeht, liegt in der spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Regelungslücke vor, die einen Rückgriff auf das allgemeine Gefahrenabwehrrecht rechtfertigt, so dass eine Durchsuchungsanordnung gemäß §§ 24, 26 NPOG überhaupt möglich sein kann (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 11; OLG München…, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 34, 37; a.A. augenscheinlich OLG Naumburg, Beschluss vom 8. April 2020 - 2 Wx 41/19 -, NJ 2021, S. 83 [84] [OLG Naumburg 08.04.2020 - 2 Wx 41/19] das sich in einem Fall des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG auf die §§ 43, 45 SOG LSA stützt, während § 71 Abs. 1 VwVG LSA lediglich auf die §§ 53-68a SOG LSA verweist).Im Übrigen spricht - ohne dass es hier darauf ankäme - auch wenig gegen die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung: Nach gefestigter Rechtsprechung geben diejenigen, die der Ideologie der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneinen und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung grundsätzlich nicht als für sich verbindlich anerkennen, Anlass zu der Befürchtung, dass sie auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht befolgen werden (OLG Naumburg, Beschluss vom 8. April 2020 - 2 Wx 41/19 -, juris, Rn. 15 m.w.N., Nachweise in NJ 2021, S. 83 [84] [OLG Naumburg 08.04.2020 - 2 Wx 41/19] nicht abgedruckt).
- OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Vor diesem Hintergrund ist die Beschwerde als statthafter Fortsetzungsfeststellungsantrag im Sinne des § 62 FamFG auszulegen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 W 104/20 -, juris, Rn. 44 m.w.N.;… Neuhäuser, in: BeckOK PolR Nds, 26. Edition, Stand 1. Februar 2023, § 24 NPOG, Rn. 68 m.w.N.).Der qualifizierte Gefahrenbegriff der gegenwärtigen Gefahr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und dessen Wahrscheinlichkeit; der Eintritt des Schadens muss "sofort und fast mit Gewissheit" zu erwarten sein (OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. März 2021 - 3 W 104/20 -, NVwZ-RR 2021, 573 [574 Rn. 47] m.w.N.;… OVG Lüneburg Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Ullrich, in: BeckOK PolR Nds, 26. Edition, Stand 1. Februar 2023, § 2 NPOG, Rn.75 f.).
- OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20
Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten …
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Im Falle einer Wohnungsdurchsuchung ergibt sich das erforderliche berechtigte Interesse nach Erledigung der Maßnahme gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG aus dem mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriff (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. April 2020 - 3 W 30/20 -, juris, Rn. 17 m.w.N.;… Neuhäuser, a.a.O.).In erster Linie geht es hierbei um die Rechtsnormen des öffentlichen Rechts einschließlich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. April 2020 - 3 W 30/20 -, juris, Rn. 27 f.;… Ullrich, in: BeckOK PolR Nds, 26. Edition, Stand 1. Februar 2023, § 2 NPOG, Rn. 9, 13).
- OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 ME 55/22
Antragsänderung; Beschwerdebegründung; Bestimmtheit; Grundverfügung; unzulässig; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Einwendungen, die sich der Sache nach auf die Grundverfügung beziehen, sind demzufolge nach § 70 Abs. 1 NVwVG in Verbindung mit § 64 Abs. 5 NPOG im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 14 ME 55/22 -, juris, Rn. 12). - VG Würzburg, 23.02.2016 - W 5 X 16.206
Durchsuchung einer Wohnung nach Waffen und Waffenbesitzkarte
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
§ 46 Abs. 4 WaffG - der die Möglichkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im Waffengesetz regelt - gilt nur für die sofortige Sicherstellung in den dort genannten Dringlichkeitsfällen, so dass ein Rückgriff auf diese Vorschrift im Fristsetzungsverfahren nicht möglich ist (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 11. August 2010 - 15 W 86/10 -, NVwZ-RR 2010, S. 921 [922] [OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10][OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10]; VG Würzburg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - W 5 X 16.206 -, juris, Rn. 14). - OVG Sachsen, 20.01.2022 - 6 B 407/21
Wiederruf einer Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit; Waffenbesitz; mittelbarer …
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Für die zwangsweise Durchsetzung dieser Vollstreckungsmaßnahme sind die Vorschriften der Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder einschlägig (…Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Auflage 2020, Rn. 1001, 1002d m.w.N.; VG Mainz…, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 O 723/19.MZ -, juris, Rn. 5 m.w.N.; vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 6 B 407/21 -, juris, Rn. 36 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. Februar 2018 - OVG 11 L 34.17 -, juris, Rn. 7), denn eine solche Sicherstellung stellt eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung dar und nicht etwa eine polizeiliche Standardmaßnahme (…Schäfer/Baldus, in: JA 2021, S. 839 [843] m.w.N.). - BVerwG, 15.04.1998 - 1 B 230.97
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rücknahme einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2018 - 11 L 34.17
Antrag auf Durchsuchung; Herausgabe von Waffenbesitzkarten; sofortige …
- VG Mainz, 16.09.2019 - 1 O 723/19
Durchsuchung der Wohnung des Vollstreckungsschuldners hinsichtlich der …
- OLG Braunschweig, 01.06.2023 - 3 W 900/22
Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff; …
Danach stehen der Verwaltungsbehörde zur Durchsetzung einer naturschutzrechtlichen Herausgabepflicht nach § 45 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG die Zwangsmittel der Ersatzvornahme (§ 66 NPOG), des Zwangsgelds (§ 67 NPOG) und des unmittelbaren Zwangs (§ 69 NPOG) zur Verfügung (vgl. zur gleichen Problematik bei der Vollstreckung von waffenrechtlichen Verfügungen nach § 46 Abs. 2 WaffG: OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, juris, Rn. 19 ff.).Griffe man hier auf die Durchsuchungsermächtigung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zurück, umginge man diese Entscheidung des Gesetzgebers und setzte die Eingriffsschwelle deutlich niedriger an, als vom Gesetzgeber gewollt (für den Fall des Waffenrechts vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2022 - 3 W 532/22 -, juris, Rn. 27 ff.; OLG München…, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 34, 37).
Die Tatsachen, aus denen sich die Befugnis zum Grundrechtseingriff ergibt, müssen vielmehr im Beschluss selbst festgestellt werden (…Jokisch, a.a.O., Rn. 66 m.w.N.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, juris, Rn. 34).
e) Gegenstand der Prüfung durch das Beschwerdegericht sind nicht nur die von dem Beschwerdegegner und dem Amtsgericht herangezogenen Rechtsgrundlagen (für das Waffenrecht: OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, juris, Rn. 40 OLG München…, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 32 m.w.N.).
- VG Magdeburg, 13.02.2024 - 1 B 43/24
Waffenrechtliche Durchsuchungsanordnung; Zuständigkeit; …
Ergänzend sind für Fragen der Vollstreckung daher die landesrechtlichen Vollstreckungsregelungen heranzuziehen (vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, Rn. 19, juris m.w.N.).Denn der Anwendungsbereich der Verwaltungsvollstreckung ist auf den Vierten Teil des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschränkt (vgl. auch VG Magdeburg…, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 8 B 38/20 -, juris Rn. 14 [zu § 58 Abs. 8 AufenthG]; zum inhaltsgleichen Vollstreckungsrecht in Niedersachsen vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, Rn. 21, juris; a.A. wohl VG Oldenburg…, Beschluss vom 25. September 2008 - 11 E 2614/08 -, juris Rn. 3).
Unabhängig hiervon verdrängt die spezialgesetzliche (bundesrechtliche) Vorschrift des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG die allgemeine polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlage für das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen, so dass § 44 Abs. 1 Satz 2 SOG LSA auch aus diesem Grund keine Anwendung finden kann (vgl. VG Weimar…, Beschluss vom 18. September 2023 - 1 S 1321/23 We -, Rn. 1, juris m.w.N.; vgl. zum Verhältnis des § 46 WaffG zur Wohnungsdurchsuchung als Standardmaßnahme in den Polizeigesetzen der Länder OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, juris Rn. 27).
