Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Exequaturverfahren und Tod des Verurteilten; Versagung von Auslagenersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahren zur Vollstreckbarerklärung des ausländischen Erkenntnisses; Vollstreckbarkeit eines harten polnischen Strafurteils; Beendigung des Exequaturverfahrens bei Tod des Verurteilten; Rechtmäßigkeit der Versagung der Auslagen
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 15.08.2002 - 5 StVK 68/02
- OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 407
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02
Stirbt ein im Ausland Verurteilter während eines anhängigen Verfahrens der Vollstreckbarerklärung des ausländischen Erkenntnisses gem. §§ 54, 55 IRG (Exequaturverfahren), so ist das Verfahren gem. § 77 IRG i.V.m. § 206 a StPO durch förmlichen Beschluss einzustellen (Fortführung von BGHSt 45, 108).Vielmehr muss ein einmal eingeleitetes Verfahren aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und, um gerechte Nebenentscheidungen zu ermöglichen, durch förmlichen Einstellungsbeschluss gem. § 206 a StPO zu einem ordnungsgemäßen Abschluss gebracht werden (BGHSt 45, 108; BGH NStZ-RR 2002, 262 unter Nr. 21; OLG Celle NJW 2002, 3720; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 246;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 206 a Rdn. 8; alle mit weit.
a) Bei der Anwendung des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO in Straf- bzw. Bußgeldverfahren ist allerdings anerkannt, dass die Vorschrift nach dem Willen des Gesetzgebers und mit Blick auf die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde und in Art. 6 Abs. 2 MRK verankerte Unschuldsvermutung auf Ausnahmefälle beschränkt werden muss (BGHSt 45, 108 [116] mit Nachw.).
- BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02
Daher wird teilweise verlangt, dass zum Zeitpunkt des Eintritts des Verfahrenshindernisses "Schuldspruchreife" vorliegt, während die neuere Rechtsprechung genügen lässt, dass nach weitgehender Durchführung der Hauptverhandlung ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter "erheblicher Tatverdacht" besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei unterstellter Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH NStZ 2000, 330 [331] mit Anm. Hilger; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 246; je mit weit. Nachw.).Bei der bloße Versagung von Auslagenersatz ist dies nicht der Fall (BGH NStZ 2000, 330 [331 unter III. 3. b] [5]).
- OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02
Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02
Vielmehr muss ein einmal eingeleitetes Verfahren aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und, um gerechte Nebenentscheidungen zu ermöglichen, durch förmlichen Einstellungsbeschluss gem. § 206 a StPO zu einem ordnungsgemäßen Abschluss gebracht werden (BGHSt 45, 108; BGH NStZ-RR 2002, 262 unter Nr. 21; OLG Celle NJW 2002, 3720; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 246;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 206 a Rdn. 8; alle mit weit.Daher wird teilweise verlangt, dass zum Zeitpunkt des Eintritts des Verfahrenshindernisses "Schuldspruchreife" vorliegt, während die neuere Rechtsprechung genügen lässt, dass nach weitgehender Durchführung der Hauptverhandlung ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter "erheblicher Tatverdacht" besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei unterstellter Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH NStZ 2000, 330 [331] mit Anm. Hilger; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 246; je mit weit. Nachw.).
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02
Auch im deutschen Recht können besonders schwere Tatfolgen Anlass zur Prüfung geben, ob die Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten ist (BGHSt 24, 40 [47]). - BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02
Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass das polnische Abwesenheitsverfahren den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Anforderungen (s. zuletzt BGHSt 47, 120 = JZ 2002, 464 mit Anm. Vogel) nicht genügt hätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG). - BGH, 03.10.1986 - 2 StR 193/86
Auslagenerstattung nach Tod des Angeklagten
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02
Stirbt der Angeklagte bzw. Betroffene während eines anhängigen Straf- bzw. Bußgeldverfahrens und tritt somit ein Verfahrenshindernis ein, so endet das Verfahren nicht "ohne weiteres von selbst" (so aber noch BGHSt 34, 184 mit abl. Anm. Kühl NStZ 1987, 338). - OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02
Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02
Vielmehr muss ein einmal eingeleitetes Verfahren aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und, um gerechte Nebenentscheidungen zu ermöglichen, durch förmlichen Einstellungsbeschluss gem. § 206 a StPO zu einem ordnungsgemäßen Abschluss gebracht werden (BGHSt 45, 108; BGH NStZ-RR 2002, 262 unter Nr. 21; OLG Celle NJW 2002, 3720; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 246; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 206 a Rdn. 8; alle mit weit. - OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01
Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02
Nach ständiger Rechtsprechung (s. nur Senat NStZ-RR 2002, 180 = Justiz 2002, 250 mit Nachw.) wird Rechtshilfe erst unzulässig, wenn die ausländische Rechtsfolge schlechterdings unerträglich und in keiner Weise mehr vertretbar ist; dass sie als hart oder sogar in hohem Maße hart anzusehen ist, genügt nicht.
- OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10
Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in …
Auch im deutschen Recht können besonders schwere Tatfolgen Anlass zur Prüfung geben, ob die Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten ist (vgl. BGHSt 24, 40; OLG Stuttgart Beschluss vom 14. Februar 2003 -3 Ws 11/02-). - OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 3 Ws 252/03
Entscheidung über eine Strafrestaussetzung: Folgen verweigerter Mitwirkung des …
Wenn im Einzelfall wegen besonderer Umstände, etwa in der Persönlichkeit des Verurteilten - wie hier - eine Aussetzung der Reststrafe offensichtlich nicht verantwortet werden kann und das Gericht deshalb zu Recht die Strafaussetzung nicht in Betracht zieht, ist eine Beurteilung durch eine Sachverständigenanhörung nicht erforderlich (BGH NJW 2000, 1663 m.w.N. = NStZ 2000, 279; vgl. auch OLG Karlsruhe Die Justiz 1999, 346; OLG Hamburg NJW 2000, 2758; OLG Köln StraFo 2001, 34; Senat B. v. 12.03.2002 - 3 Ws 11/02 - m.w.N.). - OLG Oldenburg, 20.05.2014 - 1 Ws 16/14
Kostentragung im Exequaturverfahren bei Ablehnung der Vollstreckung ausländischer …
- KG, 25.07.2017 - 2 Ws 131/17
Tod des Beschwerdeführers
Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht nur für das Erkenntnis- sondern ebenso für das Vollstreckungsverfahren (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2004, 407). - OLG Brandenburg, 21.02.2024 - 1 Ws 6/24 Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht nur für das Erkenntnis- sondern ebenso für das Vollstreckungsverfahren (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2004, 407).
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