- VG Düsseldorf, 24.09.2025 - 18 K 4465/25
Polizeiliches Messerverbot ist rechtswidrig
Rn. 150 Vgl. Seiler, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, 61. Ed. 15.3.2025, GG Art. 71, Rn. 1; zur Sperrwirkung des ebenfalls in Art. 73 Abs. 1 Nr. 12 GG enthaltenen Kompetenztitels für das Sprengstoffrecht gegenüber Gefahrenabwehrmaßnahmen der Länder Hess. VGH, Urteil vom 13. Mai 2016 - 8 C 1136/15.N -, juris, Rn. 30 ff.; ohne weitere Begründung hingegen den Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht mit einer planwidrigen Regelungslücke begründend: Sailer/Gerster, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Teil VIII, I.1, Rn. 2 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, juris, Rn. 32.
- OLG Brandenburg, 04.05.2026 - 11 W 5/26
Feststellung einer Rechtsverletzung gegenüber Beschwerdeführer wegen …
Vor diesem Hintergrund ist die Beschwerde als statthafter Fortsetzungsfeststellungsantrag im Sinne des § 62 FamFG auszulegen (vgl. zu einer gleichgelagerten Konstellation OLG Braunschweig, Beschl. v. 16.03.2023 - 3 W 532/22, Rn. 7 - 9, juris m.w.N.).Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da dem Beschwerdeführer keine außergerichtlichen Auslagen entstanden sind und auch keine Gerichtsgebühren anfallen (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 16.03.2023 - 3 W 532/22, Rn. 46, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2026 - 4 MB 35/23
Sicherstellung von Waffen und Munition bei Waffenhandel ohne Erlaubnis und …
Zu dem gleichen Ergebnis käme die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke für die vorliegende Konstellation, in der es um die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht, welche über die im Waffengesetz geregelten Fälle hinausgeht (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, juris Rn. 32 m. w. N.;… Rincke, in: Adolph u.a., Waffenrecht, Stand: 1. Oktober 2025, § 46 WaffG Rn. 66; vgl. auch BT-Drs. 14/7758 S. 77 mit der Überlegung des Gesetzgebers, ob im Falle einer Lücke das allgemeine Polizeirecht einen Ersatz bietet). - OLG Braunschweig, 08.07.2024 - 3 W 58/23
Voraussetzungen für die Anordnung eines Gewahrsams zur Durchsetzung eines …
Vor diesem Hintergrund ist die Beschwerde als statthafter Fortsetzungsfeststellungsantrag im Sinne des § 62 FamFG auszulegen (vgl. OLG Braunschweig…, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 W 104/20 -, juris, Rn. 44 m. w. N.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, NVwZ-RR 2023, S. 481 [Rn. 9 f.] m. w. N.;… Neuhäuser, in: BeckOK PolR Nds., 26. Edition, Stand: 1. Februar 2023, § 24 NPOG, Rn. 68 m. w. N.). - OLG Köln, 14.05.2024 - 2 Wx 67/24 Da die Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Durchführung der Sicherstellung in § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG eine bundesrechtliche spezielle Regelung erfahren hat, ist ein Rückgriff auf eine - anders als die bundesrechtliche Regelung nicht speziell für Fälle der Sicherstellung von Waffen getroffene - landesrechtliche Regelung (§§ 41, 42 PolG NW) nicht veranlasst (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2023 - 3 W 532/22 - juris Rn. 31; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.02.2024 - 6 S 221/24 - juris Rn. 7).
- VG Düsseldorf, 15.07.2025 - 22 I 52/25 Rn. 11 So auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, juris, Rn. 15 ff. m.w.N.; VG Mainz, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 O 723/19.MZ -, juris, Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch Braun, in: Möstl/Kugelmann, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen, Stand: 31. Edition 15. Mai 2025, § 43 PolG NRW Rn. 21, wonach allein im Falle einer sogenannten gestörten Polizeitätigkeit - d.h. wenn die Wegnahme der Sache gestört ist und nicht wie vorgesehen auf dem "normalen Wege" durchgeführt werden kann - ein Rückgriff auf die Vollstreckungsregelungen erforderlich ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".